MERIDIO Vermögensverwaltung AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.11.10 19:16:56 von
neuester Beitrag 22.02.17 00:04:37 von
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Köln
ISIN DE 0006946106
WKN 694610
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der MERIDIO Vermögensverwaltung AG ein, die am Montag, den 19. Juli 2010, um 11:00 Uhr im ROTONDA Business-Club e.V., Raum 4, Pantaleonswall 27, 50676 Köln stattfindet.
Tagesordnungsübersicht:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der MERIDIO Vermögensverwaltung AG zum 31. Dezember 2009 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
5.
Wahl zum Aufsichtsrat
Tagesordnung und Beschlussvorschläge:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der MERIDIO Vermögensverwaltung AG zum 31. Dezember 2009 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung dieser Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der MERIDIO Vermögensverwaltung AG, Gustav-Heinemann-Ufer 56, D-50968 Köln und im Internet unter www.meridio.de (Investor Relations, Hauptversammlung 2010) eingesehen werden und werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Anfrage unverzüglich und kostenlos in Kopie zugesandt.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 zu entlasten.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 zu entlasten.
4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ECENTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
5.
Wahl zum Aufsichtsrat
Herr Ulrich Overdiek hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Juli 2010 niedergelegt. Für ihn soll daher ein Nachfolger gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor
Herrn Christian Rehm, wohnhaft in Lessingstraße 8, 53332 Bornheim, Rechtsanwalt und Geschäftsführender Gesellschafter der Connectare Marketing GmbH, Saalfelden, Österreich,
in den Aufsichtsrat der MERIDIO Vermögensverwaltung AG zu wählen. Die Wahl erfolgt für die restliche Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds Herrn Overdiek, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie gemäß § 7 Abs. 1 der derzeit gültigen Satzung der MERIDIO Vermögensverwaltung AG aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Herr Christian Rehm ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist dabei durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Montag, den 28. Juni 2010, 0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Montag, den 12. Juli 2010, 24:00 Uhr unter nachfolgender Adresse zugehen:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
D-92289 Ursensollen
Telefax: +49-(0)9628-92 99 87 1
E-Mail: info@c-hv.com
Eintrittskarten
Die Aktionäre werden gebeten, das ihnen über das depotführende Institut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung zu benutzen. Nach rechtzeitiger Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung noch eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). In den vorstehenden Ausnahmefällen verlangen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, sollten sich daher mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen.
Als besonderen Service bieten wir Ihnen wieder an, dass Sie sich in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten lassen können. Die Vollmacht, ihr Widerruf und ihr Nachweis bedürfen ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aktionäre, die von der Möglichkeit einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Gebrauch machen wollen, werden gebeten, frühzeitig die Eintrittskarte mit der Stimmrechtsvollmacht und den Weisungen an die Gesellschaft zu übermitteln. Die entsprechenden Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung aus organisatorischen Gründen bis spätestens Freitag, den 16. Juli 2010, 24:00 Uhr bei nachfolgender Adresse eingehen:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Gustav-Heinemann-Ufer 56
D-50968 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Während der Hauptversammlung können die Aktionäre an der Ein- und Ausgangskontrolle Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen bzw. widerrufen.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Vollmachtserteilung und für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch ein Formular zur Weisungserteilung. Auf Verlangen stellt die Gesellschaft auch zuvor Vollmachtsformulare zur Verfügung.
Anträge, Wahlvorschläge und Anfragen
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG und Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Gustav-Heinemann-Ufer 56
D-50968 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Anderweitig adressierte Anträge, Wahlvorschläge und Anfragen werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge bzw. Wahlvorschläge, die ihr rechtzeitig gemäß §§ 126, 127 AktG zugehen, nach ihrem Eingang im Internet unter www.meridio.de (Investor Relations, Hauptversammlungen) veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Köln, im Juni 2010
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Der Vorstand
ISIN DE 0006946106
WKN 694610
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der MERIDIO Vermögensverwaltung AG ein, die am Montag, den 19. Juli 2010, um 11:00 Uhr im ROTONDA Business-Club e.V., Raum 4, Pantaleonswall 27, 50676 Köln stattfindet.
Tagesordnungsübersicht:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der MERIDIO Vermögensverwaltung AG zum 31. Dezember 2009 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
5.
Wahl zum Aufsichtsrat
Tagesordnung und Beschlussvorschläge:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der MERIDIO Vermögensverwaltung AG zum 31. Dezember 2009 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung dieser Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der MERIDIO Vermögensverwaltung AG, Gustav-Heinemann-Ufer 56, D-50968 Köln und im Internet unter www.meridio.de (Investor Relations, Hauptversammlung 2010) eingesehen werden und werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Anfrage unverzüglich und kostenlos in Kopie zugesandt.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 zu entlasten.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 zu entlasten.
4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ECENTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
5.
Wahl zum Aufsichtsrat
Herr Ulrich Overdiek hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Juli 2010 niedergelegt. Für ihn soll daher ein Nachfolger gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor
Herrn Christian Rehm, wohnhaft in Lessingstraße 8, 53332 Bornheim, Rechtsanwalt und Geschäftsführender Gesellschafter der Connectare Marketing GmbH, Saalfelden, Österreich,
in den Aufsichtsrat der MERIDIO Vermögensverwaltung AG zu wählen. Die Wahl erfolgt für die restliche Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds Herrn Overdiek, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie gemäß § 7 Abs. 1 der derzeit gültigen Satzung der MERIDIO Vermögensverwaltung AG aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Herr Christian Rehm ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist dabei durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Montag, den 28. Juni 2010, 0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Montag, den 12. Juli 2010, 24:00 Uhr unter nachfolgender Adresse zugehen:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
D-92289 Ursensollen
Telefax: +49-(0)9628-92 99 87 1
E-Mail: info@c-hv.com
Eintrittskarten
Die Aktionäre werden gebeten, das ihnen über das depotführende Institut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung zu benutzen. Nach rechtzeitiger Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung noch eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). In den vorstehenden Ausnahmefällen verlangen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, sollten sich daher mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen.
Als besonderen Service bieten wir Ihnen wieder an, dass Sie sich in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten lassen können. Die Vollmacht, ihr Widerruf und ihr Nachweis bedürfen ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aktionäre, die von der Möglichkeit einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Gebrauch machen wollen, werden gebeten, frühzeitig die Eintrittskarte mit der Stimmrechtsvollmacht und den Weisungen an die Gesellschaft zu übermitteln. Die entsprechenden Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung aus organisatorischen Gründen bis spätestens Freitag, den 16. Juli 2010, 24:00 Uhr bei nachfolgender Adresse eingehen:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Gustav-Heinemann-Ufer 56
D-50968 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Während der Hauptversammlung können die Aktionäre an der Ein- und Ausgangskontrolle Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen bzw. widerrufen.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Vollmachtserteilung und für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch ein Formular zur Weisungserteilung. Auf Verlangen stellt die Gesellschaft auch zuvor Vollmachtsformulare zur Verfügung.
Anträge, Wahlvorschläge und Anfragen
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG und Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Gustav-Heinemann-Ufer 56
D-50968 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Anderweitig adressierte Anträge, Wahlvorschläge und Anfragen werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge bzw. Wahlvorschläge, die ihr rechtzeitig gemäß §§ 126, 127 AktG zugehen, nach ihrem Eingang im Internet unter www.meridio.de (Investor Relations, Hauptversammlungen) veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Köln, im Juni 2010
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Der Vorstand
Seltsame Kursbwegung dieser Aktie. Wenn man sich den Langfrischart im Vergleich zur Umsatzentwicklung der Aktie anschaut, so könnte man zum Schluss kommen, dass nach der Emission der Kurs auf die damaligen Höchtstände, auch aufgrund der Kapitalerhöhung "geschönt bzw. gemanaged" wurde. Hat da jemand nähere Infos ggf. auch einmal eine Anfrage (die natrl weit fundierter sein sollte, als dieser kleine Beitrag) an die BaFin in Erwägung gezogen? Ist bzw. war überhaupt jemals ein Mitglied in dieser "skurrilen" Aktie investiert??
Fuer abzocke der wert.....
Bei den Zahlen sehe ich schwarz fuer die Zukunft.......
Die Frage ist eher wann sind die Pleite....
Meridio lebt großteils von Gebühren.
Obwohl 2009 deren verwaltetes Vermögen um gut 8 Prozent anstieg,
blieb der Laden mit -630 TEUR (Vorjahr: -647 TEUR) defizitär.
