checkAd

    GSW Immobilien (Berlin) IPO 19 bis 23 Euro - hohe Kursgewinne? (Seite 13)

    eröffnet am 07.04.11 17:28:12 von
    neuester Beitrag 23.04.24 11:31:06 von
    Beiträge: 752
    ID: 1.165.381
    Aufrufe heute: 5
    Gesamt: 40.965
    Aktive User: 0

    ISIN: DE000GSW1111 · WKN: GSW111 · Symbol: GIB
    65,00
     
    EUR
    0,00 %
    0,00 EUR
    Letzter Kurs 08:16:10 Hamburg

    Werte aus der Branche Immobilien

    WertpapierKursPerf. %
    4,6500-32,02
    2,0000-33,11
    4,0600-39,49
    2,0500-39,71
    1,5000-40,48

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 13
    • 76

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.07.14 12:47:52
      Beitrag Nr. 632 ()
      Hallo zusammen,

      wird die GSW nicht mehr auf Xetra gehandelt ? Habe dazu gar keine Meldung gefunden. Danke für etwaige Hinweise.

      Beste Grüße

      TN
      Avatar
      schrieb am 19.06.14 23:31:48
      Beitrag Nr. 631 ()
      Zitat von gate4share: PARIS (dpa-AFX Analyser) - Die französische Großbank Societe Generale (SocGen) hat GSW von "Hold" auf "Sell" abgestuft und das Kursziel von 35 auf 34 Euro gesenkt. Das geht aus einer am Mittwochabend vorgelegten Studie hervor./mis

      Also ich meine ja schon länger, dass es Zeit gewesen wäre, GSW zu verkaufen oder zu wandlen. Trotzdem sind die Kurse für GSW eher noch gestiegen!

      Aber dauerhaft kann sich GSW wohl kaum besser entwickeln als Deutsche Wohnen insgesamt inkl. der GSW.


      Die Einschätzung der SocGen in allen Ehren (ich hoffe, sie ist sich der Implikationen für DWN bewusst); zu der von Ihnen geäußerten Vermutung über die relative Kursentwicklung von GSW und DWN: Sie wird auch durch Wiederholung nicht richtiger. Siehe dazu meinen Beitrag Nr. 615 (46877078) in dieser Diskussion. Kurzgefasst: Nach Eintragung des BuG bis kurz nach Beendigung des Spruchstellenverfahrens (wir sprechen hier schätzungsweise über Jahre) kann jeder GSW-Aktionär seine Aktien jederzeit zu einem festen Verhältnis in DWN-Aktien tauschen. Umgekehrt geht das nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.06.14 20:25:53
      Beitrag Nr. 630 ()
      PARIS (dpa-AFX Analyser) - Die französische Großbank Societe Generale (SocGen) hat GSW von "Hold" auf "Sell" abgestuft und das Kursziel von 35 auf 34 Euro gesenkt. Das geht aus einer am Mittwochabend vorgelegten Studie hervor./mis

      Also ich meine ja schon länger, dass es Zeit gewesen wäre, GSW zu verkaufen oder zu wandlen. Trotzdem sind die Kurse für GSW eher noch gestiegen!

      Aber dauerhaft kann sich GSW wohl kaum besser entwickeln als Deutsche Wohnen insgesamt inkl. der GSW.
      Avatar
      schrieb am 01.06.14 15:08:19
      Beitrag Nr. 629 ()
      Richtig: Wenn man wandelt, entsteht automatisch der Anspruch aus etwaiger Nachbesserung des Wandlungsverhältnisses im Spruchverfahren. Die Erklärung und Durchführung der Wandlung ist endgültig und unwiderruflich -- bis auf das Umtauschverhältnis: Vor Beendigung des Spruchverfahren erhält man "sofort" 7 DWN Aktien (mit im Detail zu klärender Gewinnberechtigung) gegen 7 GSW Aktien. Später gibt es gegebenenfalls einen Nachschlag. Mit den DWN-Aktien kann man dann machen, was man will; die Ansprüche aus der Spruchstelle bleiben davon unberührt.
      Für viele vielleicht verwirrend ist, dass man sich mit dem Wandeln aber Zeit lassen kann, nämlich, wie gesagt, etwas länger als das Spruchverfahren läuft.
      Avatar
      schrieb am 31.05.14 18:27:52
      Beitrag Nr. 628 ()
      Danke für deine Darsstellung!

