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    Beximco Pharma - eine Perle aus Bangladesch? (Seite 28)

    eröffnet am 16.05.07 14:31:40 von
    neuester Beitrag 12.02.24 17:39:26 von
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      schrieb am 11.09.12 14:44:47
      Beitrag Nr. 289 ()
      Was ist eigentlich das Problem von Beximco Pharmaceuticals?
      Mit eigentlich die schwächste Aktie in meinem Depot. Nicht nur, dass Du andauernd durch die Stockdividende Steuern blechst, die zugewonnenen Aktien werden auch immer weniger wert, während sich Vietnam sonst recht gut präsentiert. :keks: :cry:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.04.12 14:22:02
      Beitrag Nr. 288 ()
      This is for information of all concerned that the Board of Directors of the Company in its meeting held on 28 April, 2012 at 3.30 p.m. has approved the audited
      Financial Statements for the year ended 31 December, 2011 and took the
      following decisions:
      1. Recommended Dividend : 21% Stock dividend.
      2. Net Asset Value (NAV) : Tk. 17,128,128,177
      3. Net Asset Value per share (NAVPS) : Tk. 68.03
      4. Earning Per Share (EPS) : Tk.4.76
      5. Net Operating Cash Flow Per Share : Tk. 6.26 (NOCFPS)
      6. Record date : 21 May, 2012
      7. Date & Time of 36th AGM : 30 June, 2012 at 10.30 A.M.
      Avatar
      schrieb am 10.10.11 09:42:35
      Beitrag Nr. 287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.190.026 von Investor@work am 09.10.11 22:33:13Richtigerweise dürfte gar keine Besteuerung der neuen Aktien erfolgen, da durch die Ausgabe von Gratisaktien die Gesamtzahl der Aktien erhöht wird (Verwässerung, somit Kursrückgang) aber kein Vermögenszuwachs in der Company entsteht.

      Die neuen Aktien werden mit dem Kurs in Deutschland (müsste mal schauen ob Geld oder Brief = Bemessungsgrundlage)mit Kap aber sofort belastet.

      Der Fiskus stellt sich auf den Standpunkt, dass durch die Ausgabe von Gratisaktien eine private Vermögensvermehrung stattfindet = Besteuerung. Vergisst aber, dass die Altaktien an Wert verlieren; diesen "Verlust" berücksichtig er jedoch nicht! Das ist das ungerechte daran.
      Avatar
      schrieb am 09.10.11 22:33:13
      Beitrag Nr. 286 ()
      Wie sieht denn die Besteuerung der Stockdividende aus?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.10.11 09:43:49
      Beitrag Nr. 285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.186.219 von Investor@work am 07.10.11 20:56:46Extrem unterbewertet!

      Die Gdr,s erhalten genau die gleiche Anzahl von Dividenden wie die Orginale.

      blöd ist nur die Besteuerung der Stockdividende

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      schrieb am 07.10.11 20:56:46
      Beitrag Nr. 284 ()
      Hallo zusammen bin auch schon längere Zeit an Beximco dran.

      Aktuelle steht die Aktie bei 146,10 BDT das sind aktuell 1,44€.

      Ist die Aktien in DEU oder ENG so etrem unterbewertet oder habe ich bei den GDR´S Gattung etwas übersehen?

      Danke und Gruß
      I@w
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.07.11 14:33:34
      Beitrag Nr. 283 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.852.056 von Paderzocker am 27.07.11 14:02:36Die Besteuerung der Stockdividende ist wirklich ein interessantes Thema. Es ist auch nicht nur ein Thema bei der hier diskutierten Beximco, sondern ein "Problem" aller Wachstumsmärkte, in denen die Emittenten der Wertpapiere durch Kapitalmaßnahmen den optischen Kurs einer Aktie niedrig halten wollen.
      Ich bin Betroffener bei weiteren Aktien in Indien und Russland.