Mir scheint der Verwaltungsapparat deutlich zu groß:
1,96 Mio Provisionseinnahmen standen in 2009 insgesamt 2,8 Mio Verwaltungsaufwendung (alleine 1,7 Mio Personalkosten !) gegenüber.
Die Provisionen müssten bei gleichen Verwaltungskosten also um ca. 35 Prozent steigen, damit das Unternehmen überhaupt aus dem Verlust rauskommt.
Obwohl 2009 deren verwaltetes Vermögen um gut 8 Prozent anstieg,
blieb der Laden mit -630 TEUR (Vorjahr: -647 TEUR) defizitär.
Mir scheint der Verwaltungsapparat deutlich zu groß:
1,96 Mio Provisionseinnahmen standen in 2009 insgesamt 2,8 Mio Verwaltungsaufwendung (alleine 1,7 Mio Personalkosten !) gegenüber.
Die Provisionen müssten bei gleichen Verwaltungskosten also um ca. 35 Prozent steigen, damit das Unternehmen überhaupt aus dem Verlust rauskommt.
Die Frage ist geht das nun auf 0 oder hat die AG noch eine Chance...
Nachricht vom 29.12.2011 | 12:48
Meridio Vermögensverwaltung AG: Neuordnung des Vorstandes und Schließung der Niederlassung Neuss zum 31.12.2011
Meridio Vermögensverwaltung AG / Schlagwort(e): Personalie/Strategische Unternehmensentscheidung
29.12.2011 / 12:48
Köln, 29. Dezember 2011 Corporate News
Neuordnung des Vorstandes und Schließung der Niederlassung Neuss zum 31.12.2011
Das Vorstandsmitglied Marcus Weeres wird zum 31.12.2011 aus der Meridio Vermögensverwaltung AG ausscheiden. Die Trennung erfolgt im freundlichen Einvernehmen durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.10.2011. Herr Weeres war seit dem 01.01.2003 Vorstand der Meridio Vermögensverwaltung AG und leitete die Niederlassung in Neuss. Die Meridio Vermögensverwaltung AG dankt Herrn Weeres für seine wertvolle Tätigkeit.
Mit der Trennung von Herrn Weeres wird auch die Niederlassung in Neuss zum 31.12.2011 geschlossen. Der entsprechende Beschluss ist vom Vorstand der Meridio Vermögensverwaltung AG am 26.10.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21.11.2011 gefasst worden.
Meridio - ein erfahrener Vermögensverwalter
Die Meridio Vermögensverwaltung AG mit Sitz in Köln bietet als einer der führenden unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland inländischen sowie ausländischen privaten und institutionellen Anlegern eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Die Schwerpunkte des Angebots sind die klassische Vermögensverwaltung, das Management von Investmentfonds sowie die Vermittlung von geschlossenen Fondsprodukten.
Weitere Informationen:
Meridio Vermögensverwaltung AG
Gustav-Heinemann-Ufer 56
D-50968 Köln
Phone: +49-221-37639-0
Fax: +49-221-37639-11
E-Mail: ir@meridio.de
WEB : www.meridio.de
Ende der Corporate News
29.12.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
151151 29.12.2011
http://www.dgap.de/news/corporate/meridio-vermoegensverwaltung-neuordnung-des-vorstandes-und-schliessung-der-niederlassung-neuss-zum_9601_699691.htm
Meridio Vermögensverwaltung AG: Neuordnung des Vorstandes und Schließung der Niederlassung Neuss zum 31.12.2011
Meridio Vermögensverwaltung AG / Schlagwort(e): Personalie/Strategische Unternehmensentscheidung
29.12.2011 / 12:48
Köln, 29. Dezember 2011 Corporate News
Neuordnung des Vorstandes und Schließung der Niederlassung Neuss zum 31.12.2011
Das Vorstandsmitglied Marcus Weeres wird zum 31.12.2011 aus der Meridio Vermögensverwaltung AG ausscheiden. Die Trennung erfolgt im freundlichen Einvernehmen durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.10.2011. Herr Weeres war seit dem 01.01.2003 Vorstand der Meridio Vermögensverwaltung AG und leitete die Niederlassung in Neuss. Die Meridio Vermögensverwaltung AG dankt Herrn Weeres für seine wertvolle Tätigkeit.
Mit der Trennung von Herrn Weeres wird auch die Niederlassung in Neuss zum 31.12.2011 geschlossen. Der entsprechende Beschluss ist vom Vorstand der Meridio Vermögensverwaltung AG am 26.10.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21.11.2011 gefasst worden.
Meridio - ein erfahrener Vermögensverwalter
Die Meridio Vermögensverwaltung AG mit Sitz in Köln bietet als einer der führenden unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland inländischen sowie ausländischen privaten und institutionellen Anlegern eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Die Schwerpunkte des Angebots sind die klassische Vermögensverwaltung, das Management von Investmentfonds sowie die Vermittlung von geschlossenen Fondsprodukten.
Weitere Informationen:
Meridio Vermögensverwaltung AG
Gustav-Heinemann-Ufer 56
D-50968 Köln
Phone: +49-221-37639-0
Fax: +49-221-37639-11
E-Mail: ir@meridio.de
WEB : www.meridio.de
Ende der Corporate News
29.12.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
151151 29.12.2011
http://www.dgap.de/news/corporate/meridio-vermoegensverwaltung-neuordnung-des-vorstandes-und-schliessung-der-niederlassung-neuss-zum_9601_699691.htm
Nur so nebenbei:
Auch 2010 war Meridio hoch defizitär:
Der Jahresfehlbetrag stieg von -647 TEUR in 2009 auf -939 TEUR in 2010.
2010 verzeichneten der Markt "geschlossene Fonds" ca. 20 bis 23 Prozent Umsatzrückgang.
Ich rechne daher auch bei Meridio mit einem nennenswerten Umsatzrückgang.
In 2010 sanken die von mir kritisierten zu hohen Personalkosten nur um 1,9 Prozent.
Da Meridio die Niederlassung Neuss erst Ende 2011 schließt, rechne ich
auch für 2011 nur mit einem geringen Rückgang bei den Personalkosten.
Nach meiner Einschätzung erzielte Meridio auch in 2011 wieder
einen höheren Verlust, d.h. ca. 1.100 TEUR vs. 939 TEUR.
Schlimmer jedoch: Für 2012 wird ein Wachstum von nur ca. 0,4 Prozent
(2011: ca. 3 Prozent) erwartet.
Meridio dürfte es daher sehr schwer fallen, in 2012 den
Verlust deutlich zu verringern.
Auch 2010 war Meridio hoch defizitär:
Der Jahresfehlbetrag stieg von -647 TEUR in 2009 auf -939 TEUR in 2010.
2010 verzeichneten der Markt "geschlossene Fonds" ca. 20 bis 23 Prozent Umsatzrückgang.
Ich rechne daher auch bei Meridio mit einem nennenswerten Umsatzrückgang.
In 2010 sanken die von mir kritisierten zu hohen Personalkosten nur um 1,9 Prozent.
Da Meridio die Niederlassung Neuss erst Ende 2011 schließt, rechne ich
auch für 2011 nur mit einem geringen Rückgang bei den Personalkosten.
Nach meiner Einschätzung erzielte Meridio auch in 2011 wieder
einen höheren Verlust, d.h. ca. 1.100 TEUR vs. 939 TEUR.
Schlimmer jedoch: Für 2012 wird ein Wachstum von nur ca. 0,4 Prozent
(2011: ca. 3 Prozent) erwartet.
Meridio dürfte es daher sehr schwer fallen, in 2012 den
Verlust deutlich zu verringern.
Mir fällt gerade auf, wie miserabel die Imvestor-Relations-Rubrik auf der Homepage ist.
Der 2010-Jahresabschluß ist vor mehr als drei Monaten bei ebundesanzeiger.de veröffentlicht.
Auf der Homepage jedoch in der Rubrik "Finanzberichte" und "Jahresabschlüsse" Fehlanzeige.
Die letzten "Wichtige Meldungen und Downloads für Aktionäre" stammen aus 2008 !
Das Meridio seit 2008 hoch defizitär ist, haben die Aktionäre so nicht erfahren.
Selbst wichtigste Angaben wie WKN/ISIN -Nummern und Anzahl der Aktien ist kaum auffindbar.
Dieses Unternehmen hat an der Börse nichts verloren.
Der 2010-Jahresabschluß ist vor mehr als drei Monaten bei ebundesanzeiger.de veröffentlicht.
Auf der Homepage jedoch in der Rubrik "Finanzberichte" und "Jahresabschlüsse" Fehlanzeige.
Die letzten "Wichtige Meldungen und Downloads für Aktionäre" stammen aus 2008 !
