WGF-Anleihen (Seite 51)
eröffnet am 20.07.11 13:07:10 von
neuester Beitrag 02.07.23 20:18:59 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 43.919.854 von Cocodrillo am 12.12.12 14:23:22....wenn das Objekt verwertet wird - und wenn nicht ?
Bietet die Eigenverwaltung dem Schuldner Möglichkeiten, eine Verwertung zu be- bzw. verhindern ?
Bietet die Eigenverwaltung dem Schuldner Möglichkeiten, eine Verwertung zu be- bzw. verhindern ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.919.647 von hahn0203 am 12.12.12 13:42:10wenn eine Hypothek auf ein Objekt ins Grundbuch eingetragen wurde, dann ist dort auch der Gläubiger und sein Rang vermerkt. Dieser Gläubiger hat Anspruch auf Befriedigung seiner Rechte entsprechend der Rangfolge im Grundbuch, wenn das Objekt verwertet wird, im Rang nachfolgende Gläubiger (das wäre im angenommenen Fall die Gesamtmenge der Gläubiger aus der Insolvenztabelle) erhalten, wenn etwas übrig bleiben sollte, anteilig den Rest.
Soweit also Hypotheken zugunsten von bestimmten Anleihen als Besicherung eingetragen wurden (was bei mündelsicheren Anleihen meines Wissens beim Antrag am Amtsgericht schon geschehen sein müßte, außerdem aber auch für Hypotheken allgemein gilt), wird zunächst dieser Anspruch befriedigt. In der Rangfolge nachfolgende Gläubiger schlagen sich um den (wenig wahrscheinlichen) Rest.
Soweit also Hypotheken zugunsten von bestimmten Anleihen als Besicherung eingetragen wurden (was bei mündelsicheren Anleihen meines Wissens beim Antrag am Amtsgericht schon geschehen sein müßte, außerdem aber auch für Hypotheken allgemein gilt), wird zunächst dieser Anspruch befriedigt. In der Rangfolge nachfolgende Gläubiger schlagen sich um den (wenig wahrscheinlichen) Rest.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.919.712 von hahn0203 am 12.12.12 13:51:55Wo genau soll das stehen? Kannst du eine Quelle angeben?
Zitat von hahn0203: Frage: Ist eine Insolvenzspezialist unter euch:
Werden bei einer Insolvenz/Planinsolvenz nicht alle Anleihegläubiger gleich behnadelt???? egal wie was besichert ist??
Sinn und Zweck eines Pfandrechtes ist es, im Insolvenzfall ausgesondert und bevorzugt behandelt zu werden - aber wie das bei Eigenverwaltung aussieht ?
Zitat von Herbert H:Zitat von bondmarket: Vom Ablauf vermute ich ja. Allerdings unterliegt z.B. einer Hypothekenanleihe ein ganz bestimmtest Objekt, was von der Besicherung individuell betrachtet werden muss.
Dieses Argument ist zwar auf den ersten Blick stichhaltig, unterstellt aber, dass sich bei der WGF alle Beteiligten bis heute an die Regeln gehalten haben. Ob dem so ist, muss sich erst noch herausstellen...
Das ist die Gefahr, die ich auch sehe. Dass einfach kriminelle Energie noch als Sahnehaeubschen obendrauf kommt.
Ich hatte mal vor zehn Jahren eine Stange Geld in einem angekündigten Übernahmeangebot mit der Adori Aktie verbrannt. Sollte eigentlich nur ein kleiner zwei- bis dreiprozentiger Arbitragedeal werden. Nichts besonderes eigentlich.
Na ja, die Beteiligten (einschliesslich eines Notars) haben dann irgendwann auf Staatskosten Urlaub in Schweden machen dürfen. Und ich war um satte 35% gerupft. Seitdem bin ich vorsichtig.
lt schnigge soll bis ende der woche wieder die notiz in düsseldorf aufgenommen werden
Zitat von bondmarket: Vom Ablauf vermute ich ja. Allerdings unterliegt z.B. einer Hypothekenanleihe ein ganz bestimmtest Objekt, was von der Besicherung individuell betrachtet werden muss.
Dieses Argument ist zwar auf den ersten Blick stichhaltig, unterstellt aber, dass sich bei der WGF alle Beteiligten bis heute an die Regeln gehalten haben. Ob dem so ist, muss sich erst noch herausstellen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.919.587 von bondmarket am 12.12.12 13:28:28
vermuten ist gut, das mache ich auch...., aber ich vermute das alle gleich behandelt werden, egal wie die Besicherung ist, da das geld meiner meinung nach nicht zweckgebunden eingesammelt worden ist.
aber ich weiss es nicht, deshalb ein spezi unter euch
vermuten ist gut, das mache ich auch...., aber ich vermute das alle gleich behandelt werden, egal wie die Besicherung ist, da das geld meiner meinung nach nicht zweckgebunden eingesammelt worden ist.
aber ich weiss es nicht, deshalb ein spezi unter euch
Zitat von Cocodrillo: Hat es einen besonderen Grund, warum in der Aufzählung WGFH04 fehlt ?
Laut WGF ja auch "sicher wie ein Mündel".
Nein, einen besonderen Grund gibt es dafür nicht, auch die WGFH04 ist als mündelsicher testiert.
Nach dem Bericht Q4/2011 sind auch hier bereits existierende werthaltige Assets im Portfolio - im Gegensatz zum WGFH06.
Aldy
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.919.548 von hahn0203 am 12.12.12 13:21:59Vom Ablauf vermute ich ja. Allerdings unterliegt z.B. einer Hypothekenanleihe ein ganz bestimmtest Objekt, was von der Besicherung individuell betrachtet werden muss.