SOLARWORLD ++ vorab Q-Zahlen 5/11 + gab es einen Aktienrückkauf im 3-Q ? ++ (Seite 7)
eröffnet am 02.11.07 13:32:40 von
neuester Beitrag 24.03.23 19:13:18 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.533.621 von tbhomy am 29.10.20 10:57:19
Mal überlegen, woran das liegen könnte ?
Der Anleger hat sich an die Regel gehalten
Hast Du schon wieder Angst vor steigenden Kursen ?
Wird Zeit, dass WO dir wegen deiner ständigen Basherei das Handwerk legt.
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 24 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 40 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.
Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Stimm…
Zitat von tbhomy: Außerdem sehe ich keine "ersten Meldungen". Ich sehe bisher nur eine einzige aus 2017.
Mal überlegen, woran das liegen könnte ?
Der Anleger hat sich an die Regel gehalten
Hast Du schon wieder Angst vor steigenden Kursen ?
Wird Zeit, dass WO dir wegen deiner ständigen Basherei das Handwerk legt.
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 24 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 40 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.
Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Stimm…
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.532.034 von tbhomy am 29.10.20 09:07:15
Der Anleger hat sich an die Regeln gehalten
Liegt auch am Insolvenzverwalter, begriffen hast Du das anscheinend noch nicht, wurde bereits einige Male gepostet.
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 24 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 40 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.
Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Stimm…
Zitat von tbhomy: Die Nachmeldung aus 2017 in Höhe von 3,01% (unterste Schwelle bei 3%) hat vermutlich auf Grund einer Eingabe an die Aufsicht stattgefunden.
Quelle:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/13085764-dgap-sti…
Ich täte es begrüßen, falls die Aufsicht einen Blick auf den Handel mit der Solarworld AG-Aktie werfen würde. Für Transparenz und Marktintegrität. Wo doch sonst alles in unser Bananenrepublik aus dem Ruder zu laufen scheint. NmM.
Der Anleger hat sich an die Regeln gehalten
Liegt auch am Insolvenzverwalter, begriffen hast Du das anscheinend noch nicht, wurde bereits einige Male gepostet.
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 24 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 40 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.
Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Stimm…
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.545.357 von tbhomy am 30.10.20 09:26:01
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 24 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 40 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.
Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Stimm…
Zitat von tbhomy: Die Folgen einer Nichtmeldung von Pflichtmitteilungen können selbst für natürliche Personen erheblich ausfallen, wie das folgende Beispiel der Bafin aus dem Juli zeigt:
23.07.2020 BaFin setzt Geldbußen fest
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Massnahmen/m…
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 24 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 40 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.
Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Stimm…
Thema Pflichtverstöße WpHG
Die Folgen einer Nichtmeldung von Pflichtmitteilungen können selbst für natürliche Personen erheblich ausfallen, wie das folgende Beispiel der Bafin aus dem Juli zeigt:23.07.2020 BaFin setzt Geldbußen fest
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Massnahmen/m…
Zu dumm, dass es aus dem Jahr 2020 nicht eine einzige Stimmrechtsmeldung gab. Das ist nämlich noch immer Pflicht. Und das muss ebenfalls geprüft werden.
Eine Hauptversammlung im laufenden Insolvenzverfdahren ? Mitten in der Liquidation ? Noch in 2020 ?
Wie soll DAS denn funktionieren ?
Nicht mehr Vorstand: 4 Personen.
https://www.northdata.de/?id=3854605334
HRB 8319: SolarWorld AG, Bonn, Ungenannte Str. ??, D-53175 Bonn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (99 IN 79/17) vom 01.08.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
https://www.northdata.de/?id=3824275009
Dazu wird sich mal wieder NICHT geäußert. Kennen wir ja zur Genüge von anderen Werten.
Wie soll DAS denn funktionieren ?
Nicht mehr Vorstand: 4 Personen.
https://www.northdata.de/?id=3854605334
HRB 8319: SolarWorld AG, Bonn, Ungenannte Str. ??, D-53175 Bonn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (99 IN 79/17) vom 01.08.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
https://www.northdata.de/?id=3824275009
Dazu wird sich mal wieder NICHT geäußert. Kennen wir ja zur Genüge von anderen Werten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.454.204 von gggold am 21.10.20 16:19:46
Wenn die AoGv dieses Jahr noch kommt wird wohl auch ein Schlauhonestmeier wieder mal merken, dass er monatelang wie gewohnt in die völlig falsche Richtung ermittelt hat, wenn man solch eine nutzlose Arbeit überhaupt so nennen kann..wiedermal eine nicht ganz so wertlose Ag wie bislang angenommen, wenn nun wohl auch die 2018 Meldungen noch folgen werden😀🇨🇭🇨🇭
Zitat von gggold:Zitat von gggold: ich würde tippen das der kurs jetzt erst einmal noch ein stück zurückkommt....aber wer weiss
das bei solarworld schon
wie befürchtet erst einmal fallende kurse bei immer weniger gehandelten stücken...
ob da die 40 cent halten?
schätze wir gehen erst mal auf die 30 cent zurück
Wenn die AoGv dieses Jahr noch kommt wird wohl auch ein Schlauhonestmeier wieder mal merken, dass er monatelang wie gewohnt in die völlig falsche Richtung ermittelt hat, wenn man solch eine nutzlose Arbeit überhaupt so nennen kann..wiedermal eine nicht ganz so wertlose Ag wie bislang angenommen, wenn nun wohl auch die 2018 Meldungen noch folgen werden😀🇨🇭🇨🇭
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.541.331 von tbhomy am 29.10.20 19:59:52
Herr E. hätte die Tage etwa zu seinen Kaufkursen aus 2017 verkaufen können und wäre vor dem Einstampfen der Börsennotierung doch noch fein raus.
https://www.wallstreet-online.de/aktien/solarworld-aktie/his…
Zitat von tbhomy: Der Herr Eller kann ja nicht sehr viel Erfahrung mit Aktieninvestments haben, wo er damals nicht pflichtgemäß gemeldet hatte.
In einer der nächsten Meldungen kommt dann der Verkauf auf 0,0%, oder wie ?
Herr E. hätte die Tage etwa zu seinen Kaufkursen aus 2017 verkaufen können und wäre vor dem Einstampfen der Börsennotierung doch noch fein raus.
https://www.wallstreet-online.de/aktien/solarworld-aktie/his…
An den 29% Stimmrechten der Qatar Solar S.P.C. kommt eh keiner vorbei. Da wird jede HV zur echten Herausforderung, fürchte ich.
https://www.wallstreet-online.de/aktien/solarworld-aktie/unt…
https://www.comdirect.de/inf/aktien/DE000A1YCMM2#ueber-solar…
https://www.wallstreet-online.de/aktien/solarworld-aktie/unt…
https://www.comdirect.de/inf/aktien/DE000A1YCMM2#ueber-solar…
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.533.243 von THIELERTAGMILTARYDEFENSE am 29.10.20 10:29:53
Können sie das bitte etwas näher ausführen.
Warum kommen wieder goldene Zeiten?
Welche Anzeichen gibt es für eine Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit, oder welche sonstigen Aktivitäten sollen den Wert der Aktien steigern?
Zitat von THIELERTAGMILTARYDEFENSE: Erste Meldungen kommen doch schon wie erwartet und das ist erst der Anfang..hier kommen wieder goldene Zeiten,
Können sie das bitte etwas näher ausführen.
Warum kommen wieder goldene Zeiten?
Welche Anzeichen gibt es für eine Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit, oder welche sonstigen Aktivitäten sollen den Wert der Aktien steigern?