Blue Cap AG - eine noch unbekannte Beteiligungsgesellschaft (Seite 182)
eröffnet am 05.11.07 18:20:49 von
neuester Beitrag 30.04.24 15:05:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 61.093.570 von kontingent am 24.07.19 10:51:02Es geht nicht darum, ob Schubert Blue Cap-Vorstand bleiben "will". Der (neu zusammengesetzte) Aufsichtsrat sucht mehrere neue Vorstände und erst wenn die Suche abgeschlossen ist, weiß man, ob man geeignete Kandidaten gefunden hat. Oder ggf. eine neue Suchrunde einläuten muss. Und Dr. Schubert würde in diesem Fall als Vorstand weitermachen (müssen), weil sonst ja keiner da wäre, um das Unternehmen zu führen. Jede andere Interpretation halte ich für blauäugig.
Im Mai wurde bekannt, dass sich Schubert zum Jahresende aus dem Vorstand zurückziehen will. In München wird zudem bestätigt, dass der Vorstand erweitert werden soll. Doch nicht jeder Teilnehmer der Konferenz möchte nach dem Vortrag von Schubert wetten, dass der künftige Vorstand von Blue Cap ohne Schubert arbeiten wird. Die Aussagen des aktuellen Vorstands waren in dieser Hinsicht nicht wirklich eindeutig.
Schubert macht deutlich, dass man derzeit nach geeigneten Personen suche. Seine Familie freue sich, wenn er mehr Zeit für private Dinge habe. Doch er macht zugleich klar, dass er das Schiff nicht verlassen werde, wenn kein neuer Kapitän an Bord sei. Er könnte also auch nach dem Jahreswechsel noch Mitglied im Vorstand von Blue Cap sein. Das Hintertürchen ist auf jeden Fall offen.
… wenn Schubert das will : wird ihn der Aufsichtsrat von Blue Cap - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - nicht daran hindern wollen …
… die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage … gegen die Wahlen von Michel Galeazzi und Thorsten Grenz in den Aufsichtsrat, ebenso auf drei Tagesordnungspunkte in Zusammenhang mit Satzungsänderungen für den Aufsichtsrat. Zum einen gegen die Änderung von § 7 Abs. 1 der Satzung bezüglich Vergrößerung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder, zum anderen gegen die Änderung von § 9 Abs. 5 der Satzung bezüglich Stimmentscheid des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie drittens gegen die Änderung von § 16 Abs. 4 der Satzung bezüglich Mehrheitserfordernis zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern … ist juristisch gesehen mMn aussichtslos …
… mit diesen mit klarer Mehrheit auf der HV gefassten Beschlüssen : wird indirekt der Vorstand Kolbe von der PF-AG „entmachtet“-> bezüglich seiner Einflussmöglichkeiten auf die BC-AG …
Schubert macht deutlich, dass man derzeit nach geeigneten Personen suche. Seine Familie freue sich, wenn er mehr Zeit für private Dinge habe. Doch er macht zugleich klar, dass er das Schiff nicht verlassen werde, wenn kein neuer Kapitän an Bord sei. Er könnte also auch nach dem Jahreswechsel noch Mitglied im Vorstand von Blue Cap sein. Das Hintertürchen ist auf jeden Fall offen.
… wenn Schubert das will : wird ihn der Aufsichtsrat von Blue Cap - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - nicht daran hindern wollen …
… die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage … gegen die Wahlen von Michel Galeazzi und Thorsten Grenz in den Aufsichtsrat, ebenso auf drei Tagesordnungspunkte in Zusammenhang mit Satzungsänderungen für den Aufsichtsrat. Zum einen gegen die Änderung von § 7 Abs. 1 der Satzung bezüglich Vergrößerung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder, zum anderen gegen die Änderung von § 9 Abs. 5 der Satzung bezüglich Stimmentscheid des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie drittens gegen die Änderung von § 16 Abs. 4 der Satzung bezüglich Mehrheitserfordernis zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern … ist juristisch gesehen mMn aussichtslos …
… mit diesen mit klarer Mehrheit auf der HV gefassten Beschlüssen : wird indirekt der Vorstand Kolbe von der PF-AG „entmachtet“-> bezüglich seiner Einflussmöglichkeiten auf die BC-AG …
Wachstum nach Restrukturierung
Der Beschichtungsspezialist Neschen aus Bückeburg, einst sogar börsennotiert, hat
turbulente Zeiten inklusive Insolvenz hinter sich. Seit die Blue Cap AG 2016 in einem
Asset Deal das Unternehmen übernommen hat, geht es aufwärts.
