Bin zwar kein Jurist oder Rechtsexperte, aber die Satzung steht im
Zusammenhang mit Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) und dort wird im §12 folgendes
gesagt:
§ 12 Institutssichernde Einrichtungen
(1) Institute im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1, die den
Sicherungseinrichtungen der regionalen Sparkassen- und Giroverbände
oder der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken angeschlossen sind, sind keiner
Entschädigungseinrichtung zugeordnet, solange diese
Sicherungseinrichtungen auf Grund ihrer Satzungen die
angeschlossenen Institute selbst schützen, insbesondere deren
Liquidität und Solvenz gewährleisten, und über die dazu
erforderlichen Mittel verfügen (institutssichernde
Einrichtungen).
(2) Die institutssichernden Einrichtungen unterliegen unbeschadet
der bestehenden Aufsicht anderer staatlicher Stellen hinsichtlich
der Anforderungen nach Absatz 1 der Aufsicht und Prüfung durch die
Bundesanstalt; § 7 Abs. 3 Satz 4 und § 10 gelten entsprechend. Die
institutssichernden Einrichtungen sind verpflichtet, der
Bundesanstalt Änderungen ihrer Satzung anzuzeigen. Die
Bundesanstalt unterrichtet das Bundesministerium der Finanzen, wenn
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß eine institutssichernde
Einrichtung die Anforderungen nach Absatz 1 nicht erfüllt. Das
Bundesministerium der Finanzen kann nach Anhörung der betroffenen
institutssichernden Einrichtung die Feststellung treffen, daß die
Anforderungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind.
Gemäß dem Rechtswörterbuch wird Satzung wie folgt definiert:
"Satzungen sind Rechtsnormen, die von unterstaatlichen
Verwaltungsträgern zur Regelung ihrer eigenen
Verwaltungsangelegenheiten mit Wirksamkeit für die ihnen
angehörenden und unterworfenen Personen erlassen werden."
Eine Rechtsnorm wird wiederum auf juraforum.de als "Gesetz im
materiellen Sinne" definiert und wie folgt erklärt:
Gesetz, dass der Sache nach Rechtssatz ist (synonymer Ausdruck:
Rechtsnorm).
"Gesetz im materiellen Sinne sind somit alle abstrakten Regelungen
einer unbestimmten Vielzahl (i.d.R.) zukünftiger Fälle, also auch
die sog. untergesetzlichen Rechtsnormen (Rechtsverordnung und
Satzung).
Auch die von den Organen der Europäischen Union erlassenen
unmittelbar für den Bürger geltenden Rechtsätze sind als Gesetz im
materiellen Sinne anzusehen. Keine Rechtsnorm sind dagegen die
Verwaltungsvorschriften."
Hört sich nicht nach einem freundlichen Bekenntnis an, von dem man
einfach irgendwann wieder Abstand nimmt. Ist aber wie gesagt nur
eine reine Interpretation aus den Definitionen ohne das ich
tiefgehende rechtliche Kenntnisse habe um genau zu sagen welche
konkrete Verbindlichkeit eine Satzung/Rechtsnorm in diesem Fall
hat. Aber hier treiben sich ja einige Experten rum, vielleicht
können die dazu was sagen
Außerhalb der gesetzlichen Betrachtung ist es recht
unwahrscheinlich, dass die Sparkassen als Miteigentümer der WestLB
und auch als Mitglieder der Einlagensicherung, nicht bereit sind,
die Forderungen der Kunden an die WestLB mitzutragen. So fleißig
wie dort die WestLB Zertifikate verkauft werden, wäre das ein
krasser Imageverlust von dem sich die Sparkassen nicht erholen
würden.