Erbe Erbe Erbe - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.05.12 16:37:26 von
neuester Beitrag 02.05.12 22:16:53 von
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Hallo
ich habe eine Frage zum Erbe und Pflichteilen bei Halbgeschwistern.
Unser Opa hat sich nach Tod seines Vaters von seinen Halbgeschwistern "unterbuttern" lassen. Er hatte kein Einblick in das Testament und hat einen Betrag X erhalten der sich Jahre später als viel zu gering rausgestellt hat. Da er anscheinend eine Verzicht unterschrieben hat ist dieser Zug abgefahren.
Wie ist es wenn seine 3 Halbgeschweister ( alles Schwestern) streben sollten ? Kann er als Halbbruder auch wenn ein Testament vorliegt einen Pflichteil verlangen ?
Angenommen die Halbgeschwister überschreiben vorher alles Eigentum. Wird es "zurückgerechnet" bei Tod um einen Pflichteil zu bedienen ?
Eine Schwester lebt in den USA. Wie ist es dort ?
Danke vorab
ich habe eine Frage zum Erbe und Pflichteilen bei Halbgeschwistern.
Unser Opa hat sich nach Tod seines Vaters von seinen Halbgeschwistern "unterbuttern" lassen. Er hatte kein Einblick in das Testament und hat einen Betrag X erhalten der sich Jahre später als viel zu gering rausgestellt hat. Da er anscheinend eine Verzicht unterschrieben hat ist dieser Zug abgefahren.
Wie ist es wenn seine 3 Halbgeschweister ( alles Schwestern) streben sollten ? Kann er als Halbbruder auch wenn ein Testament vorliegt einen Pflichteil verlangen ?
Angenommen die Halbgeschwister überschreiben vorher alles Eigentum. Wird es "zurückgerechnet" bei Tod um einen Pflichteil zu bedienen ?
Eine Schwester lebt in den USA. Wie ist es dort ?
Danke vorab
>>>Kann er als Halbbruder auch wenn ein Testament vorliegt einen Pflichteil verlangen ?<<<
Gehts noch?
Gehts noch?
Pflichtteilsberechtigt ist ein Abkömmling des Eerblassers.
s.§2303 BGB
s.§2303 BGB
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.107.996 von Latinl am 01.05.12 19:17:23ja,genau. Und wenn die Schwestern Abkömmlinge haben,sind wiewderum diese
pflichtteilsberechtigt.
pflichtteilsberechtigt.
"Abkömmlinge, Eltern, Ehegatten und Lebenspartner eines Erblassers erhalten daher auch dann eine wirtschaftliche Teilhabe am Nachlass, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind. Zu diesem Zweck steht ihnen gegen den bzw. die vom Erblasser eingesetzten Erben ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser Pflichtteilsanspruch besteht dabei im Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist auf Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages gerichtet."
http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil_%28Deutschland%29
http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil_%28Deutschland%29
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