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    Deutsche Rohstoff AG: Meldungen, Analysen, Meinungen (Seite 1510)

    eröffnet am 07.10.10 14:52:28 von
    neuester Beitrag 03.05.24 12:03:53 von
    Beiträge: 42.581
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      schrieb am 07.11.18 00:45:05
      Beitrag Nr. 27.491 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.147.607 von Jazman am 06.11.18 12:10:24
      Zitat von Jazman: Heute ist ein wichtiger Tag für die DRAG. Electionday in den USA/Colorado. Initiative 97, oder auch unter Proposition 112 zu finden, steht zur Abstimmung....
      ...Alle Bohrlöcher, die bis heute genehmigt wurden, dürfen noch in den nächsten 2 Jahren gebohrt werden. Egal wie die Abstimmung ausgeht. Daher wurden in den letzten Wochen sehr viele Genehmigungen beantragt.
      DRAG hat am 17.9. die Genehmigung für 20 Bohrlöcher auf dem Knight Pad bekommen.
      Hier ist mal eine Einschätzung von CNN zu den Erfolgsaussichten der Initiative 97:
      https://edition.cnn.com/2018/11/05/business/colorado-oil-pro…
      Es wird knapp (43 Pro und 47% Contra), aber trotzdem schätzen sie die Erfolgsaussichten auf "nur" 20% ein.



      Danke für die Infos, Jazman. Die 2-Jahresfrist ist sehr wichtig, falls es so ausgeht.

      Hier noch ein Artikel zu den wichtigsten Firmen dort und wieviel Acres sie jeweils haben ...

      Allerdings, so 'ne Sauerei, die erwähnen uns gar nicht ... Wieviel Acres hatten wir nochmal ?

      :D


      Seven Drillers With a Lot to Lose in Today's Colorado Oil Vote

      https://www.bloomberg.com/news/articles/2018-11-06/seven-dri…
      Avatar
      schrieb am 06.11.18 22:17:03
      Beitrag Nr. 27.490 ()
      ggü. Extraction steht die DRAG sogar noch vergleichsweise gut da. Aber auch hier wendet sich das Blatt nicht nur im Chart.



      https://seekingalpha.com/pr/17324554-extraction-oil-and-gas-…

      Avatar
      schrieb am 06.11.18 19:56:05
      Beitrag Nr. 27.489 ()
      WTI Recap: Das 2016 errechnete SKS-Ziel von 77/78 wurde ziemlich genau getroffen. Seitdem korrigiert WTI und hat jetzt das Mindestkorrekurlevel (38% des letzten Anstiegs von der rechten Schulter bei 43 bis zum Top bei 77) erreicht. Hier könnte die erste Umkehr erfolgen. Passt auch gut zum DRAG Chart.

      Avatar
      schrieb am 06.11.18 19:14:52
      Beitrag Nr. 27.488 ()
      Avatar
      schrieb am 06.11.18 19:13:51
      Beitrag Nr. 27.487 ()
      noch einmal das Big Picture über die gesamte Existenz der Aktie. Klare Dreiecksformation mit signifikanten Determinanten. Überscheitung der Schenkel in die eine oder Richtung gibt die Trendvektor für die nächsten Jahre vor.

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      Avatar
      schrieb am 06.11.18 19:05:31
      Beitrag Nr. 27.486 ()
      DRAG hat genau an der Unterstützungslinie des übergeordneten Dreiecks gedreht. Scheint ein guter Zeitpunkt für den Einstieg/Zukauf zu sein.