      Die Probleme die du in einer rechtsverbindilchen Abtretung siehst , betreffen ja nur die letztendliche Sicherheit , falls der Abtreter nicht mehr Zahlungsfähig wäre.
      Sonst könnte man diesen durch den privatrechtlichen Vertrag in Anspruch nehmen.

      Aber das ist doch wohl noch möglich, wenn man schon gewandelt hat, oder?


      Denn es wandeln doch die meisten und eigentlich, so meine ich, ist doch durch Wandlung die Sache beendet und man kann doch nicht, erst Wandeln und dann auch noch sagen, ich will aber jetzt doch noch mehr haben......oder?

      Man hat ja auch seine Aktien aus der Hand gegeben durch Annahme des Vorschlages.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1070EUR +7,54 %
      Mega-Ausbruch – Neubewertung angelaufen?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 31.05.14 00:55:57
      Beitrag Nr. 627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.071.876 von gate4share am 29.05.14 23:28:58Zu den Fragen:

      1) Ja, man kann das Angebot annehmen und profitiert (gerade deshalb) von einer möglichen Nachbesserung des Umtauschverhältnisses im Spruchverfahren. Dieser - mögliche - Nachbesserungsanspruch entsteht bei jedem Umtausch, der zwischen der Eintragung des BuG ins Handelsregisters und einem Zeitpunkt etwa 2-3 Monate nach Abschluss des Spruchverfahrens vorgenommen wird. Sollte im Verfahren eine Erhöhung des Umtauschverhältnisses festgestellt werden, erhalten die einreichenden Aktionäre weitere DWN-Aktien "umsonst" in ihre Depots gebucht. Spitzen werden bar ausgeglichen. Eine Verzinsung des rechnerischen Vorteils des möglicherweise erhöhten Umtauschfaktors findet meines Wissens nicht statt; es wird unterstellt, dass diese in der Kursentwicklung der DWN-Aktie bereits reflektiert wird.
      Darüberhinaus kann im Spruchverfahren auch eine Erhöhung der "Garantiedividende" festgelegt werden. Hier ist die Praxis meines Wissens mittlerweile so, dass derjenige Aktionär, der die Aktie jeweils am Vorabend eines Ex-Tages besaß, eine "Nachbesserung" zu jeder von ihm vereinnahmten Dividende erhält, auch wenn er das Papier nachher veräußert (oder umgetauscht) haben sollte. Diese Nachzahlungen werden von ihrem Entstehungstag (jeweiliger Dividendenzahltag) bis zum Zahltag der Nachbesserung mit 5% über dem Basiszinssatz (aktuell also etwas _weniger_ als 5%) verzinst.
      Es ist nicht notwendig, bei Eintragung des BuG oder zu Beginn des Spruchverfahrens im Besitz der Aktien zu sein, um in den Genuss von Nachbesserungen zu kommen. Es reicht die "Teilnahme" an einer "BuG-Maßnahme" aus, um Nachbesserungen zu dieser Maßnahme (Dividende, Umtauschverhältnis) zu erhalten.

      2) Hierzu kann ich keine Informationen aus erster Hand beisteuern. Folgendes habe ich "gehört": In aller Regel sind die "Nachbesserungsansprüche" nicht als Wertpapier verbrieft und dementsprechend schwierig zu handeln; gleichwohl kann man in privatrechtliche Verträgen einem Dritten seine Ansprüche aus der Spruchstelle (gegen Zahlung) abtreten. Dazu müsste theoretisch die depotführende Bank des abgebenden Aktionärs eine Art Vermerk "eintragen", dass wegen des Vertrages etwaige Leistungen aus der Spruchstelle nicht mehr an den Aktionär sondern den nun begünstigten Dritten geleistet werden. Das setzt meines Wissens voraus, dass die Einreichung aus dem bei Vertragsabschluss bestehenden Depot vorgenommen wurde. Hat man seine Depotverbindung geändert, ist eine Abtretung der Ansprüche kaum mehr möglich, weil der Dritte nicht sicher sein kann, dass der Aktionär am Ende an ihn leistet.
      Stichwort "100 Aktien": Ich weiß nicht, in welchen Losgrößen die genannten Firmen entsprechende Ansprüche ankaufen. Vielleicht sind sie auch an 100 Aktien interessiert. Ich würde aber vermuten, dass die Abwicklungskosten für den Vertrag bei solchen Stückzahlen in keinem sinnvollen Verhältnis mehr zu der gezahlten Prämie stehen.
      Zur Bilanzierung der Ansprüche kann ich ebenfalls wenig sagen; da dafür kein ordentlicher Markt existiert, wäre es für Wirtschaftsprüfer vermutlich unmöglich, objektiv den fairen Wert eines solchen Rechts zu ermitteln - das jedenfalls spräche für einen Ansatz zu 0.
      Avatar
      schrieb am 29.05.14 23:28:58
      Beitrag Nr. 626 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.877.078 von Quidam_Mark am 25.04.14 19:21:16Quidam_mark

      verstehe was die sagst und begründest und sehe das nun auch so.

