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    Stehen die Weltbörsen vor einem Crash ??? (Seite 21233)

    eröffnet am 01.08.07 21:18:51 von
    neuester Beitrag 03.05.24 14:35:07 von
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      Avatar
      schrieb am 09.07.12 14:39:27
      Beitrag Nr. 135.812 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.366.022 von MrTorv am 09.07.12 14:04:22Der Praktikant is weg, finanzen.net hat sich wieder berappelt:

      "Deutsche Exportwirtschaft brummt- Außenhandel legt kräftig zu"

      "Diese Aktien empfehlen Analysten heute zum Kauf"

      Puh. Das war knapp.
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 14:24:31
      Beitrag Nr. 135.811 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.366.069 von alfredogonzales am 09.07.12 14:19:48Der FDP-Vorsitzende im Europaparlament hat auch Schiß:
      Hier wird dem BVerfG die Fachkompetenz abgesprochen


      9. Juli 2012, 09:00 Uhr
      Bundesverfassungsgericht prüft ESM und Fiskalpakt:
      Politiker zweifeln an Karlsruhes Urteilskraft

      Am Dienstag verhandelt das Verfassungsgericht über den Rettungsschirm ESM. Politiker befürchten die Folgen eines möglichen Vetos - und versuchen Druck auf die Richter auszuüben.

      Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Eilanträge gegen die Gesetze zur langfristigen Euro-Stabilisierung warnen Politiker vor den Folgen eines Scheiterns. Der FDP-Vorsitzende im Europaparlament, Alexander Graf Lambsdorff, bezweifelte sogar die Urteilsfähigkeit der höchsten deutschen Richter: "Manche Beobachter kritisieren zu Recht, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht mit allen Vorgängen in Europa ausreichend vertraut sind. Deshalb kommt es gelegentlich zu Fehleinschätzungen aus Unkenntnis."
      http://www.stern.de/politik/deutschland/bundesverfassungsger…

      Das werden die Richter wahrscheinlich gerne lesen. ;)
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 14:24:08
      Beitrag Nr. 135.810 ()
      Zitat von DieKlucke: "Wenn die beantragte einstweilige Anordnung [auf Aussetzung ESM bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, Anm. PB] nicht ergeht, kann der Bundespräsident den ESM-Vertrag ratifizieren.
      Damit wird der ESM-Vertrag für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Kommt das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren zu dem Ergebnis, dass das Zustimmungsgesetz verfassungswidrig ist, hat Deutschland keine Möglichkeit mehr, sich aus dem Vertrag zu lösen.
      Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer, also für ewige Zeiten, abgeschlossen worden. Eine Kündigungsmöglichkeit ist im Vertrag nicht vorgesehen. Es gibt auch keine andere völkerrechtlich zulässige Möglichkeit, die vertragliche Bindung einseitig aufzulösen. … Die Ablehnung des Antrags auf einstweilige Anordnung führt also zu einer irreversiblen Bindung an einen verfassungswidrigen Vertrag."

      http://www.goldseitenblog.com/peter_boehringer/index.php/201…



      In einem völkerrechtlichen Vertrag muss nicht explizit eine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen werden, um ihn zu kündigen. Der Vertrag kann jederzeit von jedem Mitglied einseitig aufgekündigt werden, wodurch er von Anbeginn harm- und wirkungslos wird.

      Der ganze ESM scheint mir designed-to-fail zu sein: Niemand wird dieser Zweckgesellschaft nach luxemburgischem Recht freiwillig Kredit zu Konditionen, die die große Mehrheit der Mitglieder (auch Spanien und Italien) nicht auch über heimische Anleihen bekommen kann, geben. Deshalb ist die Banklizenz auch essentiell für den ESM, da einfache Kapitalabrufe (d.h. tatsächliche Überweisung anstelle einfachen Druckens) die Mitglieder schnell ruinieren würden bzw. wäre es Umverteilung statt Ponzi - keine erwartbare Option. Die EZB könnte auch direkt in den Märkten aufkaufen, was seit der offiziellen Subordination brandbeschleunigend i.S.v. privater Kapitalflucht wirkt. Da ich nicht glauben kann, dass einige ernsthaft annehmen, dass Taschenspielertricks, die wesentlich von denjenigen ausgearbeitet werden, die damit getäuscht werden sollen, funktionieren können, gehe ich davon aus, dass es sich um Design-to-fail handelt. Ich frag' mich nur, wen man genau damit täuschen will? Die breite Masse interessiert es so oder so nicht (für die reichen ein paar halbkomplex klingende Begriffe), Beteiligte und Finanzmarkt-Affine wissen es eh (?).
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 14:19:48
      Beitrag Nr. 135.809 ()
      Zitat von DieKlucke: Zieh dir das mal rein.
      Absolut der Hammer!
      Aus einem Kommentar zum Thema.



