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    wenn berlusconi deutscher wäre, hätte er keine probleme mit seiner immunität - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.10.09 21:04:02 von
    neuester Beitrag 08.10.09 16:28:45 von
    Beiträge: 27
    ID: 1.153.521
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      Avatar
      schrieb am 07.10.09 21:04:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      in D ist nämlich bestechlichkeit von mandatsträgern keine straftat
      Avatar
      schrieb am 07.10.09 21:08:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.135.271 von rohrberg am 07.10.09 21:04:02Dann erklär mal Graf Lambsdorf das er Opfer eines Justizirrtums geworden ist.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.10.09 21:40:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.135.310 von antarra am 07.10.09 21:08:01dieses gesetz wurde ende schröder, oder anfang merkel still und leise verabschiedet.
      habe es damals im focus gelesen.

      juristen im board müssten genaueres sagen können.
      Avatar
      schrieb am 07.10.09 23:32:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.135.570 von rohrberg am 07.10.09 21:40:52"dieses gesetz wurde ende schröder,oder anfang merkel still und leise verabschiedet" L O L

      soweit ich mich erinnere .... war es diesbezüglich ein EU beschluss der .. von der dt. polit/parteienmafia natürlich bis dato noch nicht umgesetzt wurde !!!!!

      drei mal darfst du raten warum wohl.

      also nix verabschiedet ! unsere korrupte/kriminelle parteienmafia
      und deren helfershelfer haben sich einfach geweigert dieses EU gesetz/beschluss (korrupte/bestochene/gekaufte politiker zu bestrafen .. )via gesetze in deutschland umzusetzen !!

      B R D halt = Bananen Republik Deutschland !

      und warum diese nummer auch in den medien ,,,, öffentlich rechtl. fernsehen,print medien ++++ kaum beachtung fand und nur am rande erwähnt wurde ...... warum wohl ????
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 09:10:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.135.570 von rohrberg am 07.10.09 21:40:52Man kann nach wie vor in Deutschland die Immunität aufheben, da wurde nichts geändert.;)

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      schrieb am 08.10.09 09:17:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Richtig ist allerdings das Deutschland zwar die Korruptionsabkommen der UNO und EU unterschrieben haben, aber sie wurden nicht ratifiziert.
      So kommen bei uns die Leute noch ziemlich lasch weg.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 09:28:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.135.271 von rohrberg am 07.10.09 21:04:02Ich empfinde es auch als skandalös, dass Bestechlichkeit von Abgeordneten bei uns nicht strafbar ist.

      Diese Regelung gilt bei uns aber nur für "einfache" Abgeordnete, nicht für Amtsträger wie Minister oder Bundeskanzler.

      Bei Berlusconi geht es zudem nicht um Bestechlichkeit, sondern um aktive Bestechung. Die ist auch bei deutschen Abgeordneten strafbar.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 09:58:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zum Glück haben wir aber den Amtseid

      "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
      http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid

      nach dem jede relevant ungerechte Handlung und Tat gegen das deutsche Volk Eidbruch ist.

      Eigentlich kann man damit doch jeden korrupten Abgeordneten (per Gerichtsbeschluß) absetzen, oder?
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 10:03:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Artikel 38;)

      (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

      (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

      (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 10:27:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das Eingangsposting geht völlig an der Realität vorbei. Selbstverständlich wäre das Verhalten von Berlusconi auch bei uns strafbar.

      Man muß zunächst unterscheiden zwischen Bestechung im Amt und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Bei B. liegt zweites vor. Dazu kommt noch der Unterschied zwischen Bestechlichkeit und Bestechung, also zwischen aktiver und passiver Bestechung. Bei B. war es aktive Bestechung.

      Die Bestechung von Abgeordenten (nicht etwa von Regierungsmitgliedern) gilt bei uns als nicht strafbewehrt, das ist bedauerlicherweise so. Die Bestechung von Mnndatsträgern heißt bei uns "Spende".
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 10:48:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      #9 > ... nur ihrem Gewissen unterworfen.

      und ihr Gewissen haben sie im Amtseid (siehe http://www.wallstreet-online.de/dyn/community/posting-drucke…) zum Ausdruck gebracht (Selbstverpflichtung).

