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    Schuldenfrei durch Insolvenz im Ausland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.06.08 10:53:58 von
    neuester Beitrag 28.06.08 20:46:47 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.141.854
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      schrieb am 06.06.08 10:53:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Alle Welt spricht von Globalisierung. Schuldner können das nun auch!

      So wie sich Unternehmen die Länder mit den günstigsten Bedingungen aussuchen, so können Sie als Schuldner nun den EU-Mitgliedsstaat wählen, der die für Sie vorteilhaftesten Regelungen bereit hält. Als EU-Bürger haben Sie seit 2001 grundsätzlich das Recht, sich den Rechtsbereich Ihrer Entschuldung auszusuchen.

      Die ausländischen Insolvenzgerichte dürfen Ihren Insolvenzantrag nicht ablehnen...

      Und deutsche Gerichte und deutsche Gläubiger müssen die Entscheidungen der ausländischen Insolvenzgerichte akzeptieren...

      Die Abkürzung über Ihren Schuldenberg führt ins EU-Ausland. Nutzen Sie diese Chance. Sparen Sie Jahre von Ihrer wertvollen Zeit, umgehen Sie die deutsche „Wohlverhaltensphase“. Verschaffen Sie sich einen fünf Jahre früheren Neustart und verdienen Sie in dieser Zeit ein Vielfaches mehr.

      Dieser Spezialreport (hab ich u.a. hier gefunden: http://eu-insolvenz.verlag.hafeneth.de/) nennt viele Möglichkeiten, die andere vor Ihnen erfolgreich genutzt haben....

      Hat damit jemand schon Erfahrung? Lohnt sich das nur für Selbstständige/Firmen o.ä. oder können das auch Privatleute?
      Ich seh bei RTL immer den Schuldenberater, aber von einer Möglichkeit zur Entschuldung im Ausland wird da nie was gesagt.
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.06.08 10:56:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Damit würde der Wichtigtuer doch arbeitslos machen.

      A.
      Avatar
      schrieb am 06.06.08 11:52:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Werbung sollte eigentlich verboten sein.

      Ist am Ende nur Abzocke!
      Avatar
      schrieb am 06.06.08 12:02:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.252.437 von Schneewittchen am 06.06.08 10:53:58Man sollte wissen, das man seinen Wohnsitz in das Land seiner Wahl verlegen muss, in dem das Verfahren betrieben werden soll. Und Geld kostet das eigentliche Verfahren ja auch. Das ganze ist sicher nicht so einfach, wie es der Aufmacher des Spezialreports darstellt.

      Gruß kowallski
      Avatar
      schrieb am 06.06.08 12:22:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hab damit jetzt noch keine persönliche Erfahrung - hoffe es bleibt auch so- kenne aber jemanden der nach ZWÖLF Monaten im Elsaß schuldenfrei war - und das nur mit einer Postadresse dort. Das ganze nennt sich Faillite Civile und geht wohl nur in drei Departments.

      "Die französische Variante “Frankreich Insolvenz” hingegen erlaubt Ihnen den Neustart in nur 12-18 Monaten.
      Der Zivilkonkurs (faillite civile) ist eigentlich ein deutsches Gesetz aus dem Jahre 1877 und bezieht sich auf die Departements 57, 67 und 68 (Alsace-Moselle).
      Durch die Wiedereingliederung dieser Verwaltungsbezirke in die französische Republik im Jahre 1918 ist der Zivilkonkurs ein Sonderfall im französischen Recht und nur in diesen Departements anwendbar (loi 670-1 code de commerce).

      Der Zivilkonkurs ist ausschließlich für Privatschuldner aus der EU gedacht, d.h. es können nur private Verbindlichkeiten entschuldet werden. Wie auch in Deutschland zählen hierzu Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt und Verbindlichkeiten, die, z.B. im Rahmen einer Geschäftsführertätigkeit für Bürgschaften aus Darlehen usw., übernommen wurden.

      Ansonsten ähnelt der Zivilkonkurs dem deutschen Insolvenzverfahren weitestgehend, d.h. es können z.B. keine Strafgelder aus Rechtsverletzungen oder Unterhaltsleistungen entschuldet werden.

