Vossloh AG WKN 766710 (Seite 48)
eröffnet am 15.01.08 15:39:39 von
neuester Beitrag 29.05.24 18:27:20 von
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ISIN: DE0007667107 · WKN: 766710 · Symbol: VOS
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Nachtrag: Vielleicht ist Frau Botzen ja auch nur aus der Familiengesellschaft ausgeschieden?
Guten Abend !
Wer ist denn bitteschön Frau Anita Botzen? Laut Mitteilung von heute hat diese der Vossloh AG mitgeteilt, dass ihr Anteil bzw. der ihr zugerechnete Anteil am 27 Juli die Schwellen von 30%, 25%, 20% usw. unterschritten hat und nunmehr 0% beträgt.
Hat das irgendeine Bedeutung? Der einzige Aktionär, der bisher über 30% der Anteile gehalten hat, war/ist die Familiengesellschaft Vossloh??
Verstehe ich nicht so ganz??!!
Huta
Wer ist denn bitteschön Frau Anita Botzen? Laut Mitteilung von heute hat diese der Vossloh AG mitgeteilt, dass ihr Anteil bzw. der ihr zugerechnete Anteil am 27 Juli die Schwellen von 30%, 25%, 20% usw. unterschritten hat und nunmehr 0% beträgt.
Hat das irgendeine Bedeutung? Der einzige Aktionär, der bisher über 30% der Anteile gehalten hat, war/ist die Familiengesellschaft Vossloh??
Verstehe ich nicht so ganz??!!
Huta
Guten Morgen !
Die Zahlen fürs zweite Quartal sind nun da.
Ich denke mal, wenn man das Zahlenwerk und die zugehörigen Aussagen im Bericht liest, kann man schon sagen, dass das Erreichen des Jahresziels vor allem hinsichtlich Ebit und EpS ambitioniert ist?!
Huta
Die Zahlen fürs zweite Quartal sind nun da.
Ich denke mal, wenn man das Zahlenwerk und die zugehörigen Aussagen im Bericht liest, kann man schon sagen, dass das Erreichen des Jahresziels vor allem hinsichtlich Ebit und EpS ambitioniert ist?!
Huta
Ich gehe mal davon aus, dass der Vossloh-Vorstand sämtliche Möglichkeiten für den Ersatz des Schadens (Zahlung einer Kartellstrafe) prüfen wird.
Es ist nicht ganz unüblich, dass der Verkäufer eines Unternehmens für finanzielle Schäden des Käufers eintritt, wenn die Ursache des Schadens in seinem zeitlichen Zuständigkeitsbereich lag.
Ob es daneben oder zusätzlich noch personelle Konsequenzen gibt, kann ich nicht beurteilen.
Es ist nicht ganz unüblich, dass der Verkäufer eines Unternehmens für finanzielle Schäden des Käufers eintritt, wenn die Ursache des Schadens in seinem zeitlichen Zuständigkeitsbereich lag.
Ob es daneben oder zusätzlich noch personelle Konsequenzen gibt, kann ich nicht beurteilen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.410.892 von Tratsch am 21.07.12 22:43:37Die Frage ist, inwieweit die jeweiligen Personen überhaupt noch im Unternehmen sind nach der Übernahme durch Vossloh ... und ob der Vorstand da nun noch irgendwelche Möglichkeiten hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.359.243 von handyweb am 06.07.12 10:43:22Haftung
selbstverständlich kommt keine Firma an den materiellen Folgen von kartellrechtlich verbotenen Absprachen vorbei.
Unabhängig davon, dass die Vertragsgestaltung der Übernahme von Stahlberg Rönch durch Vossloh vor kostspieligen Belastungen bewahrt, darf es dabei nicht bleiben!
Unbestritten ist doch, dass gesetzeswidrige Absprachen stets von Menschen (meist mit Funktionen in der Abteilungs-, Bereichs- oder Spartenleitung) vorgenommen werden.
Hier ist der mitbesitzende Eigentümer (Aktionär) ber letztlich Betroffene (Vermögensschaden) gefordert und deshalb muss er den Vorstand und/oder Aufsichtsrat zunächst auffordern und ansonsten zwingen, dienstrechtliche Massnahmen durchzusetzen, wozu in Abhängigkeit von der Schwere ggf. die Entlassung, auf jeden Fall aber der haftungsrechtlich zu begründende Schadenserasatz gehört.
Aus meiner Sicht ist es unhaltbar, wenn in der Folge von Kartellstrafen, die für die gesetzwidrigen Absprachen Zuständigen, nicht angemessen bestraft werden.
Tratsch
selbstverständlich kommt keine Firma an den materiellen Folgen von kartellrechtlich verbotenen Absprachen vorbei.
