Wirecard - Top oder Flop (Seite 2407)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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ISIN: DE0007472060 · WKN: 747206 · Symbol: WDI
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.087.965 von E-Trader1 am 19.06.20 13:56:05Genauso ist das Gegenteil möglich, dass weiß niemand.
ich bin nach wie vor nicht ganz negativ gestimmt
Es tut sich nun was bei WDI,,,
und ich glaube nicht an eine 2. Enron oder MLP, Steinhoff schon gleich gar nicht
Was ablief, wisen nur die Götter, ich und alle hier vertretenen Spezialisten auch nicht
Mein günstigster Kurs war heute 24 nach Bekanntgabe des Personalwechsels
Werde nun abwarten und nicht zocken, das amchen die anderen, solange der Kurs von denen hochgeakuft wird, verdienen die nichts,,,,
Es tut sich nun was bei WDI,,,
und ich glaube nicht an eine 2. Enron oder MLP, Steinhoff schon gleich gar nicht
Was ablief, wisen nur die Götter, ich und alle hier vertretenen Spezialisten auch nicht
Mein günstigster Kurs war heute 24 nach Bekanntgabe des Personalwechsels
Werde nun abwarten und nicht zocken, das amchen die anderen, solange der Kurs von denen hochgeakuft wird, verdienen die nichts,,,,
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.087.740 von Kallenfels am 19.06.20 13:47:50Eine Info von der TILP-Seite
Wertpapierabrechnungen zu Ihren Transaktionen in Wirecard-Aktien (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060) oder Derivaten übermitteln, und zwar für Transaktionen ab dem 10. Juli 2012 bis einschließlich 18. Juni 2020. Achtung: [/b]Ansprüche auf Ersatz des Kursdifferenzschadens verlieren Sie nicht, wenn Sie Aktien von Wirecard verkaufen. Ein Anspruch auf Ersatz des Kursdifferenzschadens besteht fort, also unabhängig davon, ob man die Aktien weiterhin hält oder verkauft.
Falls ich nicht über TILP klage: Hat eine Sammelklage mehr Aussicht auf Erfolg ?
Deswegen suche ich hier noch nach dem Link, welcher hier heute Morgen gepostet wurde.
Wertpapierabrechnungen zu Ihren Transaktionen in Wirecard-Aktien (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060) oder Derivaten übermitteln, und zwar für Transaktionen ab dem 10. Juli 2012 bis einschließlich 18. Juni 2020. Achtung: [/b]Ansprüche auf Ersatz des Kursdifferenzschadens verlieren Sie nicht, wenn Sie Aktien von Wirecard verkaufen. Ein Anspruch auf Ersatz des Kursdifferenzschadens besteht fort, also unabhängig davon, ob man die Aktien weiterhin hält oder verkauft.
Falls ich nicht über TILP klage: Hat eine Sammelklage mehr Aussicht auf Erfolg ?
Deswegen suche ich hier noch nach dem Link, welcher hier heute Morgen gepostet wurde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.087.746 von Leele am 19.06.20 13:47:59
Am besten ist es gleichzeitig puts und calls zu kaufen. Weil: Win/Win
Zitat von Leele: Mit welchen calls geht ihr denn ins Rennen? Nutzt ihr puts dazu?
Am besten ist es gleichzeitig puts und calls zu kaufen. Weil: Win/Win
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.087.239 von Blaucuranda am 19.06.20 13:29:35
Jepp, 1/4 des Fisches ist verschimmelt. So was kann jedem passieren.
Deshalb sind die anderen 3/4 bestimmt nur von der besten Qualität und auf den CEO ist/war Verlass.
Ehrenmann.
(Satire aus)
Zitat von Blaucuranda: Auch Minus 2 Mrd ist das Unternehmen locker über 50 Ruro wert
Jepp, 1/4 des Fisches ist verschimmelt. So was kann jedem passieren.
Deshalb sind die anderen 3/4 bestimmt nur von der besten Qualität und auf den CEO ist/war Verlass.
Ehrenmann.
(Satire aus)
https://www.widerruf.info/schadensersatz-fuer-wirecard-aktio…Habe heute Sammelklage prüfen lassen!!!