Das Meridio seit 2008 hoch defizitär ist, haben die Aktionäre so nicht erfahren.
Selbst wichtigste Angaben wie WKN/ISIN -Nummern und Anzahl der Aktien ist kaum auffindbar.
Dieses Unternehmen hat an der Börse nichts verloren.
Ich frage mich wie ein von der Bafin zugelassener Vermögensverwalter so abstürzen kann ob da die Aufsichtsbehörde sich nichts anschaut.....
Übrigens ist das grösste Hauptasset von Merido nach meinem Eindruck
ein 3,54 PRozentanteil an der "V-Bank".
Die Bilanzbewertung ist nach meinem Eindruck reichlich hoch:
(Zitat) "Bei der Beteiligungen in Höhe von 1.019 TEUR handelt
es sich um eine langfristige, strategische Beteiligung von
3,54 % an der V-Bank AG, München. "
Macht eine sehr stolze Bewertung von fast 29 Mio Euro für die Bank.
Laut 2010 -Bilanz hatte sie rd. 25 Mio gezeichnetes Kapital und
Kapitalrücklage, dem knapp 11 Mio Bilanzverlust entgegen standen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das diese Bank zur Bilanzerstellung
2011 im Wert gestiegen ist, wenn ich die drastischen Kursverluste
fast aller anderen Banken berücksichtige.
ein 3,54 PRozentanteil an der "V-Bank".
Die Bilanzbewertung ist nach meinem Eindruck reichlich hoch:
(Zitat) "Bei der Beteiligungen in Höhe von 1.019 TEUR handelt
es sich um eine langfristige, strategische Beteiligung von
3,54 % an der V-Bank AG, München. "
Macht eine sehr stolze Bewertung von fast 29 Mio Euro für die Bank.
Laut 2010 -Bilanz hatte sie rd. 25 Mio gezeichnetes Kapital und
Kapitalrücklage, dem knapp 11 Mio Bilanzverlust entgegen standen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das diese Bank zur Bilanzerstellung
2011 im Wert gestiegen ist, wenn ich die drastischen Kursverluste
fast aller anderen Banken berücksichtige.
Der letzte macht das Licht aus.....
Die Frage ist wie es weitergeht den eigentlich ist die Bafin Zulassung ein gutes Asset.....
Bei dem Kurs sieht es nach Pleite aus...
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Köln
ISIN DE 0006946106
WKN 694610
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der MERIDIO Vermögensverwaltung AG ein, die am Mittwoch, den 29. August 2012, um 11:00 Uhr MESZ im ROTONDA Business-Club e.V., Raum 4, Pantaleonswall 27, 50676 Köln stattfindet.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der MERIDIO Vermögensverwaltung AG für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats zugänglich zu machen.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der MERIDIO Vermögensverwaltung AG, Gustav-Heinemann-Ufer 56, D-50968 Köln, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind im Internet unter http://www.meridio.de (Investor Relations/Hauptversammlung 2012) zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
2.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ECENTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist dabei durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, d.h. auf Mittwoch, den 08. August 2012, 0:00 Uhr MESZ, beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung jeweils nicht mitzurechnen sind, d.h. spätestens bis Mittwoch, den 22. August 2012, 24:00 Uhr MESZ unter nachfolgender Adresse:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Telefax: +49-(0)9628-92 99 87 1
E-Mail: info@c-hv.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Eintrittskarten
Die Aktionäre werden gebeten, das ihnen über das depotführende Institut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung zu benutzen. Nach rechtzeitiger Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte (z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl) ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB); § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular verwenden, das sie nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte erhalten, oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de (Investor Relations/Hauptversammlung 2012) verfügbare Vollmachtsformular benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann – abgesehen von der Vollmachtserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird – ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de (Investor Relations/Hauptversammlung 2012) verfügbare Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen – sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird, erteilt werden – zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung aus organisatorischen Gründen bis spätestens Freitag, den 24. August 2012, 24:00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse eingehen:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Gustav-Heinemann-Ufer 56
50968 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG). Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Dienstag, 14. August 2012, 24.00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
Etwaige Anträge von Aktionären (nebst Begründung) gemäß § 126 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG und sonstige Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Gustav-Heinemann-Ufer 56
50968 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Zugänglich zu machende Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und – im Falle von Anträgen – der Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter http://www.meridio.de (Investor Relations/Hauptversammlung 2012) zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.
Köln, im Juli 2012
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 17.07.2012
Köln
ISIN DE 0006946106
WKN 694610
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der MERIDIO Vermögensverwaltung AG ein, die am Mittwoch, den 29. August 2012, um 11:00 Uhr MESZ im ROTONDA Business-Club e.V., Raum 4, Pantaleonswall 27, 50676 Köln stattfindet.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der MERIDIO Vermögensverwaltung AG für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats zugänglich zu machen.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der MERIDIO Vermögensverwaltung AG, Gustav-Heinemann-Ufer 56, D-50968 Köln, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind im Internet unter http://www.meridio.de (Investor Relations/Hauptversammlung 2012) zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
2.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ECENTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist dabei durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, d.h. auf Mittwoch, den 08. August 2012, 0:00 Uhr MESZ, beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung jeweils nicht mitzurechnen sind, d.h. spätestens bis Mittwoch, den 22. August 2012, 24:00 Uhr MESZ unter nachfolgender Adresse:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Telefax: +49-(0)9628-92 99 87 1
E-Mail: info@c-hv.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Eintrittskarten
Die Aktionäre werden gebeten, das ihnen über das depotführende Institut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung zu benutzen. Nach rechtzeitiger Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte (z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl) ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB); § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular verwenden, das sie nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte erhalten, oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de (Investor Relations/Hauptversammlung 2012) verfügbare Vollmachtsformular benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann – abgesehen von der Vollmachtserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird – ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de (Investor Relations/Hauptversammlung 2012) verfügbare Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen – sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird, erteilt werden – zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung aus organisatorischen Gründen bis spätestens Freitag, den 24. August 2012, 24:00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse eingehen:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Gustav-Heinemann-Ufer 56
50968 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG). Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Dienstag, 14. August 2012, 24.00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
Etwaige Anträge von Aktionären (nebst Begründung) gemäß § 126 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG und sonstige Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Gustav-Heinemann-Ufer 56
50968 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Zugänglich zu machende Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und – im Falle von Anträgen – der Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter http://www.meridio.de (Investor Relations/Hauptversammlung 2012) zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.
Köln, im Juli 2012
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 17.07.2012
Die wichtigste Information über 2011 fehlt:
1,445 Mio Euro Verlust !!!
1,445 Mio Euro Verlust !!!
Das wird die Aktionäre freuen
"Die Gesamtbezüge für den Vorstand im Sinne des § 285
Nr.9 HGB betrugen rd. TEUR 514."
514 T€ Vorstandsbezüge, angesichts von gerade einmal
1,68 Mio Nettoprovisionen und 1,445 Mio Jahresfehlbetrag.
Das Firmenmotto lautet wohl:
Mit Höchstgehalt in die Insolvenz ...
"Die Gesamtbezüge für den Vorstand im Sinne des § 285
Nr.9 HGB betrugen rd. TEUR 514."
514 T€ Vorstandsbezüge, angesichts von gerade einmal
1,68 Mio Nettoprovisionen und 1,445 Mio Jahresfehlbetrag.
Das Firmenmotto lautet wohl:
Mit Höchstgehalt in die Insolvenz ...
Und sowas ist ein Vermoegensverwalter......Vermoegensvernichter stimmt da eher.....
Meridio Vermögensverwaltung AG: Neuordnung des Vorstandes
Meridio Vermögensverwaltung AG / Schlagwort(e): Personalie
14.02.2013 / 17:15
---------------------------------------------------------------------
Neuordnung des Vorstandes
Das Vorstandsmitglied Herr Dirk Potthoff ist zum 31.12.2012 aus dem
Vorstand der Meridio Vermögensverwaltung AG ausgeschieden. Herr Potthoff
leitet auch zukünftig die Niederlassung Düren und managed den Meridio Multi
Asset Fonds.
Die Meridio AG dankt Herrn Potthoff für seine wertvolle Tätigkeit.
Alleinvorstand ist seit dem 01.01.2013 Herr Uwe Zimmer.
Meridio - ein erfahrener Vermögensverwalter
Die Meridio Vermögensverwaltung AG mit Sitz in Köln besitzt die Zulassung
gem. §32 KWG und bietet als unabhängiger Vermögensverwalter in Deutschland
inländischen sowie ausländischen privaten und institutionellen Anlegern
eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Die Schwerpunkte des Angebotes sind
die klassische Vermögensverwaltung, das Management von Investmentfonds
sowie die Vermittlung von geschlossenen Fondsprodukten.