      "Wenn die beantragte einstweilige Anordnung [auf Aussetzung ESM bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, Anm. PB] nicht ergeht, kann der Bundespräsident den ESM-Vertrag ratifizieren.
      Damit wird der ESM-Vertrag für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Kommt das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren zu dem Ergebnis, dass das Zustimmungsgesetz verfassungswidrig ist, hat Deutschland keine Möglichkeit mehr, sich aus dem Vertrag zu lösen.
      Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer, also für ewige Zeiten, abgeschlossen worden. Eine Kündigungsmöglichkeit ist im Vertrag nicht vorgesehen. Es gibt auch keine andere völkerrechtlich zulässige Möglichkeit, die vertragliche Bindung einseitig aufzulösen. … Die Ablehnung des Antrags auf einstweilige Anordnung führt also zu einer irreversiblen Bindung an einen verfassungswidrigen Vertrag."

      http://www.goldseitenblog.com/peter_boehringer/index.php/201…


      ich denke, fuer die meisten der in diesem schraed lesenden und schreibenden duerfe dies nix neues sein.
      Es gibt einem aber dennoch neue hoffnung, wenn allmaehlich immer mehr auf die brisanz des themas aufmerksam werden, da bis zum ende der em die meisten ausser fussball nichts anderes hoeren und sehen wollten ( was vermutlich auch der grundgewesen sei duerfte, dass die abstimmung i. bundestag genau in diesen zeitraum gelegt wurde.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 14:16:49
      Beitrag Nr. 135.808 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.366.052 von Trotanoy am 09.07.12 14:11:44Offensichtlich haben einige die Hosen ganz voll.
      Es fehlen jetzt nur noch ein paar Drohungen...



      Unionsfraktion warnt Verfassungsgericht vor Kippen des ESM

      Autor: NT-Redaktion am 9. Juli 2012 – 11:06.

      Vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Eilanträge zu Eurorettungsschirm ESM und Fiskalpakt hat der Justiziar der Unionsfraktion, Helmut Brandt, Karlsruhe vor einem Kippen der Regelungen gewarnt. “Die Richter müssen beachten, dass wir durch die Banken- und Schuldenkrise in Europa eine Situation haben, die die Politik zu grenzwertigen Entscheidungen nötigt”, sagte Brandt dem “Handelsblatt”. “Es wäre politisch und wirtschaftlich fatal, wenn es zu einem solchen Urteil käme”, warnte der CDU-Politiker.
      http://www.netzticker.com/politik/unionsfraktion-warnt-verfa…

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      Avatar
      schrieb am 09.07.12 14:11:44
      Beitrag Nr. 135.807 ()
      Zitat von DieKlucke: Zieh dir das mal rein.
      Absolut der Hammer!
      Aus einem Kommentar zum Thema.



      "Wenn die beantragte einstweilige Anordnung [auf Aussetzung ESM bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, Anm. PB] nicht ergeht, kann der Bundespräsident den ESM-Vertrag ratifizieren.
      Damit wird der ESM-Vertrag für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Kommt das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren zu dem Ergebnis, dass das Zustimmungsgesetz verfassungswidrig ist, hat Deutschland keine Möglichkeit mehr, sich aus dem Vertrag zu lösen.
      Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer, also für ewige Zeiten, abgeschlossen worden. Eine Kündigungsmöglichkeit ist im Vertrag nicht vorgesehen. Es gibt auch keine andere völkerrechtlich zulässige Möglichkeit, die vertragliche Bindung einseitig aufzulösen. … Die Ablehnung des Antrags auf einstweilige Anordnung führt also zu einer irreversiblen Bindung an einen verfassungswidrigen Vertrag."

      http://www.goldseitenblog.com/peter_boehringer/index.php/201…



      Ich denke, das ist zutreffend ausgeführt.
      Das bedeutet letztlich, wenn morgen der Eilantrag zurückgewiesen wird, ist das ESM faktisch durch. Es sei denn, Gauck hält sich mit der Unterschrift unter dem Gesetz weiter zurück. Davon ist allerdings kaum auszugehen.

