Geht Modell Goldfinger für Abgeltungsteuer? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.03.13 14:38:32 von
neuester Beitrag 12.04.13 15:53:41 von
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Hallo,
soweit ich weiß, wird beim Steuersparmodell Goldfinger nur die Einkommenssteuer reduziert und es lohnt sich erst ab einem Jahreseinkommen von 500.000€.
Statt Gold soll das laut Auskunft eines Steuerfachanwaltes auch mit Wertpapieren gehen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit mit dem Modell einen Verlustvortrag nach EStG §20 oder §23 zu generieren?
Wahrscheinlich dämliche Frage, dann wurden das ja alle machen und es hätte sich schon herumgesprochen.
http://news.steuerfinder.com/betrieb/sonstige-betriebliche-t…
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/steuern/u…
Besten Dank im voraus!
soweit ich weiß, wird beim Steuersparmodell Goldfinger nur die Einkommenssteuer reduziert und es lohnt sich erst ab einem Jahreseinkommen von 500.000€.
Statt Gold soll das laut Auskunft eines Steuerfachanwaltes auch mit Wertpapieren gehen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit mit dem Modell einen Verlustvortrag nach EStG §20 oder §23 zu generieren?
Wahrscheinlich dämliche Frage, dann wurden das ja alle machen und es hätte sich schon herumgesprochen.
http://news.steuerfinder.com/betrieb/sonstige-betriebliche-t…
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/steuern/u…
Besten Dank im voraus!
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.336.819 von CHBeau2 am 31.03.13 14:38:32Nein; deswegen nicht.
Sondern deswegen, weil es reativ wenige Leute gibt, die in einer solchen Verlegenheit stecken.
Und diese Leute tratschen es nicht herum.
Auch darum hört man davon recht wenig.
Sondern deswegen, weil es reativ wenige Leute gibt, die in einer solchen Verlegenheit stecken.
Und diese Leute tratschen es nicht herum.
Auch darum hört man davon recht wenig.
Für die Abgeltungsteuer kann man nicht mal manche "normale" Verluste anrechnen, z.B. verfallene Optionsscheine, delistete Titel, ausgeknockte Papiere usw., warum sollte sowas hier funktionieren?
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.336.819 von CHBeau2 am 31.03.13 14:38:32Nein, der Trick ist ja gerade, dass es sich um steuerfreie Einkünfte (mit Progressionsvorbehalt) handelt. Das zu versteuernde Einkommen wird durch diese Modelle nicht verändert, nur der Steuersatz wird "manipuliert".
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.339.513 von Taxadvisor am 01.04.13 13:58:18So richtig habt ihr das nicht verstanden. Die Ltd wird aufgelöst und dann sind 1 Million steuerfrei. Guckst Du!
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.379.833 von sukraman am 07.04.13 13:08:21Nein.
Der Progressionsvorbehalt kommt dann auch zum Zuge, welcher aber, wenn man im Bereich eines hohen Durchschnittssteuersatzes versteuert, nur eine geringfügige Auswirkung hat.
Der Progressionsvorbehalt kommt dann auch zum Zuge, welcher aber, wenn man im Bereich eines hohen Durchschnittssteuersatzes versteuert, nur eine geringfügige Auswirkung hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.336.819 von CHBeau2 am 31.03.13 14:38:32Hallo,
die Idee dahinter ist, das Gold im Umlaufvermögen zu halten. Nur dann kommt es durch den Ankauf von Gold zum großen "Verlust" im ersten Jahr.
Daraus folgt aber, dass die Einkünfte auf jeden Fall gewerblich sind. Wir kommen somit nicht in die §§ 20, 23 EStG, selbst wenn man Wertpapiere statt Gold nehmen würde. Gold eignet sich aber vermutlich eher, weil man mit einer Goldfinger-Gesellschaft vornehmlich Steuern sparen möchte und die Kauf- und Verkaufszeitpunkte relativ feststehen.
Damit die Steuergestaltung funktioniert, müssen die Einkünfte in Deutschland steuerfrei bleiben. Ansonsten käme es beim Verkauf des Goldes zur vollen Versteuerung und das wäre hässlich. Hierzu ein interessantes Urteil vom FG-Hessen: http://news.steuerfinder.com/betrieb/sonstige-betriebliche-t…. Es entschied in einem solchen Fall, dass der Verlust zwar anerkannt, aber in Deutschland zu besteuern sei. So löst sich eine aufwendige Steuergestaltung dann schnell in Luft auf.
Viele Grüße
die Idee dahinter ist, das Gold im Umlaufvermögen zu halten. Nur dann kommt es durch den Ankauf von Gold zum großen "Verlust" im ersten Jahr.
Daraus folgt aber, dass die Einkünfte auf jeden Fall gewerblich sind. Wir kommen somit nicht in die §§ 20, 23 EStG, selbst wenn man Wertpapiere statt Gold nehmen würde. Gold eignet sich aber vermutlich eher, weil man mit einer Goldfinger-Gesellschaft vornehmlich Steuern sparen möchte und die Kauf- und Verkaufszeitpunkte relativ feststehen.
Damit die Steuergestaltung funktioniert, müssen die Einkünfte in Deutschland steuerfrei bleiben. Ansonsten käme es beim Verkauf des Goldes zur vollen Versteuerung und das wäre hässlich. Hierzu ein interessantes Urteil vom FG-Hessen: http://news.steuerfinder.com/betrieb/sonstige-betriebliche-t…. Es entschied in einem solchen Fall, dass der Verlust zwar anerkannt, aber in Deutschland zu besteuern sei. So löst sich eine aufwendige Steuergestaltung dann schnell in Luft auf.
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