checkAd

    Blue Cap AG - eine noch unbekannte Beteiligungsgesellschaft (Seite 639)

    eröffnet am 05.11.07 18:20:49 von
    neuester Beitrag 30.04.24 15:05:16 von
    Beiträge: 6.433
    ID: 1.134.871
    Aufrufe heute: 6
    Gesamt: 877.683
    Aktive User: 0

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    32,00+27,95
    3,1370+21,52
    33,00+20,00
    6,1100+18,64
    0,8600+14,67
    WertpapierKursPerf. %
    2,7200-9,33
    3,4000-10,53
    1,2100-12,32
    14,750-14,14
    1,8775-14,17

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 639
    • 644

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.04.10 22:06:05
      Beitrag Nr. 53 ()
      Heute wieder ein ordentlicher Umsatz für Blue Capverhältnisse. Bei einer Empfehlung wird es dann richtig hochgehen. Vielleicht decken sich da jetzt gerade die zukünftigen Empfehler ein, wer weiß. ;)
      Avatar
      schrieb am 21.04.10 21:03:30
      Beitrag Nr. 52 ()
      Heute gab es für Blue Capverhältnisse wirklich ordentliche Umsätze. Es scheinen noch mehr Leute das Potenzial von Blue Cap zu entdecken. Zwischen 1,95 und 2,05 kommt man aber noch gut zum Zug, da ein großer Verkäufer immer noch einige Stücke loshaben möchte. Solange die nicht abgearbeitet sind, wird es auch nicht weiters nach oben gehen. Trotdem gute Kaufgelegenheiten, die nach dem ersten Exit sicherlich nicht wieder kommen.
      Avatar
      schrieb am 21.04.10 11:29:44
      Beitrag Nr. 51 ()
      Blue Cap AG (orange) vs. mic AG (blau)

      Blue Cap AG: nicht exit-getrieben, aufbau einer mittelständischen unternehmensholding
      mic AG: spezialisiert auf auf frühphaseninvestments und aktive unterstützung der portfoliounternehmen
      Avatar
      schrieb am 21.04.10 00:56:03
      Beitrag Nr. 50 ()
      Heute habe ich nochmals kräftig nachgekauft, dafür mussten meine Allianz raus. Die Beteiligungen von Blue Cap sind einfach zu überzeugend. Im Schnitt haben die Beteiligungen von Blue Cap operativ überzeugt und keine Verluste geschrieben. Bei den meisten Beteiligungsunternehmen muss man immer Angst haben, wenn ein schneller Exit ausbleibt, dass die Beteiligungen sterben oder man gutes Geld schlechtem Geld hinterherwirft. Diese Problematik haben wir bei Blue Cap nicht, da die Beteiligungen mit einer guten Kapitalquote ausgestattet sind und langfristig auch nachhaltig Gewinne schreiben. Abschreibungen auf beteiligungen wie bei Heliad gang und gebe, musste Blue Cap auch noch nicht vornehmen. Selbst die Mutter(Also Blue Cap selbst) hat ohne einen Exit eine schwarze Null geschrieben. Das wäre bei einer Mic nicht vorstellbar. Bei Blue Cap sind die Kosten überschaubar und Geld für weitere beteiligungen ist auch noch vorhanden. Mic hat zwar dank Exits einen hohen Gewinn geschrieben, sollten die aber ausbleiben, dann schreiben die tiefrot. Nicht aber Blue Cap, die auch ohne Exits eine schwarze Null hinbekommen haben. Blue Cap kann auch ohne die schnellen Exits auskommen. Bei Mic bin ich mir nicht sicher, ob sie ihr Tafelsilber verkauft haben und dann nicht mehr viel kommt, zumal sie die Exits brauchen, da die Beteiligungen bei ihnen eben operativ nicht so erfolgreich sind, wie die Blue Cap Beteiligungen. natürlich ist auch bei Blue Cap das Geschäftsmodell auf Exits ausgerichtet. Da Blue Cap nur in Sondersituationen kauft, sprich billig kauft und dann die Gesellschaften sehr schnell operativ auf Gewinn trimmt, wird Blue Cap bei den Exits richtig gut verdienen. In 2010 rechnet der Vorstand ja mit Exits und geht dann davon aus, dass sich der Kurs dem tatsächlichen Wert von Blue Cap nähern wird. Mein Kursziel ist dann 7€. Die Beteiligungen von Blue Cap sind ausschließlich Nischenplayer mit einem Marktführerqualität. Außerdem beteiligt sich Blue Cap nur, wenn sie davon ausgehen, dass die Beteiligungen sehr schnell nachhaltig profitabel werden. Blue Cap beteiligt sich nicht nur, sondern wirkt in diesen Unternehmen auch aktiv mit, was ja auch nicht die Regel ist. Für mich eine sehr konservative Aktie, obwohl es ein Beteiligungsunternehmen ist. Bemerkenswert ist die hohe Eigenkapitalquote von über 90% und die wahnsinns Transparenz. Hier wird nicht nur ausführlichst über die Mutter, sondern auch über die einzelen Beteiligungen berichtet. Positiv ist vorallem auch, dass Blue Cap bisher nichts von dem Börsenaufschwung mitgemacht hat und man sie deshalb noch extrem billig bekommt. Negativ ist, dass dies auch so bleiben wird, wenn sie nicht bekannter wird.

