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    Aurelius- Einstiegssignal! (Seite 75)

    eröffnet am 09.03.10 20:18:31 von
    neuester Beitrag 09.05.24 12:28:37 von
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      schrieb am 23.09.23 15:07:11
      Beitrag Nr. 13.202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.529.354 von Bilanzgewinn am 23.09.23 14:07:59Neben der Eingabe bei der BAFIN habe ich den Sachverhalt mal unabhängig, aber vorläufig nach jetzigem Informationsstand, bewerten lassen. Verkürzte Zusammenfassung nur zum Teil-Thema Insider Reporting des Verkaufs.

      Was die Reportingpflichten angeht, hat Aurelius mit dem Übergang in den allgemeinen Freiverkehr natürlich weniger Verpflichtungen. Denn Gesellschaften im allgemeinen Freiverkehr gelten nicht als börsennotierte Gesellschaft nach dem AktG. Damit entfallen etliche gesetzliche Vorschriften. Es betrifft u.a. Informationen zu Geschäftsvorfällen oder Insiderinformationen, hier ggf. den Verkauf eigener Aktien. Die Aussage von Herrn Täubl: „wir haben das geprüft, es ist nicht (mehr) berichtspflichtig“ trifft formal womöglich zu. Allerdings wird Aurelius in einer Übergangsphase noch an der ehemals notierten Börse gehandelt. Zur Insider Berichtspflicht in diesem Sonderfall gibt es keine Präzedenz. Eine adhoc Meldepflicht aufgrund des niedrigen Verkaufspreises und der damit zusammenhängenden Eigenkapitalminderung besteht für Gesellschaften im allgemeinen Freiverkehr nicht.

      Wenn dabei am Ende also nichts rauskommt, liegt es nicht an der BAFIN, auch ein renommierter Gutachter kann nicht über den Sachverhalt wegsehen.

      Daneben gibt es in diesem Fall noch die davon juristisch unabhängigen Fragen nach Abstimmungsbeeinflussung und ggf. Vermögensschaden und weitere Themen, die die SDK angesprochen hat.

      Freiwillig wird Aurelius einer Sonderprüfung nicht zustimmen. Zur Anordnung per Gerichtsbeschluss braucht es handfeste Argumente. Z.B. im kürzlichen Fall Adler hat die SdK die Sonderprüfung nicht durchsetzen können. Trotzdem ist es sinnvoll zu prüfen ob ausreichende Voraussetzungen vorliegen. Die Zusammenstellung der Themen die geprüft werden sollen ist dabei ein wichtiger Teil und wesentlich für die gerichtliche Anordnung.

      Kursverlauf sehe ich ähnlich.
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      schrieb am 23.09.23 14:07:59
      Beitrag Nr. 13.201 ()
      weiteres Vorgehen wegen des Aktienverkaufs an "Friends&Familiy:

      kurzfristiges, unvorbereitetes Vorbringen bei der BaFin oder anderen Behörden wird ergebnislos enden. Sinnvoll wäre, das Ergebnis einer etwaigen Sonderprüfung abzuwarten und dann am Besten ein Gutachten eines renommierten Kapitalgesellschafters in Auftrag zu geben. Eine hohe Reputation haben Prof. Habersack (LMU) und Prof. Heribert Hirte (Hamburg). Mit Letzterem habe ich schon zusammengearbeitet Das macht dann deutlich mehr Eindruck, ist aber deutlich kostspieliger und wird m.E. von der SdK sicherlich nicht finanzierbar sein. Potentielle Auftraggeber könnten aktivistische Investoren werden, wenn es diesen gelingt, in den nächsten Wochen genügend günstige Aktien abzufischen, so dass sich eine solche Investition auch lohnt.

      weiterer Kursverlauf:

      m.E. dürfte der Kursverlauf in den nächsten Wochen und ggf. auch Monaten in der Range zwischen 11 und 13 € schwanken. Deutlich nach unten geht der Kurs nicht, da das Interesse einiger aktivistischer Investoren geweckt ist und diese bei deutlich nachgebenden Kursen sicherlich die Chancen zum Einstieg nutzen werden.Auffällig war, dass z.B. gestern in Hamburg und München plötzlich sehr große Briefseiten bei 12,00 € auftauchten. Von daher hat m.E. auch das Aurelius Management kein Interesse daran, dass der Kurs zu sehr kollabiert, weil das dazu führen wird, dass auf der nächsten HV möglicherweise deutlich finanzstärkere Opponenten (mit entsprechendem Backoffice) auftauchen. Nach oben ist der Kurs durch den "Insiderverkauf" gedeckelt. Ich gehe davon aus, dass keine Rückkäufe in nächster Zeit oberhalb von 13,60 € durch Aurelius stattfinden werden.

      weiteres Vorgehen der SdK / Aurelius:

