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    Heliad AG - fusioniert aus FINlab AG und Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA (Seite 82)

    eröffnet am 31.10.09 17:45:20 von
    neuester Beitrag 25.04.24 17:16:31 von
    Beiträge: 1.269
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      schrieb am 09.08.12 18:12:48
      Beitrag Nr. 459 ()
      Was ist passiert in den letzten 5 Jahren?

      Während der DAX nur noch 15% von seinem Allzeithoch entfernt ist, notiert Altira 97% tiefer als das ATH und Aragon etwas moderater nur 93% vom Allzeithoch.
      Bei Aragon sieht es ein wenig milder aus, weil damals (wohl mit viel Geld) etwas werthaltigeres, nämlich Jung DMS gekauft (gerüchte zufolge wurden 20 Mio. EUR bezahlt)

      Warum sind die Kurse so im Ar&/%&/?

      Ganz einfach: Misserfolg wird mit den Aktionären geteilt, Erfolg führt zum Tasche vollmachen der Manager und Mutter ABL. Bei guter Managerleistung wäre das ja alles kein Problem. Bei der ABL Gruppe gibt es aber eine fatale Kombination: Gier und Unfähigkeit. Nur so kann man den dramatischen Verfall der Substanz der Unternehmen erklären

      Gibt es Hoffnung auf Besserung?
      Nein, im Gegenteil. Die Aktien könnten zwangsliquidiert werden, denn der Net Worth der ABL ist meinen Berechnungen negativ (Quelle Bundesanzeiger und Dreisatz).

      Ausserdem gibt es gerade ein grosse Klage gegen die Praktiken dieser Gruppe und Ihrer Töchter, im schlimmsten Falle übersteigen die Schadensersatzansprüche die Restsubstanz.

      Mein Fazit:
      Geschenkt ist noch zu teuer, der Aktienkurs nimmt immer das vorweg, was hinterher kommt. Die Börse ist schlau und in dem Kurs steckt die Realität.

      Nichts für ungut. Ich werde bestimmt wieder einige Hatepostings bekommen, genau wie beim letzten mal als der Kurs noch bei über 3 war.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 16:36:58
      Beitrag Nr. 458 ()
      peteboy hat da mal was gefunden dem nachzugehen es sich lohnt.
      Danke für diesen fundierten Beitrag .
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 22:03:26
      Beitrag Nr. 457 ()
      peteboy das ist aus meiner Sicht ein wirklich guter Beitrag von dir. Bisher hast du aber meiner Meinung nach solche Dinge nicht vorgbracht, insoweit war die Kritik von wille berechtigt. Hier könnte tatsächlich Ungemach auf Altira zukommen. Das Ausmaß ist schlecht zu beurteilen. Auf der anderen Seite dürfte dies in dem niedrigen Kurs bereits eingepreist sein.
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 21:17:51
      Beitrag Nr. 456 ()
      Mädels, ich habe Euch doch gesagt, Ihr sollt mal den Bundesanzeiger lesen. Da habe ich doch eben folgende Highlights gelesen, die Aktionäre direkt betreffen..... (Aktuell 13.7.2012!!!)


      Ecosolutions lädt zur ausserordentlichen HV ein, und diese hat es in sich. Ein kurzer Preview: da werden genau die Sachverhalte geprüft, die ich angeprangert habe, dass diese ABL Grünohren sich Eure und die anderen Aktionärsgelder in Ihre eigene Tasche wirtschaften....

      Offensichtlich will Altira die Gesellschaft schnellstmöglich schliessen, aber ein Grossaktionär aus Frankreich macht nicht mit

      Ein paar Auszüge:

      Die Einladung erfolgt hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 und 3 aufgrund eines Verlangens nach § 122 Abs. 1 AktG unserer Aktionärin Altira Aktiengesellschaft, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main, vom 03. Juli 2012 und hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 4 bis 11 aufgrund eines Verlangens nach § 122 Abs. 1 AktG unserer Aktionärin Theolia S.A., 75, rue Denis Papin, BP 80199, 13795 Aix-en-Provence, Frankreich vom 21. Juni 2012.

      Weiter im punkt 5

      Bestellung der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt zum Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung, ob die persönliche haftende Gesellschafterin und ihre Vertreter sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre gesellschaftsrechtlichen Sorgfalts- und Treuepflichten im Rahmen der Vornahme von Projektinvestitionen, einschließlich der Gewährung von Darlehen, seit 2010 ordnungsgemäß erfüllt haben

      Die Aktionärin Theolia S.A., Aix-en-Provence, Frankreich, schlägt vor wie folgt zu beschließen:

      Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt wird zum Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG bestellt zur Prüfung, ob die persönliche haftende Gesellschafterin und ihre Vertreter sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre gesellschaftsrechtlichen Sorgfalts- und Treuepflichten im Rahmen der Vornahme von Projektinvestitionen, einschließlich der Gewährung von Darlehen, seit 2010 ordnungsgemäß erfüllt haben

