schrieb am 15.02.12 15:49:15
Hallo,
gibt es hier Anleger, die von dieser Pleite betroffen sind?
Mich würde interessieren ob schon Anleger rechtliche Schritte
eingeleitet haben über versierte Anwälte. Ich meine keine
selbsternannten Anlegerschützer aus der Rubrik Schmeißfliegen.
Ich bin kein Anwalt, aber bei mir sind Anfragen aufgelaufen, was
man tun könnte. Deswegen bin ich an einem Erfahrungsaustausch
interessiert.
Bitte meldet Euch!
Gruß
elhacim
schrieb am 16.02.12 14:05:05
Wo ist nur dein Optimismus hin?
Vor einem Jahr hast du doch noch so von dem Comeback der
Schiffsfonds geschwärmt?
schrieb am 16.02.12 17:57:43
inzwischen hat sich ja eine richtige Anwaltsindustrie gebildet, die
darauf ausgerichtet ist, Anleger in schlecht laufenden
geschlossenen Fonds zu betreuen. Wer mehrere geschlossene Fonds im
Portfolio hat, wird das sicher selber schon festgestellt haben
schrieb am 16.02.12 20:40:40
Moin Hasni,
vor einiger Zeit erschien zu dem Thema ein Artikel in der
Septemberausgabe
der Zeitschrift HANSA, maritimes Journal, der sich sehr umfangreich
und mit einiger Satire damit beschäftigt hat. Lies einfach mal den
Artikel, den ich
nachfolgend reingestellt habe. Die Überschrift spricht bereits
Bände.
Gruß
elhacim
Achtung Schmeißfliegen!
Schiffsbeteiligungen sind seit vielen Jahren eine beliebte Form der
Kapitalanlage, aber die momentan schwierige Lage in der Schifffahrt
ruft selbsternannte Anlegerschützer auf den Plan, die nur
Verunsicherung schüren!
Schmeißfliegen sind eine Familie der Fliegen innerhalb der
Zweiflügler. Die Schmeißfliege liebt geruchsintensive organische
Stoffe und läßt sich mit Vorliebe auf Exkrementen nieder. Deswegen
werden diese Fliegen als besonders lästig und eklig empfunden.
Lästige Dinge lösen Assoziationen zu dieser Fliege aus.
Überall hin, wo es in der Welt der Kapitalanlage Instabilität oder
Probleme gibt, werden Rechtsanwälte, die sich selbst vollmundig als
Anlegerschützer titulieren, angezogen wie Schmeißfliegen. Nicht die
ins Straucheln geratenen Kapitalanlagen sondern die scheinbar
wirtschaftliche Perspektivlosigkeit der selbsternannten Retter der
Anlegergelder produziert diese Spezies, die sich nichts sehnlicher
wünscht, als aus der Schlacht vor Gericht siegreich hervorzugehen.
Aber das klappt eher selten!
Genau diese Spezies hat sich nunmehr auf den Bereich der
Schifffahrt kapriziert. Die Formen, wie diese kleine Schar der
Anwälte dabei in Erscheinung tritt, sind sehr unterschiedlich aber
gleichwohl effizient, weil sie Verunsicherung bei den Anlegern
auslösen. Genau das ist auch der tiefere Sinn dieser Aktionen ,
denn es lassen sich schnell Mandatsverhältnisse daraus entwickeln,
die überwiegend dem eigenen Geldbeutel der Anlegerschützer
dienen.
Natürlich ist es naheliegend, dass sich diese Anwälte auf die
Schifffahrt stürzen. Die Schifffahrt hat unter den Auswirkungen der
Wirtschaftskrise in den letzten drei Jahren besonders gelitten.
Neben diesem Problemkreis hat sich die Schifffahrt eigene, quasi
hausgemachte, Probleme beschert, in dem zuviele Schiffe in
verschiedenen Einsatzbereichen der Schifffahrt bestellt wurden. Die
logische Konsequenz aus dieser Situation sind wirtschaftliche und
liquiditätswirksame Engpässe, unter denen verschiedene
Schiffsgesellschaften zu leiden haben und somit natürlich auch die
Anleger.
Die wirtschaftlichen Notlagen bestehender Schiffsgesellschaften
haben Betriebsfortführungskonzepte (BFK) notwendig werden lassen,
mit der Folge, dass Anleger gebeten wurden zusätzliche Mittel
bereit zu stellen, damit die Schiffsgesellschaft die Krise
überstehen kann. In vielen Fällen hat das geholfen und war
sinnvoll. Viele BFKs haben die Planzahlen im positven Sinne schon
weit hinter sich gelassen. Die Anleger, die von solchen Massnahmen
betroffen waren, sind aber sensibilisiert in Bezug auf ihre
Kapitalanlage. Die nachhaltige, negative und zum Teil schlecht
recherchierte Berichterstattung über die Schifffahrt in vielen
Printmedien, hat dazu beigetragen, dass Kapitalanleger in der
Schifffahrt verunsichert wurden.