Weitere Informationen:
Meridio Vermögensverwaltung AG
Konrad-Adenauer-Straße 25
D-50996 Köln
Phone: +49-221-37639-0
Fax: +49-221-37639-11
E-mail: ir@meridio.de
WEB: www.meridio.de
Ende der Corporate News
---------------------------------------------------------------------
14.02.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
201480 14.02.2013
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/meridio-vermoegensverwaltung-neuordnung-des-vorstandes/?companyID=9601&newsID=747248
Meridio Vermögensverwaltung AG / Schlagwort(e): Personalie
14.02.2013 / 17:15
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Neuordnung des Vorstandes
Das Vorstandsmitglied Herr Dirk Potthoff ist zum 31.12.2012 aus dem
Vorstand der Meridio Vermögensverwaltung AG ausgeschieden. Herr Potthoff
leitet auch zukünftig die Niederlassung Düren und managed den Meridio Multi
Asset Fonds.
Die Meridio AG dankt Herrn Potthoff für seine wertvolle Tätigkeit.
Alleinvorstand ist seit dem 01.01.2013 Herr Uwe Zimmer.
Meridio - ein erfahrener Vermögensverwalter
Die Meridio Vermögensverwaltung AG mit Sitz in Köln besitzt die Zulassung
gem. §32 KWG und bietet als unabhängiger Vermögensverwalter in Deutschland
inländischen sowie ausländischen privaten und institutionellen Anlegern
eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Die Schwerpunkte des Angebotes sind
die klassische Vermögensverwaltung, das Management von Investmentfonds
sowie die Vermittlung von geschlossenen Fondsprodukten.
Weitere Informationen:
Meridio Vermögensverwaltung AG
Konrad-Adenauer-Straße 25
D-50996 Köln
Phone: +49-221-37639-0
Fax: +49-221-37639-11
E-mail: ir@meridio.de
WEB: www.meridio.de
Ende der Corporate News
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14.02.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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201480 14.02.2013
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/meridio-vermoegensverwaltung-neuordnung-des-vorstandes/?companyID=9601&newsID=747248
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.141.947 von daPietro am 14.02.13 17:20:12Ich wette, das zweite Halbjahr verlief ertragsmässig deutlich
schlechter und deshalb wird die immerkleinere Meridio nur
noch von einem Vorstand geleitet.
Die positive Kursentwicklung der letzten Wochen überrascht
mich deshalb sehr. Prinzipiell war wohl für fast alle
Vermögensverwalter 2012 ein schlechtes Jahr.
Das 2012 besser wird, ist eher unwahrscheinlich.
schlechter und deshalb wird die immerkleinere Meridio nur
noch von einem Vorstand geleitet.
Die positive Kursentwicklung der letzten Wochen überrascht
mich deshalb sehr. Prinzipiell war wohl für fast alle
Vermögensverwalter 2012 ein schlechtes Jahr.
Das 2012 besser wird, ist eher unwahrscheinlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.147.580 von Merrill am 15.02.13 20:01:47Jahresüberschuss (Quelle comdirect)
2011 -1,4 Mio.
2010 -939.000,00
2009 -630.000,00
2008 -647.000,00
"Die Meridio AG dankt Herrn Potthoff für seine wertvolle Tätigkeit."
für Herrn Pothoffs Geldbörse war seine Tätigkeit sicher SEEEHR wertvoll.
2011 -1,4 Mio.
2010 -939.000,00
2009 -630.000,00
2008 -647.000,00
"Die Meridio AG dankt Herrn Potthoff für seine wertvolle Tätigkeit."
für Herrn Pothoffs Geldbörse war seine Tätigkeit sicher SEEEHR wertvoll.
Sogar SEEEEEEEHHHHHHHHRRRRRRRR "wertvoll" - für Pothoff.
514 T€ Vorstandsbezüge - und 1,445 Mio Jahresfehlbetrag[/b]
Was für ein Laden - die Vorstandsgehälter machten
mit 514 T€ rund 1/3 der Nettoprovisionen aus.
Solch ein krasses Verhältnis habe ich in 25
Jahren vorher noch nicht erlebt.
Meine Prognose für 2012: Erneut ca. 0,3 Mio Verlust.
Meriodo stirbt weiter.
514 T€ Vorstandsbezüge - und 1,445 Mio Jahresfehlbetrag[/b]
Was für ein Laden - die Vorstandsgehälter machten
mit 514 T€ rund 1/3 der Nettoprovisionen aus.
Solch ein krasses Verhältnis habe ich in 25
Jahren vorher noch nicht erlebt.
Meine Prognose für 2012: Erneut ca. 0,3 Mio Verlust.
Meriodo stirbt weiter.
Da fragt man sich wie haben die eine Bafinzulassung bekommen....
Hoffe mal die Depots der Kunden laufen besser als die Aktie.....
Hoffe mal die Depots der Kunden laufen besser als die Aktie.....
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Köln
ISIN DE0006946106
WKN 694610
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der MERIDIO Vermögensverwaltung AG ein, die am Mittwoch, den 28. August 2013, um 11:00 Uhr MESZ im ROTONDA Business-Club e.V., Raum 4, Pantaleonswall 27, 50676 Köln, stattfindet.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der MERIDIO Vermögensverwaltung AG für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats zugänglich zu machen.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der Einberufung in den Geschäftsräumen der MERIDIO Vermögensverwaltung AG, Konrad-Adenauer-Straße 25, D-50996 Köln, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind im Internet unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zur Verfügung gestellt.
2.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ECENTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist dabei durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, d.h. auf Mittwoch, den 07. August 2013, 0:00 Uhr MESZ, beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung jeweils nicht mitzurechnen sind, d.h. spätestens bis Mittwoch, den 21. August 2013, 24:00 Uhr MESZ unter nachfolgender Adresse:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Telefax: +49-(0)9628-92 99 87 1
E-Mail: info@c-hv.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Eintrittskarten
Die Aktionäre werden gebeten, das ihnen über das depotführende Institut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung zu benutzen. Nach rechtzeitiger Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB); § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular verwenden, das sie nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte erhalten, oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung verfügbare Vollmachtsformular benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann – abgesehen von der Vollmachtserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird – ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung verfügbare Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen – sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird, erteilt werden – zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung aus organisatorischen Gründen bis spätestens Freitag, den 23. August 2013, 24:00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse eingehen:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Konrad-Adenauer-Straße 25
50996 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG). Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Dienstag, 13. August 2013, 24:00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
Etwaige Anträge von Aktionären (nebst Begründung) gemäß § 126 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG und sonstige Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Konrad-Adenauer-Straße 25
50996 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Zugänglich zu machende Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und – im Falle von Anträgen – der Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.
Köln, im Juli 2013
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 10.07.2013
Köln
ISIN DE0006946106
WKN 694610
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der MERIDIO Vermögensverwaltung AG ein, die am Mittwoch, den 28. August 2013, um 11:00 Uhr MESZ im ROTONDA Business-Club e.V., Raum 4, Pantaleonswall 27, 50676 Köln, stattfindet.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der MERIDIO Vermögensverwaltung AG für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats zugänglich zu machen.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der Einberufung in den Geschäftsräumen der MERIDIO Vermögensverwaltung AG, Konrad-Adenauer-Straße 25, D-50996 Köln, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind im Internet unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zur Verfügung gestellt.
2.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ECENTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist dabei durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, d.h. auf Mittwoch, den 07. August 2013, 0:00 Uhr MESZ, beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung jeweils nicht mitzurechnen sind, d.h. spätestens bis Mittwoch, den 21. August 2013, 24:00 Uhr MESZ unter nachfolgender Adresse:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Telefax: +49-(0)9628-92 99 87 1
E-Mail: info@c-hv.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Eintrittskarten
Die Aktionäre werden gebeten, das ihnen über das depotführende Institut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung zu benutzen. Nach rechtzeitiger Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB); § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular verwenden, das sie nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte erhalten, oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung verfügbare Vollmachtsformular benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann – abgesehen von der Vollmachtserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird – ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung verfügbare Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen – sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird, erteilt werden – zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung aus organisatorischen Gründen bis spätestens Freitag, den 23. August 2013, 24:00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse eingehen:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Konrad-Adenauer-Straße 25
50996 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG). Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Dienstag, 13. August 2013, 24:00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
Etwaige Anträge von Aktionären (nebst Begründung) gemäß § 126 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG und sonstige Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Konrad-Adenauer-Straße 25
50996 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Zugänglich zu machende Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und – im Falle von Anträgen – der Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.
