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    Diskussionen zu iQPower durch Fusion die iQPower Licensing und nun die iQ International (Seite 7394)

    eröffnet am 14.05.07 12:29:33 von
    neuester Beitrag 07.02.24 11:59:06 von
    Beiträge: 102.878
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      Avatar
      schrieb am 06.05.10 10:46:09
      Beitrag Nr. 28.948 ()
      Erläuterungen:
      Damit der Gesellschaft auch in Zukunft ein genehmigtes Kapital für die Finanzierung des
      Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen
      oder von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft zur Verfügung steht, beantragt
      der Verwaltungsrat, das bis 15. April 2010 befristet gewesene genehmigte Kapital durch
      neues genehmigtes Kapital von maximal CHF 5’231’040.72 (entsprechend maximal
      174’368’024 voll liberierten Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.03) zu ersetzen

      und bis 1. Juni 2012 zu befristen.
      Avatar
      schrieb am 06.05.10 10:42:22
      Beitrag Nr. 28.947 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.467.102 von malenkov58 am 06.05.10 10:37:43ja, malenkov, du hast recht. iq power hatte noch nie das interesse eine ke mit aktienverwässerung durchzuführen;)
      das geschäftsmodell ist auch nicht durch aktienverkauf geld reinzubekommen;)

      wäre ja auch das erste mal, dass iq power sowas durchziehen würde;)
      Avatar
      schrieb am 06.05.10 10:41:17
      Beitrag Nr. 28.946 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.467.101 von BrokerDagobert am 06.05.10 10:37:36 richtig gelesen, so verstehe ich das auch.

      vielleicht sind wir aber die beiden einzigen.

      aber auch dafür gibt es hier herren die uns sicherlich aufklären können.


      in diesem sinne...
      Avatar
      schrieb am 06.05.10 10:38:54
      Beitrag Nr. 28.945 ()
      jetzt haben die schlechtmacher wieder recht behalten
      ist doch alles scheiße hier
      wenn wenigstens der kleine mann welche für die umgerechnet 2cent bekommen würde aber die aktien bekommen ja wieder nur leute die eh schon die taschen voll haben
      also ich bin mit 90% raus heute
      vielleicht komme ich zu 6-7cent mal wieder
      wünsche allen anderen trotzdem noch viel erfolg

      ps
      ich denke aber trotzdem das sich iq power durchsetzten wird aber mit einer aktienanzahl über 500mio sind auf lange sicht vielleicht 20-30cent drin und keine 60cent bis einen euro
      Avatar
      schrieb am 06.05.10 10:37:48
      Beitrag Nr. 28.944 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.466.782 von remaerk am 06.05.10 10:02:48Mein Gott---was redest du einen schei....
      lern zuerstmal lesen.:keks::keks::keks::keks:

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      Avatar
      schrieb am 06.05.10 10:37:43
      Beitrag Nr. 28.943 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.467.039 von Forsyth am 06.05.10 10:29:53Hör mal...bzw. lese mal...

      es geht um genehmigtes Kapital von ca. 5,3 Mio CHF - umgerechnet bei einem Nennwert von 0,03 CHF je Aktie ergibt das die ca. 174 Mio Stücke.

      Das heisst doch lange nicht, dass die Aktien über ne KE zu einem Bezugspreis von 0,03 CHF ausgeben werden!!!
      Avatar
      schrieb am 06.05.10 10:37:36
      Beitrag Nr. 28.942 ()
      so wie ich das verstanden hab ist das keine KE sondern ein antrag auf verlängerung der frist!!!:eek:
      Avatar
      schrieb am 06.05.10 10:32:33
      Beitrag Nr. 28.941 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.466.968 von crbn am 06.05.10 10:22:51ja ist schon kurios. es ergibt sicherlich sinn, wird mit akubat zusammen hängen. aber den aktionären wird wie immer nichts bleben. interessant wird, ob sie den schund platzieren können, und obs wirklich für die übernahme ist.
      kann mir kaum vorstellen, dass man für über 5 mio schweizer franken akubat bekommt.
      die zeiten waren in slowenien gestern, es sei denn, dass akubat noch ne menge altlasen in jeglicher form hat.

      interessant...


