Rib Software AG seit heute in Hamburg handelbar (Seite 237)
eröffnet am 12.11.09 15:27:08 von
neuester Beitrag 01.01.24 11:41:20 von
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Gerade 501 Umsatz zu 12 Euro
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.374.513 von lacorte am 12.11.09 15:32:55ist das wirklich alles
das würde bei einer Werbeagentur durchfallen
das würde bei einer Werbeagentur durchfallen
RIB Software AG
Vaihinger Straße 151
70567 Stuttgart
Bekanntmachung die RIB Software AG mit dem Sitz in Stuttgart gemäß § 62 Abs. 3 UmwG
Gemäß § 62 Abs. 3 UmwG wird bekannt gemacht, dass eine Verschmelzung der TechnoData Informationstechnik GmbH mit dem Sitz in Stuttgart als übertragende Gesellschaft auf die RIB Software AG mit dem Sitz in Stuttgart als übernehmende Gesellschaft erfolgen soll. Dadurch wird die TechnoData Informationstechnik GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff. UmwG auf die RIB Software AG übertragen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 01.01.2009 ("Verschmelzungsstichtag"). Der Verschmelzung liegt die Bilanz der TechnoData Informationstechnik GmbH zum 31.12.2008 als Schlussbilanz zugrunde.
Auf die Herbeiführung eines Verschmelzungsbeschlusses durch die Hauptversammlung der RIB Software AG soll gemäß § 62 Abs. 1, Abs. 3 UmwG verzichtet werden, nachdem die übernehmende Gesellschaft alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist. Die Aktionäre der RIB Software AG werden hiermit auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen, wonach Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist an die RIB Software AG zu richten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Berücksichtigung des Einberufungsverlangens nur erfolgen kann, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt wird, da nach Ablauf der Monatsfrist die Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister vorgenommen wird.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Jahre liegen in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft (Vaihinger Straße 151, 701567 Stuttgart) zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.
Stuttgart, im Juni 2009
RIB Software AG
Der Vorstand
Vaihinger Straße 151
70567 Stuttgart
Bekanntmachung die RIB Software AG mit dem Sitz in Stuttgart gemäß § 62 Abs. 3 UmwG
Gemäß § 62 Abs. 3 UmwG wird bekannt gemacht, dass eine Verschmelzung der TechnoData Informationstechnik GmbH mit dem Sitz in Stuttgart als übertragende Gesellschaft auf die RIB Software AG mit dem Sitz in Stuttgart als übernehmende Gesellschaft erfolgen soll. Dadurch wird die TechnoData Informationstechnik GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff. UmwG auf die RIB Software AG übertragen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 01.01.2009 ("Verschmelzungsstichtag"). Der Verschmelzung liegt die Bilanz der TechnoData Informationstechnik GmbH zum 31.12.2008 als Schlussbilanz zugrunde.
Auf die Herbeiführung eines Verschmelzungsbeschlusses durch die Hauptversammlung der RIB Software AG soll gemäß § 62 Abs. 1, Abs. 3 UmwG verzichtet werden, nachdem die übernehmende Gesellschaft alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist. Die Aktionäre der RIB Software AG werden hiermit auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen, wonach Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist an die RIB Software AG zu richten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Berücksichtigung des Einberufungsverlangens nur erfolgen kann, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt wird, da nach Ablauf der Monatsfrist die Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister vorgenommen wird.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Jahre liegen in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft (Vaihinger Straße 151, 701567 Stuttgart) zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.
Stuttgart, im Juni 2009
RIB Software AG
Der Vorstand
RIB Software AG
Stuttgart
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 21. Juli 2009, 13.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft, Vaihinger Straße 151, 70567 Stuttgart, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der RIB Software AG ein.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RIB Software AG für das Geschäftsjahr 2008, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, des freiwilligen Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2008 nach IFRS und des Konzernlageberichts
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns 2008
Der vom Vorstand aufgestellte und geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2008 wurde vom Aufsichtsrat in der Sitzung am 24.03.2009 gebilligt und ist somit festgestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.906.216,30 EUR wie folgt zu verwenden:
a) Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende
von 0,30 € je Stückaktie
1.735.000,20 €
b) Gewinnvortrag 171.216,10 €
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Stückaktien, die auf den Namen lauten sowie entsprechende Änderung der Satzung
Zum Zwecke der Verbesserung der Möglichkeiten der Unternehmensinformation und Kommunikation der Gesellschaft mit ihren Aktionären ist beabsichtigt, die derzeit bestehenden Inhaberaktien in Namensaktien umzuwandeln, bei denen der Name des Aktionärs zukünftig im Aktienregister der Gesellschaft festgehalten wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
a)
Die derzeit bestehenden Inhaberaktien werden im Verhältnis 1:1 in Aktien umgewandelt, die auf den Namen der Aktionäre lauten. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, und soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, alles Erforderliche und Notwendige für die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien zu veranlassen.
b)
§ 5 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 Satz 1 der Satzung werden daher geändert, in dem das Wort "Inhaber" jeweils durch das Wort "Namen" ersetzt wird.
c)
Weiter werden § 6 und § 18 der Satzung demzufolge wie folgt neu gefasst:
"§ 6
Form und Inhalt der Aktien
(1)
Die Stückaktien lauten auf den Namen. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, und soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. Die Aktionäre haben der Gesellschaft jede Änderung ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
(2)
Mitteilungen und Aufforderungen an die Aktionäre werden an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene Anschrift gerichtet.
(3)
Trifft im Falle einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Stückaktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten sollen, so lauten sie auf den Namen.
(4)
Form und Inhalt der Aktienurkunden sowie der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest. Gleiches gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine.
(5)
Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen."