      Sollten Ihre Verbindlichkeiten über € 150.000,—liegen und wirtschaftliche sowie persönliche Vorteile für Sie durch das verkürzte Verfahren entstehen, ist die französische Restschuldbefreiung mit Sicherheit eine attraktive Alternative zur deutschen Variante.

      Der interessanteste Unterschied besteht in der Länge des Verfahrens. Der Zivilkonkurs verzichtet auf die sog. Wohlverhaltensphase, die nach deutschem Recht 6 Jahre ab Verfahrenseröffnung beträgt und die Restschuldbefreiung mit allen einhergehenden Unannehmlichkeiten auf insgesamt 7-8 Jahre ausdehnt.

      In Frankreich hingegen dauert die Restschuldbefreiung ca. 12-18 Monate, je nach Dauer der Bearbeitungszeit der französischen Gerichte.

      Eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zivilkonkurses ist, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt in diesen Departements haben, d.h auch dort formal über eine Wohnung verfügen (keine Briefkastenadresse). Ferner darf kein Insolvenzverfahren in Deutschland eröffnet oder beantragt worden sein (Rechtssache C-1/04, EU-Urteil vom 17.1.2006). Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hingegen beeinträchtigt das Verfahren in Frankreich nicht. Durch die Wohnsitzverlegung nach Frankreich ist die deutsche Gerichtsbarkeit für Sie nicht mehr zuständig, d.h. Vollstreckungsversuche etc. erreichen Sie in Deutschland nicht mehr.

      Es ist außerdem erforderlich, eine Arbeit in Frankreich nachweisen zu können. Hier bietet sich die Einstellung in einer französischen GmbH (SARL ) an, welche mit geringem Aufwand (kein Notar erforderlich) und einem Mindestkapital von 1 EURO gegründet werden kann."


      Mittlerweile wird der "Lebensmittelpunkt" wohl genauer geprüft.

      Allerdings haben sich in seinem Fall die Gläubiger als sehr verhandlungsbereit erwiesen, als sie von seiner neuen Adresse in Frankreich erfahren haben...

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      Avatar
      schrieb am 06.06.08 12:23:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.252.472 von ALEX224 am 06.06.08 10:56:5225 Seiten für 19,50 € als pdf download!
      Einer verdient immer. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.06.08 12:36:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung in Frankreich
      Diese Seite liefert Ihnen Informationen zum Thema Insolvenzverfahren in Frankreich (auch: Restschuldbefreiung in Frankreich oder EU Insolvenz..)

      Gemäß der EU-Verordnung Nr. 1346/2000 können auch Deutsche und Österreicher ein privates Insolvenzverfahren in Frankreich beanspruchen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.


      Vorteile durch die private Insolvenz in Frankreich
      Gegenüber der Privatinsolvenz in Deutschland oder dem Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung in Österreich, kann die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Frankreich unter Umständen erhebliche Vorteile für den Antragsteller mit sich bringen. So kann eine eventuelle Restschuldbefreiung in Frankreich schon nach wenigen Monaten (12-14) erfolgen, aber selbst wenn es bis zur Restschuldbefreiung im Einzelfall etwas länger dauert (z.B. 18-36 Monate) ist dies immer noch deutlich schneller als vergleichbare Insolvenzverfahren in Deutschland oder Österreich die im Regelfall bis zu 7 Jahren andauern können.


      Frankreich Insolvenz bedeutet EU-Recht für EU-Bürger
      Warten Sie nicht länger auf bessere Zeiten, gehen Sie Ihren Weg, z.B. mit einem Insolvenzverfahren in Frankreich. Füllen Sie noch heute kostenlos und unverbindlich unser Kontaktformular aus. Wir werden gemeinsam herauszufinden, ob auch Sie den Weg der Privatinsolvenz in Frankreich wagen sollten.
      Avatar
      schrieb am 28.06.08 20:46:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Restschuldbefreiung ( RSB ) wird sehr oft von den Amtsgerichten abgelehnt, daher alles oft nur eine Geldmache.
      Super Auskunft gibt es hier

      http://www.forum-schuldnerberatung.de/

      Wurde dort schon sehr ausgiebig und oft besprochen.
      Anmelden und los gehts

      Gruß


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