      meine meinung
      Avatar
      schrieb am 06.05.10 10:29:53
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert.
      Avatar
      schrieb am 06.05.10 10:28:22
      Beitrag Nr. 28.939 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.466.897 von Arbor am 06.05.10 10:15:18iQ Power AG, Zug
      EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG
      Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre
      Wir freuen uns, Sie zur ordentlichen Generalversammlung der iQ Power AG einzuladen.
      Datum und Zeit
      Dienstag, 1. Juni 2010, 14.00 Uhr
      Türöffnung um 13.00 Uhr
      Ort
      Parkhotel Zug, Industriestrasse 14, 6300 Zug
      Situationsplan
      Wenn Sie sich für die Generalversammlung anmelden, erhalten Sie zusammen mit der
      Eintrittskarte einen Plan, auf welchem die verschiedenen Anfahrtsmöglichkeiten im Detail
      aufgeführt sind.
      Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates
      1. Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung
      für das Geschäftsjahr 2009
      Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung
      und der Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2009.
      2. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung
      Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung
      für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
      3. Wiederwahl der Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2010
      Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers AG, Zürich,
      als Revisionsstelle der iQ Power AG für das Geschäftsjahr 2010.
      4. Statutenänderungen
      4.1 Schaffung von neuem genehmigten Kapital
      Der Verwaltungsrat beantragt, neues genehmigtes Kapital von maximal CHF 5’231’040.72
      (entsprechend maximal 174’368’024 voll liberierten Namenaktien mit einem Nennwert
      von je CHF 0.03) zu schaffen und Art. 3a der Statuten wie folgt zu ändern:
      Art. 3a Genehmigtes Kapital
      Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 1. Juni 2012 das Aktienkapital im
      Maximalbetrag von CHF 5’231’040.72 durch Ausgabe von höchstens 174’368’024 vollständig
      zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.03 zu erhöhen.
      Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen
      sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung
      und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.
      (Absatz 2 unverändert)
      Erläuterungen:
      Damit der Gesellschaft auch in Zukunft ein genehmigtes Kapital für die Finanzierung des
      Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen
      oder von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft zur Verfügung steht, beantragt
      der Verwaltungsrat, das bis 15. April 2010 befristet gewesene genehmigte Kapital durch
      neues genehmigtes Kapital von maximal CHF 5’231’040.72 (entsprechend maximal
      174’368’024 voll liberierten Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.03) zu ersetzen
      und bis 1. Juni 2012 zu befristen.
      4.2 Erhöhung des bedingten Kapitals
      Der Verwaltungsrat beantragt, das bedingte Kapital von CHF 610’433.88 auf maximal
      CHF 5’231’040.72 (entsprechend maximal 174’368’024 voll liberierten Namenaktien mit
      einem Nennwert von je CHF 0.03) zu erhöhen und Art. 3b der Statuten wie folgt zu ändern:
      Art. 3b Bedingtes Kapital
      Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von CHF 5’231’040.72 erhöht
      durch die Ausgabe von höchstens 174’368’024 vollständig zu liberierenden Namenaktien
      mit einem Nennwert von je CHF 0.03, davon
      1. bis zu einem Betrag von CHF 2’100’000.00 durch Ausübung von Optionsrechten, die
      den Aktionären zugeteilt werden;
      2. a) bis zu einem Betrag von CHF 14’325.00 durch Ausübung von bereits eingeräumten
      Optionsrechten;
      b) bis zu einem Betrag von CHF 1’309’770.36 durch Ausübung von Optionsrechten,
      die den Mitarbeitern, Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesellschaft oder von
      Konzerngesellschaften sowie wichtigen externen, die Gesellschaft beratenden
      Personen gewährt werden;
      c) bis zu einem Betrag von CHF 1’806’945.36 durch Ausübung von Wandelrechten,