Köln, im Juli 2013
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 10.07.2013
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Köln
ISIN DE0006946106
WKN 694610
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der MERIDIO Vermögensverwaltung AG ein, die am Mittwoch, den 20. August 2014, um 11:00 Uhr MESZ im ROTONDA Business-Club GmbH & Co. KG, Raum 4, Pantaleonswall 27, 50676 Köln stattfindet.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der MERIDIO Vermögensverwaltung AG für das Geschäftsjahr 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats zugänglich zu machen.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der Einberufung in den Geschäftsräumen der MERIDIO Vermögensverwaltung AG, Konrad-Adenauer-Straße 25, D-50996 Köln, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind im Internet unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zur Verfügung gestellt.
2.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ECENTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
5.
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2009 und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss; entsprechende Satzungsänderungen
Das aktuelle Genehmigte Kapital 2009 läuft zum Ende dieses Geschäftsjahres aus. Die Gesellschaft soll jedoch weiterhin über die Möglichkeit verfügen, zur Stärkung der Flexibilität ihrer Liquiditätsbasis ihr Kapital zu erhöhen. Daher soll eine neue Ermächtigung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
a)
Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der nachfolgend unter Buchstabe c) beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister wird das Genehmigte Kapital 2009 (§ 3 Abs. 2 der Satzung) aufgehoben, soweit es noch nicht ausgenutzt wurde.
b)
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 19. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig:
(i)
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (einschließlich Freiverkehr bzw. Nachfolger dieses Segments), die Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;
(ii)
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen; oder
(iii)
für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt, zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014 abzuändern.
c)
§ 3 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 19. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig:
(i)
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (einschließlich Freiverkehr bzw. Nachfolger dieses Segments), die Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;
(ii)
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen; oder
(iii)
für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014 abzuändern.“
6.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Beendigung der mit dieser Einladung einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. Sämtliche Herren sollen als Aufsichtsratsmitglieder wiedergewählt werden.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat vor,
―
Herrn Hans-Ulrich Schlink, wohnhaft in Wiesbaden, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Schlink & Partner, Wiesbaden,
―
Herrn Dr. Peter Balzer, wohnhaft in Grevenbroich, Rechtsanwalt und Partner bei Sernetz Schäfer Rechtsanwälte, Düsseldorf, sowie
―
Herrn Thorsten Ebertowski, wohnhaft in Baldham, Vorstand der TE Markets AG, Vaterstetten,
in den Aufsichtsrat der MERIDIO Vermögensverwaltung AG zu wählen. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie gemäß § 7 Abs. 1 der derzeit gültigen Satzung der MERIDIO Vermögensverwaltung AG aus drei Mitgliedern zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder in den nachfolgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Mitglieder in den nachfolgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
―
Hans-Ulrich Schlink:
Vorsitzender des Aufsichtsrates der World Leisure Holding AG, Frankfurt
―
Dr. Peter Balzer:
Aufsichtsratsvorsitzender der Reich, Doeker & Kollegen AG, München
Darüber hinaus bestehen keine weiteren Mitgliedschaften in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Zu Tagesordnungspunkt 5
Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2014 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
a) Einleitung
Der Vorstand hat zu Punkt 5 der Tagesordnung gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den Bezugsrechtsausschluss erstattet. Der Bericht ist vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 5 die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu EUR 1.500.000,00 vor (Genehmigtes Kapital 2014). Das genehmigte Kapital soll die aktuell – noch – bestehende erhöhte Flexibilität der Gesellschaft und die im Interesse ihrer Aktionäre bestehenden zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten aufrechterhalten.
Im Falle einer Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das im Wege des mittelbaren Bezugsrechts abgewickelt werden kann. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen das Bezugsrecht ausschließen zu können.
b) Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen um bis zu 10 %
Das Bezugsrecht der Aktionäre kann insbesondere bei Barkapitalerhöhungen im Hinblick auf bis zu 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens bzw. der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, erleichterter Bezugsrechtsausschluss). Auf die 10 %-ige Beschränkung sind andere Fälle des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses aufgrund einer gegebenenfalls noch zu beschließenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung anzurechnen, soweit dies gesetzlich geboten ist. Die Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre im Hinblick auf Barkapitalerhöhungen, die 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, ausschließen zu können, versetzt die Gesellschaft in die Lage, zur Aufnahme neuer Mittel zur Unternehmensfinanzierung kurzfristig, ohne das Erfordernis eines mindestens 14 Tage dauernden Bezugsangebotes, flexibel auf sich bietende günstige Kapitalmarktsituationen zu reagieren und die neuen Aktien bei institutionellen Anlegern platzieren zu können.
Bei dem erleichterten Bezugsrechtsausschluss handelt es sich um einen gesetzlich vorgesehenen Regelfall, in dem das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Durch die Beschränkung auf 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens bzw. der Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals wird das Schutzbedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf eine quotenmäßige Verwässerung ihrer Beteiligung berücksichtigt. Aktionäre, die ihre Beteiligungsquote beibehalten wollen, können durch Zukäufe über die Börse die Reduzierung ihrer Beteiligungsquote verhindern. Im Falle des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses ist zwingend, dass der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Damit wird dem Schutzbedürfnis der Aktionäre hinsichtlich einer wertmäßigen Verwässerung ihrer Beteiligung Rechnung getragen. Durch diese Festlegung des Ausgabepreises nahe am Börsenkurs wird sichergestellt, dass der Wert des Bezugsrechts für die neuen Aktien sich praktisch der Nullmarke nähert.
c) Bezugsrechtsausschluss bei Sachleistungen
Das Bezugsrecht kann weiterhin bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten, ausgeschlossen werden. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten flexibel auf sich bietende Gelegenheiten insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie auf Angebote zu Unternehmenszusammenschlüssen reagieren zu können. Insbesondere im Rahmen von Unternehmens- oder Beteiligungserwerben bestehen vielfältige Gründe, Verkäufern statt eines Kaufpreises ausschließlich in Geld, auch Aktien oder nur Aktien zu gewähren. Insbesondere kann auf diese Weise die Liquidität der Gesellschaft geschont und der/die Verkäufer an zukünftigen Kurschancen beteiligt werden. Diese Möglichkeit erhöht die Wettbewerbschancen der Gesellschaft bei Akquisitionen. Der Gesellschaft erwächst dadurch kein Nachteil, denn die Emission von Aktien gegen Sachleistung setzt voraus, dass der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Aktien steht. Der Vorstand der Gesellschaft wird bei der Ausnutzung der Ermächtigung sorgfältig die Bewertungsrelation zwischen der Gesellschaft und der erworbenen Beteiligung bzw. des Unternehmens prüfen und im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre den Ausgabepreis der neuen Aktien und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe festlegen.
d) Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge
Ferner ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht zur Vermeidung von Spitzenbeträgen auszuschließen. Spitzenbeträge können sich aus dem Umfang des jeweiligen Volumens der Kapitalerhöhung und der Festlegung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Der vorgesehene Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht ein glattes Bezugsverhältnis und erleichtert so die Abwicklung der Emission. Die vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen freien Spitzen werden bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.
Soweit der Vorstand während eines Geschäftsjahres die Ermächtigung ausnutzt, wird er in der folgenden Hauptversammlung hierüber berichten.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist dabei durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, d.h. auf Mittwoch, den 30. Juli 2014, 0:00 Uhr MESZ, beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung jeweils nicht mitzurechnen sind, d.h. spätestens bis Mittwoch, den 13. August 2014, 24:00 Uhr MESZ unter nachfolgender Adresse:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Telefax: +49-(0)9628-92 99 87 1
E-Mail: info@c-hv.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Eintrittskarten
Die Aktionäre werden gebeten, das ihnen über das depotführende Institut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung zu benutzen. Nach rechtzeitiger Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB); § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular verwenden, das sie nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte erhalten, oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung verfügbare Vollmachtsformular benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann – abgesehen von der Vollmachtserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird – ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung verfügbare Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen – sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird, erteilt werden – zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung aus organisatorischen Gründen bis spätestens Freitag, den 15. August 2014, 24:00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse eingehen:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Konrad-Adenauer-Straße 25
50996 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG). Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Dienstag, 05. August 2014, 24:00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
Etwaige Anträge von Aktionären (nebst Begründung) gemäß § 126 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG und sonstige Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Konrad-Adenauer-Straße 25
50996 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Zugänglich zu machende Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und – im Falle von Anträgen – der Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.
