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    Hanse Capital HC Containerflottenfonds Insolvenz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.02.12 15:49:15 von
    neuester Beitrag 13.10.12 12:04:40 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.172.434
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      Avatar
      schrieb am 15.02.12 15:49:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      gibt es hier Anleger, die von dieser Pleite betroffen sind?

      Mich würde interessieren ob schon Anleger rechtliche Schritte eingeleitet haben über versierte Anwälte. Ich meine keine selbsternannten Anlegerschützer aus der Rubrik Schmeißfliegen.

      Ich bin kein Anwalt, aber bei mir sind Anfragen aufgelaufen, was man tun könnte. Deswegen bin ich an einem Erfahrungsaustausch interessiert.
      Bitte meldet Euch!

      Gruß
      elhacim
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.02.12 17:58:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.754.996 von elhacim am 15.02.12 15:49:15http://www.anwalt.de/rechtstipps/hc-useuro-flottenfonds-in-s…
      Avatar
      schrieb am 15.02.12 21:35:33
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: unangemessene Wortwahl, Kritik bitte sachlich formulieren
      Avatar
      schrieb am 16.02.12 14:05:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wo ist nur dein Optimismus hin?

      Vor einem Jahr hast du doch noch so von dem Comeback der Schiffsfonds geschwärmt?
      Avatar
      schrieb am 16.02.12 17:57:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      inzwischen hat sich ja eine richtige Anwaltsindustrie gebildet, die darauf ausgerichtet ist, Anleger in schlecht laufenden geschlossenen Fonds zu betreuen. Wer mehrere geschlossene Fonds im Portfolio hat, wird das sicher selber schon festgestellt haben

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      Avatar
      schrieb am 16.02.12 20:40:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Moin Hasni,
      vor einiger Zeit erschien zu dem Thema ein Artikel in der Septemberausgabe
      der Zeitschrift HANSA, maritimes Journal, der sich sehr umfangreich und mit einiger Satire damit beschäftigt hat. Lies einfach mal den Artikel, den ich
      nachfolgend reingestellt habe. Die Überschrift spricht bereits Bände.