      Ich würde sagen Strong Buy, denn so eine Perle wird nicht ewig unentdeckt bleiben.

      Gruß Straßenkoeter
      Avatar
      schrieb am 25.03.10 15:21:26
      Beitrag Nr. 49 ()
      Dass Blue Cap das Wirtschaftsjahr 2009/2010 mit einem ausgeglichenen Ergebnis abgeschlossen hat, scheint die Börse nicht zu interessieren. ich hätte mit einem Verlust gerechnet. Das wäre für ein Beteiligungsunternehmen auch normal gewesen, da sie in diesem Zeitraum keinen Exit hatten. Absolute Kaufkurse, aber keinen interessierts. Wenn die ersten Exits kommen, dann wird der Kurs erheblich in die Höhe gehen. Der Vorstand hat ja angekündigt, dass erim aktuellen Wirtschaftsjahr mit den ersten gewinnbringenden Exits rechnet. Und die Beteiligungen die Blue Cap hat, sind aus meiner Sicht erste Sahne.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Einer von wenigen in einer elitären Gruppe!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 17.03.10 08:40:44
      Beitrag Nr. 48 ()
      günstige einstiegskurse für gern- und langschläfer

      Blue Cap schließt das erste Halbjahr 2009/2010 mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab, die Portfoliounternehmen durchlaufen die Krise vergleichsweise robust und rüsten sich für die Zukunft. ...
      ... Mit der Erholung der wirtschaftlichen Lage rechnet Dr. Schubert mit ... der Möglichkeit, Beteiligungen vor allem an Strategen abzugeben.
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-03/16395603…


      vielleicht rüttelt DerAktionär den aktienkurs wieder wach ("Fast geschenkt", http://www.deraktionaer.de/xist4c/web/Trading-Tipp-Blue-Cap-…)
      Avatar
      schrieb am 07.12.09 21:22:32
      Beitrag Nr. 47 ()
      Warum kommt Blue Cap plötzlich so unter Druck? Versteh ich nicht. Fundamental stimmt doch alles. Aber rein tendenzmäßig geht sie neuen Tiefskursen entgegen.
      Avatar
      schrieb am 04.12.09 11:34:03
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.420.645 von Muckelius am 19.11.09 17:28:12Blue Cap verfügt über Potenzial

      03.12.2009
      Nebenwerte Journal

      Sauerlach (aktiencheck.de AG) - Nach Meinung der Experten vom "Nebenwerte Journal" verfügt die Blue Cap-Aktie (ISIN DE000A0JM2M1 / WKN A0JM2M) über Kurspotenzial.

      Vor Kurzem sei die Beteiligungsgesellschaft mit der Planatol Gruppe die bislang größte Beteiligung eingegangen. Damit sei Blue Cap nun an fünf Gesellschaften beteiligt, die zusammen in 2008 einen Umsatz von 100 Mio. Euro generiert hätten. Bis auf die SMB David GmbH hätten alle Firmen schwarze Zahlen geschrieben. Für 2009 dürfte die Lage jedoch schwieriger werden. Bei der Inheco GmbH sei aber derzeit nichts von der Krise zu spüren und so weise diese nach drei Quartalen einen Umsatz und ein Ergebnis über dem Vorjahresniveau aus.