Unabhängig davon, dass die Vertragsgestaltung der Übernahme von Stahlberg Rönch durch Vossloh vor kostspieligen Belastungen bewahrt, darf es dabei nicht bleiben!
Unbestritten ist doch, dass gesetzeswidrige Absprachen stets von Menschen (meist mit Funktionen in der Abteilungs-, Bereichs- oder Spartenleitung) vorgenommen werden.
Hier ist der mitbesitzende Eigentümer (Aktionär) ber letztlich Betroffene (Vermögensschaden) gefordert und deshalb muss er den Vorstand und/oder Aufsichtsrat zunächst auffordern und ansonsten zwingen, dienstrechtliche Massnahmen durchzusetzen, wozu in Abhängigkeit von der Schwere ggf. die Entlassung, auf jeden Fall aber der haftungsrechtlich zu begründende Schadenserasatz gehört.
Aus meiner Sicht ist es unhaltbar, wenn in der Folge von Kartellstrafen, die für die gesetzwidrigen Absprachen Zuständigen, nicht angemessen bestraft werden.
Tratsch
Auf die Q2 Zahlen bin ich auch sehr gespannt, die kommmen ja soweit ich weiß am 26.07. ... und mal sehen wie viele Aktien Thiel noch kauft
Guten Morgen !
Da hat es ja in den letzten Tagen wieder eine kleien "Thiel-Aufschwung" bei Vossloh gegeben. Nachdem bekannt geworden ist, dass der weiter aufgestockt hat, ging der Kurs auch wieder nach oben (in Verbindung mit dem guten Gesamtmarkt).
Jetzt bin ich mal auf die anstehenden Halbjahreszahlen und vor allem auf die Prognose gespannt. Im Vergleich zum ersten Quartal müsste das zweite ja schon ergebnisseitig erkennbar besser werden, damit die Gesamtprognose noch realistisch aufrechterhalten werden kann. Gut ist aber schonmal, dass die Kosten des Kartellverffahrens wohl überwiegend auf "Voreigentümer" abgewälzt werden können...eine Unsicherheit weniger:-).
Ein schöne WE allerseits.
Da hat es ja in den letzten Tagen wieder eine kleien "Thiel-Aufschwung" bei Vossloh gegeben. Nachdem bekannt geworden ist, dass der weiter aufgestockt hat, ging der Kurs auch wieder nach oben (in Verbindung mit dem guten Gesamtmarkt).
Jetzt bin ich mal auf die anstehenden Halbjahreszahlen und vor allem auf die Prognose gespannt. Im Vergleich zum ersten Quartal müsste das zweite ja schon ergebnisseitig erkennbar besser werden, damit die Gesamtprognose noch realistisch aufrechterhalten werden kann. Gut ist aber schonmal, dass die Kosten des Kartellverffahrens wohl überwiegend auf "Voreigentümer" abgewälzt werden können...eine Unsicherheit weniger:-).
Ein schöne WE allerseits.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.358.758 von Huta am 06.07.12 08:39:27Danke jedenfalls für die Info!!
Gern' geschehen und: wünsche schönes Wochenende.
Gruß
OnlyForMoney
Gern' geschehen und: wünsche schönes Wochenende.
Gruß
OnlyForMoney
Ja so stehts eigentlich in der Meldung:
Der Vossloh-Konzern wird einem Sprecher zufolge ebenfalls keinen Einspruch gegen das Urteil einlegen. Viele Verfehlungen des mit dem Bußgeld belegten Tochterunternehmens fielen demnach in die Zeit eines früheren Eigentümers, der nach Ansicht des Konzerns den Großteil des verhängten Bußgelds tragen muss. Ein Betrag im zweistelligen Millionenbereich falle daher auf den vorigen Eigentümer zurück. Mit dem Kaufvertrag für die seit Anfang 2010 zum Konzern gehörende Tochter Stahlberg Roensch habe sich Vossloh gegen derartige Konsequenzen abgesichert.
Der Vossloh-Konzern wird einem Sprecher zufolge ebenfalls keinen Einspruch gegen das Urteil einlegen. Viele Verfehlungen des mit dem Bußgeld belegten Tochterunternehmens fielen demnach in die Zeit eines früheren Eigentümers, der nach Ansicht des Konzerns den Großteil des verhängten Bußgelds tragen muss. Ein Betrag im zweistelligen Millionenbereich falle daher auf den vorigen Eigentümer zurück. Mit dem Kaufvertrag für die seit Anfang 2010 zum Konzern gehörende Tochter Stahlberg Roensch habe sich Vossloh gegen derartige Konsequenzen abgesichert.
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