      Gruß
      elhacim

      Achtung Schmeißfliegen!
      Schiffsbeteiligungen sind seit vielen Jahren eine beliebte Form der Kapitalanlage, aber die momentan schwierige Lage in der Schifffahrt ruft selbsternannte Anlegerschützer auf den Plan, die nur Verunsicherung schüren!
      Schmeißfliegen sind eine Familie der Fliegen innerhalb der Zweiflügler. Die Schmeißfliege liebt geruchsintensive organische Stoffe und läßt sich mit Vorliebe auf Exkrementen nieder. Deswegen werden diese Fliegen als besonders lästig und eklig empfunden. Lästige Dinge lösen Assoziationen zu dieser Fliege aus.
      Überall hin, wo es in der Welt der Kapitalanlage Instabilität oder Probleme gibt, werden Rechtsanwälte, die sich selbst vollmundig als Anlegerschützer titulieren, angezogen wie Schmeißfliegen. Nicht die ins Straucheln geratenen Kapitalanlagen sondern die scheinbar wirtschaftliche Perspektivlosigkeit der selbsternannten Retter der Anlegergelder produziert diese Spezies, die sich nichts sehnlicher wünscht, als aus der Schlacht vor Gericht siegreich hervorzugehen. Aber das klappt eher selten!
      Genau diese Spezies hat sich nunmehr auf den Bereich der Schifffahrt kapriziert. Die Formen, wie diese kleine Schar der Anwälte dabei in Erscheinung tritt, sind sehr unterschiedlich aber gleichwohl effizient, weil sie Verunsicherung bei den Anlegern auslösen. Genau das ist auch der tiefere Sinn dieser Aktionen , denn es lassen sich schnell Mandatsverhältnisse daraus entwickeln, die überwiegend dem eigenen Geldbeutel der Anlegerschützer dienen.
      Natürlich ist es naheliegend, dass sich diese Anwälte auf die Schifffahrt stürzen. Die Schifffahrt hat unter den Auswirkungen der Wirtschaftskrise in den letzten drei Jahren besonders gelitten. Neben diesem Problemkreis hat sich die Schifffahrt eigene, quasi hausgemachte, Probleme beschert, in dem zuviele Schiffe in verschiedenen Einsatzbereichen der Schifffahrt bestellt wurden. Die logische Konsequenz aus dieser Situation sind wirtschaftliche und liquiditätswirksame Engpässe, unter denen verschiedene Schiffsgesellschaften zu leiden haben und somit natürlich auch die Anleger.
      Die wirtschaftlichen Notlagen bestehender Schiffsgesellschaften haben Betriebsfortführungskonzepte (BFK) notwendig werden lassen, mit der Folge, dass Anleger gebeten wurden zusätzliche Mittel bereit zu stellen, damit die Schiffsgesellschaft die Krise überstehen kann. In vielen Fällen hat das geholfen und war sinnvoll. Viele BFKs haben die Planzahlen im positven Sinne schon weit hinter sich gelassen. Die Anleger, die von solchen Massnahmen betroffen waren, sind aber sensibilisiert in Bezug auf ihre Kapitalanlage. Die nachhaltige, negative und zum Teil schlecht recherchierte Berichterstattung über die Schifffahrt in vielen Printmedien, hat dazu beigetragen, dass Kapitalanleger in der Schifffahrt verunsichert wurden.
      Genau an diesem Punkt betreten die Anlegerschützer die Bühne und sorgen vollends für Verwirrung. Zwei Vorgehensweisen fallen dabei besonders ins Auge. Eine Methode ist die direkte Ansprache der Anleger durch diese Anwälte. Dies geschieht zum Beispiel durch Presseartikel, die sich mit der Schifffahrt beschäftigen. Wird darin ein solcher Anlegerschützer, um eine Stellungnahme gebeten, was häufig geschieht, zielt dessen Statement natürlich auf mögliche Prospektfehler oder Beratungsfehler beim Verkauf der Anlage ab.
      Erfahrungsgemäß reagieren manche Anleger auf solch einen Artikel, bedingt durch die eigene Unzufriedenheit, und melden sich bei dem Anlegerschutzanwalt. Damit hat der seine erste Hürde genommen, er kennt das Schiff, das Emissionshaus und hat damit sämtliche Daten, um gezielt einen Handelsregisterauszug anzufordern. Mit Hilfe des Handelsregisterauszuges werden die Wohnsitzdaten aller Anleger ermittelt. Dann erfolgt die erste persönliche Ansprache aller Anleger, deren Adressdaten ermittelt werden konnten. Sie erhalten ein Schreiben, das ungefähr einen gleichlautenden Tenor hat, den alle dieser Anlegerschützer verwenden.
      Darin heißt es dann sinngemäß, dass sie die Interessen eines betroffenen Kapitalanlegers, der an dem im Betreff genannten Schiffsfonds beteiligt ist, vertreten. Das Auftragsverhältnis laute auf die Geltendmachung von Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung durch eine Bank oder eine Finanzberatung. Der Mandant habe ferner darum gebeten, dass die Kanzlei Kontakt zu Mitgesellschaftern des Fonds aufnimmt, damit der Sachverhalt weitergehend aufgeklärt werden kann.
