Windreich AG - auf ein Neues (Seite 1211)
eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
neuester Beitrag 05.03.24 19:49:43 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 45.315.585 von janssen1 am 23.08.13 23:20:05@ Jansen
natürlich kann Windreich nach Abauf den Strom direkt an z.B Großkunden direkt vermarkten, das geht nach EEG heute schon und wird PV-Anlagen schon praktiziert. Da es zudem grüner Strom ist, läßt sich auch wesentlich mehr als 4 cent pro Kwh erzielen.
natürlich kann Windreich nach Abauf den Strom direkt an z.B Großkunden direkt vermarkten, das geht nach EEG heute schon und wird PV-Anlagen schon praktiziert. Da es zudem grüner Strom ist, läßt sich auch wesentlich mehr als 4 cent pro Kwh erzielen.
Das ist ja auch richtig. Der Tarif wird aber auch erst mit Inbetriebnahme der Anlage gesichert (dachte ich bisher). Wenn sich das EEG bis zur Inbetriebnahme der Anlage ändert, dann gelten die neuen Tarife des neuen EEGs. Ob nun sich das EEG (bzw. die Tarife) bis dahin ändert? Keine Ahnung, aber auf Grund der schon geposteten Meldungen nicht ganz unwahrscheinlich. Vielleicht wird es dann besser, vielleicht auch schlechter.
Aber keine Ahnung, ob es für Offshore eine Ausnahme gibt und der bei Genehmigung geltende Tarif gesichert ist...
Aber keine Ahnung, ob es für Offshore eine Ausnahme gibt und der bei Genehmigung geltende Tarif gesichert ist...
Nimmt eine Windenergieanlage vor dem
1. Januar 2018 ihren Betrieb auf, kann der Betreiber
das sogenannte Stauchungsmodell nutzen: Eine
Kilowattstunde wird dann mit 19 Cent vergütet.
Dabei sinkt aber auch die reguläre Zeit der An
fangsvergütung auf acht Jahre
Quelle:
http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/2013…
1. Januar 2018 ihren Betrieb auf, kann der Betreiber
das sogenannte Stauchungsmodell nutzen: Eine
Kilowattstunde wird dann mit 19 Cent vergütet.
Dabei sinkt aber auch die reguläre Zeit der An
fangsvergütung auf acht Jahre
Quelle:
http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/2013…
Einspeisevergütung für Offshore-Windparks im Rahmen des EEG
Das EEG sieht für Offshore-Windparks, die vor dem 01. Januar des Jahres 2018 in Betrieb gehen, derzeit zwei unterschiedliche Vergütungsansätze vor.
Inanspruchnahme der Anfangsvergütung von 15 ct/kWh über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren, oder
Inanspruchnahme einer Anfangsvergütung von 19 ct/kWh für insgesamt 8 Jahre (sog. optionales Stauchungsmodell)
Nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums liegt die Grundvergütung pauschal bei 3,5 ct/kWh.
Quelle:
http://www.offshore-windenergie.net/politik/eeg-verguetung
Das EEG sieht für Offshore-Windparks, die vor dem 01. Januar des Jahres 2018 in Betrieb gehen, derzeit zwei unterschiedliche Vergütungsansätze vor.
Inanspruchnahme der Anfangsvergütung von 15 ct/kWh über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren, oder
Inanspruchnahme einer Anfangsvergütung von 19 ct/kWh für insgesamt 8 Jahre (sog. optionales Stauchungsmodell)
Nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums liegt die Grundvergütung pauschal bei 3,5 ct/kWh.
Quelle:
http://www.offshore-windenergie.net/politik/eeg-verguetung
Ich beschaeftig mir nicht so viel mit Deutsche Politik, aber habe ich es Richtig das die FDP eine kleine Partei ist (max 10%)?
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.315.437 von janssen1 am 23.08.13 22:50:18Ich bin zwar nicht investiert, habe in letzter Zeit aber aufmerksam die Diskussion hier verfolgt und wurde köstlich unterhalten. Danke dafür an alle Beteiligten!
Ja, oke; fuer neue Situationen kann dass sein; dass glaube ich. Aber fuer bestehende kann man dass nicht machen. Wenn man das fuer neue tut werde das schon sehr schlimm sein. Fuer bestehende geht natuerlich zu weit und das lese ich auch nergens.
Na es kann noch gut auspacken fuer Windreich. Investierders in Solar koennen dann jetzt investieren in DB und Austerngrund.
Die Anleiher brauchen nur GT1 und MEG1. In die MEG1pitch steht auch die EEG-umlage. Herr Balz hat mir mitgeteilt das es fuer al die genannte Projecte sicher ist.
Na es kann noch gut auspacken fuer Windreich. Investierders in Solar koennen dann jetzt investieren in DB und Austerngrund.
Die Anleiher brauchen nur GT1 und MEG1. In die MEG1pitch steht auch die EEG-umlage. Herr Balz hat mir mitgeteilt das es fuer al die genannte Projecte sicher ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.315.247 von janssen1 am 23.08.13 22:19:53googeln Sie einfach nach "Brüderle EEG" und lesen sich durch was dieser Herr so plant...
An MEG1, Austerngrund , DB , etc ist schon viele Jahren projectiert und investiert. Fuer dieser Projecte wird man die EEG-umlage nicht aendern; logisch. Fuer neue Anfrage bei der BSH kann die EEG-umlage eraendern.
Fuer neue PV-anlage [Sonne energie] kann die EEG-umlage natuerlich auch senken.
Fuer neue PV-anlage [Sonne energie] kann die EEG-umlage natuerlich auch senken.