https://www.blue-cap.de/fileadmin/Uhle/20190709_Unternehmere…
Der Beschichtungsspezialist Neschen aus Bückeburg, einst sogar börsennotiert, hat
turbulente Zeiten inklusive Insolvenz hinter sich. Seit die Blue Cap AG 2016 in einem
Asset Deal das Unternehmen übernommen hat, geht es aufwärts.
https://www.blue-cap.de/fileadmin/Uhle/20190709_Unternehmere…
wer auf der HV anwesend war, der kann sich schon denken wer der Kläger ist bzw. welchem "Umfeld" er zuzurechnen sein dürfte. Ich nehme mal an zumindest kein "Fan" von PF. bzw. deren Führung....
Blue Cap: Bleibt Schubert im Vorstand?
https://www.4investors.de/nachrichten/boerse.php?sektion=sto…
https://www.4investors.de/nachrichten/boerse.php?sektion=sto…
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.049.542 von Nobody76 am 17.07.19 21:11:02Herr Bernd Dehmel, Herr Dietmar Reeh und Herr Tobias Schmidbauer (der Aufsichtsrat bei Blue-Cap werden wollte) sind dann mal weg … https://www.partnerfonds.ag/organe.html
… bin gespannt, wen die 4 Aufsichtsräte (die von den Aktionären gewählt werden) zum Vorstand bei PartnerFonds machen werden …
Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll an die geltenden Investitionsrichtlinien angeglichen und im Hinblick auf einen möglichen Börsengang angepasst werden. Die Satzung der Gesellschaft soll entsprechend geändert werden.
… bin gespannt, wen die 4 Aufsichtsräte (die von den Aktionären gewählt werden) zum Vorstand bei PartnerFonds machen werden …
Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll an die geltenden Investitionsrichtlinien angeglichen und im Hinblick auf einen möglichen Börsengang angepasst werden. Die Satzung der Gesellschaft soll entsprechend geändert werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.049.542 von Nobody76 am 17.07.19 21:11:02zu:
1. Felix Ackermann, Unternehmer, Schweiz
http://www.evocope.com/de/team/
Felix Ackermann
Partner und Mitgründer
Felix Ackermann verfügt über 19 Jahre Berufserfahrung in Private Equity und Turnaround-Management. Er war Mitgründer von Rhino Partners AG im Jahr 2007, wo er zusammen mit Investitionspartnern die Übernahme und den Ausbau von SENIOcare leitete.
Herr Ackermann war Teil des Teams, das 3i in der Schweiz zwischen 2000 und 2006 aufgebaut hat. Dabei hat er in diverse Unternehmen in verschiedenen Industrien und Entwicklungsstadien investiert. Davor war er bei Helbling Management Consulting, wo er grenzüberschreitende Restrukturierungsprojekte und Interim-Management Mandate leitete.
Felix Ackermann ist Dipl. Masch.-Ing. der ETH Zürich und Bachelor der EPFL Lausanne.
Er ist Mitglied im Verwaltungsrat verschiedener Portfoliounternehmen.
1. Felix Ackermann, Unternehmer, Schweiz
http://www.evocope.com/de/team/
Felix Ackermann
Partner und Mitgründer
Felix Ackermann verfügt über 19 Jahre Berufserfahrung in Private Equity und Turnaround-Management. Er war Mitgründer von Rhino Partners AG im Jahr 2007, wo er zusammen mit Investitionspartnern die Übernahme und den Ausbau von SENIOcare leitete.
Herr Ackermann war Teil des Teams, das 3i in der Schweiz zwischen 2000 und 2006 aufgebaut hat. Dabei hat er in diverse Unternehmen in verschiedenen Industrien und Entwicklungsstadien investiert. Davor war er bei Helbling Management Consulting, wo er grenzüberschreitende Restrukturierungsprojekte und Interim-Management Mandate leitete.
Felix Ackermann ist Dipl. Masch.-Ing. der ETH Zürich und Bachelor der EPFL Lausanne.
