ADLER Real Estate -- heiße Empfehlung (Seite 8)
eröffnet am 09.06.13 16:42:23 von
neuester Beitrag 28.03.24 13:57:58 von
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Heute hat die ARE über den Bundesanzeiger mitgeteilt, dass Anfechtungsklagen vorliegen.
Kann ja sein, aber eine Bilanz ohne Wirtschaftsprüfer scheint mir da schon ein schwerwiegender Anfechtsungsgrund zu sein, als offene Fragen. Die kann man ja im Anfechtungsverfahren geschwind beantworten.
Letztlich kommt es früher oder später zu einer Interessenabwägung, ich bin zuversichtlich, dass da keine lange Sache daraus wird. Aber klar, man kann es bei Gericht nie wissen.
Letztlich kommt es früher oder später zu einer Interessenabwägung, ich bin zuversichtlich, dass da keine lange Sache daraus wird. Aber klar, man kann es bei Gericht nie wissen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.097.061 von honigbaer am 03.07.23 13:25:47Ich könnte mir gut vorstellen, dass ARE durch die weitgehende Auskunftsverweigerung in der HV sehr viele Ansatzpunkte für die Nichtzulassung des Freigabeverfahrens geboten hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.979.567 von e2v am 09.06.23 12:38:41Ihr könnt ja bei der Adler IR nochmal anfragen, aber eine Anfechtungsklage wurde doch indirekt von e2v bestätigt.
Die SdK hätte es doch vermutlich gemeldet, wenn sie Anfechtungsklage eingereicht hätte.
Ich glaube auch, dass bei Anfechtungsklagen gar nichts mehr mit Geldkoffern erledigt wird, allenfalls werden Gerichtskosten übernommen und ein hoher Streitwert festgesetzt, aber durch das Freigabeverfahren sind die Firmen da nicht mehr unter Druck, so dass tatsächlich ein Kostenrisiko für die Anfechtungskläger besteht.
Und den Sinn, bei Adler mit Anfechtungsklagen die Auszahlung der Abfindung zu verzögern, verstehe ich sowieso nicht.
Die SdK hätte es doch vermutlich gemeldet, wenn sie Anfechtungsklage eingereicht hätte.
Ich glaube auch, dass bei Anfechtungsklagen gar nichts mehr mit Geldkoffern erledigt wird, allenfalls werden Gerichtskosten übernommen und ein hoher Streitwert festgesetzt, aber durch das Freigabeverfahren sind die Firmen da nicht mehr unter Druck, so dass tatsächlich ein Kostenrisiko für die Anfechtungskläger besteht.
Und den Sinn, bei Adler mit Anfechtungsklagen die Auszahlung der Abfindung zu verzögern, verstehe ich sowieso nicht.
Zitat von e2v: Die IR von Adler ist gut und beantwortet Fragen immer recht zügig: es ist zumindest eine Anfechtungsklage bekannt. Also brauchen wir hier Geduld ....
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.095.900 von straßenköter am 03.07.23 10:14:38Es gab da in der HV etliche Kandidaten für eine Anfechtung des SQ: H. Freitag, SDK, die 2029er Anleihegruppe plus möglicherweise noch ein paar andere. Bei SDK und der 2029er Anleihegruppe ist es mit einem Geldköfferchen nicht so einfach. Die würden ggf. gerne auch eine Eintragung verhindern.
Die SO-HV ist jetzt 2 Monate her. Da bislang keine Eintragung des Beschlusses erfolgt ist, kann man annehmen, dass es eine Anfechtung gab.
Wer genau gibt jetzt Durchhalteparolen aus und wer weckt jetzt welche Hoffnungen?
Reinster Betrugsladen
Egal ob Adler Real Estate oder Adler Group
Hier werden Durchhalteparolen ausgegeben und Hoffnungen geweckt.
Finger weg!!!
Reinste Zockerei.
VG
smallvalueinvestor
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VG
smallvalueinvestor
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.075.557 von deepvalue am 28.06.23 16:14:25Die Razzia ist für Adler Real Estate Aktionäre meiner Meinung nach ev. positiv. Irgendeine freiwillige Untersuchung der mutmaßlichen Machenschaften früherer Organmitglieder war ja aufgrund möglicher Schadensersatzklagen von (ehem) Aktionären gg Adler Real Estate/Adler Group nicht zu erwarten (obwohl früher die Aussage kam die Rechtsabteilung würde eine Geltungsmachung von Schadensersatz gg ehemalige Organmitglieder prüfen)- käme es zu rechtskräftigen Verurteilungen, steht dem Unternehmen Schadensersatz zu, weil ja in so einem Fall das Unternehmen der unmittelbar Geschädigte wäre, Das könnte den Wert pro Aktie im Spruchverfahren erhöhen, Voraussetzung: das Spruchverfahren muss mind. solange betrieben werden, bis rechtskräftige Urteile vorliegen. Die Frage ist dann nur, wieviel ist bei den betreffenden Personen zu holen, gibt es ev. eine D&O Versicherung, die zahlt.
Die Eintragung des SO im Handelsregister ist dagegen nicht von der Richtigkeit/den Annahmen des Bewertungsgutachtens abhängig, für dessen Prüfung ist das Spruchverfahren da. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem ein Gericht ein SO Beschluss als nichtig erklärt hätte.
Die Eintragung des SO im Handelsregister ist dagegen nicht von der Richtigkeit/den Annahmen des Bewertungsgutachtens abhängig, für dessen Prüfung ist das Spruchverfahren da. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem ein Gericht ein SO Beschluss als nichtig erklärt hätte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.075.617 von haowenshan am 28.06.23 16:23:25Ich weiß nicht, wie der Stand vor dem Landgericht ist. Die Eintragung kann eine Frage von Tagen oder einigen Monaten sein. Ich wäre überrascht, wenn es länger als bis Oktober oder November dauern würde.
Keine Rechtsberatung. Nur meine persönliche Meinung.
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