      Bei dieser Gelegenheit würde mich sehr interessieren, wie das denn mit den Ansprüchen aus einem Spruchverfahren läuft.
      Kann man das Angebot hier annehmen, und dann noch zusätzlich aus dem Spruchstellenverahren kassieren? Wie ich hörte machen die Zinsen da immer schon regelmässig eine Menge aus.

      Und besonders würde mich interessieren, was ja eigentlich mit GSW und Deutsche Wohnen direkt nichts zu tun hat, wie machen es die Unternehmen, die solche Ansprüche aus den Spruchstellenverfahren kaufen.
      Da gibt es einige spezialisierte Unternehmen wie Rheiner Moden, Scherzer und auh der Effektenspiegel AG, die solche Werte halten und dem Verfahren beigetreten sind und entsprechend noch Geld erwarten.

      Diese Ansprüche werden von diesen Firmen bei den Buchwerten, gar nicht bilanziert, also man geht von eine sehr geringen Wert insgesamt aus, obwohl ja bei einzelnen Werten durchaus etwas zusammen kommt.

      Also wenn ein Kleinanleger mit seinen 100 GSW Aktien nun das Angebot annimmt, hat er dann trotzdem noch Anspruch auf die Zahlung nach Spruchstellenverfahren? Und diese Ansprüche kann er dann an diese spezialiserten Firmen verkaufen, oder?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.05.14 22:06:05
      Beitrag Nr. 625 ()
      Zur "95%-Frage" ein Zitat aus dem "Gemeinsamen Bericht", S. 2, zum BuG (siehe HV Unterlagen 2014):

      "Gemäß § 305 AktG ist die Deutsche Wohnen AG verpflichtet, allen außenstehenden GSW Aktionären anzubieten, ihre GSW Aktien gegen eine festzulegende Abfindung zu erwerben (wie näher unter Abschnitt C.2.1.5 beschrieben). Um einen Erwerb von GSW Aktien (oder entsprechenden Übereignungsansprüchen) durch die Deutsche Wohnen AG im Zuge des Abfindungsangebots auf – zusammengerechnet mit den Bestandsaktien – höchstens 95 % minus 10.000 der GSW Aktien zu begrenzen, hat die Deutsche Wohnen AG im Zusammenhang mit dem Abfindungsangebot mit der Deutsche Bank AG (“Drittinvestor”) einen Vertrag geschlossen, in dessen Rahmen sich der Drittinvestor zum Erwerb von 5 % plus 10.000 Aktien (berechnet auf das
      derzeitige Grundkapital der GSW Immobilien AG) verpflichtet."

      Weiteres auf den Seiten 67f.
      Avatar
      schrieb am 28.05.14 22:49:37
      Beitrag Nr. 624 ()
      Zitat von dackelbert: Was mir nicht wirklich klar ist: DWN will ja vermeiden die 95% Hürde zu nehmen damit die dann fällige Grunderwerbsteuer nicht gezahlt werden muss.
      Wie ist das mit einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag vereinbar der das Recht einräumt GSW Aktien im Verhältnis 3:7 in DWN einzutauschen?
      Das ginge doch nur wenn eine dritte Partei mehr als 5% in GSW hält und sich verpflichtet hat sie nicht anzudienen. (?)


      Es bliebe ja noch der Weg zur Not über die Börse zu verkaufen.
      Avatar
      schrieb am 28.05.14 17:33:06
      Beitrag Nr. 623 ()
      Was mir nicht wirklich klar ist: DWN will ja vermeiden die 95% Hürde zu nehmen damit die dann fällige Grunderwerbsteuer nicht gezahlt werden muss.
      Wie ist das mit einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag vereinbar der das Recht einräumt GSW Aktien im Verhältnis 3:7 in DWN einzutauschen?
      Das ginge doch nur wenn eine dritte Partei mehr als 5% in GSW hält und sich verpflichtet hat sie nicht anzudienen. (?)
      • 1
      • 13
      • 76
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      GSW Immobilien (Berlin) IPO 19 bis 23 Euro - hohe Kursgewinne?