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    Volkswagen Vorzüge interessanter als Stämme ? (Seite 1990)

    eröffnet am 31.10.07 09:48:07 von
    neuester Beitrag 29.04.24 15:00:04 von
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      Avatar
      schrieb am 28.07.09 19:59:26
      Beitrag Nr. 432 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.663.816 von Stoni_I am 28.07.09 19:50:24Die Vorzugsaktionäre lehnten auf der Hauptversammlung im April 09 die Ausgabe neuer Stamm- und Vorzugsaktien ab, zu denen die Stammaktionäre vorher auf der HV aber ihre Zustimmung bereits gegeben hatten. Wahrscheinlich meinst Du das?

      Mit Ablehnung durch die Vorzugsaktionäre war die Zustimmung der Stammaktionäre für die entsprechenden Vorratsbeschlüsse hinfällig.
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 19:50:24
      Beitrag Nr. 431 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.662.946 von aufgepasst am 28.07.09 18:05:07Danke! 73,94 % Zustimmung auf der HV 2009 sind nicht die notwendigen 75 %.

      Auf welcher HV wurde denn das mit den 90 Mio. möglichen neuen Vz.-Aktien beschlossen?

      Spekulativ 5 Mrd. Euro / 90 Mio. = 55,55 Euro pro Aktie + aktueller Kurs sollte als Anreiz höher stehen. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 18:05:07
      Beitrag Nr. 430 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.662.905 von Stoni_I am 28.07.09 18:01:49Hallo Stoni,

      die Vz. auf der HV haben die 400 MIO genehmigtes abgelehnt. Es gibt aktuell 90 MIO.

      Grüße aufgepasst
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 18:01:49
      Beitrag Nr. 429 ()
      Was meint ihr?

      Könnte am Gerücht über neue Vz-Aktien was dran sein? - Die HV im April hat einer KE über 400 Mio. Euro neues GK (Gesamt-GK bisher 1 Mrd. Euro) zugestimmt.

      400 Mio / 2,56 Euro Anteil am GK/Aktie jetzt (nennwertlose Stückaktie :confused: ) wären so 155 Mio. neue Aktien. Um auf 5 Mrd. Euro zu kommen, müsste man in Abzug der ganzen Kosten wohl so mindestens 35 Euro/Aktie erlösen.

      Gibt man "nur" das Dopppelte der bisherigen Vz-Anzahl aus, müsste man wohl 50 Euro bekommen.

      Und im Idealfall steht der Kurs der VW-Vz. höher, um auch nicht-strategische Käufer zum Kauf zu bewegen.

      Eine Kombination mit den genehmigten Wandelanleihenprogramm könnte ggf. eher für die letztgenannte Preisindikation sorgen.

      Steht unmittelbar der krasse Absturz der VW Vz. bevor - Meinungen?
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 16:07:07
      Beitrag Nr. 428 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.659.869 von BobBrazil am 28.07.09 13:33:17https-Verbindungen kann man nicht verlinken.

      Richtig.
      Aber die Beteiligung ist lt. GB über die AG bei der SE gebündelt. Wird die AG verkauft, wird auch die Beteiligung an Bertrandt mitverkauft. Will man das nicht, müsste man die Beteiligung zuvor direkt an die SE anbinden.

      So mein Wissens-stand derzeit. :rolleyes:

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      schrieb am 28.07.09 13:33:17
      Beitrag Nr. 427 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.659.207 von Stoni_I am 28.07.09 12:13:36Laut Börse Stuttgart gehört Bertrandt doch zu 25,01% der Porsche SE und nicht der AG:

      https://www.boerse-stuttgart.de/rd/de/aktien/factsheet?sSymb…
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 12:13:36
      Beitrag Nr. 426 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.659.077 von BobBrazil am 28.07.09 12:00:35Das kann VW schon deshalb nicht, weil die Porsche Holding SE nunmal die Mehrheit an VW hält.

