IFM Immobilien: unbekannte und unterschätzte Immobilienaktie? (Seite 2)
eröffnet am 08.04.10 21:42:12 von
neuester Beitrag 19.04.24 10:18:37 von
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Taunus Capital Management und Metafina gehen mir inzwischen ziemlich auf die Nerven.
Sie versuchen immer, unerfahrene Kapitalanleger mit Kursen deutlich unter VEH zu ködern.👎
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Antwort auf Beitrag Nr.: 68.257.192 von Muckelius am 20.05.21 16:51:57Tja, eine ziemlich lustlose Pflichtveranstaltung wie kaum anders zu erwarten.
Kaum einschätzbar was die IFM und die eingegliederten oder noch bestehenden Tochtergesellschaften wert sind. Hörte sich nicht nach viel an.
Sieht auch nicht so aus, dass der Großaktionär den Streubesitz übernimmt. Dieser wurde mit 5,73% angegeben. Eher wird die IFM sukzessive abgewickelt und das Restkapital ausgeschüttet.
Kaum einschätzbar was die IFM und die eingegliederten oder noch bestehenden Tochtergesellschaften wert sind. Hörte sich nicht nach viel an.
Sieht auch nicht so aus, dass der Großaktionär den Streubesitz übernimmt. Dieser wurde mit 5,73% angegeben. Eher wird die IFM sukzessive abgewickelt und das Restkapital ausgeschüttet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.868.865 von Andrija am 07.02.21 18:59:45leider tiefnegatives Ergebnis in 2029
alles zur kommenden Hauptversammlung unter
http://ifm.ag/de/hauptversammlung.html
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http://ifm.ag/de/hauptversammlung.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.092.264 von Muckelius am 19.06.20 17:46:05
Heute ist offenbar der zweite Teil eingebucht worden. Die Kapitalherabsetzung erfolgte offenbar in zwei Schritten. Erst 2,54 EUR je Aktie und dann 0,61 EUR drei Tage später. Merkwürdig.
Zitat von Muckelius: Hauptversammlung hat mittlerweile am 04.06. stattgefunden.
wir können also in eingen Monaten die steuerfreie Kapitalrückzahlung von 3,15 Euro pro Aktie erwarten.
Der Vorstand
Heute ist offenbar der zweite Teil eingebucht worden. Die Kapitalherabsetzung erfolgte offenbar in zwei Schritten. Erst 2,54 EUR je Aktie und dann 0,61 EUR drei Tage später. Merkwürdig.
Was hat es eigentlich mit der Nichtentlastung des Aufsichsrates zu tun. Gerade gesehen, dass der Großaktionär sich enthalten hat. An so etwas kann ich mich überhaupt nicht erinnern. Einfach nur verpennt oder in Ungnade gefallen.?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.092.264 von Muckelius am 19.06.20 17:46:05Kapitalherabsetzung ist eingetragen. in ca 6 Moanten bekommen wir dann da die Kapitalrückzahlung
Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 700237 Bekannt gemacht am: 06.07.2020 14:26 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
06.07.2020
HRB 700237: IFM Immobilien AG, Heidelberg, Rohrbacher Straße 8, 69115 Heidelberg. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.06.2020 um 22.894.276,49 EUR zunächst auf 60.920.275,49 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht und die Satzung ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend geändert. Das Grundkapital ist durch weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 04.06.2020 um 51.394.276,49 EUR auf 9.525.999,00 EUR herabgesetzt und die Satzung ist durch Beschluss der Hauptversasmmlung vom gleichen Tag in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) erneut geändert. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 9.525.999,00 EUR. Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 700237 Bekannt gemacht am: 06.07.2020 14:26 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
06.07.2020
HRB 700237: IFM Immobilien AG, Heidelberg, Rohrbacher Straße 8, 69115 Heidelberg. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.06.2020 um 22.894.276,49 EUR zunächst auf 60.920.275,49 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht und die Satzung ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend geändert. Das Grundkapital ist durch weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 04.06.2020 um 51.394.276,49 EUR auf 9.525.999,00 EUR herabgesetzt und die Satzung ist durch Beschluss der Hauptversasmmlung vom gleichen Tag in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) erneut geändert. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 9.525.999,00 EUR. Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.337.957 von Muckelius am 15.04.20 17:48:43Hauptversammlung hat mittlerweile am 04.06. stattgefunden.
wir können also in eingen Monaten die steuerfreie Kapitalrückzahlung von 3,15 Euro pro Aktie erwarten.