Er ist Mitglied im Verwaltungsrat verschiedener Portfoliounternehmen.
https://www.partnerfonds.ag/files/Hauptversammlung/190712_Ta…
Tagesordnungspunkt 5:
Wahl des Aufsichtsrats
Die Amtszeit der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Bernd Dehmel, Frau Prof. Dr. Jutta
Franke, Herr Dr. Peter Jochum, Herr Dietmar Reeh, Herr Tobias Schmidbauer und Herr Dr. Eckart
von Reden, endet gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung
am 28.08.2019.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, 7 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus vier Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die
Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus
Aktionärsvertretern zusammen.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
1. Felix Ackermann, Unternehmer, Schweiz
2. Prof. Dr. Jutta Franke, Vizepräsidentin und Professorin einer privaten Fachhochschule, Köln
3. Dr. Peter Jochum, selbstständiger Berater und Business Angel, Herrsching-Breitbrunn
4. Dr. Eckart von Reden, Unternehmensberater, Bonn
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und über die
entsprechende Satzungsänderung
Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll an die geltenden Investitionsrichtlinien
angeglichen und im Hinblick auf einen möglichen Börsengang angepasst werden. Die Satzung der
Gesellschaft soll entsprechend geändert werden.
§ 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie folgt:
„Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen jeder Art, Halten,
Verwaltung und Verwertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, Erwerb,
Verwaltung und Veräußerung von Grundeigentum, Verwaltung eigenen Vermögens, Beratung
anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und/oder Steuerberatung,
Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten.
Die Gesellschaft übernimmt hierbei die Funktion als geschäftsleitende Holding und wird
Seite 3 von 8
Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen und Beteiligungen langfristig fördern und eine
gemeinsame Geschäftsstrategie verfolgen. Die Gesellschaft wird keine Beteiligung an anderen
Gesellschaften mit dem Ziel eingehen, durch deren Veräußerung eine Rendite zu
erwirtschaften. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem Gesetz über das
Kreditwesen (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erlaubnispflichtig sind.“
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft wird wie folgt geändert und § 2 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Die Gesellschaft ist ein Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 12 Kapitalanlagegesetzbuch
(KAGB), welches sich als gemäß §§ 2 Abs. 5 und 44 KAGB registrierte
Kapitalverwaltungsgesellschaft intern verwaltet. Gesellschaftszweck der Gesellschaft sind der
Erwerb, das Halten, die Verwaltung und ggf. die Veräußerung von Beteiligungen an
mittelständischen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zum Nutzen der
Aktionäre. Die Gesellschaft kann Beteiligungsunternehmen Eigenkapital oder
eigenkapitalähnliche Mittel zuführen. Die Gesellschaft fördert Beteiligungen langfristig und
verfolgt eine gemeinsame Geschäftsstrategie.“
Tagesordnungspunkt 5:
Wahl des Aufsichtsrats
Die Amtszeit der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Bernd Dehmel, Frau Prof. Dr. Jutta
Franke, Herr Dr. Peter Jochum, Herr Dietmar Reeh, Herr Tobias Schmidbauer und Herr Dr. Eckart
von Reden, endet gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung
am 28.08.2019.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, 7 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus vier Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die
Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus
Aktionärsvertretern zusammen.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
1. Felix Ackermann, Unternehmer, Schweiz
2. Prof. Dr. Jutta Franke, Vizepräsidentin und Professorin einer privaten Fachhochschule, Köln
3. Dr. Peter Jochum, selbstständiger Berater und Business Angel, Herrsching-Breitbrunn
4. Dr. Eckart von Reden, Unternehmensberater, Bonn
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und über die
entsprechende Satzungsänderung
Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll an die geltenden Investitionsrichtlinien
angeglichen und im Hinblick auf einen möglichen Börsengang angepasst werden. Die Satzung der
Gesellschaft soll entsprechend geändert werden.
§ 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie folgt:
„Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen jeder Art, Halten,
Verwaltung und Verwertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, Erwerb,
Verwaltung und Veräußerung von Grundeigentum, Verwaltung eigenen Vermögens, Beratung
anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und/oder Steuerberatung,
Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten.
