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    Neue Haltefrist für offene Immobilienfonds ab 22. Juli - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.07.13 12:01:49 von
    neuester Beitrag 22.07.13 11:58:20 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.183.597
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      Avatar
      schrieb am 07.07.13 12:01:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo beisammen,
      eben habe ich im aktuellen Compass von der Comdirect folgendes gelesen:

      "Ab dem 22. Juli werden nach dem Gesetz für Alternative Investment
      Fund Managers (AIFM) neue Regelungen in Kraft treten. Danach müssen alle Anleger of­fene Immobilienfonds mindestens 24 Mona­te halten und bei geplanten Verkäufen eine Kündigungsfrist von einem Jahr einhalten.
      Die Gesetzesnovelle soll den lang­fristigen Anlagehorizont einer Investition in offenen Immobilienfonds betonen und die Liquiditätsplanung für das Fondsma­nagement stärken. Grund dafür waren die Liquiditätsengpässe vieler offener Immobi­lienfonds, als im Zuge der Finanzkrise vor allem institutionelle Anleger massiv Mittel abzogen. Zahlreiche temporäre Fondsschlie­ßungen bis hin zur Abwicklung einiger Fonds waren die Folge. In einer ersten Re­aktion hatte der Gesetzgeber bereits zum Januar 2013 für Großanleger Haltefristen von mindestens 24 Monaten vorgeschrie­ben. Privatanleger genossen Freibeträge, die Verfügungen von 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr ohne entsprechende Min­desthaltedauer (24 Monate) ermöglichten."

      Quelle: http://www.comdirect.de/cms/media/compass_032013.pdf


      Dürfte hier für den einen oder anderen eventuell ganz interessant und noch unbekannt sein. Eine Haltefrist über 24 Monate plus Kündigungsfrist ist natürlich schon sehr bescheiden für eine Geldanlage, aber das muss ja jeder für sich selbst ausmachen.

      Bevor die Frage aufkommt: Rabatte bzw. die Nichtzahlung der Kapitalertrags- und Freudensteuern werden selbstverständlich nicht gewährt. Früher gab es ja bei langen Haltefristen wenigstens noch die Möglichkeit dann nicht wieder was an den Fiskus abdrücken zu müssen. :mad::cry:

      Das nur mal zur Information, alles weitere steht im verlinkten Heftchen auf Seite 20.

      Lg
      Aktienklaus
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.07.13 12:15:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.997.795 von AktienKlaus am 07.07.13 12:01:49Da gibts nur eins:
      Diese Art von Investment meiden!:D
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.07.13 14:58:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.997.829 von Datteljongleur am 07.07.13 12:15:01Traurig aber wahr, liebe Dattel. Auch für mich sind somit diese Produkte gestorben ; wer weiß, wie sich der Immobilienmarkt nun entwickelt - sehr viele Bereiche haben derzeit All-Time-Highs erreicht - in zwei Jahren kann dort auch mal schnell einiges passieren.

      Und dann? Kannst nur zuschauen, wie dein Geld langsam mehr und mehr verbrennt, handeln kann man dann für eine lange Zeit erstmal nicht. War ja eigentlich klar, dass die Spielregeln langsam immer beschissener werden, ich bin gespannt, welche langfristigen Auswirkungen das hat.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.07.13 18:43:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Beträge bis zu 30k sind vorderen Neuregelung ausgenommen.
      Verheiratete können daher bis zu 90k Euro ohne Wartezeit zurückgeben.
      Depot Ehegatte 1
      Depot Ehegatte 2
      Gemeinschaftsdepot

      Zudem bleibt natürlich immer der zeitmarkt zum sofortigen Verkauf.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.07.13 18:49:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.998.763 von immer_runter am 07.07.13 18:43:30Bis 22. Juli, genau.
      Das ist noch die Übergangsfrist, ab da an gibt es keine Schonbeträge oder dgl. mehr. Da greift die Geschichte ab dem ersten Euro, das ist ja der Knackpunkt!

      http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article116911905/Offe…
      "Ab dem 22. Juli sieht die Fondswelt anders aus. Wer dann Anteile an einem offenen Immobilienfonds kauft, kommt frühestens nach der Mindesthaltefrist von zwei Jahren wieder an sein Geld. Zudem ist eine einjährige Kündigungsfrist zu beachten.

      Sparer dagegen, die jetzt noch zugreifen, können unverändert über bis zu 30.000 Euro pro Halbjahr frei verfügen – ohne Halte- und Kündigungsfristen beachten zu müssen."

