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    Diskussionen zu iQPower durch Fusion die iQPower Licensing und nun die iQ International (Seite 8896)

    eröffnet am 14.05.07 12:29:33 von
    neuester Beitrag 07.02.24 11:59:06 von
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      Avatar
      schrieb am 06.06.09 09:41:01
      Beitrag Nr. 13.928 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.334.503 von I-like-chinese am 06.06.09 09:03:43Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht, wenn wir von einem Ausgabekurs zwischen 6 und 8 ct ausgehen. Dafür ist in dem Wert zuviel Fantasie. Lediglich eine Kursdelle bis ca. 15 ct runter ist für mich denkbar. Die aber auch nur dann, wenn die Ausgabekonditionen der KE für die Aktionäre unerwartet schlecht sein sollten (Preis p.A.deutlich unter 6ct).
      Avatar
      schrieb am 06.06.09 09:03:43
      Beitrag Nr. 13.927 ()
      Hallo,

      finde den Wert sehr interessant, aber kann mir mal einer Hilfestellung geben wie ich die Nachricht von gestern zu deuten habe?

      Habt ihr irgendeine Vorstellung zu was die Kapitalerhöhung kommen könnte/wird, wenn schon expizit darauf hingewiesen wird das diese deutlich unter dem aktuellen Aktienkurs liegt.

      Eines Vorweg ich möchte mir objektiv ein Bild machen um meine Investmententscheidung zu treffen. Also gerne PRO und CONTRA.

      Wird sich der Kurs nochmals dem Ausgabepreis der KE annähern?
      Avatar
      schrieb am 06.06.09 07:36:45
      Beitrag Nr. 13.926 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.334.025 von Stilles_Wasser am 06.06.09 00:06:35Du übersiehst etwas...

      2008 waren wir nicht in Inso aber 2009 schon...das ist ein großer Unterschied
      Avatar
      schrieb am 06.06.09 01:17:56
      Beitrag Nr. 13.925 ()
      #13342 von Stilles_Wasser, 06.06.09 00:06:35
      ->
      Die Aktionäre sind ...
      <-
      Warum schreibst Du das als Antwort auf mein Posting? :confused:
      Ich stellte eine ganz andere Frage, nämlich ob durch das Bild eines iQ Power Logos
      im Bericht der Frau A. G. evtl. eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 06.06.09 00:06:35
      Beitrag Nr. 13.924 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.333.976 von Tosender_Bach am 05.06.09 23:48:56Die Aktionäre sind m.E. in der gleichen Falle, wie 2008.

      Damals wurde im Forum geschrieben: Zustimmung zur KE oder Gefahr der Insolvenz.
      Heute: Zustimmung zum Investor mit seinen Bedingungen, oder Insolvenz.

      Wer weiss, ob dieses Spielchen nicht nächstes Jahr wieder gespielt wird?

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      Avatar
      schrieb am 05.06.09 23:48:56
      Beitrag Nr. 13.923 ()
      #13340 von Stilles_Wasser, 05.06.09 23:30:56
      ->
      Willst Du Dich nicht lieber über die KE aufregen?
      <-
      Nööö!
      Das sollte doch jedem verbliebenen Aktionär klar gewesen sein,dass es
      ohne den Einstieg eines Investors keinen Weg aus der Insolvenz gegeben hätte.
      Geld futsch, aus, nada.
      Bei 2,7 Milliarden Schulden, die iQ Power laut einer gewissen A. G. in nur 6 Monaten angehäuft hat. :laugh:

      Außerdem habe ich mich nicht "aufgeregt", sondern lediglich
      eine Frage bezüglich des Copyrights auf Bilder gestellt,
      dass "möglicherweise" verletzt wurde.
      Avatar
      schrieb am 05.06.09 23:30:56
      Beitrag Nr. 13.922 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.333.832 von Tosender_Bach am 05.06.09 23:10:31Willst Du Dich nicht lieber über die KE aufregen?
      Avatar
      schrieb am 05.06.09 23:10:31
      Beitrag Nr. 13.921 ()
      #13328 von remaerk, 05.06.09 18:44:27

      "Genau hinschauen"

      Mal eine Frage:

      Darf "die Göpfert" bzw. "boese.ard.de" überhaupt einfach einen Bildausschnitt von iQ Power "klauen"
      und in einem eigenen Bericht auch noch "veränden"
      (nichts anderes ist doch das Anhängen der zwei schielenden Frauen)?

      Wenn ich bei einer Internet-Aution ein Buch verkaufen will und stelle ein Foto des Einbands ein,
      riskiere ich doch schon eine Abmahnung des Verlags, der darauf das Copyright besitzt.

      ->
      Fotos sind grundsätzlich nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, sei es als Lichtbildwerk gemäß § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder als Lichtbild gemäß § 72 UrhG. Der Unterschied ist in der Praxis nicht wichtig und unterscheidet sich lediglich in der Schutzdauer von im ersten Fall 70 Jahren und bei einem Lichtbild gemäß § 72 UrhG von 50 Jahren. Mit anderen Worten: Jedes Foto unterliegt einem urheberrechtlichen Schutz. Auf einen Copyright-Vermerk kommt es sowohl bei Fotos, wie auch bei Texten nicht an (vgl. "Was bringt der Copyright-Vermerk?"). Für entsprechende Rechte aus dem Urheberrecht und deren Schutz ist es somit unerheblich, ob auf ein entsprechendes Urheberrecht oder Kopierverbot auf der eigenen Homepage hingewiesen wird.
      <-
      Avatar
      schrieb am 05.06.09 23:06:51
      Beitrag Nr. 13.920 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.333.754 von CuB4 am 05.06.09 22:52:35Hi,
      Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die - anders als z. B. Deutschland - einen Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen von geringem prozentualen Anteil am Stammkapital nicht vorsehen, siehe Schweizer Obligationenrecht.

      Ein Bezugsrechtausschluss ist in der Schweiz lediglich möglich, wenn wichtige Gründe, wie z. B. eine Übernahme von anderen Unternehmen, diese unbedingt erforderlich machen[7]. Genau wie bei der Genehmigung einer Kapitalerhöhung von Stammaktien muss auch eine eventuelle Einschränkung oder komplette Aufhebung des Bezugsrechts von mindestens 2/3 der anwesenden Aktionäre auf einer ordentlichen Generalversammlung beschlossen werden[8].

      Diesen Text habe ich aus Wikipedia kopiert, was sagt uns das nun?
      Gruß Carola11
      Avatar
      schrieb am 05.06.09 22:52:35
      Beitrag Nr. 13.919 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.333.099 von homer64 am 05.06.09 21:13:15Danke
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