      Für 2008/09 sei erneut ein Einzelabschluss nach HGB erstellt worden. Dieser weise u.a. einen Buchwert von 2,58 Euro je Aktie und eine Eigenkapitalquote von 98% aus. Trotz dieser soliden Bilanzzahlen seien die Banken bezüglich der Finanzierung für neue Beteiligungen sehr restriktiv. Der Alleinvorstand Hans-Peter-Schubert wolle die sich bietenden Chancen nutzen und weitere Zukäufe tätigen.

      Die Experten vom "Nebenwerte Journal" bleiben bei ihrer Einschätzung, dass die Blue Cap-Aktie in einem besseren Börsenumfeld über Potenzial verfügen sollte. (Ausgabe 12) (03.12.2009/ac/a/nw)

      Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

      Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.09 17:28:12
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.086.436 von Muckelius am 30.09.09 15:15:55News - 19.11.09 08:00

      Hugin-News: Blue Cap AG

      Blue Cap AG berichtet in der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr



      Corporate news- Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch Hugin.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ----------------------------------------------------------------------
      --------------




      Sämtliche Beschlüsse der Tagesordnung einstimmig angenommen

      München, 19. November 2009

      Die Münchner Beteiligungsgesellschaft Blue Cap AG hat am 13. November
      ihre alljährliche Hauptversammlung abgehalten. Bei dem Jahrestreffen
      waren annähernd 70% des Grundkapitals vertreten.

      Der Vorstand Dr. Hannspeter Schubert erläuterte den Jahresabschluss
      für das abgelaufene Geschäftsjahr, welches zum 30.06.2009 endete.
      Des Weiteren wurde über die Geschäftsentwicklung der
      Portfoliounternehmen berichtet. Da die Finanzkrise sich erst
      zeitverzögert in der Investitionsgüterbranche niedergeschlagen hat,
      waren die Ergebnisse in
      den Beteiligungsunternehmen für das Geschäftsjahr noch überwiegend
      positiv. Für das laufende Geschäftsjahr 2009 wird sich die aktuelle
      Konjunkturlage in den Portfoliounternehmen in unterschiedlicher
      Ausprägung auswirken.

      Während die Anlagenbauer maxxtec AG und SMB David GmbH starke
      Auftragsrückgänge verzeichnen, waren die mit Automation beschäftigten
      Unternehmen H. Schreiner Test- und Sonderanlagen GmbH und inheco
      GmbH weitgehend stabil. Die neue Beteiligung Planatol verzeichnet
      nach
      anfänglichen Einbrüchen vor allem im Verbrauchsgüterbereich einen
      Anstieg im 2. Halbjahr 2009. In allen Portfoliounternehmen wurden
      erfolgreich innerbetriebliche Anpassungsmaßnahmen umgesetzt. Bei
      einer
      Wiederbelebung der konjunkturellen Lage sehen sich die Unternehmen
      deswegen gut positioniert.

      Blue Cap strebt einen weiteren Ausbau des Portfolios an. Aufgrund der
      mit der Wirtschaftskrise verbundenen Schwankungen im Umsatz und im
      Ertrag sind Wertfindungen derzeit schwierig. Das Geschäftsmodell der
      Blue Cap AG, sich an mittelständischen Nischenunternehmen zu
      beteiligen und diese auf Profitabilität auszurichten, ist
      grundsätzlich aber auch
      unter den veränderten Rahmenbedingungen attraktiv. Aufgrund der
      Unsicherheiten bei der Bewertung und der Finanzierung, konzentrieren
      sich die Akquisitionsbemühungen von Blue Cap jedoch auf Unternehmen
      mit
      unmittelbarem Restrukturierungsbedarf.

      Der Kurs der Blue Cap Aktie verhält sich seit ungefähr einem Jahr
      stabil
      und profitiert von der Substanz in den Beteiligungsunternehmen. Die
      Börsenkapitalisierung ist geringer als das in dem Jahresabschluss
      ausgewiesene und nach HGB bilanzierte Eigenkapital.

      Dem Aufsichtsrat und dem Vorstand wurde Entlastung für das vergangene
      Geschäftsjahr erteilt. Zum neuen Aufsichtsratsmitglied wurde Herr
      Dr. Stefan Berz gewählt. Herr Dr. Berz verfügt als Wirtschaftsprüfer
      über
      umfangreiche Erfahrungen mit mittelständischen Unternehmen. Sämtliche
      Beschlüsse in der Tagesordnung, so auch die Möglichkeit zur Ausgabe
      von Wandelschuldverschreibungen, wurden ohne Gegenstimmen angenommen.