      Der Sonderprüfer soll insbesondere folgende Fragen untersuchen:

      a)
      Erfolgten die Projektinvestitionen, einschließlich der Gewährung von Darlehen, durch ecolutions GmbH & Co. KGaA ("ecolutions") seit 2010 ordnungs- und pflichtgemäß?
      b)
      Ist der ecolutions im Zusammenhang mit ihren Projektinvestitionen, einschließlich der Gewährung von Darlehen, seit 2010 ein Schaden entstanden bzw. ist der Eintritt eines Schadens der ecolutions in diesem Zusammenhang hinreichend wahrscheinlich?
      c)
      Bestehen im Zusammenhang mit den Projektinvestitionen, einschließlich der Gewährung von Darlehen durch ecolutions seit 2010 Schadensersatzansprüche von ecolutions gegen (i) ihre persönlich haftende Gesellschafterin und/oder deren gesetzliche Vertreter, (ii) ihre Mitglieder des Aufsichtsrats und/oder (iii) sonstige Personen oder Unternehmen, welche durch die persönlich haftende Gesellschafterin zum Nachteil der ecolutions begünstigt wurden?


      Punkt 6
      Bestellung der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, zum Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Geschäftsbeziehungen mit der Silvia Quandt & Cie. AG und deren Tochtergesellschaften (gemeinsam auch "Silvia Quandt Gruppe") und der Angermayer Brumm & Lange Unternehmensgruppe GmbH und deren Tochtergesellschaften (gemeinsam auch "ABL Gruppe") sowie den Gesellschaftern der Angermayer Brumm & Lange Unternehmensgruppe GmbH (gemeinsam auch "ABL-Gesellschafter") seit 2009

      Die Aktionärin Theolia S.A., Aix-en-Provence, Frankreich, schlägt vor wie folgt zu beschließen:

      Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, wird zum Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG bestellt zur Überprüfung der Geschäftsbeziehungen mit der Silvia Quandt & Cie. AG und deren Tochtergesellschaften (gemeinsam auch "Silvia Quandt Gruppe") und der Angermayer Brumm & Lange Unternehmensgruppe GmbH und deren Tochtergesellschaften (gemeinsam auch "ABL Gruppe") sowie den Gesellschaftern der Angermayer Brumm & Lange Unternehmensgruppe GmbH (gemeinsam auch "ABL-Gesellschafter") seit 2009.

      Der Sonderprüfer soll insbesondere folgende Fragen untersuchen:

      a)
      Bedurften die Verträge mit der Silvia Quandt & Cie. AG und deren Tochtergesellschaften vor dem Hintergrund der Beteiligung von Andreas Lange an der Silvia Quandt & Cie. AG zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung durch den Aufsichtsrat von ecolutions? Sofern dem so ist: Wurden die erforderlichen Zustimmungen in jedem Fall ordnungsgemäß erteilt? Wenn dem nicht so ist: Bestehen Ansprüche auf Erstattung der Vergütungen, welche unter den entsprechenden nicht ordnungsgemäß genehmigten Verträgen geleistet wurden?
      b)
      Waren die seit 2009 geleisteten Vergütungen an Gesellschaften der Silvia Quandt Gruppe und/oder der ABL Gruppe und/oder der ABL-Gesellschafter angemessen und marktüblich?
      c)
      Bestehen Schadens- und/oder sonstige Erstattungsansprüche im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen und den Vertragsbeziehungen mit der Silvia Quandt Gruppe und/oder der ABL Gruppe und/oder den ABL-Gesellschaftern, insbesondere gegen die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Vertreter sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats?

      Entzug des Vertrauens der persönlich haftenden Gesellschafterin durch die Hauptversammlung

      Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist gem. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft die Altira Ecolutions Management GmbH. Sie führt gemäß § 278 Abs. 2 AktG und § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft die Geschäfte der Gesellschaft. Die Kommanditaktionäre sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen, ebenso ist ihr Widerspruchsrecht gemäß § 164 HGB gegen Handlungen der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.

      Die Hauptversammlung einer KGaA kann dem persönlich haftenden Gesellschafter gemäß § 278 Abs. 3 i.V.m. § 84 Abs. 3 Satz 2 AktG ohne besondere Begründung das Vertrauen entziehen.

      Die Aktionärin Theolia S.A., Aix-en-Provence, Frankreich, schlägt vor, dem persönlich haftenden Gesellschafter, Altira Ecolutions Management GmbH das Vertrauen zu entziehen.
      8.
      Beschluss über den Entzug der Geschäftsführungs- und der Vertretungsbefugnis der persönlich haftenden Gesellschafterin aus wichtigem Grund

      Dem persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA kann gemäß § 278 Abs. 2 i.V.m. § 161 Abs. 2, § 117, § 127 HGB aus wichtigem Grund durch gerichtliche Entscheidung die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis entzogen werden. Erforderlich für eine solche Entziehung ist zunächst ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung. Als wichtiger Grund kommt insbesondere der Entzug des Vertrauens durch die Hauptversammlung in Betracht.