zwecks Auslösung von Lachanfällen wurde heute im Bundesanzeiger dieses Kaufangebot veröffentlicht
Taunus Capital Management AG
Frankfurt am Main
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der IFM Immobilien AG
Wertpapierkennnummer A0JDU9, ISIN: DE000A0JDU97
Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der IFM Immobilien AG an, deren Aktien (WKN A0JDU9, ISIN: DE000A0JDU97) zu einem Preis von 3,75 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 100 Aktien. Das Angebot ist auf 100.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Sofern zwischen dem 15.06.2020 und dem Eingang der Aktien im Depot der Bieterin eine Ausschüttung oder sonstige Maßnahme mit Auszahlung an die Aktionäre erfolgt, vermindert sich der angebotene Kaufpreis je Aktie um den Bruttobetrag dieser Auszahlung. Das Angebot endet am 10.07.2020, 18:00 Uhr.
Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 10.07.2020, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Merkur Privatbank, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Dabei fungiert die Merkur Privatbank nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.
Frankfurt, 19.06.2020
Der Vorstand
wir können also in eingen Monaten die steuerfreie Kapitalrückzahlung von 3,15 Euro pro Aktie erwarten.
zwecks Auslösung von Lachanfällen wurde heute im Bundesanzeiger dieses Kaufangebot veröffentlicht
Taunus Capital Management AG
Frankfurt am Main
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der IFM Immobilien AG
Wertpapierkennnummer A0JDU9, ISIN: DE000A0JDU97
Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der IFM Immobilien AG an, deren Aktien (WKN A0JDU9, ISIN: DE000A0JDU97) zu einem Preis von 3,75 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 100 Aktien. Das Angebot ist auf 100.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Sofern zwischen dem 15.06.2020 und dem Eingang der Aktien im Depot der Bieterin eine Ausschüttung oder sonstige Maßnahme mit Auszahlung an die Aktionäre erfolgt, vermindert sich der angebotene Kaufpreis je Aktie um den Bruttobetrag dieser Auszahlung. Das Angebot endet am 10.07.2020, 18:00 Uhr.
Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 10.07.2020, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Merkur Privatbank, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Dabei fungiert die Merkur Privatbank nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.
Frankfurt, 19.06.2020
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.168.651 von Andrija am 29.03.20 17:21:07aus dem Bundesanzeiger
IFM IMMOBILIEN AG
Heidelberg
Die für den 23. April 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung wird abgesagt.
In Anbetracht der aktuellen COVID-19-Pandemie hat der Vorstand unter Berücksichtigung aller Interessen entschieden, die für Donnerstag, den 23. April 2020, um 11:00 Uhr, einberufene ordentliche Hauptversammlung der IFM Immobilien AG abzusagen. Aufgrund des weiterhin ernstzunehmenden Infektionsrisikos sollen die Aktionärinnen und Aktionäre, Organmitglieder der Gesellschaft sowie alle sonstigen an der Durchführung der Hauptversammlung beteiligten Personen keinen vermeidbaren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund soll die ordentliche Hauptversammlung 2020 unter Berücksichtigung derzeit geltender Beschränkungen zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2020 stattfinden. Die Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung wird zeitnah erfolgen, nachdem ein neuer Termin für die ordentliche Hauptversammlung feststeht.
Die am 16. März 2020 im Bundesanzeiger bekanntgemachte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist somit gegenstandslos.
Heidelberg, April 2020
IFM Immobilien AG
Der Vorstand
IFM IMMOBILIEN AG
Heidelberg
Die für den 23. April 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung wird abgesagt.
In Anbetracht der aktuellen COVID-19-Pandemie hat der Vorstand unter Berücksichtigung aller Interessen entschieden, die für Donnerstag, den 23. April 2020, um 11:00 Uhr, einberufene ordentliche Hauptversammlung der IFM Immobilien AG abzusagen. Aufgrund des weiterhin ernstzunehmenden Infektionsrisikos sollen die Aktionärinnen und Aktionäre, Organmitglieder der Gesellschaft sowie alle sonstigen an der Durchführung der Hauptversammlung beteiligten Personen keinen vermeidbaren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund soll die ordentliche Hauptversammlung 2020 unter Berücksichtigung derzeit geltender Beschränkungen zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2020 stattfinden. Die Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung wird zeitnah erfolgen, nachdem ein neuer Termin für die ordentliche Hauptversammlung feststeht.
Die am 16. März 2020 im Bundesanzeiger bekanntgemachte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist somit gegenstandslos.
Heidelberg, April 2020
IFM Immobilien AG
Der Vorstand
Oops habe ich übersehen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Aber prima, Liqui kann man jetzt gut gebrauchen.
Aber prima, Liqui kann man jetzt gut gebrauchen.
IFM Immobilien: unbekannte und unterschätzte Immobilienaktie?