United Mobility Technology !!!!! (Seite 31)
eröffnet am 17.02.12 09:12:07 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 74.731.118 von Wurzlbrumpf am 01.11.23 18:59:44§ 293 Abs. 5 HGB verweist auf § 264d HGB und dieser verwendet das Kriterium des "organisierten Markts". Dass der Freiverkehr kein organisierter Markt ist, kann du z.B. bei Wikipedia nachlesen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.729.750 von Snoopykilla am 01.11.23 15:00:51Interessanter Punkt. In der Pressemitteilung stand: "Wertberichtigung auf UMS GmbH aufgrund externen Wertgutachtens erheblich geringer als im Juli angekündigt"
Im GB S.29 steht aber :"Aufgrund der eigenen von der Geschäftsführung der UMS GmbH und von der UMT AG getragenen
Unternehmensplanung ist der Vorstand überzeugt, dass der Unternehmenswert der UMS GmbH dem aktuellen
Wertansatz in der Bilanz entspricht."
Im GB S.29 steht aber :"Aufgrund der eigenen von der Geschäftsführung der UMS GmbH und von der UMT AG getragenen
Unternehmensplanung ist der Vorstand überzeugt, dass der Unternehmenswert der UMS GmbH dem aktuellen
Wertansatz in der Bilanz entspricht."
Stell mal bitte den link rein das dies im Freiverkehr nicht gilt.
Ich lese immer nur das die Ausnahmen nicht gelten sobald man eine AG ist.
Das ist m.M.n. auch das einzig logische, auf welcher Basis willst du Aktien kaufen/verkaufen ohne konzernabschluss?
Ich lese immer nur das die Ausnahmen nicht gelten sobald man eine AG ist.
Das ist m.M.n. auch das einzig logische, auf welcher Basis willst du Aktien kaufen/verkaufen ohne konzernabschluss?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.719.832 von sacry am 30.10.23 21:37:23
Ich wäre vorsichtig damit, sowas zu behaupten. Auf welche Vorschrift beziehst du dich? Auf § 293 Abs. 5 HGB? Der dürfte für UMT nicht gelten, weil UMT nicht im regulierten Markt, sondern im Freiverkehr gehandelt wird.
Zitat von sacry: Nun habe ich herausgefunden, dass UMT als börsennotiertes Unternehmen verpflichtet ist, die Konzernbilanz zu erstellen und eigentlich spätestens zum 31.05. zu veröffentlichen.
Eine Befreiung, auf die sich UMT beruft, gilt für sie laut HGB nicht !
Ich wäre vorsichtig damit, sowas zu behaupten. Auf welche Vorschrift beziehst du dich? Auf § 293 Abs. 5 HGB? Der dürfte für UMT nicht gelten, weil UMT nicht im regulierten Markt, sondern im Freiverkehr gehandelt wird.
Hab mir jetzt endlich mal den Halbjahresbericht durchgelesen - zur Werthaltigkeit von UMS steht in dem Bericht NICHTS von einem Wertgutachten, sondern nur das man selbst denkt, dass der Ansatz aufgrund der Zukunftsaussichten passt. Das ist schon dreist, insbesondere vor dem Hintergrund der Treffsicherheit seitens UMT in Sschen Prognosen. Man darf hier zu 99% davon ausgehen, dass UMT eher die angedachten max. 500.000 € wert ist und nciht die 8-9 Mio die man angesetzt hat.
Und es gab Infos zu den Verfahren in denen UMT Beklagter ist. Es geht in den Verfahren insgesamt um ca. 1,7 Mio!! Man ist sich natürlich sehr sicher, dass man die Verfahen gewinnt, aber das waren sie ja bei Buchberger auch. Die Lichter gehen langsam aus, hoffe crowww, cyro und edel stocken nochmal auf.
Und es gab Infos zu den Verfahren in denen UMT Beklagter ist. Es geht in den Verfahren insgesamt um ca. 1,7 Mio!! Man ist sich natürlich sehr sicher, dass man die Verfahen gewinnt, aber das waren sie ja bei Buchberger auch. Die Lichter gehen langsam aus, hoffe crowww, cyro und edel stocken nochmal auf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.725.181 von Trebor73 am 31.10.23 19:14:05Nein, UMT bezieht sich eindeutig auf §293 HGB.
Außerdem, hat der Rechtsstreit mit Buchberger die UMT nicht daran gehindert, Konzernbilanz für H1/22 zu erstellen. Damals haben sie einfach die Buchberger-Zahlen von 2021 genommen.
Jetzt hätte UMT die gleichen Zahlen nehmen können, dann könnten wir uns diese Zahlen abziehen und die finanzielle Lage der UMT-Gruppe gekannt. Meine Frage ist jetzt, ob ich den Vorstand und AR in ihrer Funktion für dieses Verhalten persönlich belangen kann?
Außerdem, hat der Rechtsstreit mit Buchberger die UMT nicht daran gehindert, Konzernbilanz für H1/22 zu erstellen. Damals haben sie einfach die Buchberger-Zahlen von 2021 genommen.
Jetzt hätte UMT die gleichen Zahlen nehmen können, dann könnten wir uns diese Zahlen abziehen und die finanzielle Lage der UMT-Gruppe gekannt. Meine Frage ist jetzt, ob ich den Vorstand und AR in ihrer Funktion für dieses Verhalten persönlich belangen kann?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.725.019 von sacry am 31.10.23 18:50:16Kann es sein, dass das damit zusammenhängt dass die "Buchberger-Geschichte" noch nicht abschliessend geklärt/entschieden ist?!
In der Vergangenheit war UMT grenzwertig, aber diesmal ist es ein klarer Verstoß gegen HGB. Da der Vorstand und Aufsichtsrat beide erfahren sind, denke ich, es handelt sich bei der fehlenden Konzernbilanz um Vorsatz. Eine HV ohne Konzernbilanz ist doch ein Witz, soll daher bis zur Vorlage der Konzernbilanz verschoben werden.
Sacry, der Fall UMT ist der SdK schon von mir bekannt seit mindestens 2 Jahren. Die beste Möglichkeit ist es wohl sich auf der HV zu vernetzen. Schreibe mir am besten mal deine Nummer dann kann ich dir noch paar Infos geben.
Bist du dann Mitglied bei der SdK?
Bist du dann Mitglied bei der SdK?
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