      Sofern der Beschluss zum Tagesordnungspunkt 7 gefasst wird, wird der persönlich haftenden Gesellschafterin das Vertrauen entzogen. Damit fehlt es der persönlich haftenden Gesellschafterin an dem für eine ordnungsgemäße Leitung der Gesellschaft notwendigem Vertrauen ihrer Aktionäre.

      Die Aktionärin Theolia S.A., Aix-en-Provence, Frankreich, schlägt vor, Beschluss darüber zu fassen, dass der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft, Altira Ecolutions Management GmbH die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis durch ein Gericht zu entziehen ist.
      9.
      Beschluss über die Abberufung sämtlicher Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin aus wichtigem Grund

      In der "atypischen KGaA", in der die persönlich haftende Gesellschafterin eine juristische Person ist, ist diese aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht gegenüber der KGaA verpflichtet, ihre Geschäftsführer abzuberufen, sofern die Hauptversammlung der KGaA dies beschließt.

      Sofern der Beschluss zum Tagesordnungspunkt 7 gefasst wird, wird der persönlich haftenden Gesellschafterin und damit ihren Geschäftsführern, Frau Petra Leue-Bahns und Herrn Albrecht Hanusch, als den handelnden Personen das Vertrauen entzogen. Damit fehlt es der persönlich haftenden Gesellschafterin und damit ihren Geschäftsführern an dem für eine ordnungsgemäße Leitung der Gesellschaft notwendigen Vertrauen der Kommanditaktionäre.

      Die Aktionärin Theolia S.A., Aix-en-Provence, Frankreich, schlägt daher vor, Beschluss darüber zu fassen, dass die persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft, Altira Ecolutions Management GmbH ihre Geschäftsführer, Frau Petra Leue-Bahns und Herrn Albrecht Hanusch, abzuberufen hat.


      jaja jetzt könnt Ihr mich wieder beschimpfen, anstatt mal drüber nachzudenken, was da für eine Riesenhaftungsgeschichte für Altira drauswerdenn kann...


      Nichts für ungut , solong
      Avatar
      schrieb am 12.07.12 14:49:00
      Beitrag Nr. 455 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.378.526 von peteboy am 12.07.12 14:36:32An den Argumenten, die damals für ein Invest in Altira sprachen, hat sich seitdem nichts geändert.
      Du wirfst Contra-Argumente verschiedenster Unternehmen in einen Topf, verrührst sie und gießt diese Grütze dann über alle Unternehmen, mit denen du schlechte Erfahrungen gemacht hast.
      Warnungen sind ok, aber nicht auf diese Art und Weise.

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      Avatar
      schrieb am 12.07.12 14:36:32
      Beitrag Nr. 454 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.378.481 von willendlichreichwerden am 12.07.12 14:22:01Genau das sagstest und dachtest Du auch als Altira bei 4 Euro stand. Und da bin ich dann am Ende das schwarze Schaf weil ich gewarnt habe
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.07.12 14:22:01
      Beitrag Nr. 453 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.378.283 von peteboy am 12.07.12 13:27:00Dem ist nichts hinzuzufügen, außer, daß das nichts im Altira-Thread zu suchen hat.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.12 13:27:00
      Beitrag Nr. 452 ()
      Nachtrag: es handel sich um die Bilanz von Angermayer, Brumm & Lange Unternehmensgruppe GmbH
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.12 13:25:25
      Beitrag Nr. 451 ()
      Kurse per heute

      Wert der Altira Beteiligung (in Mio. EUR)
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      Ultimo 2008 46.9
      Ultimo 2009 36.0
      Ultimo 2010 35.7
      Ultimo 2011 11.5
      aktuell 6.1

      Wert der Aragon Beteiligung
      Ultimo 2007 70.9
      Ultimo 2008 30.1
      Ultimo 2009 23.5
      Ultimo 2010 34.1
      Ultimo 2011 9.9
      aktuell 6.9

      Summe der beiden
      Ultimo 2007 176.9
      Ultimo 2008 77.0
      Ultimo 2009 59.5
      Ultimo 2010 69.7
      Ultimo 2011 21.4
      aktuell 12.9

      Laut Bundesanzeiger Ende 2010:

      Verbindlichkeiten 12.032.951,51
      Cash 136.046,99
      Avatar
      schrieb am 12.07.12 13:16:28
      Beitrag Nr. 450 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.377.710 von willendlichreichwerden am 12.07.12 11:08:54wenn die Liquidation sofort geschieht wäre es tatsächlich langfristig gut,
      kurzfristig eher belastend


      die 7 Euro EK pro Aktie sind so aktuell für den Aktionär nichts wert, wenn die Manager weiterhin in ihre eigene Tasche wirtschaften
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