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      Avatar
      schrieb am 07.07.13 19:02:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.997.829 von Datteljongleur am 07.07.13 12:15:01Meiden sollte man offene Immobilienfonds schon lange.

      Was passiert eigentlich bei am Graumarkt gekauften Anteilen ? Haltefrist ist da kaum zu kontrollieren.:confused:
      Avatar
      schrieb am 07.07.13 19:07:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ihr macht ja eine riesige Werbung für offene Immo-Fonds.

      Wie viel Gewinn ein Fonds abwirft weis keiner.

      Dattel hat es schon gesagt:

      Da gibts nur eins:
      Diese Art von Investment meiden!
      :D

      Hansi
      Avatar
      schrieb am 07.07.13 21:33:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von AktienKlaus: Bis 22. Juli, genau.
      Das ist noch die Übergangsfrist, ab da an gibt es keine Schonbeträge oder dgl. mehr. Da greift die Geschichte ab dem ersten Euro, das ist ja der Knackpunkt!

      http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article116911905/Offe…
      "Ab dem 22. Juli sieht die Fondswelt anders aus. Wer dann Anteile an einem offenen Immobilienfonds kauft, kommt frühestens nach der Mindesthaltefrist von zwei Jahren wieder an sein Geld. Zudem ist eine einjährige Kündigungsfrist zu beachten.

      Sparer dagegen, die jetzt noch zugreifen, können unverändert über bis zu 30.000 Euro pro Halbjahr frei verfügen – ohne Halte- und Kündigungsfristen beachten zu müssen."


      Danke für die Aufklärung - war mir so nicht bewusst. Gruner Daumen von mir.
      Ein weiteres Beispiel für idiotische Gesetzgebung in unserem Land.
      Avatar
      schrieb am 07.07.13 22:12:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      ja, aber über die Börse kannst du weiterhin täglich verkaufen...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 00:21:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.999.257 von atze50 am 07.07.13 22:12:32Darum gehts ja wohl kaum, wenn man sich ansieht was OIF, deren Rücknahme geschlossen sind, an der Börse erbringen. Es wird ohnedies SEHR INTERESSANT, ab wann sich bei Fonds a la hausinvest, Uniimmo oder Deka Immo beim Börsenhandel erste Discounts zeigen. Wahrscheinlich wird es ein bißchen dauern...aber a la longue ist auch bei denen die die Schließung vermieden haben, aufgrund dieser Regelungen klar, dass der sofortige Verkauf, d.h. die Umgehung der Haltefristen mit einem wenn auch vorerst kleinen Abschlag verbunden sein wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 00:33:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Na dann nichts wie rein.

      300.000 Euro sind doch für Dich kein Problem?

      Hansi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 00:40:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.999.483 von Pfandbrief am 08.07.13 00:21:36Mich würde einmal bei hausinvest, Uniimmo oder Deka Immor der echte Buchwert interessieren!

      Nicht was die Anlegen und die KAG sich wünschen, sondern der Echte!

      Hansi
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 01:02:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.999.493 von hansi11 am 08.07.13 00:33:07Entschuldigung!

      #11 sollte an immer_runter gehen!

      Hansi
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 02:29:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.999.257 von atze50 am 07.07.13 22:12:32Hallo Atze,

      ja, aber über die Börse kannst du weiterhin täglich verkaufen...

      Superidee, wenn wir Dich nicht hätten, würden wir Schiffbruch erleiden.

      Hansi

      Irgendwie will ich doch :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 13:40:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von hansi11: Na dann nichts wie rein.

      300.000 Euro sind doch für Dich kein Problem?

      Hansi


      Was meinst Du ?
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 16:40:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von hansi11: Mich würde einmal bei hausinvest, Uniimmo oder Deka Immor der echte Buchwert interessieren!

      Nicht was die Anlegen und die KAG sich wünschen, sondern der Echte!

      Hansi


      den "echten" wirst du nie erfahren!
      Um ihzn zu erfahren musst liquidieren. Dann gelten aber wesentliche Annahmen für die WertAnsätze nicht mehr (Umstellung von going concern auf Zerschlagungswerte) - und schon wars wieder nicht der "echte":eek:
      Avatar
      schrieb am 11.07.13 09:01:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo zusammen,

      ich glaube, das neue Problem wird sein, dass der Anleger bei der Rückgabe an die KAG gebunden ist und nicht mehr von seinem Rückgabewunsch zurücktreten kann(wegen Planungssicherheit der KAGs). Selbst, wenn die Mindesthaltedauer bereits abgesessen ist => 1 Jahr Kündigungsfrist ist eine lange Zeit, wenn überraschend Geld benötigt wird.