Genau an diesem Punkt betreten die Anlegerschützer die Bühne und
sorgen vollends für Verwirrung. Zwei Vorgehensweisen fallen dabei
besonders ins Auge. Eine Methode ist die direkte Ansprache der
Anleger durch diese Anwälte. Dies geschieht zum Beispiel durch
Presseartikel, die sich mit der Schifffahrt beschäftigen. Wird
darin ein solcher Anlegerschützer, um eine Stellungnahme gebeten,
was häufig geschieht, zielt dessen Statement natürlich auf mögliche
Prospektfehler oder Beratungsfehler beim Verkauf der Anlage ab.
Erfahrungsgemäß reagieren manche Anleger auf solch einen Artikel,
bedingt durch die eigene Unzufriedenheit, und melden sich bei dem
Anlegerschutzanwalt. Damit hat der seine erste Hürde genommen, er
kennt das Schiff, das Emissionshaus und hat damit sämtliche Daten,
um gezielt einen Handelsregisterauszug anzufordern. Mit Hilfe des
Handelsregisterauszuges werden die Wohnsitzdaten aller Anleger
ermittelt. Dann erfolgt die erste persönliche Ansprache aller
Anleger, deren Adressdaten ermittelt werden konnten. Sie erhalten
ein Schreiben, das ungefähr einen gleichlautenden Tenor hat, den
alle dieser Anlegerschützer verwenden.
Darin heißt es dann sinngemäß, dass sie die Interessen eines
betroffenen Kapitalanlegers, der an dem im Betreff genannten
Schiffsfonds beteiligt ist, vertreten. Das Auftragsverhältnis laute
auf die Geltendmachung von Schadenersatz wegen fehlerhafter
Anlageberatung durch eine Bank oder eine Finanzberatung. Der
Mandant habe ferner darum gebeten, dass die Kanzlei Kontakt zu
Mitgesellschaftern des Fonds aufnimmt, damit der Sachverhalt
weitergehend aufgeklärt werden kann.
Es kommen sodann Ausführungen, auf Grund welcher vermeintlichen
Verfehlungen die Ansprüche geltend gemacht werden sollen. Dies
erfolgt mit Formulierungen in der Art: der Mandant wollte sein Geld
sicher anlegen und kein Verlustrisiko eingehen, sei aber über die
tatsächlichen Risiken nicht belehrt worden. Es fehlte auch der
Hinweis, wieviel der Berater als Provision „heimlich“ für den
Vertrieb der Fondsbeteiligung erhält. Daraus leiten die Kanzleien
dann den Regulierungsanspruch wegen Falschberatung ab. Dieser
besteht in der Erstattung des eingesetzten Geldes gegen
Beteiligungsübertragung.
Als Argumente dafür werden die Risiken einer Schiffsbeteiligung
angeführt, die bis hin zum Totalverlust führen können. Natürlich
ist dieses Argument richtig, aber man muß sich die Frage stellen,
ob die beteiligten Anleger Legastheniker sind. In den heute sehr
umfangreichen Ausführungen in den Prospekten zu den Chancen und
insbesondere zu den Risiken einer solchen Anlage ist sehr
detailliert dargestellt, wie risikobehaftet die Anlage ist. Wer
sich aber als Anleger mit dem Prospekt über das Beteiligungsangot
nicht befasst, der hat unternehmerische Beteiligungen nicht
verstanden und sollte besser in Bundesschatzbriefe oder ähnlich
mündelsichere Papiere investieren. Aber da üblicherweise Gier das
Hirn frisst, hat nur die nahezu steuerfreie Ausschüttung von 8
Prozent ihren bleibenden Eindruck in den Hirnwindungen hinterlassen
und alles andere verdrängt.
Um noch etwas mehr Panik auszulösen wird dann in den
Anwaltsschreiben noch auf grottenschlecht recherchierte
Presseveröffentlichungen verwiesen, die durchweg schon älter sind
und belegen, dass in den Medien vor den Risiken der Kapitalanlage
Schiff seit langem gewarnt wird. Danach erhält man sämtliche
Adressdaten um Kontakt mit der Kanzlei aufzunehmen. Teilweise
erfolgt dies sogar mittels eines Fragebogens, um einen
Informationsabgleich zu machen.