      Der Amtseid gilt, bis ein Abgeordneter ihn rechtswirksam widerrufen hat und wenn er das tut, ist er kein Abgeordneter mehr und er kann sich nicht mehr auf Artikel 38 GG berufen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 11:05:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.137.771 von Zaroff am 08.10.09 10:27:14soweit ich mich erinnere, war damals die formulierung:
      bestechlichkeit von mandatsträgern.

      dh für mich laien: vom bürgermeister bis zum bundeskanzler.

      in dem artikel ging es damals um die
      trienekens-müllverbrennungsanlagen-bestechung der kölner
      spd abgeordneten.
      ich glaube aber, da hat die staatsanwaltschaft noch gegen den oberbürgermeister ermittelt, was, wie ich das verstanden hatte nach der gesetzesänderung nich mehr möglich gewesen wäre.

      den trienekens hat damals ein überarbeiteter richter gerettet.
      der hat wohl wegen überlastung einen termin von freitag auf montag verpennt, und trienekens musste für die einstellung des verfahrens nur ein bussgeld von ca 5 mio zahlen.
      bei mit schmiergeld erschwindelten über 200 mio subventionen sind das natürlich peanuts.

      da du ja der jurist bist, wirst du mir wieder erklären was falsch ist,
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 11:24:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.138.127 von rohrberg am 08.10.09 11:05:17Ich bin kein Jurist. Allerdings hatte ich schon alles gesagt.

      Es geht nicht um Bestechlichkeit sondern um Bestechung. Bestochen wurden nicht Mandatsträger sondern Rechtsanwälte, Richter und Personen der Privatwirtschaft.

      Auch in Deutschland darf ein Mandaststräger keine aktive Bestechung durchführen, ist selbstverständlich strafbar.

      http://www.reise-nach-italien.de/berlusconi-justiz.html

      Tatsächlich ist es wohl so, daß ein Berlusconi in Deutschland nicht die geringste Chance hätte, ein politisches Amt zu erwerben.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 11:41:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      Bestechung ist eine nach § 334 Strafgesetzbuch mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftat. Bestechung begeht, wer einem Amtsträger (Wahlamt, Beamter, Angestellter im öffentlichen Dienst usw.), einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr als Gegenleistung dafür, dass er eine Amtshandlung vorgenommen hat oder künftig vornehmen wird, einen Vorteil für sich oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt. Der Amtsträger, der den Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, ist wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) oder Bestechlichkeit (§ 332 StGB) zu bestrafen. ... http://de.wikipedia.org/wiki/Bestechung


      Die Abgeordnetenbestechung ist in Deutschland eine Straftat, die sich gegen die Wahlen und Abstimmungen sowie gegen den parlamentarischen Meinungsbildungsprozess richtet. Verletzt wird durch die Begehung der Tat das freie, unabhängige Mandat des Abgeordneten. In den meisten anderen Ländern ist dieser Straftatbestand schärfer als in Deutschland. Sowohl Österreich als auch die Schweiz arbeiten an der Einführung dieses Straftatbestandes. ...

      ... In Deutschland ist die Abgeordnetenbestechung seit 1994 ein Straftatbestand, der in § 108e Strafgesetzbuch geregelt ist. Dabei wird vom Tatbestand sowohl die aktive als auch die passive Bestechung mit Strafe bedroht. ... http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenbestechung


      § 108e Abgeordnetenbestechung

      (1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach Absatz 1 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.
      http://dejure.org/gesetze/StGB/108e.html
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 11:46:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.137.771 von Zaroff am 08.10.09 10:27:14Selbstverständlich wäre das Verhalten von Berlusconi auch bei uns strafbar.

      Genau so ist es.

      Ob allerdings die Justiz bei uns immer so unabhängig agiert wie (manchmal) in Italien - daran habe ich Zweifel.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 11:50:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.138.448 von HeWhoEnjoysGravity am 08.10.09 11:41:24Das mit der Abgeordnetenbestechung ist ja sehr eingeschränkt. Nur der konkrete Kauf einer Stimme für eine bestimmte Abstimmung zählt. Bestechung im Sinne, für jemanden ganz allgemein in einer Volksvertretung Interessen zu vertreten ist nicht strafbar.

      Es gibt auch noch die Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 299 StGB und bei Rechtsanwälten gibt es eine spezielle Berufsordnung, die sie zu Organen der Rechtspflege macht.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 12:00:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16 > Bestechung im Sinne, für jemanden ganz allgemein in einer Volksvertretung Interessen zu vertreten ist nicht strafbar.

      Wenn dabei gegen die Interessen des deutschen Volkes und gegen die Gerechtigkeit verstoßen wird, dann ist das ein (potentiell schwerwiegender) Verstoß gegen den Amtseid.

      "Ein Meineid ist im deutschen Strafrecht das falsche Schwören vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle (§ 154 StGB). Geschütztes Rechtsgut ist die Rechtspflege.