      Die Frage ist auch, wenn ein "treuer" Anleger bei einer Sparkasse, Genobank, Deutschen Bank, Commerzbank dringend Geld benötigt - was dann? Werden die Banken die Auszahlung vorfinanzieren? Wenn ja, zu welchem Zins? Zu wie viel Prozent wird der OIF als Sicherheit angesetzt? Werden dem Anleger dann die Augen geöffnet, was der Bank der OIF wert ist?

      Ich persönlich schätze, dass der Börsenkurs in den nächsten beiden Jahren um den Rücknahmekurs "kreist", bis die ersten kurzfristigen Rückgabewünsche über die Börse abgewickelt werden müssen (in ca. 2 Jahren). Dann Abschlag zwischen 5 und 10 Prozent.

      Wie gesagt, nur meine persönlich Meinung - aber was haltet ihr davon?

      Danke schon mal.

      Marina
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.07.13 18:10:50
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo big_mac,

      den Echten Buchwert werde ich beim SEB-ImmoInvest in ein paar Jahren erfahren.
      Wir werden jetzt Stück für Stück betrogen. Die KAG verdient sich noch eine goldene Nase, die hat zur Abwicklung alle Macht. Am Ende schmeißt man uns den Hunden vor, die letzten Objekte müssen ja auch noch verkauft werden. Die letzten Objekte gehen dann für einen Apfel und ein Ei an die SEB über. Die Manager sind die gleichen, nur der Fonds hat einen anderen Namen.

      VG Hansi
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.07.13 20:48:38
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.028.317 von hansi11 am 11.07.13 18:10:50Du wirst in ein paar Jahren keineswegs den richtigen Buchwert für heute erfahren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.07.13 20:50:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.023.237 von marina183 am 11.07.13 09:01:39kann auch schneller gehen mit Abschlägen.
      Und sobald es einen Abschlag an der Börse gibt gibt es keinen Grund mehr, bei der KAG zu zeichnen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.07.13 19:32:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wie ist das eigentlich geregelt mit Halte- und Kündigungsfristen, wenn ich die Anteile nach dem 22.07. an der Börse gekauft habe? Wenn ich also die Anteile an die KAG zurück geben möchte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.07.13 00:04:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.029.213 von big_mac am 11.07.13 20:48:38Hallo big_mac,

      da gebe ich Dir Recht.

      Es geht eigentlich um meinen Einsatz.
      2017/18 werde ich wissen, wie groß meine Verluste sind oder ob ich noch mit einen kleinen Gewinn das SEB-Immo-Thema abschließen kann.

      VG Hansi
      Avatar
      schrieb am 22.07.13 10:46:35
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.029.233 von big_mac am 11.07.13 20:50:24Womit das Vorfinanzierungsthema für die Banken dann auch limitiert wäre.
      Avatar
      schrieb am 22.07.13 11:09:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      Über das Thema 'echter' NAV wurde schon oft diskutiert. Die KAG folgt gesetzlichen Vorgaben und nutzt Interpretationsspielräume zu ihren Gunsten. Der vorsichtige Anleger schätzt das Risiko, dass diese Spielräume zu Lasten des NAV gehen aufgrund der bisherigen Abwicklungsergebnisse ein und berücksichtigt auch, dass Abwicklungskosten, Steuern und Rückstellungen in Kenntnis der vollständigen Abwicklung auch vollständig aus dem NAV herausgelöst sein müssen.
      Die Rechnung haben hier schon einige gemacht. Nun muss man, wenn man nicht selbst rechnen kann, herausfinden wer das glaubwürdig und transparent genug darstellt.

      Bezüglich der Haltefrist erscheint mir ein wesentlicher Aspekt noch zu sehr vom Glauben in die Stabilität der 'neuen' OIF überdeckt. Fast jeder geht davon aus, dass sich vom Tag der Kündigung seiner Anteile an deren Wert nicht mehr negativ verändert (ein ganzes Jahr lang).
      Avatar
      schrieb am 22.07.13 11:58:20
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.073.523 von Vampy56 am 18.07.13 19:32:44Eine einfach zu verstehende Erklärung findet sich bei nahezu jeder Bank im Servicebereich zum Nachlesen.


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