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    P3 - Private Equity-Zertifikat (Seite 25)

    eröffnet am 25.02.09 12:01:47 von
    neuester Beitrag 03.04.24 20:53:49 von
    Beiträge: 431
    ID: 1.148.589
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      schrieb am 23.03.15 16:45:43
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.196.711 von Herbert H am 27.02.15 15:39:11
      Zitat von Herbert H am 27.01.2015: Den NAV per heute würde ich somit bei 2.050 EUR schätzen ...

      Meine Schätzung war noch zu vorsichtig. Heute wurde der NAV per Ende Januar veröffentlicht: 2.060,60 EUR :)

      Der NAV für Ende Februar wurde heute veröffentlicht: 2.099, also wieder rd. 2 % im Plus ... :D
      Avatar
      schrieb am 20.03.15 10:32:18
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.380.629 von mopswombard am 20.03.15 10:29:40ok. vielen Dank für deine Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.03.15 10:29:40
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.380.533 von comstar am 20.03.15 10:18:26Der NAV ist der Rücknahmepreis. Es gibt auch den Ausdruck des Bewertungskurses. Auch hier stellt dir die Gesellschaft einen Kurs zur Verfügung, unabhängig davon, welcher Prozentsatz dieses Preises zur Anrechnung kommt (z.B. geschlossene Immofonds)
      Bei diesem Zertifikat gibt es aber keine steuerlichen Abzüge auf deiner Ebene, also hat der NAV Gültigkeit.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.03.15 10:18:26
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.380.470 von mopswombard am 20.03.15 10:13:14ok, kann sein dass das so ist. Danke auf jeden Fall.

      Ich war nur irritiert, da laut BewG der Rücknahmepreis entscheidend ist. Und der hat doh gerade damit zu tun, dass man die Zertifikate zu diesem Preis zurückgeben hätte können. Laut Gesetz steht nirgendwo was vom NAV...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.03.15 10:13:14
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.380.353 von comstar am 20.03.15 09:59:34Ob du erkaufen kannst oder nicht, interessiert das FA nicht. Es gibt einen festgestellten NAV, der aktuell ist, und damit hat dieser seine Gültigkeit. Ist bei den in Abwicklung befindlichen Immofonds auch so.
      3 Antworten

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      schrieb am 20.03.15 09:59:34
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.380.275 von mopswombard am 20.03.15 09:51:33Das stimmt, die Bank hat den NAV als Wert gemeldet.

      Die Überlegung ist die, dass ich ja in diesem speziellen Fall (gekündigtes Zertifikat) das Zertifikat überhaupt nicht zurückgeben hätte können zu dem NAV.

      Sondern eben nur über VALORA zu einem anderen Preis.

      Der Unterschied ist macht sich dann für mich in dem zu versteuernden Vermögen merkbar.

      Falls also noch ein Profi mitliest, wäre ich dankbar über eine Einschätzung.

      Danke
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.03.15 09:51:33
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.369.415 von comstar am 19.03.15 09:02:10Nach Auskunft meiner Bank ist der NAV grundsätzlich anzusetzen. Da hier ein mtl. Nav gemeldet wird, wird dieser auch in den Wertpapierstammdaten eingespielt und somit automatisch im Depot ausgewiesen. Ich verstehe daher deine Argumentation nicht, da die Bank doch verpflichtet ist, dir per Todestag (-1 Tag) eine Vermögensaufstellung auszustellen und dort ist dann auch der aktuelle Kurs ersichtlich.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.03.15 09:25:05
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.370.636 von R-BgO am 19.03.15 10:31:41Das Jahr ist vorbei und wieder gibts eine Ausschüttung, diesmal 250 EUR. Damit dürfte bei den meisten Neukäufern der Einstand erreicht sein und ab sofort beginnt, auch geldlich, der Verdienst.

      http://pgdatahotel.net/pdf/p3_-_ti_prs_8694_2015_3_de.pdf
      Avatar
      schrieb am 19.03.15 10:31:41
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.369.415 von comstar am 19.03.15 09:02:10Bin kein Steuerberater, kann also keine Empfehlungen geben;


      mache meine Steuer selbst und würde für mich in der von Dir beschriebenen Lage den Valorapreis nehmen, weil er ja der einzige ist, zu dem man die Dinger zu Geld machen könnte.

      NAV nützt ja kurzfristig nichts.

      Je nach Stückzahl und Begründung würde ich es bei Ablehnung durchs FA sogar auf ein Verfahren ankommen lassen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.03.15 09:02:10
      Beitrag Nr. 182 ()
      Rückgabepreis
      Hallo,

      ich bin neu in dem Forum und habe mich angemeldet, da ich eine Frage an die Experten unter Euch bezüglich des p3-Zertifikats habe.

      Ich habe Zertifikate aus der gekündigten Tranche I geerbt und jetzt verlangt das Finanzamt von mir Erbschaftssteuer.

      Könnt Ihr mir sagen, wie der Wert der Zertifikate zu einem Stichtag berechnet werden?

      Laut §11 BewG wird ja normalerweise bei Zertifikaten der Rücknahmepreis angenommen. Ist das korrekt?

      Hier gibt es ja keinen Rückgabepreis. Ist es dann ok den NAV zu nehmen?

      Andererseits ist das Zertifikat ja bei VALORA handelbar. Der Geld- und Briefkurs zum Stichtag liegt jedoch deutlich unterhalb dem NAV. Gibt es hier eine CHance, dass dieser Wert berücksichtigt wird? Sozusagen analog zu "normalen" Aktien?

      Ich weiss das waren jetzt viele Fragen auf einmal, aber ich würde mich wirklich sehr über entsprechende Antworten freuen.

      Liebe grüße,
      Alex
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