      Meineid ist ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. ..." http://de.wikipedia.org/wiki/Meineid
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 12:27:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.138.609 von HeWhoEnjoysGravity am 08.10.09 12:00:02Ein Verstoß gegen den Amtseid ist kein Meineid. Meineid gilt nur für Falschaussagen vor Gericht (uä. Institutionen).

      Geschütztes Rechtsgut ist die Rechtspflege.


      Schreibst du ja selbst schon.

      :)
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 12:43:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      § 154 Meineid
      (1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
      (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
      http://bundesrecht.juris.de/stgb/__154.html

      Da muss man nur mal an einem vielversprechenden Fall von Amtseidbruch ausprobieren, wie sich so ein Fall vor Gericht entwickelt.

      Also ich denke, dass korrupte Abgeordnete lieber rechtzeitig freiwillig in den Ruhestand gehen sollten.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 12:53:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.137.229 von rv_2011 am 08.10.09 09:28:52#7 Wenn das strafbar wäre, dann wäre es im Bayrischen Landtag aber ziemlich leer...:eek:
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 13:10:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.138.938 von HeWhoEnjoysGravity am 08.10.09 12:43:27Unsinn.

      Wer einen Amtseid schwört, kann gar nicht falsch schwören. Er kann seinem Amtseid untreu werden - später. Und das ist m.E. nicht strafbar. Ein Amtseid ist lediglich eine formale Absichtserklärung, gehört in die Abteilung Rituale.

      oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört

      Auch andere Stelle als Gerichte dürfen Eide abnehmen, z.B. Untersuchungsausschüsse. Das ist damit gemeint, nicht jedoch die Stellen, die einen Amtseid abnehmen. Denn der ist ja zunächst nicht falsch.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 13:22:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21 Der Amtseid macht nur Sinn, wenn man sich auch daran hält. Es ist Sinn und Zweck vom Amtseid, dass sich die Amtsträger an den Eid halten.

      Wie gesagt, Details müssen sich gute Rechtsexperten überlegen aber dass einige Abgeordnete trotz ihres Eides bewusst gegen Deutschland handeln ist nicht hinnehmbar.

      Im Zweifelsfall wird halt ein neues Gesetz erlassen, dass eine Verletzung des Amtseides unter Strafe stellt. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 13:32:16
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.139.238 von HeWhoEnjoysGravity am 08.10.09 13:22:45Du bist doch ein Liebhaber von wiki, da hättest du mal hier nachschauen sollen:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid

      das steht ua.:

      Der Amtseid hat jedoch laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden.

      Daß ist nicht in Ordnung, da stimme ich mit dir voll überein. Man sollte es ändern, aber: Ich versichere dir, niemand der Verantwortlichen wird auch nur im entferntesten daran denken.

      :)
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 13:49:44
      Beitrag Nr. 24 ()
      #23 > Der Amtseid hat jedoch laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden.

      Das ist erstmal nur seine Meinung. Schlimmer ist der entsprechende Kommentar zum Grundgesetz (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid), auf den sich Thierse berufen kann.

      Das ist aber nur ein Kommentar und da soll halt das Bundesverfassungsgericht neu darüber urteilen.

      Es wäre ein katastrophaler Mißstand, wenn Abgeordnete tatsächlich nicht für grobe Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich belangt werden könnten (das wird sich erst noch zeigen). Mißstände müssen bekanntlich behoben werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 15:36:28
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.138.448 von HeWhoEnjoysGravity am 08.10.09 11:41:24ich habe in dem zusammenhang das wort bestechlichkeit in der erinnerung.
      ihr redet immer von bestechung.

      wenn ich das richtig verstanden habe ist.

      bestechung aktiv, dh der das geld gibt ist der bestecher.
      bestechlichkeit ist passiv,
      also der, der das geld nimmt, geht als mandatsträger straffrei aus.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 15:57:49
      Beitrag Nr. 26 ()
      #25 > also der, der das geld nimmt, geht als mandatsträger straffrei aus.

      "... Der Amtsträger, der den Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, ist wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) oder Bestechlichkeit (§ 332 StGB) zu bestrafen. ..." http://de.wikipedia.org/wiki/Bestechung

      Ansonsten halte ich wie gesagt das mit dem Amtseid für recht vielversprechend.
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 16:28:45
      Beitrag Nr. 27 ()
      Das ist der richtige Weg um Anklägern und Richtern ohne die elendige politische Einflußnahme ihre Arbeit zu erleichtern...:eek:

      http://www.compliancemagazin.de/gesetzestandards/eueuropa/tr…


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