      Für das Geschäftsjahr 2009/2010 äußerte sich der Vorstand verhalten
      optimistisch. Insbesondere unter dem Aspekt der Umwelttechnologie
      und der Nachhaltigkeit ergeben sich zukünftig interessante
      Entwicklungen in den Unternehmen der Blue Cap Group.

      Über Blue Cap:
      Blue Cap ist eine börsennotierte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in
      München. Seit 2006 investiert Blue Cap erfolgreich in
      mittelständische
      Nischenunternehmen. Die Investitionsidee besteht zumeist darin,
      gründer- oder technologiegeführte Unternehmen weiter zu entwickeln
      und
      dabei die Unternehmensidentität zu bewahren.

      Die Strategie ist auf den Aufbau einer mittelständischen
      Unternehmensholding ausgerichtet. Im Gegensatz zu vielen
      fondsgestützten Beteiligungsgesellschaften ist Blue Cap nicht Exit
      getrieben. Die langfristige
      Wertentwicklung der Beteiligungsunternehmen steht im Vordergrund.
      Das Unternehmen notiert im Freiverkehr (Entry Standard, Frankfurt;
      M:access, München; ISIN: DE000A0JM2M1 ; Börsenkürzel: B7E).

      Kontakt:

      Blue Cap AG
      Kerstin von Berchem
      Investor Relations
      Telefon +49 89 2 73 72 63-0
      berchem@blue-cap.de
      www.blue-cap.de



      --- Ende der Mitteilung ---

      Blue Cap AG
      Ludwigstraße 11 München

      WKN: A0JM2M; ISIN:
      DE000A0JM2M1;
      Notiert: Entry Standard in Frankfurter Wertpapierbörse;

      http://hugin.info/137258/R/1355994/329368.pdf

      Copyright © Hugin AS 2009. All rights reserved.

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 30.09.09 15:15:55
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.082.594 von Muckelius am 30.09.09 08:25:44aus dem elektr. Bundesanzeiger:

      Blue Cap AG
      München
      Einladung
      zur ordentlichen Hauptversammlung
      der Aktionäre der
      Blue Cap AG, München
      WKN A0JM2M
      ISIN DE000A0JM2M1
      Die Aktionäre der Blue Cap AG werden hiermit zu der am
      Freitag, 13. November 2009, um 11:00 Uhr,
      im Neues Forum am Deutschen Museum,
      Raum Antares, 1. OG,
      Museumsinsel 1, 80538 München,
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.06.2009, des Lageberichts für die Blue Cap AG zum 30.06.2009 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/2009 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009/2010 die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Arnulfstraße 27, 80335 München, zu wählen.
      5.

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Das Aufsichtsratsmitglied, Herr Sebastian Moss, hat sein Amt mit Wirkung zum 31.12.2008 niedergelegt. Daraufhin hat das Amtsgericht München am 19. Februar 2009 auf Antrag des Vorstands gemäß § 104 AktG Herrn Dr. Stefan Berz zum neuen Aufsichtsratsmitglied für das ausgeschiedene Mitglied bestellt. Die gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds endet gemäß § 104 Abs. 5 AktG sobald die Hauptversammlung ein neues Aufsichtsratsmitglied für das ausgeschiedene Mitglied Sebastian Moss wählt. In dieser Hauptversammlung soll daher ein neues Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden.

      Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der Blue Cap AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

      Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Blue Cap AG erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder, die während einer Wahlperiode bestellt werden, endet mit der Amtsdauer des gesamten Aufsichtsrates.

      Eine, auch mehrfache, Wiederwahl ist zulässig.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Stefan Berz, Wirtschaftsprüfer, Gräfelfing, für die restliche Amtszeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011/2012 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

      Herr Dr. Stefan Berz ist stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der GROUP Business Software AG, Frankfurt.
      6.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft

      § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die Möglichkeit, aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene Aktien bis zu insgesamt 10% ihres Grundkapitals zu erwerben. Viele Publikumsgesellschaften verfügen über dieses flexible Instrument. Auch die Aktionäre der Blue Cap AG haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und in der Hauptversammlung vom 14. November 2008 die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Da die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG jedoch auf einen Zeitraum von 18 Monaten beschränkt ist, gilt diese Ermächtigung nur bis zum 30. April 2010. Die Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien wird mithin im Laufe des Geschäftsjahres 2009/2010 erlöschen. Der Vorstand soll deshalb erneut zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden:

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a)

      Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 30. April 2011 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Auf die hiernach erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, in diesem Fall auch mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Handel in eigenen Aktien genutzt werden.