Wer verkauft hat ist selber schuld. Wirecard Übernahme Gerüchte werden sicher nächste Woche genau so Kurs treibend sein wie die Kredit Sicherung und damit die Sicherung der Zukunft von Wirecard. Habe noch mal nach gelegt. Ich denke es wird eine mega Woche werden. Nach dem horror diese Woche auch von nöten. Ich sehe die Chance nächste Woche einen 100 bis 150% run zu sehen bei 80%
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.087.842 von pater-noster am 19.06.20 13:52:08so einfach kann es sein 😂 wenn man mit bitcoin rechtzeitig dabei war kann man auch amal nen Ausrutscher wie wdi verkraften... Ich buche es unter teure kinotickets aus
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.087.506 von -Realist- am 19.06.20 13:39:21
Habe es mehrmals geschrieben, es steht und fällt mit den Banken. Und natürlich vorausgesetzt die Umsätze sind nicht fake. Mein Arbeitgeber ist eine der Banken, die hier einen Teil dieses syndizierten Kredites zur Verfügung stellt. Die haben kein Interesse >100mio abzuschreiben.
D.h. die Fälligstellung wir es dann geben wenn die Banken der Meinung sind, das der recovery Wert in der Inso größer ist als Wert bei going concern (bei Fälligstellung wird dann wird wohl am going concern gezweifelt). Wenn sich 2/3 der Banken für Fälligstellung entscheiden, ist das gewöhnlich die benötigte Mehrheit. Im Umkehrschluss, WDI muss nur 2/3 der Banken überzeugen um eine temporäre Aussetzung des Kündigungsgrundes zu erreichen.
Zitat von -Realist-:Zitat von E-Trader1: ...
Die sieht ganz anders aus. Wirecard kommt gestern von 110€ und die Insolvenz Panik hat das Papier so runter getrieben. Ohne diese wäre es nicht so weit runter gegangen. Sobald diese Montag vom Tisch ist und das wird sie sein fliegen wir 60€ 70€. Dann ist der Kurs zwar immer noch halbiert aber die 20€ 30€ von heute werden wir nie wieder sehen.
WENN die Insolvenz vermieden werden kann, dann gebe ich dir Recht.
Dann wird das ähnlich laufen wie mit Lufthansa, Royal carribian.
Asien Konto gedanklich und vor allem buchhalterisch abschreiben. Sollte der Rest passen wird's weiter laufen.
Ist aber eben alles ziemlich undurchsichtig.
Das Teil wird für eine Übernahme jetzt ein Megaschnäppchen.
Kurios, einfach kurios. Und spannend!
Habe es mehrmals geschrieben, es steht und fällt mit den Banken. Und natürlich vorausgesetzt die Umsätze sind nicht fake. Mein Arbeitgeber ist eine der Banken, die hier einen Teil dieses syndizierten Kredites zur Verfügung stellt. Die haben kein Interesse >100mio abzuschreiben.
D.h. die Fälligstellung wir es dann geben wenn die Banken der Meinung sind, das der recovery Wert in der Inso größer ist als Wert bei going concern (bei Fälligstellung wird dann wird wohl am going concern gezweifelt). Wenn sich 2/3 der Banken für Fälligstellung entscheiden, ist das gewöhnlich die benötigte Mehrheit. Im Umkehrschluss, WDI muss nur 2/3 der Banken überzeugen um eine temporäre Aussetzung des Kündigungsgrundes zu erreichen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.087.857 von sebaldo am 19.06.20 13:52:31so sieht's aus,
wie schon vor Stunden geschrieben :P
wie schon vor Stunden geschrieben :P
Zitat von sebaldo: Die kleiner "bezahlter Pusher" Das Geld muss da gewesen sein und es wird auch fast immer noch da sein oder warum wurden alle Zahlungen bei diesem Dritt-Anbieter erfolgt sein und es gab nie negative Meldungen?
Bin mir da nicht so sicher, ob es wirklich da war. Es ging ja um die Beträge, die als Sicherheit auf den Treuhandkonten hinterlegt wurden.
a) Wenn der Treuhänder hier getrickst hat, dann hat er die Kohle abgegriffen und fällig gewordene Rückabwicklungen aus Käufen dann aus seiner Tasche gezahlt. War ja immer noch ein super Geschäft.
b) Wenn WDI beteiligt war, dann kann es nur einen Grund geben: Vortäuschen von Umsätzen, die es nie gab. Dann brauchten sie ja auch keine Sicherheitsleistungen.
So, jetzt kann sich jeder was aussuchen.
Bei a) hätten sie noch eine Chance zum Überleben, bei b) nicht.
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