DEUFOL SE NA O.N. -- ehem. D. LOGISTICS AG - News Infos & Aktionäre mit Meinung dazu
eröffnet am 29.11.07 03:36:24 von
neuester Beitrag 30.04.24 14:10:36 von
neuester Beitrag 30.04.24 14:10:36 von
Beiträge: 7.989
ID: 1.135.787
ID: 1.135.787
Aufrufe heute: 4
Gesamt: 806.490
Gesamt: 806.490
Aktive User: 0
ISIN: DE000A1R1EE6 · WKN: A1R1EE · Symbol: DE1
1,4500
EUR
0,00 %
0,0000 EUR
Letzter Kurs 08.05.24 Hamburg
Meistbewertete Beiträge
Datum | Beiträge | Bewertungen |
---|---|---|
23.04.24 | ||
24.04.24 | ||
24.04.24 | ||
25.04.24 | ||
25.04.24 |
Werte aus der Branche Verkehr
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
18,930 | +15,64 | |
32,25 | +13,24 | |
1,9100 | +11,70 | |
9,1500 | +10,65 | |
30,62 | +10,18 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
10,390 | -18,51 | |
13,200 | -19,51 | |
1,8554 | -22,37 | |
1,2340 | -22,88 | |
3,4900 | -29,07 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.708.192 von benni2 am 30.04.24 13:56:14@benni2 Das hört sich doch prima an 👍
Wird wohl doch vollständig ohne Steuerabzug gezahlt ...
Die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende bleibt bei deutschen Aktionären voraussichtlich ohne
Steuerabzug, da es sich um Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 Abs. 1 –7 KStG) handelt.
Ob es individuelle Konstellationen gibt, bei denen die Ausschüttung auf Ebene der Anteilseigner doch zu
einer Steuerpflicht führt, kann von Deufol nicht beurteilt werden und liegt alleine in der Verantwortung der
Empfänger der Kapitalerträge
Die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende bleibt bei deutschen Aktionären voraussichtlich ohne
Steuerabzug, da es sich um Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 Abs. 1 –7 KStG) handelt.
Ob es individuelle Konstellationen gibt, bei denen die Ausschüttung auf Ebene der Anteilseigner doch zu
einer Steuerpflicht führt, kann von Deufol nicht beurteilt werden und liegt alleine in der Verantwortung der
Empfänger der Kapitalerträge
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.707.502 von benni2 am 30.04.24 12:22:03Ich vermute mal, dass die das nicht aus steuerlichen Gründen 'Sonderdividende' nennen. Letztes mal haben sie meines Wissens auch keine nähreren Angaben gemacht, aus denen man vor der Ausschüttung diesbezüglich hätte schlau werden können.
Mmn werden die 6 Cent wieder zunächst ohne Steuerabzug ausgezahlt und die 4 Cent Sonderdivi mit Steuerabzug.
Die letzten 3 cent gab es ohne direkten Quellensteuerabzug ... .
Ich von den Zahlen 2023 eher mal leicht positiv überrascht. In einem nicht einfachen gesamtwirtschaftlichen Umfeld 2024 wurde das EBIIT solide gesteigert und der operative CashFlow ist weiterhin gut.
Der Ausblick wird wohl (wie gehabt) eher mal konservativ und damit gut erreichbar sein.
Von der Bewertung, der Substanz (Immobilienwerte) und der hohen Dividendenrendite, sollte der Wert "neue Käufer" anziehen. Boersengefluester.de wird wohl wieder berichten, mal schauen ob dann auch mal sonstige Börsenprintmedien (Börse Online, Aktionär) über den Wert berichten bzw. auf ihn aufmerksam machen.
Der Ausblick wird wohl (wie gehabt) eher mal konservativ und damit gut erreichbar sein.
Von der Bewertung, der Substanz (Immobilienwerte) und der hohen Dividendenrendite, sollte der Wert "neue Käufer" anziehen. Boersengefluester.de wird wohl wieder berichten, mal schauen ob dann auch mal sonstige Börsenprintmedien (Börse Online, Aktionär) über den Wert berichten bzw. auf ihn aufmerksam machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.701.613 von SquishyLady am 29.04.24 14:05:56
Er rafft es einfach nicht.