      Die Ermächtigung wird zum 14. November 2009 wirksam und gilt bis zum 30. April 2011. Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung der Blue Cap AG am 14. November 2008 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirksamwerden der heute beschlossenen Ermächtigung aufgehoben und durch diese Ermächtigung ersetzt.
      b)

      Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen.
      (1)

      Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder eines an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
      (2)

      Erfolgt der Erwerb über die Abgabe eines öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der angebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder eines an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) für Aktien der Gesellschaft am zweiten bis vierten Handelstag vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Überschreitet die Zeichnung das Volumen des Angebots, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 angedienten Aktien je Aktionär vorgesehen werden.
      c)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung erworben werden, Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen daran anzubieten und die mit einem solchen Erwerb im Zusammenhang stehenden Tausch- und/ oder Kaufpreisverpflichtungen (zum Erwerbszeitpunkt oder zu einem im Kaufvertrag vereinbarten Zeitpunkt) und sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
      d)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden.

      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien ist insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung aus lit. (c) verwendet werden.

      Die Ermächtigungen vorstehend unter lit. (c) und (d) können ganz oder in mehreren Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung in lit. (c) an Dritte abgegeben werden, darf das nicht gewichtete arithmethische Mittel des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main während der letzten fünf Börsentage vor dem Zeitpunkt der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten oder vor Fälligkeit der Kaufpreis- bzw. sonstigen Zahlungsverpflichtung aus einem solchen Erwerb oder Zusammenschluss um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
      7.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      (1)

      Ermächtigung
      a)

      Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Aktienanzahl, Laufzeit

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.250.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Umtauschrechte auf insgesamt bis zu 1.250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen rechnerischen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von bis zu EUR 1.250.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen (Wandelbedingungen) zu gewähren (Wandelschuldverschreibungen).

      Die Wandelschuldverschreibungen können außer in Euro auch in der gesetzlichen Währung eines OECD-Staates - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - begeben werden.

      Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen kann bis zu 20 Jahre betragen.

      Die Ermächtigung des Vorstands gilt bis zum 31. Oktober 2014.
      b)

      Umtauschverhältnis

      Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen erhalten das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach Maßgabe der vom Vorstand näher festzulegenden Wandelbedingungen in Stückaktien der Gesellschaft umzutauschen.

      Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Wandelschuldverschreibungen nicht übersteigen.

      Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags der Wandelschuldverschreibung oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags der Wandelschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Stückaktie der Gesellschaft. Es kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden. Im Übrigen kann eine von den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen in bar zu leistende Zuzahlung sowie die Zusammenlegung von Spitzenbeträgen und/oder ein Ausgleich in Geld festgelegt werden.
      c)

      Wandlungspreis

      Der festzusetzende Wandlungspreis (Bezugspreis für eine neue Aktie) darf 80 % des ungewichteten Durchschnitts nicht unterschreiten, der sich aus den Schlusskursen im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Wandelschuldverschreibungen ergibt; er hat jedoch mindestens dem geringsten Ausgabebetrag gemäß § 9 Abs. 1 AktG zu entsprechen.
      d)

      Möglichkeit zu weiteren Regelungen (Umtauschpflicht, Barausgleich)

      Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem früheren Zeitpunkt) vorsehen. Die Anleihebedingungen können zudem vorsehen, dass im Falle der Wandlung die Gesellschaft den Wandlungsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt, der nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der aktuellen Bewertungsbasis der Aktien der Gesellschaft vor Erklärung der Wandlung entspricht.
      e)

      Änderung des Wandlungspreises

      (i) Ermäßigung

      Vorbehaltlich § 9 Abs. 1 Aktiengesetz ermäßigt sich der Wandlungspreis (Bezugspreis für eine neue Aktie), wenn während der Laufzeit dieser Wandelschuldverschreibungen die Gesellschaft


      ihr Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien zu einem Ausgabepreis unter dem seinerzeitigen wirklichen Wert der Aktien erhöht;


      eigene Aktien zu einem Kaufpreis unter dem wirklichen Wert der Aktien verkauft;


      weitere Schuldverschreibungen ausgibt, ohne den Inhabern der aufgrund dieses Beschlusses ausgegebenen Schuldverschreibungen in gleicher Weise wie den Aktionären ein Bezugsrecht in der Weise einzuräumen, als ob die Inhaber der Schuldverschreibungen ihr Umtauschrecht bereits ausgeübt hätten;


      einen Aktiensplitt vornimmt;


      Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz vornimmt, und dadurch der wirkliche Wert der Aktie sinkt;


      Einlagen an die Aktionäre zurückgewährt, sei es über eine Kapitalherabsetzung oder einen Erwerb eigener Aktien.

