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    Erbe Erbe Erbe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.05.12 16:37:26 von
    neuester Beitrag 02.05.12 22:16:53 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.173.992
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      schrieb am 01.05.12 16:37:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      ich habe eine Frage zum Erbe und Pflichteilen bei Halbgeschwistern.

      Unser Opa hat sich nach Tod seines Vaters von seinen Halbgeschwistern "unterbuttern" lassen. Er hatte kein Einblick in das Testament und hat einen Betrag X erhalten der sich Jahre später als viel zu gering rausgestellt hat. Da er anscheinend eine Verzicht unterschrieben hat ist dieser Zug abgefahren.

      Wie ist es wenn seine 3 Halbgeschweister ( alles Schwestern) streben sollten ? Kann er als Halbbruder auch wenn ein Testament vorliegt einen Pflichteil verlangen ?

      Angenommen die Halbgeschwister überschreiben vorher alles Eigentum. Wird es "zurückgerechnet" bei Tod um einen Pflichteil zu bedienen ?


      Eine Schwester lebt in den USA. Wie ist es dort ?

      Danke vorab
      Avatar
      schrieb am 01.05.12 18:02:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      >>>Kann er als Halbbruder auch wenn ein Testament vorliegt einen Pflichteil verlangen ?<<<


      :laugh::laugh::laugh: Gehts noch?
      Avatar
      schrieb am 01.05.12 18:07:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von Waldsperling: >>>Kann er als Halbbruder auch wenn ein Testament vorliegt einen Pflichteil verlangen ?<<<


      :laugh::laugh::laugh: Gehts noch?


      warum ? gibt es unter Geschwistern keinen Pflichteil ?

      Es ist hier kein "Familienchaos".
      Avatar
      schrieb am 01.05.12 18:58:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Pflichtteilsberechtigt ist ein Abkömmling des Eerblassers.
      s.§2303 BGB
      Avatar
      schrieb am 01.05.12 19:17:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von oscarello: Pflichtteilsberechtigt ist ein Abkömmling des Eerblassers.
      s.§2303 BGB


      also nicht der halbbruder ?
      1 Antwort

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      schrieb am 01.05.12 19:25:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.107.996 von Latinl am 01.05.12 19:17:23ja,genau. Und wenn die Schwestern Abkömmlinge haben,sind wiewderum diese
      pflichtteilsberechtigt.
      Avatar
      schrieb am 01.05.12 19:34:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von oscarello: ja,genau. Und wenn die Schwestern Abkömmlinge haben,sind wiewderum diese
      pflichtteilsberechtigt.


      ok danke
      Avatar
      schrieb am 02.05.12 22:16:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Abkömmlinge, Eltern, Ehegatten und Lebenspartner eines Erblassers erhalten daher auch dann eine wirtschaftliche Teilhabe am Nachlass, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind. Zu diesem Zweck steht ihnen gegen den bzw. die vom Erblasser eingesetzten Erben ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser Pflichtteilsanspruch besteht dabei im Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist auf Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages gerichtet."

      http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil_%28Deutschland%29


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