      die in Verbindung mit Anleihens- oder ähnlichen Obligationen der Gesellschaft
      eingeräumt werden. Die Wandelbedingungen sind durch den Verwaltungsrat festzulegen.
      Das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre kann bei Wandelanleihen bezüglich
      höchstens 60’231’512 Namenaktien durch Beschluss des Verwaltungsrates ausgeschlossen
      werden (1) zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen
      oder von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft oder (2) zur Emission
      der Wandelanleihen auf internationalen Kapitalmärkten oder (3) zur Erhaltung der
      wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Gesellschaft.
      Soweit das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist, sind Struktur,
      Laufzeit und Betrag der Anleihe sowie die Wandelbedingungen durch den
      Verwaltungsrat entsprechend den Marktbedingungen im Zeitpunkt der Begebung
      festzulegen.
      Die Wandelrechte haben eine Ausübungsfrist von maximal zehn Jahren ab Begebung
      der betreffenden Anleihe.
      Das Bezugsrecht der Aktionäre ist beim bedingten Kapital gemäss dieser Ziffer 2
      ausgeschlossen.
      Erläuterungen:
      Um auch in Zukunft weitere Optionen auf den Erwerb von Namenaktien der Gesellschaft
      an Aktionäre, Mitarbeiter, Verwaltungsräte oder ausgewählte, wichtige beratende
      Personen der Gesellschaft und Konzerngesellschaften ausgeben sowie Wandel- und
      Optionsanleihen oder ähnliche Finanzierungsinstrumente begeben zu können, beantragt
      der Verwaltungsrat die Schaffung von weiterem bedingten Kapital im Umfang von CHF
      4’620’606.84 auf den neuen Maximalbetrag von CHF 5’231’040.72 (entsprechend total
      174’368’024 voll liberierten Namenaktien).
      Das neue bedingte Kapital soll im Umfang von maximal CHF 2’100’000.00 für Aktionärsoptionen
      (Art. 3b Ziffer 1 der Statuten), im Umfang von maximal CHF 900’000.00
      für Optionsrechte an Mitarbeiter, Verwaltungsräte oder ausgewählte, wichtige beratende
      Personen der Gesellschaft und Konzerngesellschaften (Art. 3b Ziffer 2 lit. b der Statuten)
      und im Umfang von maximal CHF 1’620’606.84 für die Begebung von Wandel- und
      Optionsanleihen (Art. 3b Ziffer 2 lit. c der Statuten) verwendet werden können. Das Bezugsrecht
      ist dabei bei den Optionsrechten gemäss Art. 3b Ziffer 2 der Statuten zwingend
      ausgeschlossen. Zur Wahrung der für Options- und Wandelanleihen gebotenen
      Flexibilität soll der Verwaltungsrat das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre wie bereits
      beim bestehenden bedingten Kapital ausschliessen können, sofern die gesetzlichen
      und statutarischen Bedingungen zum Schutz der Aktionäre erfüllt sind.
      4.3 Anpassung an das Bucheffektengesetz
      Der Verwaltungsrat beantragt, die Statuten an das neue Bucheffektengesetz anzupassen
      und Art. 4 der Statuten wie folgt zu ändern:
      Art. 4 Form der Aktien, Umwandlung
      Die Namenaktien der Gesellschaft werden vorbehältlich der Absätze 3 und 4 als Wertrechte
      (im Sinn des Obligationenrechts) und Bucheffekten (im Sinn des Bucheffektengesetzes)
      ausgegeben.
      Verfügungen über Bucheffekten unterstehen dem Bucheffektengesetz. Die Übertragung
      der Wertrechte bedarf der schriftlichen Zession. Die Zession bedarf zu ihrer Gültigkeit
      der Anzeige an die Gesellschaft.
      Die Gesellschaft kann als Bucheffekten ausgegebene Aktien aus dem Verwahrungssystem
      zurückziehen.
      Der Aktionär kann, nachdem er im Aktienbuch eingetragen wurde, von der Gesellschaft
      jederzeit die Ausstellung einer Bescheinigung über seine Namenaktien verlangen. Der
      Aktionär hat jedoch keinen Anspruch auf Druck und Auslieferung der Titel. Die Gesellschaft
      kann demgegenüber jederzeit Urkunden (Einzelurkunden, Zertifikate oder Globalurkunden)
      für Namenaktien drucken und ausliefern. Mit Zustimmung des Aktionärs
      kann die Gesellschaft ausgegebene Urkunden, die bei ihr eingeliefert werden, annullieren.
      Durch Statutenänderung kann die Generalversammlung jederzeit Namenaktien in Inhaberaktien
      und Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln.
      Erläuterungen:
