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    Smart Equity AG (Seite 12)

    eröffnet am 03.06.12 11:44:58 von
    neuester Beitrag 18.04.24 15:05:28 von
    Beiträge: 129
    ID: 1.174.629
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    ISIN: DE000A0SMVD5 · WKN: A0SMVD · Symbol: SE3
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      schrieb am 02.07.15 20:27:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      SMART EQUITY AG
      Remscheid
      – ISIN DE 000 AOS MVD 5 –

      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 26.08.2015 um 9.00 Uhr im
      Großen Schulungsraum der DVAG,
      2. Etage,
      Eugenstr. 1 A,
      42897 Remscheid,

      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Neuwahl des Aufsichtsrats

      Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft, Herr Oliver Flaskämper und Herr Martin Rubensdörffer, haben ihre Amtsniederlegung zum Ende der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung erklärt.

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 95 AktG i.V. mit § 5 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG letzter Halbsatz nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die laufende satzungsgemäße Amtsperiode, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, die Herren


      Hans Peter Neuroth, Vorstand der Scherzer & Co. AG, Meerbusch


      Thomas Becker, Rechtsanwalt, Sürth

      zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

      Ergänzende Angaben zur Mitgliedschaft der Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

      Herr Hans Peter Neuroth ist


      Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der HORUS AG, Köln

      Herr Thomas Becker ist derzeit nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat.
      5.

      Beschlussfassung über die Sitzverlegung sowie Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft von Remscheid nach Köln zu verlegen und dementsprechend § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      „Sitz der Gesellschaft ist Köln.“
      6.

      Beschlussfassung über die Neufassung von § 6 Absatz (1) der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 6 Absatz (1) der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      „Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder einer deutschen Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern statt. Die Hauptversammlung muss mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre vor der Versammlung anzumelden haben, einberufen werden.“
      7.

      Beschlussfassung über die Änderung der Schlussbestimmungen sowie Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 9 Absatz (1) der Satzung wie folgt zu ändern:

      „Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger.“


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 19.08.2015 (24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse
      SMART EQUITY AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      FMS CA/CS
      Am Markt 14–16
      28195 Bremen
      Telefax: 04 21 / 3 60 31 53
      E-Mail: hv@neelmeyer.de

      bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen.

      Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 05.08.2015 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 19.08.2015 (24.00 Uhr) zugehen.

      Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien frei verfügen.
      Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf, ihr Nachweis oder der Nachweis der Bevollmächtigung und des Widerrufs der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.


      Anträge und Wahlvorschläge

      Nach dem Aktiengesetz (§§ 126, 127) zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.smartequityag.de zugänglich gemacht, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung schriftlich oder per Telefax bei der Gesellschaft unter der Geschäftsadresse
      SMART EQUITY AG
      Friedrichstr. 95 (Hofseite)
      42897 Remscheid
      Telefax: 02191 - 464 464 7

      eingegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

      Der Jahresabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 liegen während der Geschäftszeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 275.000,00 und die Anzahl von Stückaktien auf 275.000 mit ebenso vielen Stimmen.



      Remscheid, im Juni 2015

      Smart Equity AG

      – Der Vorstand –


      bundesanzeiger 30062015
      Avatar
      schrieb am 14.01.15 20:25:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      Machen die nicht in Internetwährungen ?

      Bitcoin ja unter Druck

      http://www.finanzen.net/devisen/bitcoin-euro-kurs
      Avatar
      schrieb am 17.11.14 07:35:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hm nix neues hier.....
      Avatar
      schrieb am 30.03.14 07:31:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Nachtrag.

      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de

      Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 725763 Bekannt gemacht am: 30.01.2014 09:41 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      30.01.2014


      HRB 725763:Smart Equity AG, Schorndorf, Künkelinstraße 49, 73614 Schorndorf.Änderung der Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 95, 42897 Remscheid. Bestellt als Vorstand: Küfner, Hans Rudi, Remscheid, *23.08.1953; Küfner, Robert Alexander, Remscheid, *15.05.1988, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
      Avatar
      schrieb am 29.03.14 10:46:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      SMART EQUITY AG
      Schorndorf
      – ISIN DE 000 AOS MVD 5 –

      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 07. Mai 2014 um 15.00 Uhr im
      Schützenhaus Remscheid,
      Schützenplatz 1,
      42853 Remscheid,


      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Neuwahl des Aufsichtsrats

      Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft haben ihre Amtsniederlegung zum Ende der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung erklärt.

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 95 AktG i.V. mit § 5 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG letzter Halbsatz nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die nächste satzungsgemäße Amtsperiode, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, die Herren


      Martin Rubensdörffer, Remscheid, Rechtsanwalt


      Rouven de Haan, Heiligenhaus, Diplom-Kaufmann


      Daniela Stratemeyer, Remscheid, Kauffrau

      zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

      Ergänzende Angaben zur Mitgliedschaft der Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

      Herr Martin Rubensdörffer ist



      Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rücker Immobilien Portfolio AG, Remscheid


      Vorsitzender des Aufsichtsrats der WEBERHOF AG, Mülheim an der Ruhr


      Mitglied des Aufsichtsrats der Babylon Capital AG, Frankfurt

      Herr Rouven de Haan ist



      Mitglied des Aufsichtsrats der RIM AG, Remscheid


      Mitglied des Aufsichtsrats der Franca Equity AG, Dortmund

      Frau Daniela Stratemeyer ist derzeit nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat.
      5.

