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    Warum sollte man Envitec im Depot haben (oder die Finger davon lassen) (Seite 341)

    eröffnet am 21.03.08 00:51:36 von
    neuester Beitrag 08.05.24 08:12:31 von
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      schrieb am 28.02.09 10:46:00
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Postings von Doppel-IDs
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 09:49:55
      Beitrag Nr. 568 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.631.021 von Stoni_I am 23.02.09 00:35:24Mein Posting war eine Antwort auf die Aussage "sehr gut" von SL Gramann.

      Auch wenn jede Meinung immer eine "Einzel"meinung darstellt scheint es wohl so, dass die Börse meiner Einschätzung folgt. Die Kurse gaben auf breiter Front ab.

      Der von Dir gepostete Auszug eines Postings ist mir zu unsachlich. Formulierungen wie "wahnwitzige Auswüchse" Und die überzogene Kritik gegenüber Schmack und Envitec lässt bei mir den Eindruck entstehen, dass Biogas Nord gepusht werden soll.

      Ich bleibe bei meiner "Einzel"meinung - diese Entscheidung war schlecht. Schlecht für die Biogasanlagenbauer (und zwar alle) und schlecht für den Standort Deutschland.

      Meiner Meinung nach wurde Envitec nur deswegen nicht so stark abgestraft wie andere Mitbewerber, weil das dicke Kapitalpolster es ermöglicht auch aus dieser Sachlage Vorteile zu ziehen (die Konkurrenz wird billiger und weniger).
      Avatar
      schrieb am 23.02.09 00:35:24
      Beitrag Nr. 567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.629.283 von CuB4 am 22.02.09 15:10:27Meiner Meinung nach ist nahezu jede Biogasförderung eine gute Förderung.

      Mit dieser Meinung dürftest Du ziemlich allein dastehen. Ein treffendes Posting aus dem Konkurrenzboard dazu:

      Auswirkungen des BVG Urteils zur Einspeisevergütung

      Als Insider der BRANCHE kann ich nur feststellen:

      Durch das Urteil des BVG gibt es endlich eine Korrektur der wahnwitzigen Auswüchse einer Branche. Die Entwickler von solchen Biogasparks hatten weder die Umwelt noch nachhaltige Anlegerrenditen im Sinn. Das Ziel der Parks war ausschließlich die Maximierung der Projektentwickler- und Fondsverwaltervergütungen.

      Nicht nur zufällig haben auch die Unternehmen der hier dikutierten Unternehmen ENVITEC AG & SCHMACK AG davon erheblich profitiert. Die Anlagen beider Hersteller waren immer im Vergleich zu anderen erheblich überteuert und dazu aufgrund der schlechteren Anlagenstruktur deutlich leistungsschwächer als die von anderen Biogasanlagenherstellern und -entwicklern.

      Aufgrund unserer langfristigen Auswertung haben die auch in den Biogaspark verbauten Standard-Anlagen von Schmack & Envitec einen um 15 - 30 % geringeren Gesamtwirkungsgrad (Output an Elektr. Energie i.V. zu Input an organischer Substanz) als andere BGAs nicht börsennotierter Unternehmen. Biogas Nord AG baut im Vergleich eine deutlich effizientere Anlagenstruktur als die beiden o.a.. Die Nähe der beiden börsennotierten Hersteller zu den Entwicklern der Biogasparks hat m.E. die Struktur und Grösse der Parks erheblich geprägt.

      Envitec und Schmack haben mehr als 75 % der durch die engere Auslegung des Anlagenbegriffes betroffenen 250 Biogasanlagen in den Parks gebaut bzw. geliefert. Es darf vermutet werden, das die konzeptionellen Anfänge dieser Parks auch aus den Führungsetagen von RUHE und SCHMACK geprägt wurden.

      Insbesondere da ja die NAWARO AG aber auch andere Parkinitiatoren das Argument immer wiederholen, das ja keine leistungsfähigeren Anlagen als die 500 KW Muster damals verfügbar waren. Andere BGA-Hersteller hatten dagegen schon immer deutlich größere Anlagentypen im Programm, diese wurde dann aber ja bekannterweise nicht bei der Ausführung berücksichtigt.


      Ich kenne genügend Landwirte, die mit solchen Angeboten der Ansiedlung von Biogasparks in den Jahren 2004 bis 2006 überhäuft wurden.

      Ich kann nur allen Anlegern der NAWARO AG empfehlen, noch ein paar Euro gemeinsam in den Hand zu nehmen und einen erfahreren Anlegerschutzanwalt zu beauftragen. Vielleicht gelingt es dem ja auch, noch etwas mehr Licht in die enge Verzahnung dieser Branchenauswüchse hineinzubringen.

