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    Verkauf Bezugsrechte Commerzbank ohne Order - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.05.13 14:44:10 von
    neuester Beitrag 03.06.13 13:09:55 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.181.949
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      schrieb am 17.05.13 14:44:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen! Ich lese hier regelmäßig mit und habe mich nun angemeldet, um den Experten hier folgende Frage zu stellen - eine Recherche im Internet hat leider nicht den gewünschten Erfolg gebracht:

      Meine depotführende Bank hat gestern ohne eine Order einen Teil meiner CoBa Bezugsrechte unlimitiert veräußert. Zuvor habe ich eine Telefonat mit der Bank geführt und den Auftrag erteilt, einen Teil meiner BZR auszuüben mit dem eindeutigen Hinweis, dass ich den Rest der BZR selbsttätig über die Börse verkaufen würde (Gespräch wurde aufgezeichnet, die Beweisführung sollte also kein Problem darstellen). Nachfolgend hat die Bank aber eben diese Anzahl von BZR zu einem vergleichsweise schlechten Kurs verkauft.

      Meine Frage: Was kann ich hier tun? Die Bank habe ich bereits informiert, diese wird sich angeblich noch heute melden. Welche Recht und Möglichkeiten habe ich? Es geht mir weniger um die Differenz zwischen gestrigen und heutigen Verkaufskurs als darum, dass es nicht sein kann, dass eine Bank ohne Auftrag einfach Wertpapiere verkauft.

      Für jegliche Tipps und Informationen wäre ich sehr dankbar.
      Avatar
      schrieb am 17.05.13 15:02:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und? Wo liegt das Problem? Sind auch nur Menschen - Fehler passieren. Rekla stellen und BZR wieder einbuchen lassen oder Diff. erstatten lassen. Ein Standard-Alltags-Problemchen!!!
      Avatar
      schrieb am 17.05.13 15:08:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo HAZARD05!

      Danke für deine Rückmeldung, wenngleich ich weder den Tonfall noch die üerhebliche Art udn Weise der Antwort verstehen kann. (Leider) gehöre ich nicht dzu den erfahrenen Börsianern und habe mit solchen "Alltagsproblemen" bisher nicht viel zu tun.

      Im Übrigen mache ich der Bank keinen Vorwurf. Das "Problem liegt" also darin, dass ich nur erfahren möchte, ob eben beides möglich ist - Erstattung der Differenz *und* Rückabwicklung.

      Und eine "Rekla" habe ich bereits gestellt, wie ich oben erläutert habe.

      Trotzdem danke.
      Avatar
      schrieb am 17.05.13 15:20:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ok. Ich war ein wenig schroff. Dazu müssen Sie aber keine Erfahrung im Börsengeschäft haben. Die Antwort hatten Sie sich doch schon selber gegeben. Wie der Fehler zu beheben ist fragen Sie am besten bei Ihrer Bank nach. Üblicherweise erfolgt eine Einbuchung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.05.13 15:33:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.662.443 von HAZARD05 am 17.05.13 15:20:24Okay, danke nochmals. Mal schauen, wann sich die Bank meldet.

      Meiner Einschätzung nach wird es schwer werden, zu belegen, zu welchem Zeitpunkt ich tatsächlich verkaufen wollte. Nur anhand des Zeitpunktes des zweiten Telefonates heute morgen könnte nachvollzogen werden, wie der Kurs zu diesem Zeitpunkt stand (heute 3,02 €). Ob die Bank dann die Differenz zu diesem Kurs einbucht, wird sich zeigen. Letztlich geht es auch nur um eine Differenz von ca. 0,20 € (=7%) bei nicht besonders vielen Anteilen.

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      schrieb am 17.05.13 16:30:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich würde mir die sehr zügig wieder einbuchen lassen und anschließend verkaufen. Da du keinen Auftrag für ALLE BZR erteilt hast und auch die Beweisführung geregelt scheint, ist das dein gutes Recht. Nur nicht madig reden lassen und am Ball bleiben.