      Wenn dem Eilantrag aber bestehen bleibt und man ihm stattgibt, wird dies die Märkte u.U. ziemlich nervös machen. Dies bedeutet ja nichts anderes in hoher Wahrscheinlichkeit, als dass Deutschland als Zahler ausfallen könnte.

      Also egal wie,
      morgen ist ein wichtiger Tag beim BVerfG.


      Nur meine Meinung.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 14:04:22
      Beitrag Nr. 135.806 ()
      Es wird immer unseriöser, selbst finanzen.net neigt schon zu harten Verschwörungstheorien:

      "Libor-Manipulation: Das große Zins-Komplott"

      "Interview: 'Goldpreis wird bewusst manipuliert' "

      Les' ich halt Vogue und Men's Health, da ist die Welt noch wie sie immer war.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 14:02:57
      Beitrag Nr. 135.805 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.365.934 von wuscheler am 09.07.12 13:30:47Vor Allem der "Große Geniale Guru" leidet diesbezüglich in letzter Zeit unter chronischem Versagen. Nicht nur bei den Edelmetallen hat er das Ende des Papieruniversums verschlafen:

      Buffett stammt noch aus einer Zeit, als die Aktienmärkte noch einigermaßen berechenbar waren. Heute dürfte er zunehmends überfordert sein.
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 13:58:06
      Beitrag Nr. 135.804 ()
      Zitat von a_bit_fishy: Mich verwundert es, warum man nicht darüber diskutiert den korridor für das inflationsziel nach oben zu erweitern.

      3,5% statt 2% wären eine spürbare erleichterung. Es gibt ja mittlerweile auch einige ökonomen, die das fordern. Leider gibt es keine öffentliche diskussion darüber. Auch in anderen staaten (usa), ist die inflation stets höher als bei uns.
      Zudem wäre eine abwertung des euro mehr als überfällig.

      Ich glaube wenn man diese beiden punkte nicht langsam und gesteuert in angriff nimmt, werden sie irgendwann schnell und ungesteuert "ausbrechen".


      Mal abgesehen davon,dass ich mich frage, was du dir on einer hoeheren inflation an positiven auswirkungen erhoffst, haben wir defacto doch laengst eine inflatio srate von ca. 4 - 5 % p.a.
      Die 2% ist doch nur der offizielle wert der durch kreatives (um)gestalten des sogenannten warenkorbes zustande kommt.
      Diejenigen gueter und dienstleistungen, die zum leben unverzichtbar sind, und die den loewenanteil der monatlichen ausgaben ausmachen, steigen s hon seit jahren um deutlich mehr als 2%.
      Lediglich elektronikartikel steigen nicht oder werden billiger. ich kann aber einen flachbildschirm weder essen, noch drin wohnen, und der heizwert haelt sich auch in grenzen. ;-)
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 13:49:19
      Beitrag Nr. 135.803 ()
      Zieh dir das mal rein.
      Absolut der Hammer!
      Aus einem Kommentar zum Thema.



      "Wenn die beantragte einstweilige Anordnung [auf Aussetzung ESM bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, Anm. PB] nicht ergeht, kann der Bundespräsident den ESM-Vertrag ratifizieren.
      Damit wird der ESM-Vertrag für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Kommt das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren zu dem Ergebnis, dass das Zustimmungsgesetz verfassungswidrig ist, hat Deutschland keine Möglichkeit mehr, sich aus dem Vertrag zu lösen.
      Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer, also für ewige Zeiten, abgeschlossen worden. Eine Kündigungsmöglichkeit ist im Vertrag nicht vorgesehen. Es gibt auch keine andere völkerrechtlich zulässige Möglichkeit, die vertragliche Bindung einseitig aufzulösen. … Die Ablehnung des Antrags auf einstweilige Anordnung führt also zu einer irreversiblen Bindung an einen verfassungswidrigen Vertrag."

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