      Seit 1. Januar 2010 ist das Bucheffektengesetz (BEG) in Kraft. Das Gesetz bringt eine zeitgemässe
      Regelung der in der Praxis längst etablierten buchmässigen Bestandesführung
      von Effekten und gewährleistet die Rechtssicherheit. Materiell wendet die iQ Power AG
      diese Regelung bereits an, sie muss nur ihre Statuten daran anpassen.
      Die vorgesehene Anpassung bedeutet für die Aktionäre keine wesentliche Änderung.
      Die bisher verankerte Praxis, wonach grundsätzlich keine gedruckten Aktienurkunden
      ausgegeben werden, soll nun in den Statuten derart verankert werden, dass die Aktionäre
      künftig keinen Anspruch mehr auf die Ausgabe von gedruckten Aktienurkunden
      haben. Die Aktionäre sollen aber nach wie vor jederzeit eine Bescheinigung über ihre
      Aktien anfordern können. Die Übertragbarkeit der Aktien wird nicht erschwert. Das
      Recht der Gesellschaft, bei Bedarf weiterhin Wertpapiere auszustellen, bleibt durch die
      neue Regelung unangetastet.
      Organisatorisches
      Die vorliegende Einladung in deutscher Sprache stellt den Originaltext dar. Bei Abweichungen
      geht der deutsche Text der englischen Übersetzung vor. Alle in dieser Einladung verwendeten
      Begriffe wie «Aktionär» usw. gelten sowohl für Frauen als auch für Männer.
      Geschäftsbericht und Revisionsberichte
      Der Geschäftsbericht enthält den Jahresbericht, die Jahresrechnung der iQ Power AG, die
      Konzernrechnung sowie die Berichte der Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2009. Aktionäre
      können den Geschäftsbericht ab dem 6. Mai 2010 am Sitz der Gesellschaft, Metallstrasse
      9, 6304 Zug, einsehen, von der Internetseite der Gesellschaft (www.iqpower.com)
      herunterladen oder dessen Zustellung verlangen.
      Persönliche Teilnahme
      Wenn Sie an der Generalversammlung persönlich teilnehmen möchten, bitten wir Sie um
      Bestellung einer Zutrittskarte mit dem beiliegenden Antwortformular.
      Vollmachtserteilung
      Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich durch
      den Organvertreter (Rechtsanwalt Adrian Hirzel, LL.M., Neumühlequai 6, CH-8021 Zürich),
      durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter (Rechtsanwalt Chasper Kamer, LL.M.,
      Kreuzstrasse 54, CH-8032 Zürich) oder durch eine andere Person vertreten lassen (bitte bei
      Bevollmächtigung ausschliesslich das beiliegende Antwortformular verwenden).
      Stimmberechtigung
      In der Zeit vom 25. Mai 2010 bis am 1. Juni 2010 werden keine Eintragungen von Namenaktien
      im Aktienregister der Gesellschaft vorgenommen, welche zur Ausübung des Stimmrechts
      an der Generalversammlung vom 1. Juni 2010 berechtigen. Im Falle eines Verkaufes aus
      dem auf der Zutrittskarte aufgeführten Bestand ist der Aktionär für diese Aktien nicht mehr
      stimmberechtigt. Die ihm zugestellte Zutrittskarte ist deshalb vor Beginn der Generalversammlung
      am Schalter des Aktienbüros berichtigen zu lassen.
      Rücksendung des Antwortformulars
      Wir ersuchen Sie, uns Ihr Antwortformular ausgefüllt und unterzeichnet möglichst sofort,
      spätestens aber bis 25. Mai 2010 zurückzusenden.
      Depotvertreter
      Depotvertreter im Sinne von Art. 689d OR bitten wir, dem Aktienbüro die Anzahl der von
      ihnen vertretenen Aktien möglichst frühzeitig mitzuteilen, spätestens jedoch am Tag der
      Generalversammlung. Als Depotvertreter gelten die dem Bundesgesetz vom 8. November 1934
      über die Banken und Sparkassen unterstellten Institute sowie gewerbsmässige Vermögensverwalter.
      Vorzeitiges Verlassen der Generalversammlung
      Zur korrekten Präsenzermittlung ist bei vorzeitigem Verlassen der Generalversammlung das
      nicht benutzte Stimmmaterial beim Ausgang abzugeben.
      Kontaktadresse
      iQ Power AG
      Aktienbüro
      Metallstrasse 9
      CH-6304 Zug
      Telefon +41 (0)41 768 03 63
      E-Mail: info@iqpower.com
      Mit freundlichen Grüssen
      iQ Power AG
      Für den Verwaltungsrat
      Dr. Raymond Wicki, Präsident
      Note: This invitation to the Annual General Meeting of Shareholders may be viewed in English
      language under www.iqpower.com.
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