Versäumnisurteil - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.02.13 22:28:54 von
neuester Beitrag 14.12.13 12:46:43 von
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Hallo !
Habe eine Vollstreckbare Ausfertigung ( Versäumnisurteil) gegenüber einem deutschen Bürger!
Zur Zeit ist diese nicht einbringbar!( Frühestenz in einigen Jahren)
Hat wer eine Idee wie man dieses Versäumnisurteil zu Geld machen kann oder dergleichen?
Habe eine Vollstreckbare Ausfertigung ( Versäumnisurteil) gegenüber einem deutschen Bürger!
Zur Zeit ist diese nicht einbringbar!( Frühestenz in einigen Jahren)
Hat wer eine Idee wie man dieses Versäumnisurteil zu Geld machen kann oder dergleichen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.171.740 von eis100 am 21.02.13 22:28:54Bist du kein deutscher Bürger? (Frage ist ernst gemeint)
Bin ein Bürger aus der EU und leider von diesem Bürger rechtskräftig betrogen worden!
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.171.869 von eis100 am 21.02.13 23:09:03Hat ein deutsches Gericht das Versäumnisurteil erlassen? Wegen z.B. Mietschulden?
Ein Gericht in Hessen hat dieses Versäumnisurteil erlassen, nur der Beklagte kann oder ev. will nicht zahlen!
Er hat eine eidenstaatliche Erklärung abgegeben
Er hat eine eidenstaatliche Erklärung abgegeben
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.171.905 von eis100 am 21.02.13 23:23:45Dann ist da nichts zu holen und die Forderung ist nicht wert. Kauf dir niemand ab.
Vielleicht hat ja wer eine Idee, wie man doch noch die Forderung zu Geld machen kann? Wie schaut das bezüglich Abschreibposten bei der Steuererklärung oder dergleichen aus?
An einer solchen Information bin ich auch interessiert. Dann könnte ich haufenweise Akten von gebeutelten Gläubigern bald archivieren.
Ja wo sind denn die ganzen Threads hingekommen. Wird wohl der einzige sein der stehenbleibt.
Schade für den Rekord
Ja das waren noch Zeiten als man erst nach einem Monat einen Thread eröffnen konnte und nur 5 Beiträge am Tag schreiben konnte.
Schade für den Rekord
Ja das waren noch Zeiten als man erst nach einem Monat einen Thread eröffnen konnte und nur 5 Beiträge am Tag schreiben konnte.
Welches Steuerrecht kommt denn zur Anwendung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.171.959 von eis100 am 21.02.13 23:47:54Er hat eine eidenstaatliche Erklärung abgegeben......
Vielleicht hat ja wer eine Idee, wie man doch noch die Forderung zu Geld machen kann?
nun, das Problem der Quadratur des Kreises ist weit eher lösbar....
.....als dein Problem
Vielleicht hat ja wer eine Idee, wie man doch noch die Forderung zu Geld machen kann?
nun, das Problem der Quadratur des Kreises ist weit eher lösbar....
.....als dein Problem
naja keine zielführende Antwort
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.189.989 von eis100 am 26.02.13 22:26:18Tut mir aber leid. Ein Problem reinstellen, sich alles aus der Nase ziehen lassen. Keine wirklichen Antworten geben- siehe Silberpfeils Anfrage- und sich dann beschweren. Tut mir eigentlich nicht wirklich Leid um dich. Buch es ab unter Lebenserfahrung. Viel Glück beim nächsten Mal.
Entschuldigung, aber ich kenne mich ja nicht aus? Daher ersuche ich ja um Infos??????
Habe jemanden der die weiteren Kosten für die Forderung übernehemen will und dafür 50 % vom Ertrag kassieren will?
Ist das in dieser Branche normal, oder wird eher zu einem Fixpreis die Forderung übernommen?
Was hält Ihr davon?
Ist das in dieser Branche normal, oder wird eher zu einem Fixpreis die Forderung übernommen?
Was hält Ihr davon?
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.317.923 von eis100 am 27.03.13 20:18:17Ich würde das Thema mal interessehalber diskutieren. Mit weiteren Kosten sind die Kosten der ZV gemeint, nehme ich mal an. Wie hoch sind die? Ermittelt sich aus dem Gegenstandswert, gebildet aus der Hauptforderung, den Zinsen und den Kosten der (bisherigen) ZV. Wie hoch ist also die Hauptforderung und wie hoch sind die Kosten der Zwangsvollstreckung.
So am Rande- je weniger Informationen du hier einbringst, desto oberflächlicher fallen die Antworten aus.
So am Rande- je weniger Informationen du hier einbringst, desto oberflächlicher fallen die Antworten aus.
Gibt es ein Inkassobüro, das diese wertlose Forderung zum Steuerabschreiben oder dergleichen aufkauft?
Die Forderung ist gegen einen deutschen Staatsbürger nach Deutschem Recht
Die Forderung ist gegen einen deutschen Staatsbürger nach Deutschem Recht
Schade, dass niemand eine Idee hat!
Gibt es jemanden mit Infos über diese Angelegenheit?
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.039.724 von eis100 am 12.12.13 19:04:05vergiss es einfach
einem nackten Mann kann niemand in die Tasche greifen - wusstest du das nicht ?
einem nackten Mann kann niemand in die Tasche greifen - wusstest du das nicht ?
klingt logisch, aber vielleicht hat wer Interesse am Kauf, der dies steuerlich absetzen kann?
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