      Für mich steht mit dem BVG Urteil auf jeden Fall fest:

      - die BIOGASBRANCHE hat gewonnen (mit Ausnahme von Schmack & Envitec)
      - die Umwelt wird gewinnen, da das Substrat der Grossprojekte für sinnvolleren Einsatz wie bspw. auch für die Biogaseinspeisung wieder zur Verfügung stehen wird
      - die Landwirte haben gewonnen, da die Konkurrenz um Flächen auch zu unvernünftigen Flächenkosten in den betroffenen Regionen geführt hat, wirklich Tierhaltungsbetriebe um Fläche mit BGA´s kämpfen mussten
      - eine Vergütungs / Subventionsgerechtigkeit wiederhergestellt wurde, ein Landwirt bekommt auch nicht mehr Förderungsmittel, wenn er einen geplanten Schweinestall von 5000 Mastschweinen in 5 Einheiten von jeweils 1000 Mastschweinen aufteilt.(M.E. sind die Vergütungsregelungen des EEG subventionserheblich, also könnte man auch den § 42 AO in die Diskussion hineinbringen, denn warum hat man 40 x 500 KW und nicht 4 x 5 MW gebaut.)

      Allen ein schönes Wochenende

      vom Biogaslandwirt
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 15:10:27
      Beitrag Nr. 566 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.627.115 von SLGramann am 21.02.09 18:06:38Ich meine nicht, dass sich über diese Entscheidung die Biogasbranche freuen sollte.

      1. Ist der Grossteil der Branche so wacklig aufgestellt, dass eine Pleite einer Anlage auch die Pleite anderer Anlagenbauer/-betreiber nach sich ziehen kann. Schliesslich sitzen in Banken keinen Anlagenspezialisten - die sehen einen gehen und bangen um das Geld, das sie einem anderen gegeben haben.

      2. Würde es sich nur dann um Gestaltungsmissbrauch handeln, wenn dies die betreffende Behörde feststellen würde. Eine Änderung eines Gesetzes mit Wirkung in die Vergangenheit ist für einen Staat ein Armutszeugnis und eher ein Zeichen von "geist"loser Gesetzgebung. Stellen wir uns doch einmal vor, dass auch alle Häuselbauer mit Solarpanel aus dem Ausland die Förderung gestrichen bekommen würden - da wäre der Aufschrei gross!

      Auch wenn es für Envitec nicht wirklich eine Rolle spielt frage ich mich, warum so etwas "sehr gut" sein soll. Meiner Meinung nach ist nahezu jede Biogasförderung eine gute Förderung.
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 18:06:38
      Beitrag Nr. 565 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.618.193 von Agrarwissenschaftler am 20.02.09 10:57:42
      Sehr gut. Penkun war immer Gestaltungsmissbrauch und das hat auch jeder gewusst. Die EEG-Novelle hat nur klargestellt, was schon immer Geist des Gesetzes gewesen ist. Von rückwirkender Schlechterstellung kann keine Rede sein.

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      schrieb am 21.02.09 13:07:53
      Beitrag Nr. 564 ()
      War die letzte Woche geschäftlich unterwegs und konnte leider das Forum nicht verfolgen.

      Das ist recht bitter, da ich meinen Envitec-Anteil aktuell verdoppeln will. Durch das Urteil war die Chance günstigerer Kurse wohl abzusehen und die 15 Euro habe ich wohl verpasst.

      Blöd ist, dass ich am Montag um 9:00 Uhr schon wieder im Flieger sitze und daher die Eröffnung nicht mitbekomme. Naja... was glaubt ihr: geht es am Montag noch einmal runter?
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 10:57:42
      Beitrag Nr. 563 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.516.936 von Agrarwissenschaftler am 05.02.09 10:30:17Nawaro Ag (Geno Bioenergie 1) kurz vor der Pleite?
      20.02.2009


      | Energie: Erneuerbare Energie

      Agrar-Landwirtschaft
      Betreiber von Biogasanlagen unterliegen in Karlsruhe
      Karlsruhe - Die Betreiber von Biogasanlagen haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten.
      Betreiber von Biogasanlagen unterliegen in KarlsruheDie Karlsruher Richter lehnten am Donnerstag einen Eilantrag gegen die faktische Kürzung der Einspeisevergütung zum Jahresanfang ab. Wegen einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden nebeneinander errichtete Biogas-Meiler seither als eine einzige Anlage angesehen. Damit kann nicht mehr jeder einzelne Meiler von den erhöhten Vergütungssätzen profitieren. Bis 150 Kilowatt werden deutlich höhere und auf einer zweiten Stufe bis 500 Kilowatt noch leicht erhöhte Sätze gezahlt.

