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    Windreich AG - auf ein Neues (Seite 1211)

    eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
    neuester Beitrag 05.03.24 19:49:43 von
    Beiträge: 14.506
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      Avatar
      schrieb am 24.08.13 00:12:32
      Beitrag Nr. 2.406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.315.585 von janssen1 am 23.08.13 23:20:05@ Jansen

      natürlich kann Windreich nach Abauf den Strom direkt an z.B Großkunden direkt vermarkten, das geht nach EEG heute schon und wird PV-Anlagen schon praktiziert. Da es zudem grüner Strom ist, läßt sich auch wesentlich mehr als 4 cent pro Kwh erzielen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.13 00:02:27
      Beitrag Nr. 2.405 ()
      Das ist ja auch richtig. Der Tarif wird aber auch erst mit Inbetriebnahme der Anlage gesichert (dachte ich bisher). Wenn sich das EEG bis zur Inbetriebnahme der Anlage ändert, dann gelten die neuen Tarife des neuen EEGs. Ob nun sich das EEG (bzw. die Tarife) bis dahin ändert? Keine Ahnung, aber auf Grund der schon geposteten Meldungen nicht ganz unwahrscheinlich. Vielleicht wird es dann besser, vielleicht auch schlechter.

      Aber keine Ahnung, ob es für Offshore eine Ausnahme gibt und der bei Genehmigung geltende Tarif gesichert ist...
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      Avatar
      schrieb am 23.08.13 23:43:21
      Beitrag Nr. 2.404 ()
      Nimmt eine Windenergieanlage vor dem
      1. Januar 2018 ihren Betrieb auf, kann der Betreiber
      das sogenannte Stauchungsmodell nutzen: Eine
      Kilowattstunde wird dann mit 19 Cent vergütet.
      Dabei sinkt aber auch die reguläre Zeit der An
      fangsvergütung auf acht Jahre

      Quelle:
      http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/2013…
      Avatar
      schrieb am 23.08.13 23:20:05
      Beitrag Nr. 2.403 ()
      Einspeisevergütung für Offshore-Windparks im Rahmen des EEG

      Das EEG sieht für Offshore-Windparks, die vor dem 01. Januar des Jahres 2018 in Betrieb gehen, derzeit zwei unterschiedliche Vergütungsansätze vor.

      Inanspruchnahme der Anfangsvergütung von 15 ct/kWh über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren, oder
      Inanspruchnahme einer Anfangsvergütung von 19 ct/kWh für insgesamt 8 Jahre (sog. optionales Stauchungsmodell)

      Nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums liegt die Grundvergütung pauschal bei 3,5 ct/kWh.

      Quelle:
      http://www.offshore-windenergie.net/politik/eeg-verguetung
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      Avatar
      schrieb am 23.08.13 23:03:48
      Beitrag Nr. 2.402 ()
      Ich beschaeftig mir nicht so viel mit Deutsche Politik, aber habe ich es Richtig das die FDP eine kleine Partei ist (max 10%)?

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      Avatar
      schrieb am 23.08.13 22:59:48
      Beitrag Nr. 2.401 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.315.437 von janssen1 am 23.08.13 22:50:18Ich bin zwar nicht investiert, habe in letzter Zeit aber aufmerksam die Diskussion hier verfolgt und wurde köstlich unterhalten. Danke dafür an alle Beteiligten!
      Avatar
      schrieb am 23.08.13 22:50:18
      Beitrag Nr. 2.400 ()
      Ja, oke; fuer neue Situationen kann dass sein; dass glaube ich. Aber fuer bestehende kann man dass nicht machen. Wenn man das fuer neue tut werde das schon sehr schlimm sein. Fuer bestehende geht natuerlich zu weit und das lese ich auch nergens.

      Na es kann noch gut auspacken fuer Windreich. Investierders in Solar koennen dann jetzt investieren in DB und Austerngrund.
      Die Anleiher brauchen nur GT1 und MEG1. In die MEG1pitch steht auch die EEG-umlage. Herr Balz hat mir mitgeteilt das es fuer al die genannte Projecte sicher ist.
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      Avatar
      schrieb am 23.08.13 22:29:01
      Beitrag Nr. 2.399 ()
      Werde ich tun.

      Ein Vertrag mit z.B.:
      http://www.ews-schoenau.de/?
      Avatar
      schrieb am 23.08.13 22:26:46
      Beitrag Nr. 2.398 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.315.247 von janssen1 am 23.08.13 22:19:53googeln Sie einfach nach "Brüderle EEG" und lesen sich durch was dieser Herr so plant...
      Avatar
      schrieb am 23.08.13 22:19:53
      Beitrag Nr. 2.397 ()
      An MEG1, Austerngrund , DB , etc ist schon viele Jahren projectiert und investiert. Fuer dieser Projecte wird man die EEG-umlage nicht aendern; logisch. Fuer neue Anfrage bei der BSH kann die EEG-umlage eraendern.

      Fuer neue PV-anlage [Sonne energie] kann die EEG-umlage natuerlich auch senken.
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