      Berichte mal was bei rauskam.. :)
      Avatar
      schrieb am 17.05.13 19:33:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      aber auch:Hat der Kunde,bei dem KI,wo er ein Aktiendepot
      unterhält,bis
      zum vorletzten Tag des Bezugsrechtshandels keine Weisung
      erteilt,wird die Bank automatisch die BR am
      letzten Handelstag an der Börse verkaufen.

      Nur so als Ergänzung zum Thedma gedacht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.05.13 19:41:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.664.699 von oscarello am 17.05.13 19:33:09Thedma= Thema
      Avatar
      schrieb am 17.05.13 20:25:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke für die Hinweis. Meine bankl hat sich auch auf erneute Rückfrage nicht gemeldet. Da ich nächste Woche Dienstag und Mittwoch nicht verfügbar bin, wollte ich die Sache noch vor dem Wochenende und dem feiertag regeln. Ein Einbuchen war nicht möglich (sonst hätte ich noch verkauft). Mal sehen, was dabei herauskommt. Worst Case: Die buchen am Dienstag einfach zurück und am Donnerstag stehen die BZR bei 2 €. Und dann stellt sich die Bank quer....naja, wird schon schief gehen. :)
      Avatar
      schrieb am 26.05.13 11:50:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Experten,

      ich habe meinem Bank mitgeteilt, dass ich CoBa Bezugsrechte ausüben werde.

      1. wann soll neue Aktien gebucht werden?
      2. in Depot sind 300 BZR gebucht. Zu welchem Kurs werden die Aktien dann gekauft damit ich weiss, wie viel Geld
      ich auf dem Konto haben soll?
      3. soll auch zusätzliche Bankgebühren für diese Zwangsmaßnahme fallen wie bei jede Kauf/Verkauf?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.05.13 15:56:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.717.191 von maria71a am 26.05.13 11:50:28Hallo, Maria71a,
      die neuen CBK-Aktien werden in den nächsten Tagen eingebucht.
      300 BZR geteilt durch 1,05 (Bezugsverhältnis)ergibt 285,71 Aktien.
      Also werden 285 Aktien zu 4,50 Euro bezogen.
      Beste Grüße
      Bonaktionaer
      Avatar
      schrieb am 03.06.13 12:00:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      habe BZR ausgeübt.

      Die Bruchteile wurden von Onlinebank verkauft und Gebühren berechnet.
      Die neue Aktien wurde gebucht. Der Onlinebank hat Gebühren berechnet.

      Ist das korrekt, dass bei Zwangsmassnahmen (Kapitalerhöhung) für mich zusätzliche Gebühren von der Onlibank entstehen?
      Ist das immer so?
      Avatar
      schrieb am 03.06.13 12:21:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von maria71a: Der Onlinebank hat Gebühren berechnet.

      Das ist grammatikalisch nicht korrekt. Es heißt zwar "Der Dönerladen hat geschlossen". Aber: "Die Onlinebank hat Gebühren berechnet."

      Ist das korrekt, dass bei Zwangsmassnahmen (Kapitalerhöhung) für mich zusätzliche Gebühren von der Onlibank entstehen?

      Nun ist erstens eine Kapitalerhöhung keine Zwangsmaßnahme. Eine Zwangsmaßname wäre - und da sind wir bei zweitens - wenn dich z.B. der Staat wegen deines mangelhaften Artikulationsvermögens (siehe "Der Onlinebank", "der Onlibank", etc.) dazu zwingt, einen VHS-Kurs zu besuchen und bei Zuwiderhandlung mit Kürzung deiner Sozialleistungen drohen würde. Bei einer Kapitalerhöhung wirst du aber zu nichts gezwungen. Überhaupt wirst du an der Börse niemals gezwungen. Es steht dir sogar frei, ob du Aktien kaufst oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 03.06.13 13:09:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      @maria71a,
      dein Deutsch ist verständlich und besser als mein Holländisch.

      Es ist üblich, dass Depotbanken beim Verkauf von Bezugsrechten und Bezug von neuen Aktien Gebühren berechnen. Weil der Gegenwert oft klein ist, fallen die Mindestgebühren prozentual sehr hoch aus.


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