Köln, im Juli 2014
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 11.07.2014
Köln
ISIN DE0006946106
WKN 694610
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der MERIDIO Vermögensverwaltung AG ein, die am Mittwoch, den 20. August 2014, um 11:00 Uhr MESZ im ROTONDA Business-Club GmbH & Co. KG, Raum 4, Pantaleonswall 27, 50676 Köln stattfindet.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der MERIDIO Vermögensverwaltung AG für das Geschäftsjahr 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats zugänglich zu machen.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der Einberufung in den Geschäftsräumen der MERIDIO Vermögensverwaltung AG, Konrad-Adenauer-Straße 25, D-50996 Köln, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind im Internet unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zur Verfügung gestellt.
2.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ECENTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
5.
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2009 und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss; entsprechende Satzungsänderungen
Das aktuelle Genehmigte Kapital 2009 läuft zum Ende dieses Geschäftsjahres aus. Die Gesellschaft soll jedoch weiterhin über die Möglichkeit verfügen, zur Stärkung der Flexibilität ihrer Liquiditätsbasis ihr Kapital zu erhöhen. Daher soll eine neue Ermächtigung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
a)
Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der nachfolgend unter Buchstabe c) beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister wird das Genehmigte Kapital 2009 (§ 3 Abs. 2 der Satzung) aufgehoben, soweit es noch nicht ausgenutzt wurde.
b)
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 19. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig:
(i)
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (einschließlich Freiverkehr bzw. Nachfolger dieses Segments), die Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;
(ii)
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen; oder
(iii)
für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt, zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014 abzuändern.
c)
§ 3 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 19. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig:
(i)
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (einschließlich Freiverkehr bzw. Nachfolger dieses Segments), die Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;
(ii)
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen; oder
(iii)
für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014 abzuändern.“
6.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Beendigung der mit dieser Einladung einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. Sämtliche Herren sollen als Aufsichtsratsmitglieder wiedergewählt werden.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat vor,
―
Herrn Hans-Ulrich Schlink, wohnhaft in Wiesbaden, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Schlink & Partner, Wiesbaden,
―
Herrn Dr. Peter Balzer, wohnhaft in Grevenbroich, Rechtsanwalt und Partner bei Sernetz Schäfer Rechtsanwälte, Düsseldorf, sowie
―
Herrn Thorsten Ebertowski, wohnhaft in Baldham, Vorstand der TE Markets AG, Vaterstetten,
in den Aufsichtsrat der MERIDIO Vermögensverwaltung AG zu wählen. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie gemäß § 7 Abs. 1 der derzeit gültigen Satzung der MERIDIO Vermögensverwaltung AG aus drei Mitgliedern zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder in den nachfolgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Mitglieder in den nachfolgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
―
Hans-Ulrich Schlink:
Vorsitzender des Aufsichtsrates der World Leisure Holding AG, Frankfurt
―
Dr. Peter Balzer:
Aufsichtsratsvorsitzender der Reich, Doeker & Kollegen AG, München
Darüber hinaus bestehen keine weiteren Mitgliedschaften in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Zu Tagesordnungspunkt 5
Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2014 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
a) Einleitung
Der Vorstand hat zu Punkt 5 der Tagesordnung gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den Bezugsrechtsausschluss erstattet. Der Bericht ist vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 5 die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu EUR 1.500.000,00 vor (Genehmigtes Kapital 2014). Das genehmigte Kapital soll die aktuell – noch – bestehende erhöhte Flexibilität der Gesellschaft und die im Interesse ihrer Aktionäre bestehenden zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten aufrechterhalten.
Im Falle einer Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das im Wege des mittelbaren Bezugsrechts abgewickelt werden kann. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen das Bezugsrecht ausschließen zu können.
b) Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen um bis zu 10 %
Das Bezugsrecht der Aktionäre kann insbesondere bei Barkapitalerhöhungen im Hinblick auf bis zu 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens bzw. der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, erleichterter Bezugsrechtsausschluss). Auf die 10 %-ige Beschränkung sind andere Fälle des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses aufgrund einer gegebenenfalls noch zu beschließenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung anzurechnen, soweit dies gesetzlich geboten ist. Die Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre im Hinblick auf Barkapitalerhöhungen, die 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, ausschließen zu können, versetzt die Gesellschaft in die Lage, zur Aufnahme neuer Mittel zur Unternehmensfinanzierung kurzfristig, ohne das Erfordernis eines mindestens 14 Tage dauernden Bezugsangebotes, flexibel auf sich bietende günstige Kapitalmarktsituationen zu reagieren und die neuen Aktien bei institutionellen Anlegern platzieren zu können.
Bei dem erleichterten Bezugsrechtsausschluss handelt es sich um einen gesetzlich vorgesehenen Regelfall, in dem das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Durch die Beschränkung auf 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens bzw. der Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals wird das Schutzbedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf eine quotenmäßige Verwässerung ihrer Beteiligung berücksichtigt. Aktionäre, die ihre Beteiligungsquote beibehalten wollen, können durch Zukäufe über die Börse die Reduzierung ihrer Beteiligungsquote verhindern. Im Falle des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses ist zwingend, dass der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Damit wird dem Schutzbedürfnis der Aktionäre hinsichtlich einer wertmäßigen Verwässerung ihrer Beteiligung Rechnung getragen. Durch diese Festlegung des Ausgabepreises nahe am Börsenkurs wird sichergestellt, dass der Wert des Bezugsrechts für die neuen Aktien sich praktisch der Nullmarke nähert.
c) Bezugsrechtsausschluss bei Sachleistungen
Das Bezugsrecht kann weiterhin bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten, ausgeschlossen werden. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten flexibel auf sich bietende Gelegenheiten insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie auf Angebote zu Unternehmenszusammenschlüssen reagieren zu können. Insbesondere im Rahmen von Unternehmens- oder Beteiligungserwerben bestehen vielfältige Gründe, Verkäufern statt eines Kaufpreises ausschließlich in Geld, auch Aktien oder nur Aktien zu gewähren. Insbesondere kann auf diese Weise die Liquidität der Gesellschaft geschont und der/die Verkäufer an zukünftigen Kurschancen beteiligt werden. Diese Möglichkeit erhöht die Wettbewerbschancen der Gesellschaft bei Akquisitionen. Der Gesellschaft erwächst dadurch kein Nachteil, denn die Emission von Aktien gegen Sachleistung setzt voraus, dass der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Aktien steht. Der Vorstand der Gesellschaft wird bei der Ausnutzung der Ermächtigung sorgfältig die Bewertungsrelation zwischen der Gesellschaft und der erworbenen Beteiligung bzw. des Unternehmens prüfen und im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre den Ausgabepreis der neuen Aktien und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe festlegen.
d) Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge
Ferner ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht zur Vermeidung von Spitzenbeträgen auszuschließen. Spitzenbeträge können sich aus dem Umfang des jeweiligen Volumens der Kapitalerhöhung und der Festlegung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Der vorgesehene Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht ein glattes Bezugsverhältnis und erleichtert so die Abwicklung der Emission. Die vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen freien Spitzen werden bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.
Soweit der Vorstand während eines Geschäftsjahres die Ermächtigung ausnutzt, wird er in der folgenden Hauptversammlung hierüber berichten.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist dabei durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, d.h. auf Mittwoch, den 30. Juli 2014, 0:00 Uhr MESZ, beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung jeweils nicht mitzurechnen sind, d.h. spätestens bis Mittwoch, den 13. August 2014, 24:00 Uhr MESZ unter nachfolgender Adresse:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Telefax: +49-(0)9628-92 99 87 1
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Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Eintrittskarten
Die Aktionäre werden gebeten, das ihnen über das depotführende Institut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung zu benutzen. Nach rechtzeitiger Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB); § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular verwenden, das sie nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte erhalten, oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung verfügbare Vollmachtsformular benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann – abgesehen von der Vollmachtserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird – ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung verfügbare Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen – sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird, erteilt werden – zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung aus organisatorischen Gründen bis spätestens Freitag, den 15. August 2014, 24:00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse eingehen:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Konrad-Adenauer-Straße 25
50996 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG). Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Dienstag, 05. August 2014, 24:00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
Etwaige Anträge von Aktionären (nebst Begründung) gemäß § 126 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG und sonstige Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Konrad-Adenauer-Straße 25
50996 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Zugänglich zu machende Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und – im Falle von Anträgen – der Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.
Köln, im Juli 2014
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 11.07.2014
Meridio vor dem Aus?
