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    Ryanair - Aktie im Steilflug (Seite 22)

    eröffnet am 07.04.13 19:57:02 von
    neuester Beitrag 29.01.24 14:45:55 von
    Beiträge: 580
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      Avatar
      schrieb am 18.10.16 17:27:30
      Beitrag Nr. 370 ()
      Das Kriterium für den STOXX 50 ist die Marktkapitalisierung bezogen auf den Streubesitz. Der Streubesitz beträgt ca. 65%.
      Avatar
      schrieb am 18.10.16 16:41:48
      Beitrag Nr. 369 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.499.978 von aaspere am 18.10.16 16:12:52Von der Kapitalisierung könnte es reichen. Man hat ja die Größe der Dt. Bank....
      Avatar
      schrieb am 18.10.16 16:12:52
      Beitrag Nr. 368 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.498.949 von kainza am 18.10.16 14:32:52
      Zitat von kainza: Gibt es dort überhaupt Fluggesellschaften?
      Jetzt wäre es eigentlich an der Zeit ein paar Banken zu ersetzen. :D

      Nein, Airlines jibbet dort noch nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.10.16 14:32:52
      Beitrag Nr. 367 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.498.586 von aaspere am 18.10.16 13:41:14Gibt es dort überhaupt Fluggesellschaften?
      Jetzt wäre es eigentlich an der Zeit ein paar Banken zu ersetzen. :D
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.10.16 13:41:14
      Beitrag Nr. 366 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.498.169 von kainza am 18.10.16 12:47:38
      Zitat von kainza: Ist halt inzwischen ein Bluechip....

      Noch nicht. Erst, wenn Ryanair im STOXX 50 geführt wird.
      3 Antworten

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      schrieb am 18.10.16 12:47:38
      Beitrag Nr. 365 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.498.076 von aaspere am 18.10.16 12:39:49Ist halt inzwischen ein Bluechip....
      Die Marktkapitalisierung ist um ein Vielfaches höher als die der Lufthansa...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.10.16 12:39:49
      Beitrag Nr. 364 ()
      Gewinnwarnung.
      http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/…
      Die Shareholder scheint das nicht sonderlich zu beeindrucken. Das sitzen wir auf einer A.......backe ab. :)
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.10.16 17:23:57
      Beitrag Nr. 363 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.492.664 von nickelich am 17.10.16 15:22:02
      Zitat von nickelich: Mit meiner Größe fliege ich nicht mit Ryanair. Das muß ich mir nicht antun.
      Aber gute Freunde von mir flogen mehrmals mit Ryanair und hatten Ärger. Es lief erst nach Einschaltung eines Anwalts. Ihrer Empfehlung, gleich einen Anwalt einzuschalten, wenn Ryanair nicht postwendend reagiert, kann ich nur zustimmen.

      Und Du glaubst, dass es z.B. bei LH bequemer ist? In der Eco ist es überall unbequem, wenn man eine bestimmte Körpergröße übersteigt, es sei denn man sitzt in den Notausgangsreihen. Aber, jeder mag mit der Airline fliegen, die ihm zusagt.
      Die Berichte "Freunde von mir haben das und das mit der und der Airline erlebt" sollte man immer mit größter Vorsicht behandeln. Meist stimmen die Geschichten vorne und hinten nicht oder haben sich völlig anders zugetragen. Ich berichte immer nur das, was ich selber erlebt habe und auch beweisen kann.
      Avatar
      schrieb am 17.10.16 15:22:02
      Beitrag Nr. 362 ()
      Mit meiner Größe fliege ich nicht mit Ryanair. Das muß ich mir nicht antun.
      Aber gute Freunde von mir flogen mehrmals mit Ryanair und hatten Ärger. Es lief erst nach Einschaltung eines Anwalts. Ihrer Empfehlung, gleich einen Anwalt einzuschalten, wenn Ryanair nicht postwendend reagiert, kann ich nur zustimmen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.10.16 14:48:08
      Beitrag Nr. 361 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.492.040 von nickelich am 17.10.16 13:16:45
      Zitat von nickelich: Wie wahr, wie wahr! Ohne einen Anwalt kommen Sie nicht weiter, wenn Sie berechtigte Forderungen gegen RYANAIR durchsetzen wollen.

      Auch dieser dialektische Ausweg ist Dir ein wenig verbaut. :laugh:
      Weil Ryanair selten Unpünktlichkeiten hat, wird es auch nur wenige Fälle geben, wo die 261/2004 in Anspruch genommen wird. Fast jede Airline, und somit auch Ryanair, versucht sich um die Ausgleichszahlung herum zu drücken. Das liegt einfach in der Natur der Sache, dass häufig zunächst die außergewöhnlichen Umstände strapaziert werden, die dann von der Ausgleichszahlung befreien sollen. Das funktioniert nicht immer. Bei mir und LH hatte es z.B. nicht funktioniert, und LH hat nach dem Anwaltsschreiben klaglos ("ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", da habe ich mich schlapp gelacht) gezahlt; auch den Anwalt.
      Da Du, nickelich, ja ein bekennender Ryanair-Kritiker bist, frage ich mal nur ganz scheinheilig, ob Du jemals mit Ryanair geflogen bist, und wenn ja, Ansprüche nach 261/2004 erhoben hast, die dann abgelehnt wurden. Und war dann der Weg zum Anwalt erfolgreich?
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