      Beschlussfassung über die Sitzverlegung sowie Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft von Schorndorf nach Remscheid zu verlegen und dem entsprechend § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      „Sitz der Gesellschaft ist Remscheid.“
      6.

      Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Unternehmensgegenstand zu ändern und § 2 Abs. 1 wie folgt neu zu fassen:

      „Gegenstand des Unternehmens ist die


      Herstellung und Verkauf von Spezialcomputern


      Software-Entwicklung


      Aufbau/Betrieb von Computer-Rechenzentren“
      7.

      Beschlussfassung über die Änderung von § 6 Abs. (1) Sätze 1 und 2

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 6 Abs. (1) Sätze 1 und 2 wie folgt zu ändern:

      „Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz statt.“
      8.

      Schaffung eines Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung

      Das bisherige Genehmigte Kapital ist durch Zeitablauf am 13. Februar 2013 erloschen. Zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
      a)

      Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals

      Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zum 06. Mai 2019 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 125.000 durch Ausgabe von bis zu 125.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückstammaktien, gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar, d.h. gemäß § 186 Abs. 5 Aktiengesetz, gewährt werden. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:


      zum Ausgleich von Spitzenbeträgen


      sofern die Kapitalerhöhung zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen erfolgt;


      wenn die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10% des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis bereits ausgegebener Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absätze 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unterschreitet. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.
      Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital und ihre Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 3 Abs. 1 der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung Gebrauch gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos wird.
      b)

      Änderung von § 3 Abs. 3 der Satzung

      § 3 Abs. 3 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

      Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 06. Mai 2019 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 125.000 durch Ausgabe von bis zu 125.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückstammaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar, d.h. gemäß § 186 Abs. 5 Aktiengesetz gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:


      zum Ausgleich von Spitzenbeträgen


      sofern die Kapitalerhöhung zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft gegen Sacheinlagen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen erfolgt;


      wenn die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10% des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung, noch im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absätze 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unterschreitet. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

      Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital und ihre Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 3 Abs. 3 der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung Gebrauch gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos wird.

      Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 7 gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      Die vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre im Falle der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ganz oder teilweise auszuschließen, wird wie folgt begründet:

      Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeiträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses. Dies erleichtert die technische Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre und führt zu Kosteneinsparungen.

      Weiter soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in dem gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Rahmen auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht es, im Interesse des Unternehmens neue Aktien am Kapitalmarkt gezielt zu platzieren, indem die Aktien unter kurzfristiger Ausnutzung einer günstigen Börsensituation zu einem marktnah festgesetzten und möglichst hohen Preis ausgegeben werden. Dadurch kann eine größtmögliche Stärkung des Eigenkapitals erreicht werden.

      Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist nur zulässig, soweit der Gesamtnennbetrag der einmalig oder in Teilbeträgen ausgegebenen neuen Aktien den niedrigeren Betrag von entweder 10% des bei Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals oder 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt. Bei Nutzung dieser Möglichkeiten wird der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der schon börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der Festlegung des Preises nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreiten.

      Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können.

      Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um auch in solchen Fällen erwerben zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Konkrete Erwerbsvorhaben, zu deren Durchführung das Kapital mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen zurzeit nicht.

      Der Ausgabebeitrag für die Aktien wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter ausgewogener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 30. April 2014 (24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse
      SMART EQUITY AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      Am Markt 14–16
      28195 Bremen
      Telefax 0421/3603153
      E-Mail: hv@neelmeyer.de


      bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen.

      Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 16. April 2014 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 30. April 2014 (24.00 Uhr) zugehen.

      Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien frei verfügen.

      Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf, ihr Nachweis oder der Nachweis der Bevollmächtigung und des Widerrufs der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Anträge und Wahlvorschläge

      Nach dem Aktiengesetz (§§ 126, 127) zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.smartequityag.de zugänglich gemacht, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung schriftlich oder per Telefax bei der Gesellschaft unter der Geschäftsadresse
      SMART EQUITY AG
      Friedrichstr. 95 (Hofseite)
      42897 Remscheid
      Telefax 02191 - 464 464 7


      eingegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.



      Remscheid, im März 2014

      Smart Equity AG

      – Der Vorstand –

      quelle bundesanzeiger vom 28.03.2014

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      Avatar
      schrieb am 11.03.14 10:11:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      Trotz Ankündigung war nix im aktuellen NWJ über das Unternehmen.
      Avatar
      schrieb am 08.02.14 15:32:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von Sly1962: ich habe gehört das die KE zu 18 € kommen soll...kann jemand das bestätigen


      Wenn ich mir die HV Einladungen der letzten Jahre anschaue, sehe ich nicht mal was von einem Beschluss zu genehmigtem Kapital. Aber vielleicht sind die ja unvollständig.
      Avatar
      schrieb am 08.02.14 14:23:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      ich habe gehört das die KE zu 18 € kommen soll...kann jemand das bestätigen
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 09:23:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es wundert mich, dass sich das NWJ für sowas hergibt. Aber wer weiß, wer da mit wem im Hintergrund in die Kiste steigt.
      Mit Bitcoin Mining sind sie ein paar Jahre zu spät dran und ob man mit Mining von den anderen 10.000 Cryptoschrottwährungen noch was verdienen kann?
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 09:14:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Uiuiuiui:

      -keinerlei IR-Info auf der Webseite
      -der letzte veröffentlichte JA lt. eBAnz von 2010
      -Bilanzsumme kleiner als 'ne mittlere Autowerkstatt


      interessant ist aber, dass sie anscheinend Mining betreiben wollen

      watchlist und ne laaaange Kneifzange besorgen...
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