      Dagegen hatte ein großer Bioenergiepark aus Penkun an der deutsch- polnischen Grenze geklagt. Dort sind zwischen Ende 2006 und Ende 2007 insgesamt 40 solcher Meiler mit je 500 Kilowatt in Betrieb genommen worden. Vor der Änderung wurde jeder einzelne als Anlage eingestuft, was in der Summe zu einer deutlich höheren Vergütung führte. Mit der Novelle werden alle Penkun-Meiler als eine einzige Großanlage eingestuft. Weil die neuen Vorschriften auch auf bereits bestehende Anlagen angewendet werden, sieht der Betreiber, die Leipziger Nawaro AG, den Bioenergiepark in seiner Existenz bedroht. (Az: 1 BvR 3076/08 - Beschluss vom 18. Februar 2009)

      Eine Begründung des vorläufigen Eilbeschlusses steht noch aus, allerdings war die Entscheidung im ersten Senat umstritten: Drei der acht Richter stimmten dagegen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte die Entscheidung. Das Gesetz habe klargestellt, dass das sogenannte Anlagen-Splitting unzulässig sei, teilte er in Berlin mit. Aus Sicht der Regierung sei dies bereits nach der früheren Fassung des EEG nicht erlaubt gewesen. In Penkun wird im industriellen Maßstab Mais, Gülle und Getreide zu Strom verarbeitet. Bundesweit sind nach Angaben des Branchenverbandes Biogas 250 Anlagen von der Gesetzesänderung betroffen. (dpa)

      Betreiber von Penkun mit Klage vor Verfassungsgericht gescheitert
      (20.02.09)

      Die Leipziger Nawaro AG und die Betreibergesellschaft des Bioenergieparks Penkun haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Die Karlsruher Richter haben den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die faktische Kürzung der Einspeisevergütung zum Jahresanfang abgelehnt. Nach der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden seit Jahresanfang nebeneinander errichtete Biogas-Anlagen als eine einzige Groß-Anlage gewertet und kommen damit nicht mehr in den Genuss der erhöhten Vergütungssätze für kleinere Anlagen. Dagegen hatten u.a. die Betreibergesellschft des Bioenergieparks Penkun geklagt. Dort sind zwischen Ende 2006 und Ende 2007 insgesamt 40 solcher Biogasanlagen mit einer Leistung von jeweils 500 KW in Betrieb genommen worden.
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 19:41:46
      Beitrag Nr. 562 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.544.026 von CuB4 am 09.02.09 19:33:14Im Nachhinein zu meinem Posting vom 9.2.2009 erhalte ich heute folgende Nachricht:

      Ihre Anfrage zum Projekt Güstrow von letzter Woche

      Sehr geehrter Herr Mickefett,



      unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage von letzter Woche, möchten wir

      Ihnen gerne den Hinweis auf einen heute in der SVZ (Schweriner Volkszeitung)

      erschienenen Zeitungsartikel geben.



      Mit freundlichen Grüßen



      Olaf Brandes

      Investor Relations





      http://www.svz.de/lokales/guestrow/artikeldetails/article/21…



      16.02.2009 svz.de

      Erster Fermenter befüllt

      Aktueller Blick in die Baustelle des Bioenergieparks im Norden Güstrows: In insgesamt 20 Fermentern entsteht das Biogas. Der erste wurde jetzt für die Produktion befüllt.
      Michael Nast



      GÜSTROW - Unbeachtet der drohenden Insolvenz der Nawaro Bioenergie AG (SVZ berichtete) läuft der Bau der weltgrößten Biomethanolanlage im Norden Güstrows auf Hochtouren.
      "Wir haben bereits den ersten Fermenter mit Gärresten befüllt, damit wir wie geplant am 1. Juni das erste hier produzierte Gas einspeisen können", informiert Eckhard Pratsch, Direktor der Nawaro Engineering GmbH vor Ort. Bis Ende des Monats sollen vier weitere Fermenter befüllt werden. Insgesamt verfügt der Bioenergiepark Güstrow über 20 dieser Anlagen, in denen das Biogas produziert wird.

      Pratsch plant, am 9. Mai mit dem Aufheizen der Fermenter zu beginnen, "damit sich die Biologie entwickeln kann", wie er sagt. Ende Mai sei dann das erste Rohgas aus der Güstrower Anlage fertig. Nach der Aufbereitung vor Ort könne es in die Erdgasleitung, die
      unmittelbar neben dem Gelände verläuft, eingespeist werden.

      In vier Wochen soll zudem das Büro- und Sozialgebäude fertig sein. "Dann zieht die komplette Mannschaft ein", so Pratsch. Elf Vollbeschäftigte kümmern sich um den Service und die Wartung der Anlage.