Die Gesellschaft übernimmt hierbei die Funktion als geschäftsleitende Holding und wird
Seite 3 von 8
Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen und Beteiligungen langfristig fördern und eine
gemeinsame Geschäftsstrategie verfolgen. Die Gesellschaft wird keine Beteiligung an anderen
Gesellschaften mit dem Ziel eingehen, durch deren Veräußerung eine Rendite zu
erwirtschaften. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem Gesetz über das
Kreditwesen (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erlaubnispflichtig sind.“
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft wird wie folgt geändert und § 2 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Die Gesellschaft ist ein Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 12 Kapitalanlagegesetzbuch
(KAGB), welches sich als gemäß §§ 2 Abs. 5 und 44 KAGB registrierte
Kapitalverwaltungsgesellschaft intern verwaltet. Gesellschaftszweck der Gesellschaft sind der
Erwerb, das Halten, die Verwaltung und ggf. die Veräußerung von Beteiligungen an
mittelständischen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zum Nutzen der
Aktionäre. Die Gesellschaft kann Beteiligungsunternehmen Eigenkapital oder
eigenkapitalähnliche Mittel zuführen. Die Gesellschaft fördert Beteiligungen langfristig und
verfolgt eine gemeinsame Geschäftsstrategie.“
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.046.101 von PJS_ am 17.07.19 15:23:00https://www.partnerfonds.ag/finanzberichte.html
… aus dem Geschäftsbericht 2017 …
Aktienhandel
Die PartnerFonds AG ist, wie viele andere Aktiengesellschaften,
nicht börsennotiert. Seit dem Jahr 2015 können Aktionäre der
PartnerFonds AG über die Homepage www.partnerfonds.ag im
Login-Bereich für Aktionäre jedoch Angebote zum Kauf und Verkauf
der Aktien abgeben. Ein Handel mit gesellschaftsfremden
Personen ist über diese Plattformlösung nicht möglich.
Bilanzgewinn/-verlust der PartnerFonds AG
Die PartnerFonds AG hat im Geschäftsjahr 2017 ein realisiertes
Ergebnis von –4,57 Mio. € und einen Bilanzverlust in selber
Höhe erwirtschaftet. Der Bilanzverlust setzt sich wie folgt
zusammen:
Realisiertes Ergebnis 2017 –4.566.170,66 €
Einstellung in die gesetzliche Rücklage 0,00 €
Bilanzverlust 2017 –4.566.170,66 €
Dividende
Aufgrund des realisierten Ergebnisses in Höhe von –4,57 Mio. €
erfolgt für das Geschäftsjahr 2017 keine Dividendenzahlung.
… für 2018 wird wohl auch keine Dividendenzahlung erfolgen … aber -> von der HV am 28.08.2019 werden sehr wahrscheinlich die neuen Großaktionäre Evoco und Dr. Schubert dafür Sorge tragen, dass wir einen "ungeschönten" Bericht erhalten … https://www.presseportal.de/nr/126829
… aus dem Geschäftsbericht 2017 …
Aktienhandel
Die PartnerFonds AG ist, wie viele andere Aktiengesellschaften,
nicht börsennotiert. Seit dem Jahr 2015 können Aktionäre der
PartnerFonds AG über die Homepage www.partnerfonds.ag im
Login-Bereich für Aktionäre jedoch Angebote zum Kauf und Verkauf
der Aktien abgeben. Ein Handel mit gesellschaftsfremden
Personen ist über diese Plattformlösung nicht möglich.
Bilanzgewinn/-verlust der PartnerFonds AG
Die PartnerFonds AG hat im Geschäftsjahr 2017 ein realisiertes
Ergebnis von –4,57 Mio. € und einen Bilanzverlust in selber
Höhe erwirtschaftet. Der Bilanzverlust setzt sich wie folgt
zusammen:
Realisiertes Ergebnis 2017 –4.566.170,66 €
Einstellung in die gesetzliche Rücklage 0,00 €
Bilanzverlust 2017 –4.566.170,66 €
Dividende
Aufgrund des realisierten Ergebnisses in Höhe von –4,57 Mio. €
erfolgt für das Geschäftsjahr 2017 keine Dividendenzahlung.
… für 2018 wird wohl auch keine Dividendenzahlung erfolgen … aber -> von der HV am 28.08.2019 werden sehr wahrscheinlich die neuen Großaktionäre Evoco und Dr. Schubert dafür Sorge tragen, dass wir einen "ungeschönten" Bericht erhalten … https://www.presseportal.de/nr/126829
29.04.24 · Aktien Global · Blue Cap |
24.04.24 · wO Newsflash · Blue Cap |
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24.04.24 · EQS Group AG · Blue Cap |
24.04.24 · EQS Group AG · Blue Cap |
19.03.24 · wO Chartvergleich · Ameren |
18.03.24 · Aktien Global · Blue Cap |
15.03.24 · Aktien Global · Blue Cap |
14.03.24 · EQS Group AG · Blue Cap |
14.03.24 · EQS Group AG · Blue Cap |