      Wenn ich der SdK auf diesem Wege eine Empfehlung geben kann, sollte die SdK sich nicht gegen das Rückkaufprogramm oder die Dividende juristisch zu Wehr setzen, sondern sich - falls sie über die entsprechenden Quoren verfügt - auf § 142 AktG konzentrieren. Dass die Aktionäre dem Aurelius Management hilflos ausgeliefert sind, glaube ich nicht. Denn auch das Management ist sich bewusst, dass ein Überziehen dazu führt, dass viele aktivistische Investoren ins Boot geholt werden und außerdem zu viele Negativschlagzeilen ein künftiges Fundraising für weitere aufzulegende Fonds erschwert.
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      schrieb am 23.09.23 14:05:54
      Beitrag Nr. 13.200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.529.003 von Alterindianer am 23.09.23 12:35:40
      Zitat von Alterindianer: Kann man den fritzkuhn nicht bannen? Er handelt ganz klar im Sinne von Aurelius Management!


      Blende ihn doch einfach aus. Kinder handeln genau so... sie wollen Aufmerksamkein, tu ihm den Gefallen nicht, lebt sich besser... 😄
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      schrieb am 23.09.23 14:02:31
      Beitrag Nr. 13.199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.529.033 von hareck am 23.09.23 12:44:53
      Zitat von hareck: Wir halten unveränder­t 80% der Stimmrecht­e und haben grundsätzl­ich die Macht, unsere Aktionärsr­echte bei Aurelius durch kollektive­s Handeln durchzuset­zen.

      Da unterliegt er aber einem kleinen Denkfehler. Die 80% der Stimmrechte betreffen nur die SE & Co. KGaA, was bedeutet, das jemand ganz anderes die Kontrolle und folglich die Macht hat. Außerdem verdrängt er, dass das Management alles daran setzen wird, dass die SE & Co. KGaA immer weniger wert wird, nicht über den Kurs, sondern dahingehend, dass cash rausgezogen wird und attraktive Deals künftig auf andere Unternehmen ausgelagert werden.
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      schrieb am 23.09.23 13:53:06
      Beitrag Nr. 13.198 ()
      Ganz altruistisch. Billige Aurelius Aktien für alle.
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      schrieb am 23.09.23 13:52:11
      Beitrag Nr. 13.197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.529.003 von Alterindianer am 23.09.23 12:35:40
      Zitat von Alterindianer: Kann man den fritzkuhn nicht bannen? Er handelt ganz klar im Sinne von Aurelius Management!

      Wieso sollte man ihn bannen? Zunächst einmal handelt er nur in eigenem Interesse und falls das im Sinne des Aurelius Managements ist, dann ist das halt so und damit musst du leben. Du kannst doch nicht einfach jemanden bannen, nur weil dir seine Meinung nicht passt.
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      schrieb am 23.09.23 13:51:19
      Beitrag Nr. 13.196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.529.003 von Alterindianer am 23.09.23 12:35:40
      Zitat von Alterindianer: Kann man den fritzkuhn nicht bannen? Er handelt ganz klar im Sinne von Aurelius Management!


      Stimmt ja gar nicht. Ich handel ganz im Sinne des 10 EUR Ziels.
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      schrieb am 23.09.23 13:19:26
      Beitrag Nr. 13.195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.529.189 von InsertName am 23.09.23 13:16:28ok. Danke.
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      schrieb am 23.09.23 13:16:28
      Beitrag Nr. 13.194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.529.153 von buylow_sellhigh am 23.09.23 13:11:02Die letzte Frage kann ich beantworten: das ARP wurde so beschlossen, wie es die Gesellschaft vorgeschlagen hatte, ohne Veränderungen durch die SDK.
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      schrieb am 23.09.23 13:11:02
      Beitrag Nr. 13.193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.529.087 von mistery01 am 23.09.23 12:59:07Widersprüche wird es bestimmt geben.
      Allerdings hat Aurelius die Abstimmungsergebnisse der HV noch nicht veröffentlicht. Das Protokoll der HV ist auch noch im Handelsregister zu hinterlegen. Nach AktG hat die Veröffentlichung unverzüglich zu erfolgen, (G. Schabowski wußte was unverzüglich bedeutet :laugh: ), bis zu 7 Tage sind aber lt. AktG möglich. Üblich ist in D der nächste Tag. Womit kämpfen die noch? Der Notar hat die Ergebnisse doch vorliegen. Eine Vermutung hätte ich, aber ich warte mal noch ein paar Tage, bevor ich die IR „belästige“.

      Was mich dabei auch interessieren würde ist ob zum Abstimmungspunkt ARP die von der SDK vorgeschlagene Beschränkung der Verwendungsmöglichkeiten der eigenen Aktien mitbeschlossen wurde.
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