"§ 18
Teilnahme
(1)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind oder die nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung ihre Umschreibung im Aktienregister angemeldet haben und die sich nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist rechtzeitig, wenn sie der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Versammlung zugeht. Der Vorstand kann einen späteren Anmeldeschlusstag bestimmen.
(2)
Die Adresse für die Anmeldung und der Anmeldeschlusstag werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht."
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der RIB Software AG für das zum 31.12.2009 endende Geschäftsjahr sowie für den Konzernabschluss zum 31.12.2009 die BW PARTNER Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Nach § 18 Abs. 1 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung haben die Aktionäre darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz, der sich auf den Beginn des 30.06.2009 zu beziehen hat (record date gemäß § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG), durch das Depot führende Institut nachzuweisen, und zwar ebenfalls bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung. Die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts können jeweils bis zum Ablauf des 14.07.2009 per E-Mail (hvstelle@fae-gmbh.de), durch Telefax (06021/589735) oder schriftlich (RIB Software AG, c/o FAE Management GmbH, Wenighösbacher Straße, 1 63768 Hösbach) an unsere Gesellschaft übersandt werden. Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung sind bis spätestens zum Ablauf des 07.07.2009 bei der RIB Software AG eingehend an eine der vorstehend genannten Adressen zu übersenden.
Stuttgart, im Juni 2009
RIB Software AG
Der Vorstand
Stuttgart
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 21. Juli 2009, 13.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft, Vaihinger Straße 151, 70567 Stuttgart, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der RIB Software AG ein.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RIB Software AG für das Geschäftsjahr 2008, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, des freiwilligen Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2008 nach IFRS und des Konzernlageberichts
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns 2008
Der vom Vorstand aufgestellte und geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2008 wurde vom Aufsichtsrat in der Sitzung am 24.03.2009 gebilligt und ist somit festgestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.906.216,30 EUR wie folgt zu verwenden:
a) Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende
von 0,30 € je Stückaktie
1.735.000,20 €
b) Gewinnvortrag 171.216,10 €
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Stückaktien, die auf den Namen lauten sowie entsprechende Änderung der Satzung
Zum Zwecke der Verbesserung der Möglichkeiten der Unternehmensinformation und Kommunikation der Gesellschaft mit ihren Aktionären ist beabsichtigt, die derzeit bestehenden Inhaberaktien in Namensaktien umzuwandeln, bei denen der Name des Aktionärs zukünftig im Aktienregister der Gesellschaft festgehalten wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
a)
Die derzeit bestehenden Inhaberaktien werden im Verhältnis 1:1 in Aktien umgewandelt, die auf den Namen der Aktionäre lauten. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, und soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, alles Erforderliche und Notwendige für die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien zu veranlassen.
b)
§ 5 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 Satz 1 der Satzung werden daher geändert, in dem das Wort "Inhaber" jeweils durch das Wort "Namen" ersetzt wird.
c)
Weiter werden § 6 und § 18 der Satzung demzufolge wie folgt neu gefasst:
"§ 6
Form und Inhalt der Aktien
(1)
Die Stückaktien lauten auf den Namen. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, und soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. Die Aktionäre haben der Gesellschaft jede Änderung ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
(2)
Mitteilungen und Aufforderungen an die Aktionäre werden an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene Anschrift gerichtet.
(3)
Trifft im Falle einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Stückaktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten sollen, so lauten sie auf den Namen.
(4)
Form und Inhalt der Aktienurkunden sowie der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest. Gleiches gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine.
(5)
Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen."
"§ 18
Teilnahme
(1)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind oder die nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung ihre Umschreibung im Aktienregister angemeldet haben und die sich nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist rechtzeitig, wenn sie der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Versammlung zugeht. Der Vorstand kann einen späteren Anmeldeschlusstag bestimmen.
(2)
Die Adresse für die Anmeldung und der Anmeldeschlusstag werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht."
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der RIB Software AG für das zum 31.12.2009 endende Geschäftsjahr sowie für den Konzernabschluss zum 31.12.2009 die BW PARTNER Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Nach § 18 Abs. 1 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung haben die Aktionäre darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz, der sich auf den Beginn des 30.06.2009 zu beziehen hat (record date gemäß § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG), durch das Depot führende Institut nachzuweisen, und zwar ebenfalls bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung. Die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts können jeweils bis zum Ablauf des 14.07.2009 per E-Mail (hvstelle@fae-gmbh.de), durch Telefax (06021/589735) oder schriftlich (RIB Software AG, c/o FAE Management GmbH, Wenighösbacher Straße, 1 63768 Hösbach) an unsere Gesellschaft übersandt werden. Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung sind bis spätestens zum Ablauf des 07.07.2009 bei der RIB Software AG eingehend an eine der vorstehend genannten Adressen zu übersenden.
Stuttgart, im Juni 2009
RIB Software AG
Der Vorstand
RIB Software Aktiengesellschaft
Stuttgart
Bezug nehmend auf die veröffentlichte Mitteilung vom 17.03.2004 (Auftrag 040302000332) wird folgende Korrekturmitteilung veröffentlicht:
Die RIB International Ltd., Apia, Samoa, hat uns gemäß § 20 Abs. (4) AktG mitgeteilt, dass sie über eine Mehrheitsbeteiligung an der RIB Software AG verfügt.
Stuttgart, im April 2009
Der Vorstand
Stuttgart
Bezug nehmend auf die veröffentlichte Mitteilung vom 17.03.2004 (Auftrag 040302000332) wird folgende Korrekturmitteilung veröffentlicht:
Die RIB International Ltd., Apia, Samoa, hat uns gemäß § 20 Abs. (4) AktG mitgeteilt, dass sie über eine Mehrheitsbeteiligung an der RIB Software AG verfügt.
Stuttgart, im April 2009
Der Vorstand
Hat sich einer den Wert mal näher angesehen ?