      (ii) Erhöhung

      Der Wandlungspreis (Bezugspreis für eine neue Aktie) erhöht sich, wenn die Gesellschaft während der Laufzeit dieser Wandelschuldverschreibungen


      ihr Grundkapital herabsetzt und dadurch der wirkliche Wert der Aktie steigt;


      Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz vornimmt, und dadurch der wirkliche Wert der Aktie steigt;


      Aktien zusammenlegt;


      eigene Aktien zu einem Kaufpreis über dem wirklichen Wert der Aktien verkauft;


      Einlagen von den Aktionären erhält ohne dass diesen Aktien zum Ausgabepreis entsprechend dem wirklichen Wert der Aktien gewährt werden.

      (iii) Wirklicher Wert

      Wirklicher Wert der Aktien in Sinne dieses Beschlusses ist der durchschnittliche Kurs der Aktien in der XETRA-Schlussauktion an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) in den letzten 30 aufeinanderfolgenden Handelstagen, die dem Tag vorangehen, an dem die Maßnahme beschlossen wird, die die Anpassung des Ausgabepreises der neuen Aktien auslöst.

      (iv) Ausmaß der Änderung

      Der Ausgabepreis wird direkt proportional im Verhältnis des Aktienwertes vor und nach dem Ergebnis angepasst, das die Anpassung auslöst. Der Wandlungspreis darf in keinem Fall niedriger sein als der geringste Ausgabebetrag der neuen Aktien gemäß § 9 Abs. 1 Aktiengesetz.
      f)

      Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss

      Den Aktionären steht grundsätzlich das Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibungen zu. Die Wandelschuldverschreibungen können auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts an Kreditinstitute mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen auszuschließen,
      (i)

      um Spitzenbeträge, die sich auf Grund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
      (ii)

      soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor durch die Gesellschaft ausgegebenen Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungsrechts zustehen würde;
      (iii)

      sofern sie gegen Barzahlung ausgegeben werden und der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag für die Wandelschuldverschreibungen deren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet; dabei darf die Summe der auf Grund von Wandelschuldverschreibungen nach dieser Ermächtigung umzutauschenden Aktien entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG zusammen mit anderen gemäß dieser gesetzlichen Bestimmung während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegebenen oder veräußerten Aktien der Gesellschaft 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung nicht übersteigen.
      g)

      Weitere Bedingungen

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft, die weiteren Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen festzulegen, insbesondere Währung, Zinssatz, Ausgabebetrag, Laufzeit und Stückelung der Wandelschuldverschreibungen, Wandlungspreis und - Zeitraum, Umtauschverhältnis und Zahlung des Gegenwertes in Geld anstelle des Umtausches in Aktien.
      (2)

      Bedingte Kapitalerhöhung

      Das Grundkapital wird um bis zu EUR 1.250.000,00 (in Worten: Euro eine Million zweihundertfünfzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 1.250.000 (in Worten: eine Million zweihundertfünfzigtausend) neuen, auf den Inhaber lautender nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2009). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der vorstehenden Ermächtigung bis zum 31. Oktober 2014 von der Gesellschaft begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungsrechten aus den Wandelschuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus solchen Wandelschuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
      (3)

      Satzungsänderung

      § 4 der Satzung der Blue Cap AG wird um einen neu zu schaffenden Abs. 5 wie folgt ergänzt:

      „Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.250.000,00 (in Worten: Euro eine Million zweihundertfünfzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 1.250.000 (in Worten: eine Million zweihundertfünfzigtausend) neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2009). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. November 2009 bis zum 31. Oktober 2014 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Wandlungsrechten aus den vorgenannten Wandelschuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“
      8.

      Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

      Am 04. August 2009 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) verkündet. Das Gesetz ist in weiten Teilen am 01. September 2009 in Kraft getreten. Die Neuregelungen zum Recht der Hauptversammlung sind erstmals auf Hauptversammlungen anzuwenden, zu denen nach dem 31. Oktober 2009 einberufen wurde. Da die Neuregelungen zum Recht der Hauptversammlung somit (erstmals) auf die nächstfolgende ordentliche Hauptversammlung der Blue Cap AG im Jahr 2010 Anwendung finden werden, soll die Satzung der Blue Cap AG an die neue Rechtslage angepasst werden.
      a)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

      § 14 („Teilnahme und Stimmrecht“) wird wie folgt neu gefasst:
      „1.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.
      2.

      Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.“

      § 14 („Teilnahme und Stimmrecht“) lautet bisher wie folgt:
      „1.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind grundsätzlich sämtliche Aktionäre berechtigt.
      2.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Für den Nachweis gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
      3.

      Wenn Aktienurkunden nicht ausgegeben sind, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Form der Anmeldung wird durch den Vorstand in der Einberufung der Hauptversammlung bestimmt. Fällt dieser Tag auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen am Sitz der Gesellschaft staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so kann die Anmeldung noch am folgenden Werktag vorgenommen werden.
      4.

      Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.“
      b)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen

      § 17 der Satzung wird um einen neuen Absatz 8 ergänzt, der folgenden Wortlaut hat:

      „Der Vorstand ist ermächtigt, die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton zuzulassen. Eine entsprechende Ankündigung erfolgt mit der Einberufung.“

      Berichte an die Hauptversammlung
      1.

      Bericht des Vorstands zu dem unter Ziffer 6 der Tagesordnung genannten Bezugsrechtsausschluss (§ 186 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG)

      Die Aktionäre der Blue Cap AG haben in der Hauptversammlung vom 14. November 2008 zum Aktienrückkauf und zur anschließenden Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien einen Ermächtigungsbeschluss gefasst, der bis zum 30. April 2010 befristet ist. Die Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien wird mithin im Laufe des Geschäftsjahres 2009/2010 erlöschen. Der Vorstand soll daher erneut zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden.

      Mit der im Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Ermächtigung soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre eigene Aktien über die Börse oder ein öffentliches Kaufangebot bis zur Höhe von insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.

      Bei einem Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot ("Tenderverfahren") kann jeder Aktionär entscheiden, wie viele Aktien und - bei Festlegung einer Preisspanne - zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt die Anzahl der zum festgesetzten Preis angebotenen Aktien die Höchstmenge der von der Gesellschaft nachgefragten Aktien, ist eine Zuteilung erforderlich. Hierbei soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis maximal 100 Aktien vorzusehen, damit bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten gebrochene Beträge und kleine Restbestände vermieden werden können und die technische Abwicklung erleichtert wird.

      Die Ermächtigung unter Ziffer 6 der Tagesordnung soll es der Gesellschaft unter anderem ermöglichen, eigene Aktien zu erwerben, um diese auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen zu können.

      In der Ermächtigung wird der Gesellschaft ferner die Möglichkeit gegeben, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen daran anbieten zu können. Der internationale Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen zunehmend diese Form der Akquisitionsfinanzierung. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran schnell und flexibel ausnutzen zu können. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts Rechnung. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. In der Regel wird sich der Vorstand bei der Bemessung des Werts der als Gegenleistung hingegebenen Aktien am Börsenkurs der Blue Cap AG-Aktie orientieren. Dabei ist eine schematische Anknüpfung an einen Börsenkurs nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen. Der Blue Cap AG steht auch das genehmigte Kapital für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran zur Verfügung. Die Entscheidung über die Art der Aktienbeschaffung zur Finanzierung solcher Transaktionen trifft der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, wobei alleine die Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft maßgeblich sind.

      Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten.
      2.

      Bericht des Vorstands zu dem unter TOP 7 der Tagesordnung genannten Bezugsrechtsausschluss (§ 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in Verbindung mit § 221 Abs. 4 Aktiengesetz)

      Mit der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen soll der Gesellschaft die Möglichkeit eingeräumt werden, auf dem Kapitalmarkt Kapital zu günstigen Konditionen aufzunehmen. Wandelschuldverschreibungen bieten attraktive Finanzierungsmöglichkeiten, die mit der vorgeschlagenen Ermächtigung unter TOP 7 der Tagesordnung eröffnet werden. Die Möglichkeit, bei Wandelschuldverschreibungen eine Wandlungspflicht vorzusehen, erweitert die Spielräume für die Ausgestaltung derartiger Finanzierungsinstrumente. Wandelschuldverschreibungen ermöglichen die Finanzierung ohne Inanspruchnahme von Sicherheiten durch die Gesellschaft, die diese daher ggf. für klassische Bankfinanzierung nutzen kann. Dem Anleger wird eine Kombination von festem Ertrag (vor Umtausch) und Erhaltung des Wertes des eingesetzten Kapitals (nach Umtausch) mit dann variablem Ertrag mit einem möglichen Umtauschgewinn bei Wertsteigerung der Aktie geboten. Die Gesellschaft zahlt niedrigere Zinsen mit der Aussicht des Umtausches in Eigenkapital. Die Ermächtigung gibt der Gesellschaft die erforderliche Flexibilität, je nach Marktlage den deutschen oder internationalen Kapitalmarkt in Anspruch zu nehmen. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden.