      Und Medienberichten nach - man weiss ja nicht, was daran war ist - stand diese SE kurz vor dem Kollaps. Wer weiss also, wo die Anteile sonst hingewandert wären, wenn VW da nicht zugegriffen hätte. Wulf, Piech und Porsche dürften kein Interesse an einer "Heuschrecke" gehabt haben.

      Ich denke, wenn das hier unter Dach und Fach ist, wird vielleicht ab 2011 auch wieder über MAN nachgedacht.

      Mich persönlich interessiert im Momnet mehr, was mit der Beteiligung an der Bertrandt AG bei der Porsche AG passiert. Übernimmt die VW auch mit oder wird die zuvor zur Porsche Holding SE transferiert?
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 12:00:35
      Beitrag Nr. 425 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.658.166 von Stoni_I am 28.07.09 10:35:57Na super! Kann VW Porsche nicht einfach einen guten Mann sein lassen und sich auf die Übernahme von MAN konzentrieren. Diese ganze Kapitalerhöhung zur Übernahme von Porsche (und deren Schulden) stinkt mir gewaltig! Ich dachte eigentlich auch, Vorzugsaktien seien langsam ein Auslaufmodell. :(
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 10:35:57
      Beitrag Nr. 424 ()
      http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/kapitalerh…

      28.07.2009, 07:31 Uhr
      Porsche-Übernahme

      Kapitalerhöhung: VW will Haupteigner schützen

      Volkswagen will bei der geplanten Kapitalerhöhung seine wichtigen Großaktionäre schützen. Um die Anteile der Haupteigner Porsche, Piëch und des Landes Niedersachsens nicht zu verwässern, sollen größtenteils neue Vorzugsaktien ausgegeben werden. Zieht Porsche bei der Kapitalerhöhung nicht mit, wäre bei der Ausgabe neuer Stammaktien die Mehrheit an VW wohl wieder futsch.
      Avatar
      schrieb am 26.07.09 21:20:27
      Beitrag Nr. 423 ()
      Familien Porsche und Piëch wollen EU-Klage zuvorkommen - Spiegel

      HAMBURG (Dow Jones)--Die Familien Porsche und Piëch wollen einem Magazinbericht zufolge die Bestimmungen des Volkswagen-Gesetzes freiwillig in der Satzung des Konzerns festschreiben. Damit kommen sie einer drohenden EU-Klage gegen das Gesetz zuvor, berichtet "Der Spiegel" am Wochenende auf seiner Internetseite. Die Familien, die über ihren Porsche-Besitz knapp über 50% der VW-Stammaktien kontrollieren, hätten mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) eine weitreichende Vereinbarung getroffen. Damit würden die Schutzrechte des Landes unabhängig vom VW-Gesetz abgesichert.

      Entsprechend der Zusicherung der Familien Porsche und Piëch sollen laut Spiegel die zwei wichtigsten Punkte des VW-Gesetzes in die Satzung des Unternehmens aufgenommen werden. Erstens soll die Sperrminorität bei 20% bleiben. Das Land behalte dann ein Vetorecht in allen wichtigen Entscheidungen. Zweitens soll das Entsendemandat bestehen bleiben, nachdem das Land zwei Vertreter in den Aufsichtsrat der Wolfsburger Volkswagen AG schicken kann.

      Ein entsprechender Beschluss soll dem Magazin zufolge voraussichtlich schon auf einer Sondersitzung der VW-Hauptversammlung im Oktober gefasst werden. Er wäre nur noch zu ändern, wenn Niedersachsen zustimmen würde. Aktiengesellschaften dürfen sich solche Satzungsregeln mit der Mehrheit ihrer Hautversammlung geben.

      Die EU-Kommision hat vor kurzem verkündet, dass sie die Rechtmäßigkeit des VW-Gesetzes erneut überprüfen will. Deutschland wird wegen des Gesetzes möglicherweise ein zweites Mal vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Die neue Regel hätte auch Bestand, wenn das VW-Gesetz wegfallen würde.

      Bei der niedersächsischen Staatskanzlei in Hannover war am Sonntag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
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