      Auch in Deutschland wird diese Form (allerdings als Splitt bezeichnet) ja relativ häufig durchgeführt - z.B. SAP, Software AG oder Porsche uswusf.

      Die Auffassung mit der Einbuchung von 0 Euro teile ich so nicht (also volle Besteuerung bei Verkauf).
      In dem betreffenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist dazu zwar folgendes erwähnt:
      "Petitum:
      Grundsätzlich sollte bei fehlender Klassifikation der Maßnahme von einem Zufluss von Kapitalertrag in unbarer Form ausgegangen werden. Die Bewertung der erlangten Wirtschaftsgüter erfolgt in diesem Fall mit 0 Euro." Seite 6/22
      http://www.iww.de/quellenmaterial/dokumente/083939.pdf

      Das betrifft aber den Sachverhalt: "I.7 Behandlung von nicht eindeutig als steuerneutral zu klassifizierenden Kapitalmaßnahmen und bei fehlender Bewertung".

      Kapitalmaßnahmen (Stockdividenden), die aus einer Erhöhung des Grundkapitals resultieren, fallen nicht darunter, weil diese per Definition (BFH-Urteil) als nicht steuerbar klassifiziert sind.

      Ich habe mehrere Depots. Bei allen wird seit einiger Zeit der Durchschnittseinstandspreis zu jeder Aktie angegeben. Dieser sollte sich durch eine Kapitalmaßnahme nicht ändern (Anzahl der Aktien x Anschaffungspreis = eine Konstante). Damit fällt eine Steuer nur für den absoluten Wertzuwachs der gesamten Depotposition an - also völlig unabhängig, ob eine Kapitalmaßnahme durchgeführt wurde oder nicht. Und Steuern bezahlt für den Wertzuwachs nur der, welcher den Ursprungskauf der Aktie nach 2009 vorgenommen hat (auch die danach eingebuchten Stockdividenden sind ursprünglich vor 2009 angeschafft!)- Also: etwas kompliziert und logischerweise (und das ist nicht ironisch gemeint) von einem Sachbearbeiter in einem FA oder einer Bank nicht oder nur schwer zu verstehen.

      Im übrigen bin sehr gespannt, wie das Dresdner Finanzamt auf meine Klage erwidern wird. Die Frist dazu müsste längst abgelaufen sein. Ich werde einmal beim SächFG nachfragen...

      UWWU
      Avatar
      schrieb am 28.07.11 17:45:28
      Beitrag Nr. 282 ()
      alles Weicheier, die Angst haben vor Bangladesch oder keine Ahnung haben von der Welt. Aber mit der Zeit werden sie es schon noch begreifen, aber dann ist es zu spät zu investieren.
      Avatar
      schrieb am 28.07.11 11:29:29
      Beitrag Nr. 281 ()
      aktueller Kurs in Bangladesch = 115 Taka / 107,6 = rechnerischer Kurs in Euro 1,07.

      Aktueller Kurs in London ca 0,48 Euro. Immer noch mehr als Kursverdoppelung möglich.


      Wann entdecken endlich deutsche oder englische Aktionäre, das der Kurs eigentlich 1:1 stehen müsste !!
      Avatar
      schrieb am 27.07.11 14:02:36
      Beitrag Nr. 280 ()
      Nochmal zurück zum Thema Stockdividende. Die comdirect hat die edlen Teile heute bei mir eingebucht. Steuer wurde korrekterweise nicht einbehalten. Ein Steuerabzug bei Einbuchung würde auch dem System der Abgeltungssteuer wiedersprechen. Die schlägt dann allerdings bei der Veräußerung richtig zu, da die Anschaffungskosten der Gratisaktien bei 0,- € liegen. Letztlich ist die Steuer also in jedem Fall irgendwann fällig. Herr Schäuble samt Anhang kommt schon nicht zu kurz...
      P.S.: Ein dickes Lob an alle Beteiligten, die hier in vernünftigerweise diskutieren und Informationen einstellen. Der Infogehalt dieses Threads ist einfach super!
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