FHW Neukölln - ein Schätzchen aus Berlin (Seite 2)
eröffnet am 18.06.09 13:27:02 von
neuester Beitrag 06.05.24 13:59:12 von
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D.h. für mich, die lassen uns aushungern, eine kleine Dividende pro Jahr und sicher nur virtuelle HV.
https://www.eqs-news.com/de/news/pvr/fernheizwerk-neukoelln-…
Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 2. Mai 2024 folgendes mitgeteilt:
‘Wir vertreten das Land Berlin und deren Tochtergesellschaft Berlin Energie Rekom 3 GmbH. Das
Land Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen, hat Ihnen heute gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass
der ihr und ihrer Tochtergesellschaft im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnete
Stimmrechtsanteil an Ihrer Gesellschaft, der Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft, Berlin,
(nachfolgend die „Gesellschaft“) seit heute, dem 2. Mai 2024, 80,8% beträgt.
Wir nehmen auf diese Mitteilung Bezug und teilen Ihnen namens unserer Mandantinnen gemäß
§ 43 Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mit:
Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
Der Erwerb von Stimmrechten an der Gesellschaft dient der Umsetzung strategischer Ziele.
Es besteht nicht die Absicht seitens des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Finan-zen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
Das Land Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen, strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs- Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
Das Land Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen, strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik, an.
Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel: Bei den für den Erwerb von Stimmrechten an der Gesellschaft verwendeten Mitteln handelt
es sich um Eigenmittel sowie Fremdkapital.’
Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 2. Mai 2024 folgendes mitgeteilt:
‘Wir vertreten das Land Berlin und deren Tochtergesellschaft Berlin Energie Rekom 3 GmbH. Das
Land Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen, hat Ihnen heute gemäß § 33 WpHG mitgeteilt, dass
der ihr und ihrer Tochtergesellschaft im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnete
Stimmrechtsanteil an Ihrer Gesellschaft, der Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft, Berlin,
(nachfolgend die „Gesellschaft“) seit heute, dem 2. Mai 2024, 80,8% beträgt.
Wir nehmen auf diese Mitteilung Bezug und teilen Ihnen namens unserer Mandantinnen gemäß
§ 43 Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mit:
Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
Der Erwerb von Stimmrechten an der Gesellschaft dient der Umsetzung strategischer Ziele.
Es besteht nicht die Absicht seitens des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Finan-zen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
Das Land Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen, strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs- Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
Das Land Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen, strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik, an.
Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel: Bei den für den Erwerb von Stimmrechten an der Gesellschaft verwendeten Mitteln handelt
es sich um Eigenmittel sowie Fremdkapital.’
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.724.071 von LaPaginaBlanca am 03.05.24 10:21:48Die Story ist einfach vorbei.
Es wird kein Kaufangebot geben und jeder weiß, dass der Staat nicht wirtschaften und mit Geld umgehen kann, am aller wenigsten das woke Berlin.
Es wird kein Kaufangebot geben und jeder weiß, dass der Staat nicht wirtschaften und mit Geld umgehen kann, am aller wenigsten das woke Berlin.
Im ASK haben sich auf 39 EUR = 3.500 Stücke zum Verkauf gestellt. Kurz darauf hat sich jemand davor bzw. auf 38.80 EUR gestellt und jetzt steht jemand auf 38.60 EUR.
Bedenklich, wenn bei einem illiquiden Wert, einige schnell durch die selbe Tür raus wollen.
Bedenklich, wenn bei einem illiquiden Wert, einige schnell durch die selbe Tür raus wollen.
Man lernt nie aus...irre, was in der Republik alles möglich ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.720.774 von jeroboam am 02.05.24 17:57:46
Mit welchem Kurs/Preis wäre dann möglicherweise zu rechnen ?
Zitat von jeroboam:Zitat von Andrija: Der Senat muss also nachweisen, dass der Wert des FHW weniger als 20 Prozent des buchmäßigen Aktivvermögens von Vattenfall beträgt?
Das muss man nicht groß nachweisen, da reicht ein Blick in die Bilanz der Vattenfall Wärme bzw jetzt "BEW Berliner Energie und Wärme AG" um zu sehen dass der Tatbestand erfüllt ist.
Mit welchem Kurs/Preis wäre dann möglicherweise zu rechnen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.720.153 von Aktienduffy am 02.05.24 16:22:49Wieder mal Lehrgeld bezahlt und nun habe ich viel Spaß mit der Alleinvorständin.
Man lernt nicht aus.
Man lernt nicht aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.720.180 von Andrija am 02.05.24 16:26:39
Das muss man nicht groß nachweisen, da reicht ein Blick in die Bilanz der Vattenfall Wärme bzw jetzt "BEW Berliner Energie und Wärme AG" um zu sehen dass der Tatbestand erfüllt ist.
Zitat von Andrija: Der Senat muss also nachweisen, dass der Wert des FHW weniger als 20 Prozent des buchmäßigen Aktivvermögens von Vattenfall beträgt?
Das muss man nicht groß nachweisen, da reicht ein Blick in die Bilanz der Vattenfall Wärme bzw jetzt "BEW Berliner Energie und Wärme AG" um zu sehen dass der Tatbestand erfüllt ist.
heute wurde im Bundesanzeiger die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung am 13. Juni veröffentlicht. Ich denke es ist in Kürze kein Übernahmenangebot zu erwarten, denn sonst wäre die Hauptversammmlung wohl für später terminiert worden...
das wird nicht so schwer nachzuweisen sein und ich vermute wirklich, dass sie diese karte spielen wollen, weil ansonsten hätte gleichzeitig mit der heutigen adhoc die Pflichtangebots-Adhoc auch kommen müssen oder sollen...
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