      Es kommen sodann Ausführungen, auf Grund welcher vermeintlichen Verfehlungen die Ansprüche geltend gemacht werden sollen. Dies erfolgt mit Formulierungen in der Art: der Mandant wollte sein Geld sicher anlegen und kein Verlustrisiko eingehen, sei aber über die tatsächlichen Risiken nicht belehrt worden. Es fehlte auch der Hinweis, wieviel der Berater als Provision „heimlich“ für den Vertrieb der Fondsbeteiligung erhält. Daraus leiten die Kanzleien dann den Regulierungsanspruch wegen Falschberatung ab. Dieser besteht in der Erstattung des eingesetzten Geldes gegen Beteiligungsübertragung.
      Als Argumente dafür werden die Risiken einer Schiffsbeteiligung angeführt, die bis hin zum Totalverlust führen können. Natürlich ist dieses Argument richtig, aber man muß sich die Frage stellen, ob die beteiligten Anleger Legastheniker sind. In den heute sehr umfangreichen Ausführungen in den Prospekten zu den Chancen und insbesondere zu den Risiken einer solchen Anlage ist sehr detailliert dargestellt, wie risikobehaftet die Anlage ist. Wer sich aber als Anleger mit dem Prospekt über das Beteiligungsangot nicht befasst, der hat unternehmerische Beteiligungen nicht verstanden und sollte besser in Bundesschatzbriefe oder ähnlich mündelsichere Papiere investieren. Aber da üblicherweise Gier das Hirn frisst, hat nur die nahezu steuerfreie Ausschüttung von 8 Prozent ihren bleibenden Eindruck in den Hirnwindungen hinterlassen und alles andere verdrängt.
      Um noch etwas mehr Panik auszulösen wird dann in den Anwaltsschreiben noch auf grottenschlecht recherchierte Presseveröffentlichungen verwiesen, die durchweg schon älter sind und belegen, dass in den Medien vor den Risiken der Kapitalanlage Schiff seit langem gewarnt wird. Danach erhält man sämtliche Adressdaten um Kontakt mit der Kanzlei aufzunehmen. Teilweise erfolgt dies sogar mittels eines Fragebogens, um einen Informationsabgleich zu machen.
      Das System bei dieser Art der Mandatsgewinnung liegt in der Masse der angeschriebenen Anleger. Wenn man einen Fonds mit einem größeren Volumen hat, dann kommt man schnell auf 1500 Anleger und mehr. Wenn man davon nur 1000 Anschriften zweifelsfrei über das Handelsregister ermitteln kann und diese anschreibt, so entstehen zunächst Portokosten von Euro 550,-- plus ca. Euro 20,-- bis 50,-- für den Handelsregisterauszug. Wenn von diesen 1000 Anlegern nur ca. 200 auf das Anschreiben reagieren und es kommt zu einer Erstberatung in der Angelegenheit, dann sind in vielen Fällen erste Honorarforderungen von rd. Euro 100,-- fällig. Es gibt auch Fälle, in denen der Erstkontakt kostenfrei ist, aber das ist die Minderzahl. Aber wenn es so kommt, wie beschrieben, dann hat der Anlegerschützer schon mal Euro 20.000,-- auf dem Konto, ohne großartig tätig gewesen zu sein. Das ist eine interessante Form der Honorarmaximierung, denn viele dieser Verfahren gehen ins Leere, weil die vermeintlichen Fehler, die diese Anlegerschützer meinen entdeckt zu haben, gar nicht durchsetzbar sind.
      Die andere Variante der selbsternannten Anlegerschützer ist die Werbung im Internet auf Seiten, die sich mit der Schifffahrt beschäftigen. Wenn man die kleinen Werbebanner anklickt, dann gelangt man zu Internetseiten von Kanzleien, die dort exzessiv mit den Negativberichten zum Thema Schifffahrt für ihre Dienstleistung werben. Es werden zum Teil an den Haaren herbeigezogene Argumente ins Feld geführt, weshalb Schadenersatzansprüche hergeleitet werden sollen. Ob die angeführten Punkte vor Gericht erfolgreich sein werden, ist schwer zu beurteilen. Aber ein ganz entscheidender Punkt ist in meinen Augen der Informationsgehalt eines Emissionsprospektes. Sämtliche Punkte, die die selbsternannten Anlegerschützer in Feld führen sind in den Prospekten sehr ausführlich dargestellt im Bereich Chancen und Risiken der Anlage und sämtliche Vertriebsprovisionen sind in den Investitionsberechnungen erklärt. Da seit längerer Zeit auch Beratungsprotokolle geführt werden, in denen üblicherweise der Verlauf eines Beratungsgespräches dokumentiert und vom Kunden unterschrieben wird, sehe ich die Erfolgsaussichten für solche Schadenersatzprozesse als nicht sehr hoch an.
      Vielleicht ist ein Urteil des Amtsgerichtes München im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz ganz interessant. Darin haben die Richter befunden: Auch wenn es mühsam zu lesen ist, die Lektüre der Vertragsdetails ist jedem zuzumuten, egal wie Umfangreich sie sind. Wenn dieses Urteil Schule machen sollte, dann stellt sich nur noch die Frage, wer schützt uns eigentlich vor den selbsternannten Anlegerschützern?
      Avatar
      schrieb am 02.03.12 16:47:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      RE: HC Flottenfonds