Das System bei dieser Art der Mandatsgewinnung liegt in der Masse
der angeschriebenen Anleger. Wenn man einen Fonds mit einem
größeren Volumen hat, dann kommt man schnell auf 1500 Anleger und
mehr. Wenn man davon nur 1000 Anschriften zweifelsfrei über das
Handelsregister ermitteln kann und diese anschreibt, so entstehen
zunächst Portokosten von Euro 550,-- plus ca. Euro 20,-- bis 50,--
für den Handelsregisterauszug. Wenn von diesen 1000 Anlegern nur
ca. 200 auf das Anschreiben reagieren und es kommt zu einer
Erstberatung in der Angelegenheit, dann sind in vielen Fällen erste
Honorarforderungen von rd. Euro 100,-- fällig. Es gibt auch Fälle,
in denen der Erstkontakt kostenfrei ist, aber das ist die
Minderzahl. Aber wenn es so kommt, wie beschrieben, dann hat der
Anlegerschützer schon mal Euro 20.000,-- auf dem Konto, ohne
großartig tätig gewesen zu sein. Das ist eine interessante Form der
Honorarmaximierung, denn viele dieser Verfahren gehen ins Leere,
weil die vermeintlichen Fehler, die diese Anlegerschützer meinen
entdeckt zu haben, gar nicht durchsetzbar sind.
Die andere Variante der selbsternannten Anlegerschützer ist die
Werbung im Internet auf Seiten, die sich mit der Schifffahrt
beschäftigen. Wenn man die kleinen Werbebanner anklickt, dann
gelangt man zu Internetseiten von Kanzleien, die dort exzessiv mit
den Negativberichten zum Thema Schifffahrt für ihre Dienstleistung
werben. Es werden zum Teil an den Haaren herbeigezogene Argumente
ins Feld geführt, weshalb Schadenersatzansprüche hergeleitet werden
sollen. Ob die angeführten Punkte vor Gericht erfolgreich sein
werden, ist schwer zu beurteilen. Aber ein ganz entscheidender
Punkt ist in meinen Augen der Informationsgehalt eines
Emissionsprospektes. Sämtliche Punkte, die die selbsternannten
Anlegerschützer in Feld führen sind in den Prospekten sehr
ausführlich dargestellt im Bereich Chancen und Risiken der Anlage
und sämtliche Vertriebsprovisionen sind in den
Investitionsberechnungen erklärt. Da seit längerer Zeit auch
Beratungsprotokolle geführt werden, in denen üblicherweise der
Verlauf eines Beratungsgespräches dokumentiert und vom Kunden
unterschrieben wird, sehe ich die Erfolgsaussichten für solche
Schadenersatzprozesse als nicht sehr hoch an.
Vielleicht ist ein Urteil des Amtsgerichtes München im Zusammenhang
mit dem Verbraucherschutz ganz interessant. Darin haben die Richter
befunden: Auch wenn es mühsam zu lesen ist, die Lektüre der
Vertragsdetails ist jedem zuzumuten, egal wie Umfangreich sie sind.
Wenn dieses Urteil Schule machen sollte, dann stellt sich nur noch
die Frage, wer schützt uns eigentlich vor den selbsternannten
Anlegerschützern?
schrieb am 02.03.12 16:47:51
RE: HC Flottenfonds
wenn ich das richtig sehe, hat König & Cie zwei Schiffe aus der
Insolvenz heraus gesteigert und bringt diese jetzt in den
König & Cie. »Schiffahrts Investment I ein.
"Die beiden Schiffe, die für König & Cie. mit den Namen "King
Julius" und "King Justus" fahren, sind in dieser Woche übernommen
worden. Beide Schiffe werden zwischen dem 6. und dem 9. März ihre
Charter für den MSC aufnehmen."
Damit landen die Schiffe jetzt zum dritten Mal im deutschen KG
Markt.
Ursprünglich wurden die Schiffe von der GHF ( als Condor und Astor
) plaziert, wobei die Erstanleger der GHF Schiffe eine positive
Rendite erwirtschaftet haben. Verlierer waren die Anleger im HC
Flottenfonds ( unsinnig teuer eingekauft !), und sehr gute Chancen
auf ein gutes Investment, da sehr billig eingekauft, haben jetzt
die Anleger im Schiffahrts Investment I.
Nach Marktberichten sich die Schiffe zu US$ 4,2 pro Stück
versteigert worden. Beide Schiffe müssen erst 2015 in die 20
Jahresklasse.
SOM