Wenn ich mir den aktuellen Finanzbericht ansehe, liest sich das wie das "Kabinett des Schreckens"!
http://www.meridio.de/fileadmin/user_upload/Investor_Relatio…
Wenn ich mir den aktuellen Finanzbericht ansehe, liest sich das wie das "Kabinett des Schreckens"!
http://www.meridio.de/fileadmin/user_upload/Investor_Relatio…
2013-Bilanz habe ich übersehen.
Eindeutig Gruselkabinett:
-831 T€ Verlust, nach -0,5 Mio in
2012 und -1,45 Mio Verlust in 2012.
Der Aktienkurs wurde die letzten Monate
mit vielen Kleinordern reichlich gepflegt.
Die dauerdefizitäre Bude wird aktuell mit
dem doppelten Wert des Eigenkapitals
an der Börse bewertet. Hannebüchen,
angesichts des Dauerverlusts der letzten
Jahre und der auch weiterhin sehr
trüben Aussichten.
Übrigens auch zum Halbjahr Verlust,
und dass trotz Verkauf des Mehrheit der
V-Bank-Beteiligung im Wert von 395 T€ !
Eindeutig Gruselkabinett:
-831 T€ Verlust, nach -0,5 Mio in
2012 und -1,45 Mio Verlust in 2012.
Der Aktienkurs wurde die letzten Monate
mit vielen Kleinordern reichlich gepflegt.
Die dauerdefizitäre Bude wird aktuell mit
dem doppelten Wert des Eigenkapitals
an der Börse bewertet. Hannebüchen,
angesichts des Dauerverlusts der letzten
Jahre und der auch weiterhin sehr
trüben Aussichten.
Übrigens auch zum Halbjahr Verlust,
und dass trotz Verkauf des Mehrheit der
V-Bank-Beteiligung im Wert von 395 T€ !
Der GSC Research Bericht ist online....
Ich denke auch man hätte eibe AO Hauptversammlung machen müssen den das Eigenkapital ist zuwenig....
Ich denke auch man hätte eibe AO Hauptversammlung machen müssen den das Eigenkapital ist zuwenig....
@hermannkrages:
AO HV wegen Verlustanzeige hälftigen Grundkapitals -
war wohl nach Meinung vieler Fachjuristen erforderlich.
Wichtiger jedoch ist die erschreckende Kontinuietät
relativ zum Eigenkapital extrem hoher Verluste:
2008: -647 T€ Verlust
2009: -630 T€ Verlust
2010: -939 T€ Verlust
2011: -1,445 T€ Verlust
2012: -495 T€ Verlust
2013: -831 T€ Verlust
Mittlerweile ist das Eigenkapital fast aufgebraucht
und der Firmenschatz (V-Bank-Beteiligung) ebenfalls
fast vollständig verkauft.
Übrigens sollte man die Halbjahrezahlen immer sehr,
sehr vorsichtig lesen. Zwischen Halbjahresergebnis
und Jahresendergebnis liegen häufiger über 0,6 bis
1,x Mio Verlust.
AO HV wegen Verlustanzeige hälftigen Grundkapitals -
war wohl nach Meinung vieler Fachjuristen erforderlich.
Wichtiger jedoch ist die erschreckende Kontinuietät
relativ zum Eigenkapital extrem hoher Verluste:
2008: -647 T€ Verlust
2009: -630 T€ Verlust
2010: -939 T€ Verlust
2011: -1,445 T€ Verlust
2012: -495 T€ Verlust
2013: -831 T€ Verlust
Mittlerweile ist das Eigenkapital fast aufgebraucht
und der Firmenschatz (V-Bank-Beteiligung) ebenfalls
fast vollständig verkauft.
Übrigens sollte man die Halbjahrezahlen immer sehr,
sehr vorsichtig lesen. Zwischen Halbjahresergebnis
und Jahresendergebnis liegen häufiger über 0,6 bis
1,x Mio Verlust.
Bald ist das letzt Tafelsilber weg und dann......
GSC Bericht leider nicht mehr möglich, abzurufen.
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Köln
ISIN DE0006946106
WKN 694610
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur außerordentlichen Hauptversammlung der MERIDIO Vermögensverwaltung AG ein, die am Montag, den 8. Dezember 2014, um 11:00 Uhr MEZ im ROTONDA Business-Club, Raum 4, Pantaleonswall 27, 50676 Köln stattfindet.
Tagesordnung
Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG über einen Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft
Gemäß § 92 Absatz 1 Aktiengesetz hat der Vorstand bei Vorliegen eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen. Insofern wird der Vorstand unter Tagesordnungspunkt 1 die Aktionäre über den vor einiger Zeit eingetretenen Verlust und die Lage der Gesellschaft informieren. Eine Abstimmung hierzu ist nicht vorgesehen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist dabei durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, d.h. auf Montag, den 17. November 2014, 0:00 Uhr MEZ, beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung jeweils nicht mitzurechnen sind, d.h. spätestens bis Montag, den 1. Dezember 2014, 24:00 Uhr MEZ unter nachfolgender Adresse:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49-(0)40-6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Eintrittskarten
Die Aktionäre werden gebeten, das ihnen über das depotführende Institut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung zu benutzen. Nach rechtzeitiger Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB); § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular verwenden, das sie nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte erhalten, oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung verfügbare Vollmachtsformular benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann – abgesehen von der Vollmachtserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird – ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung verfügbare Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen – sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird, erteilt werden – zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung aus organisatorischen Gründen bis spätestens Sonntag, den 7. Dezember 2014, 24:00 Uhr MEZ, bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse eingehen:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Konrad-Adenauer-Straße 25
50996 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG). Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.
Etwaige Anträge von Aktionären (nebst Begründung) gemäß § 126 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Konrad-Adenauer-Straße 25
50996 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.
Köln, im Oktober 2014
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Der Vorstand
quelle bundesanzeiger vom 30.10.2014
Köln
ISIN DE0006946106
WKN 694610
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur außerordentlichen Hauptversammlung der MERIDIO Vermögensverwaltung AG ein, die am Montag, den 8. Dezember 2014, um 11:00 Uhr MEZ im ROTONDA Business-Club, Raum 4, Pantaleonswall 27, 50676 Köln stattfindet.
Tagesordnung
Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG über einen Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft
Gemäß § 92 Absatz 1 Aktiengesetz hat der Vorstand bei Vorliegen eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen. Insofern wird der Vorstand unter Tagesordnungspunkt 1 die Aktionäre über den vor einiger Zeit eingetretenen Verlust und die Lage der Gesellschaft informieren. Eine Abstimmung hierzu ist nicht vorgesehen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist dabei durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, d.h. auf Montag, den 17. November 2014, 0:00 Uhr MEZ, beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung jeweils nicht mitzurechnen sind, d.h. spätestens bis Montag, den 1. Dezember 2014, 24:00 Uhr MEZ unter nachfolgender Adresse:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49-(0)40-6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Eintrittskarten
Die Aktionäre werden gebeten, das ihnen über das depotführende Institut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung zu benutzen. Nach rechtzeitiger Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB); § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular verwenden, das sie nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte erhalten, oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung verfügbare Vollmachtsformular benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann – abgesehen von der Vollmachtserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird – ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung verfügbare Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen – sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird, erteilt werden – zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung aus organisatorischen Gründen bis spätestens Sonntag, den 7. Dezember 2014, 24:00 Uhr MEZ, bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse eingehen:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Konrad-Adenauer-Straße 25
50996 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG). Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.
Etwaige Anträge von Aktionären (nebst Begründung) gemäß § 126 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Konrad-Adenauer-Straße 25
50996 Köln
Telefax: +49-(0)221-3763911
E-Mail: hauptversammlung@meridio.de
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter http://www.meridio.de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.
Köln, im Oktober 2014
MERIDIO Vermögensverwaltung AG
Der Vorstand
quelle bundesanzeiger vom 30.10.2014
Frage mich wann dies nun aufgefallen ist den eigentlich war dies im Jahresabschluss zusehen
Konstant relativ zu den geringen Umsätzen
hohe Verluste sind das Kennzeichen von Meridio:
2008: -647 T€ Verlust
2009: -630 T€ Verlust
2010: -939 T€ Verlust
2011: -1,445 T€ Verlust
2012: -495 T€ Verlust
2013: -831 T€ Verlust
2014: -176 T€ Verlust (unter Ausklammerung des erneuten Anteilsverkaufs,
der 395 T€ brachte, wobei erhebliche Anteilsverkäufe in den Vorjahren
zu berücksichtigen sind. Dann nämlich wären die Vorjahresverluste
in einigen Jahren noch deutlich höher.)