      wenn ich das richtig sehe, hat König & Cie zwei Schiffe aus der Insolvenz heraus gesteigert und bringt diese jetzt in den
      König & Cie. »Schiffahrts Investment I ein.

      "Die beiden Schiffe, die für König & Cie. mit den Namen "King Julius" und "King Justus" fahren, sind in dieser Woche übernommen worden. Beide Schiffe werden zwischen dem 6. und dem 9. März ihre Charter für den MSC aufnehmen."

      Damit landen die Schiffe jetzt zum dritten Mal im deutschen KG Markt.
      Ursprünglich wurden die Schiffe von der GHF ( als Condor und Astor ) plaziert, wobei die Erstanleger der GHF Schiffe eine positive Rendite erwirtschaftet haben. Verlierer waren die Anleger im HC Flottenfonds ( unsinnig teuer eingekauft !), und sehr gute Chancen auf ein gutes Investment, da sehr billig eingekauft, haben jetzt die Anleger im Schiffahrts Investment I.

      Nach Marktberichten sich die Schiffe zu US$ 4,2 pro Stück versteigert worden. Beide Schiffe müssen erst 2015 in die 20 Jahresklasse.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 12.10.12 14:23:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo elhacim!
      Aus Ihren Beiträgen meine ich zu lesen, dass Sie umfangreiche Erfahrungen haben mit Anlagen, hier speziell mit Schiffsfonds.
      Dass bei den Schiffsfonds derzeit viel schwere See herrscht, dürft jedem klar sein. Nun kommen aber immer mehr Fonds in den Sog der Insolvenz und damit wird es eigentlich voll kritisch, weil alle mit solchen BFK hantieren müssen. In den vielen Diskussionen wird mal über Banken, mal über ein Überangebot an Schiffen, mal mit der schlechten Wirtschaftslage argumentiert. Nun mal eine ganz andere Frage: Ist der Schiffsfond, damit der Anleger in der Not, alle ungenügenden Charterangebote akzeptieren zu müssen, auch wenn es in der Zukunft seine Insolvenz bedeuten wird? Ist es aus kaufmännischer Sicht heraus so sinnvoll diese Konzepte umzusetzen, nur weil die Charterer anscheinend so notleidend sind? Wie kann ein Unternehmen über Jahre so niedrige Charter verlangen, die nicht mal die Eigenkosten decken? Wer ist hier der Spielmacher? Sind die viele Schiffe treibend, ist es die Marktlage, oder warum kann man da einfach keine genügend Charter aushandeln?
      Dieses Gemenge scheint mir zu undurchschaubar! Wenn ich ein Schiff anbiete,
      dann aber gleichzeitig weiß, dass ich damit Konkurs gehen werde, das ist doch hirnrissig, oder? Dann schießen viele Anleger noch Geld nach, das ja die Umstände nicht wirklich beseitig, außer dass es in der Hoffnung mit immer weiter so es eines Tages wieder Licht am Ende des Tunnels gibt. Ist das eigentlich noch normal? Konkrete Frage: Lassen sich wirklich keine besseren Raten beim Verchartern erzielen?
      Vielleicht können Sie hier mal Ihre Ansichten vortragen. MfG
      Avatar
      schrieb am 13.10.12 12:04:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Moin candle_light,

      einen sehr ausführlichen Artikel zu Deinen Fragen findest Du hier!
      Falls Du noch weitere Fragen dazu hast, dann melde Dich gern.

      http://www.mira-anlagen.de/schiffsbeteiligungen-news/1508201…

      Gruß
      elhacim


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