Zitat von SquishyLady:Zitat von Trader221: Das würde ich dir auch raten ! Zusätzlich aber auch das Hirn einschalten !
Ich bin aber eben nicht tiefbegabt und habe das Wort "alt" einfach ignoriert!
Er rafft es einfach nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.702.222 von Zirkusboxer am 29.04.24 15:37:44
Halte ich für unwahrscheinlich. Da hätten nicht die großen Pakete vor geraumer Zeit so lange im ask gestanden. Man würde auch nicht 2x im Jahr berichten und schon gar nicht würde man Dividenden zahlen.
Zitat von Zirkusboxer: da der Streubesitz hier mal auf 20-30 Prozent geschätzt wurde: sieht irgendwer hier das Szenario squeeze Out langfristig für realistisch an?
Halte ich für unwahrscheinlich. Da hätten nicht die großen Pakete vor geraumer Zeit so lange im ask gestanden. Man würde auch nicht 2x im Jahr berichten und schon gar nicht würde man Dividenden zahlen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.702.192 von straßenköter am 29.04.24 15:33:40Das finde ich auf irritierend - der Erwartungskorridor beginnt schon deutlich unterhalb und es muss das obere Ende erreicht werden, soll das 'Niveau des Berichtsjahres' übertroffen werden. Aber mir ist eigentlich lieber die formulieren ihre Erwartungen defensiv und übertreffen sie, als ambitioniert und am Ende verfehlt. 4 Euro werden wir so schnell nicht sehen, aber 2 könnten drin sein
Die Aktien aus dem Vergleich sind schon bei deufol eingegangen, wenn ich den Bericht richtíg verstehe. Das deckt sich auch mit der Vergleichsvereinbarung die eine 6 Monatsfrist vorsah für den Fall, dass sie verkauft und der Erlös übertragen werden sollte.
"Im Rahmen des Abschlusses einer Vergleichsvereinbarung im Mai 2023 erwarb die Deufol SE auf
Grundlage des § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG im Berichtsjahr unentgeltlich 628.017 Stück Deufol-Aktien. Diese
wurden anschließend im vereinfachten Einziehungsverfahren gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG in Verbindung
mit § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung eingezogen mit der Folge, dass sich der auf die ein-
zelnen übrigen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Die
entsprechenden Beschlüsse zum Erwerb und zur Einziehung der Aktien nach Maßgabe der zuvor genann-
ten Vorschriften wurden auf der Hauptversammlung vom 29. Juni 2023 gefasst."
S.8 Einzelabschluss ...
"Im Rahmen des Abschlusses einer Vergleichsvereinbarung im Mai 2023 erwarb die Deufol SE auf
Grundlage des § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG im Berichtsjahr unentgeltlich 628.017 Stück Deufol-Aktien. Diese
wurden anschließend im vereinfachten Einziehungsverfahren gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG in Verbindung
mit § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung eingezogen mit der Folge, dass sich der auf die ein-
zelnen übrigen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Die
entsprechenden Beschlüsse zum Erwerb und zur Einziehung der Aktien nach Maßgabe der zuvor genann-
ten Vorschriften wurden auf der Hauptversammlung vom 29. Juni 2023 gefasst."
S.8 Einzelabschluss ...
01.05.24 · wO Chartvergleich · Bijou Brigitte |
29.04.24 · 4investors · Deufol |
29.04.24 · wO Newsflash · Deufol |
29.04.24 · wO Newsflash · Deufol |
29.04.24 · EQS Group AG · Deufol |
29.04.24 · EQS Group AG · Deufol |
13.10.23 · EQS Group AG · Deufol |
29.08.23 · EQS Group AG · Deufol |
31.07.23 · EQS Group AG · Deufol |
04.07.23 · EQS Group AG · Deufol |