      Obwohl die Arbeiten planmäßig laufen würden, habe es aufgrund der schlechten Witterung, speziell wegen des Frosts, einige Verzögerungen im Bauablauf gegeben, gibt Pratsch zu.

      "Dadurch ist der Vorlauf, den wir hatten, fast aufgebraucht", sagt er. Sämtliche Erdarbeiten, vor allem der Rohrleitunsgbau, hätten wegen der frostigen Temperaturen zeitweise gestockt.

      "Wir brauchen am besten immer fünf Grad plus", sagt der Direktor von Nawaro. Wie bereits der Nawaro-Vorstandsvorsitzende Felix Hess sieht Pratsch die Güstrower Anlage bei einer eventuellen Insolvenz des Mutterkonzerns nicht bedroht. "Die Güstrow GmbH, die die Anlage betreibt, ist eine selbstständige Gesellschaft und zudem separat finanziert", so Pratsch. Die Nawaro Bioenergie AG war aufgrund einer Änderung im Erneuerbare Energien Gesetz in die Krise geraten. Die Nawaro-Anlage in Penkun erhält dadurch eine geringere Strom-Einspeisevergütung, so das sich der Betrieb nicht mehr rentiert. Nawaro klagt derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht. Ende des Monats wird eine Entscheidung erwartet.

      ________________________________
      Von: Brandes, Olaf
      Avatar
      schrieb am 09.02.09 19:33:14
      Beitrag Nr. 561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.543.566 von mickefett am 09.02.09 18:34:50Vielen Dank, dass Du dich der Sache angenommen und etwas Licht ins Dunkel gebracht hast.
      Avatar
      schrieb am 09.02.09 18:34:50
      Beitrag Nr. 560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.516.936 von Agrarwissenschaftler am 05.02.09 10:30:17Ich habe die von Dir aufgeworfenen Fragen einmal an die IR von Envitec gestellt und folgende Antwort erhalten:

      Ihre heutige Anfrage zum Projekt Güstrow



      Sehr geehrter "Mickefett",

      vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich unseres Kunden NAWARO Bioenergie AG.

      Die Gesellschaft ist sicherlich momentan in einer unbefriedigenden Situation, wobei es uns wichtig erscheint zu betonen, daß diese Situation nicht aufgrund von Managementfehlern der Gesellschaft entstanden ist, sondern aufgrund einer Gesetzgebungspraxis, die zumindest Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit aufwirft.

      Wichtig ist ferner der Hinweis, daß das Gaseinspeiseprojekt in Güstrow nicht von der neuen Gesetzgebung betroffen ist. Vielmehr entstehen die Probleme, wie Sie richtig erkannt haben, aus der Änderung des Anlagenbegriffes im neuen EEG, der sich auch auf Altanlagen bezieht und insofern Penkun bedroht.

      Beim Projekt in Güstrow ist wichtig zu wissen, daß die NAWARO-Gruppe nicht Eigentümerin der Biogasanlage ist, sondern vielmehr als Generalunternehmer zunächst die Planung und Errichtung der Biogasanlage übernimmt und diese anschließend als Leasingnehmer betreiben soll. Eigentümer der Biogasanlage ist die IGB NAWARO Bioenergie GmbH & Co. KG, eine Kommanditgesellschaft, die aus einer Vielzahl von Einzelgesellschaftern besteht und rechtlich nicht mit der NAWARO-Gruppe verbunden ist.

      Insofern würde eine Insolvenz der NAWARO Bioenergie AG zunächst nicht zwangsläufig die Insolvenz der Eigentümerin der Biogasanlage in Güstrow bedeuten.

      Was unsere Position im Projekt betrifft, so gehen wir davon aus, daß wir unsere Forderungen gut abgesichert haben und die Biogasanlage zu Ende gebaut wird.

      Bitte sehen Sie es uns nach, daß wir an dieser Stelle keine näheren Details geben können.

      Selbstverständlich werden wir die juristischen und politischen Entwicklungen in dieser Angelegenheit zeitnah verfolgen und werden unsere Aktionäre informieren, sofern sich hierbei wichtige Implikationen für die EnviTec Biogas AG ergeben.


      Mit freundlichen Grüßen / Best regards

      i.A. Olaf Brandes
      IR Manager


      Industriering 10a
      49393 Lohne

      T +49 (0) 44 42 - 80 65 118

      F +49 (0) 44 42 - 80 65 103

      M +49 (0) 172 44 70 163

      W http://www.envitec-biogas.de


      EnviTec Biogas AG
      Vorstand:
      Olaf von Lehmden (Vorsitzender), Kunibert Ruhe, Jörg Fischer
      Aufsichtsratsvorsitzender:
      Bernard Ellmann
      Handelsregister:
      Amtsgericht Oldenburg, HRB-Nr. 201466
      USt.Id.Nr. DE 222996646
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