Mittlerweile ist das Eigenkapital fast aufgebraucht
und der Firmenschatz (V-Bank-Beteiligung) ebenfalls
fast vollständig verkauft (Rest 295 T€).
hohe Verluste sind das Kennzeichen von Meridio:
2008: -647 T€ Verlust
2009: -630 T€ Verlust
2010: -939 T€ Verlust
2011: -1,445 T€ Verlust
2012: -495 T€ Verlust
2013: -831 T€ Verlust
2014: -176 T€ Verlust (unter Ausklammerung des erneuten Anteilsverkaufs,
der 395 T€ brachte, wobei erhebliche Anteilsverkäufe in den Vorjahren
zu berücksichtigen sind. Dann nämlich wären die Vorjahresverluste
in einigen Jahren noch deutlich höher.)
Mittlerweile ist das Eigenkapital fast aufgebraucht
und der Firmenschatz (V-Bank-Beteiligung) ebenfalls
fast vollständig verkauft (Rest 295 T€).
Ich denke das wird ne nette HV mal schauen was man uns erzählt wie ich sehe ist GSC Research da
Eben den GSc Bericht gelesen naja ohne Worte.....
Sehr überrascht bin ich, dass Herr Zimmer nach den Zahlen seit 2007 den Mut hat, noch seine Ideen in Börsenradio-Network von sich zu geben.
Arme Aktionäre und Kunden!!
Arme Aktionäre und Kunden!!
Mal schauen wie es weitergeht...
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.019.771 von tonisoprano am 21.06.15 21:00:20Sollen ja kurzfristig jetzt die Halbjahreszahlen kommen. Welcher normal denkende Mensch lässt sich denn von so einer desaströsen Vermögensverwaltung denn beraten? Das ist doch Masochismus pur. Wenn man sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrates mal näher betrachtet, dann kommt mir nur 2 Wörter in den Sinn: "..Kölscher Klüngel"!
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.050.077 von hawksoft am 25.06.15 15:56:16https://www.boerse-go.de/nachricht/meridio-vermoegensverwalt…
Nach meinen Infos wurde deren Meridio AG Aktie über Käufe in firmeneigenden Produkten (Zertifikaten) damals gepusht bzw.l der Absturz verhindert. Das kann doch damals kaum legal geween sein??? Halbjahresbericht ist lange überfällig. Vermute mal , dass der Verlust weiter gestiegen ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.118.164 von hawksoft am 18.11.15 13:57:58Meridio AG Aktie ist schon lange ein Fall für die BAFIN!!!!
Ob wir mal wieder Kurse über 1 EUro sehen werden....
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.050.077 von hawksoft am 25.06.15 15:56:16Halbjahreszahlen gibt es schon länger.
Wie üblich, "eigentlich" ein fetter Verlust von ca. 163 T€,
aber durch den Verkauf der restlichen V-Bank-Anteile für
344 T€ fiel ein "Gewinn" von 181 T€ an.
Meines Wissens dürften jetzt alle V-Bank-Anteile verkauft sein.
http://www.meridio.de/wp-content/uploads/2015/12/Zwischenabs…
Aktuell Pressemitteilung über eine Kapitalerhöhung,
für einen utopischen Ein-Euro-Aktienkurs.
www.wallstreet-online.de/nachricht/8336941-dgap-news-meridio…
Wie üblich, "eigentlich" ein fetter Verlust von ca. 163 T€,
aber durch den Verkauf der restlichen V-Bank-Anteile für
344 T€ fiel ein "Gewinn" von 181 T€ an.
Meines Wissens dürften jetzt alle V-Bank-Anteile verkauft sein.
http://www.meridio.de/wp-content/uploads/2015/12/Zwischenabs…
Aktuell Pressemitteilung über eine Kapitalerhöhung,
für einen utopischen Ein-Euro-Aktienkurs.
www.wallstreet-online.de/nachricht/8336941-dgap-news-meridio…
iiio finance group AG: ebase und niiio kooperieren
Köln (pta036/21.02.2017/14:35) -
ebase und die niiio finance group AG bieten Banken und Vermögensverwaltern Produkt- und Leistungsbausteine für die digitale Transformation der Geschäftsmodelle
Die European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) und das FinTech Unternehmen niiio finance group AG haben eine strategische Partnerschaft geschlossen, um für das Thema Wertpapiergeschäft notwendige digitale Produkt- und Leistungsbausteine zügig entwickeln zu können. "Im Kontext regulatorischer Anforderungen steigt der Bedarf an digitalisierten Produkt- und Geschäftsprozessen, um die Gesamtkosten in den Griff zu bekommen", sagt Rudolf Geyer, Sprecher der Geschäftsführung von ebase. Damit nehme das Thema digitale Transformation weiter Fahrt auf und begünstige auch die strategische Entwicklung vollständig neuer Geschäftsmodelle, so Geyer weiter.
"Knapp 100 Banken nutzen bereits unser heutiges Leistungsspektrum. Von daher kennen wir die aktuelle Bedarfssituation genau", ergänzt Johann Horch, CEO der börsennotierten niiio finance group AG. "Gerade bei der Entwicklung von Robo-Advice-Lösungen werden wir oft mit den Grenzen der vorhandenen Legacy-Systeme der Banken konfrontiert. Mit ebase im Hintergrund und dessen White Label-Fähigkeit können wir nun unseren Kunden auch die gesamte technische Abwicklung und Depotführung als Option anbieten."
Auch aus den Reihen der Vermögensverwalter zeigt sich vermehrt der Bedarf, vorhandene Produkte zumindest beim Onboarding von Neukunden mit digitalen Elementen zu versehen. "Im Speziellen wäre dies neben der digitalen Legitimation von Neukunden und einem digitalen Angemessenheits- und Geeignetheitstest auch das digitale Matching zwischen Kunden und Produktprofil zur Bestimmung der Zielallokation", so Johann Horch. "Unser Anspruch ist", ergänzt Rudolf Geyer, "die digitale Transformation der uns angeschlossenen Partner bestmöglich zu unterstützen. Als B2B-Spezialist für das Vermögensmanagement ist deshalb die vermehrte Zusammenarbeit mit Dienstleistern aus dem FinTech-Umfeld die logische Konsequenz, um zeitnah die richtigen Leistungsbausteine zur Verfügung stellen zu können."
(Ende)
Köln (pta036/21.02.2017/14:35) -
ebase und die niiio finance group AG bieten Banken und Vermögensverwaltern Produkt- und Leistungsbausteine für die digitale Transformation der Geschäftsmodelle
Die European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) und das FinTech Unternehmen niiio finance group AG haben eine strategische Partnerschaft geschlossen, um für das Thema Wertpapiergeschäft notwendige digitale Produkt- und Leistungsbausteine zügig entwickeln zu können. "Im Kontext regulatorischer Anforderungen steigt der Bedarf an digitalisierten Produkt- und Geschäftsprozessen, um die Gesamtkosten in den Griff zu bekommen", sagt Rudolf Geyer, Sprecher der Geschäftsführung von ebase. Damit nehme das Thema digitale Transformation weiter Fahrt auf und begünstige auch die strategische Entwicklung vollständig neuer Geschäftsmodelle, so Geyer weiter.
"Knapp 100 Banken nutzen bereits unser heutiges Leistungsspektrum. Von daher kennen wir die aktuelle Bedarfssituation genau", ergänzt Johann Horch, CEO der börsennotierten niiio finance group AG. "Gerade bei der Entwicklung von Robo-Advice-Lösungen werden wir oft mit den Grenzen der vorhandenen Legacy-Systeme der Banken konfrontiert. Mit ebase im Hintergrund und dessen White Label-Fähigkeit können wir nun unseren Kunden auch die gesamte technische Abwicklung und Depotführung als Option anbieten."
Auch aus den Reihen der Vermögensverwalter zeigt sich vermehrt der Bedarf, vorhandene Produkte zumindest beim Onboarding von Neukunden mit digitalen Elementen zu versehen. "Im Speziellen wäre dies neben der digitalen Legitimation von Neukunden und einem digitalen Angemessenheits- und Geeignetheitstest auch das digitale Matching zwischen Kunden und Produktprofil zur Bestimmung der Zielallokation", so Johann Horch. "Unser Anspruch ist", ergänzt Rudolf Geyer, "die digitale Transformation der uns angeschlossenen Partner bestmöglich zu unterstützen. Als B2B-Spezialist für das Vermögensmanagement ist deshalb die vermehrte Zusammenarbeit mit Dienstleistern aus dem FinTech-Umfeld die logische Konsequenz, um zeitnah die richtigen Leistungsbausteine zur Verfügung stellen zu können."
(Ende)
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