      Unsere Aktionäre sollen auf die Schuldverschreibungen grundsätzlich ein Bezugsrecht haben. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, ihr Kapital bei der Gesellschaft anzulegen und gleichzeitig ihre Beteiligungsquote zu erhalten. Der Vorstand soll allerdings ermächtigt sein, dieses Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen oder um Verpflichtungen aus etwaig zuvor gewährten Wandelschuldverschreibungen erfüllen zu können.

      Ein Bezugsrechtsausschluss durch den Vorstand soll auch dann möglich sein, wenn die Wandelschuldverschreibungen gegen Barzahlung ausgegeben werden und der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag für die Wandelschuldverschreibungen deren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Dabei darf die Summe der auf Grund von Wandelschuldverschreibungen nach dieser Ermächtigung umzutauschenden Aktien entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG zusammen mit anderen gemäß dieser gesetzlichen Bestimmung während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegebenen oder veräußerten Aktien der Gesellschaft nicht 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung übersteigen. Dieser Bezugsrechtsausschluss ist notwendig, wenn eine Schuldverschreibung schnell platziert werden soll, um ein günstiges Marktumfeld zur Aufnahme dringend benötigter liquider Mittel zu nutzen. Dadurch soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, benötigte liquide Mittel in einem überschaubaren Umfang schnell aufnehmen zu können, ohne hierfür erhebliche Kapitalmarktkosten aufwenden zu müssen.

      Der Vorstand wird über die Ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie die Ausnutzung des bedingten Kapitals jeweils in der nächsten Hauptversammlung berichten.

      Teilnahmerecht

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 14 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung der Blue Cap AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend benannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:

      Blue Cap AG
      c/o ITTEB GmbH & Co. KG
      Vogelanger 25
      86937 Scheuring
      Fax: + 49-(0)8195-9989664

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 23. Oktober 2009, 0.00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorstehend genannten Adresse bis spätestens Freitag, den 06. November 2009, 24.00 Uhr, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

      Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

      Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, bedürfen der Schriftform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.

      Stimmrechtsvertretung

      Als besonderen Service bietet die Blue Cap AG ihren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreter sind schriftlich zu erteilen.

      Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.

      Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der Internetadresse http://www.blue-cap.de zum Download zur Verfügung oder können direkt bei der Gesellschaft schriftlich unter der Anschrift: Blue Cap AG, Investor Relations, Ludwigstraße 11, 80539 München, bzw. per Telefax unter der Telefaxnummer + 49 (0)89 2 73 72 63 – 19 angefordert werden.

      Die Vollmachten und Weisungen für die Stimmrechtsvertreter sind bis spätestens Donnerstag, den 12. November 2009, 14.00 Uhr, - bei der Gesellschaft eingehend - zurückzusenden, andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden.

      Einsehbare Unterlagen

      Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2008/2009 und die Berichte des Vorstands zu den unter Ziffer 6 und Ziffer 7 der Tagesordnung genannten Bezugsrechtsausschlüssen können im Internet unter http://www.blue-cap.de eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Anfragen, Wahlvorschläge und Anträge (einschließlich Gegenanträge) von Aktionären zur Hauptversammlung bitten wir, innerhalb der gesetzlichen Fristen, ausschließlich an Blue Cap AG, Investor Relations, Ludwigstraße 11, 80539 München, zu richten.

      Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären können auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.blue-cap.de eingesehen werden. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.500.000,00 und ist eingeteilt in 2.500.000 Stückaktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien beträgt zu diesem Zeitpunkt 2.500.000 Stückaktien.



      München, im September 2009

      Blue Cap AG

      Der Vorstand
      • 1
      • 639
      • 644
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Blue Cap AG - eine noch unbekannte Beteiligungsgesellschaft