      Avatar
      schrieb am 06.11.18 17:59:51
      Beitrag Nr. 27.485 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.149.221 von Kesslerwilli am 06.11.18 15:17:29Zumal, ich bei dem Video bis heute noch nicht weiß wie das Gas denn ins ! Trinkwasser ! gelangen soll. Das bekomme ich doch vom Versorger und ziehe das nicht aus dem Grundwasser. Außerdem haben sich die Anwohner zu guten Zeiten mit den Royalieites doch eine gldene Nase verdient.
      Avatar
      schrieb am 06.11.18 17:57:28
      Beitrag Nr. 27.484 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.148.657 von haowenshan am 06.11.18 14:06:47wenn ich ein Teil der Royalities bekomme gerne
      Avatar
      schrieb am 06.11.18 17:51:38
      Beitrag Nr. 27.483 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.149.041 von Wertefinder1 am 06.11.18 14:57:36
      Zitat von Wertefinder1: Man muss beim Fracking auch auf die Bodentiefen achten, in die man geht.

      In Niedersachsen wird wie geschrieben näher an der Oberfläche gefrackt. Verboten ist nur tiefes Fracking. Aktivisten vermuten trotzdem oder gerade deshalb Krebserkrankungen und Erdbeben. http://walle-gegen-gasbohren.de/ Das war hier in Deutschland mit dem niedrigen Fracking nahe erlaubt ist, ist in anderen Ländern vllt. verboten.


      naja, viel Ahnung hast nicht, oder? abgestellt wird in .de auf konventionelle und unkonventionelle Lagerstätten und nicht auf die Tiefe (konventionelle sind die, wo das Gas/Erdöl fast von alleine rauskommt, bei unkonventionellen muss gefrackt werden, dh das Gestein gesprengt werden, künstl. Risse, etc. geschaffen werden, damit sich Poren verbinden, etc. damit das Gas rausströmen kann). (indirekt spielt Tiefe schon eine Rolle, weil sich das Gas oberhalb des Muttergesteins sammelt; aber ich glaub eine unkonventionelle Lagerstätte kann weniger tief sein als anderswo eine konventionelle Lagerstätte...)
      (alleine öknomisch (!) erscheints mir sinnvoller, zuerst mal dort das Erdöl/gas abzuzapfen, wos einigermassen von selbst rauskommt, bevor ich daran gehe, es mit hohem Aufwand irgendwo rauszuquetschen...)


      Lies dir mal
      https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/grund…
      durch:

      Am 11. Februar 2017 sind die Rechtsänderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Fracking in Kraft getreten. Die Regelungen sehen weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Fracking-Technik in Deutschland vor. Unkonventionelle Fracking-Vorhaben aus kommerziellem Interesse sind in Deutschland bis auf weiteres nicht zulässig. Das heißt, es gilt ein Verbot für unkonventionelles Fracking im Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein. Bundesweit erlaubt sind lediglich vier Erprobungsmaßnahmen, die ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen. Diesen auch die jeweilige Landesregierung zustimmen. Zudem müssen die Erprobungsmaßnahmen von einer unabhängigen Expertenkommission wissenschaftlich begleitet werden. Sie berichtet dem Deutschen Bundestag über die Vorhaben, der das Verbot zum 31.12.2021 überprüft.

      Konventionelle Fracking-Vorhaben, die es in Deutschland seit den 1960er Jahren gibt, wurden ebenfalls neu geregelt: Fracking ist verboten in Wasserschutz-, Heilquellenschutzgebieten sowie Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Brunnen von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Trinkwasserversorgung, Nationalparks und Naturschutzgebieten. Eine Erlaubnis für konventionelle Fracking- Vorhaben darf nur erteilt werden, wenn die verwendeten Gemische als nicht oder als schwach wassergefährdend eingestuft sind. Außerdem müssen alle Fracking-Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Dies garantiert die Beteiligung der Öffentlichkeit.
      Avatar
      schrieb am 06.11.18 16:58:52
      Beitrag Nr. 27.482 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.148.657 von haowenshan am 06.11.18 14:06:47Ganz konkret zu deiner Frage: Mir wäre es egal. Idealerweise fördern die auf meinem Grundstück und ich bekomme eine fette Umsatzbeteiligung.
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