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    Private Pflegeversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.08.13 21:56:47 von
    neuester Beitrag 01.01.14 16:15:52 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.185.149
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      schrieb am 24.08.13 21:56:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      macht eine Private Pflegevers. Sinn?

      Habe hier grad Werbepost erhalten...

      PKB "FörderBahr". Man soll irgendwie 10€ im Monat zahlen und der Staat zahlt noch 5€ dazu. Keine Ahnung, ist wohl für den Fall, dass man mal Pflegefall wird.

      Einerseits denk ich mir, 10€, da macht man nix kaputt. Andererseits hab ich echt nix herzuschnenken, auch keine 10€ im Monat.

      Dann steht da noch "Tagessatz 21,87€"- kann mir mal jemand kurz erklären, was das ist?

      Ich weiß, sind totale Anfängerfragen...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.13 22:08:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.318.349 von timekiller am 24.08.13 21:56:47ich habe mich auch damit befaßt
      da meine rente nicht erheblich sein wird, mein angespartes möglicherweise teilweise im euroland flöten gehen wird, richte ich mich auf eine grundsicherung im höheren alter ein, da macht eine private pflegeversicherung keinen sinn, da das private mit dem staatlichen verrechnet wird...wie immer, ist der sparsame der dumme...das will ich zum ende aber nicht sein:p, damit ich wenigestens etwas gelernt habe:D
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.13 22:26:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      ist absolut sinnvoll das Ganze wenn du später nicht deinen Kindern auf der Tasche liegen willst

      die Versicherung ist ja auch nur gedacht um die Lücke zu schließen zwischen evt Pflegekosten und Rente
      diese Lücke wird in den kommenden Generationen aufgrund geringerer Renten sicherlich größer

      mit was man sich alles beschäftigen muss .... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.08.13 23:14:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      @curacanne,

      wenn man wirklich realistisch von der Grundsicherung ausgehen muß, macht eine Pflegezusatzversicherung auch m.E. keinen Sinn.

      @timekiller,

      es gibt zwei mögliche Gründe dafür, sowas abzuschließen:

      1. Schutz der Erbmasse für die Erben, so man denn welche hat, die man bedenken will.
      2. Man will sich im Bedarfsfall eine bessere Betreuung bzw. ein besseres Seniorenheim leisten, als es ohne diese Absicherung möglich wäre. Gerade bei den Seniorenheimen gibt es ja erhebliche Unterschiede, in Komfort, Qualität, und eben dem Preis.

      Ein Tagessatz von 21,87 EUR bedeutet, daß Du im Pflegefall 30*21,87, also 656,10 im Monat bekommen würdest.
      Wobei sich der Betrag vermutlich auf Pflegestufe 3 bezieht, für 0, 1 oder 2 gibt es dann andere (niedrigere) Beträge.
      Die meisten die im Pflegeheim liegen haben nur Pflegestufe 1, also sollte man erstmal mit der Leistung in dieser Stufe kalkulieren.
      Da sind es beim Pflegebahr meist 20 oder 30 %, also 130 bis 197 EUR.
      Besser als nichts, aber auch nicht wirklich viel.
      Da sollte man also, wenn man sich wirklich vernünftig dafür absichern will, noch was draufpacken, oder eine reine ungeförderte Police nehmen.
      Die sind meist in der Relation günstiger, und von den Leistungsdetails oft besser.
      Man braucht aber eine Gesundheitsprüfung, die braucht man beim Pflege-Bahr nicht!
      Avatar
      schrieb am 25.08.13 11:16:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      habe selbst eine private
      Pflegevers.vor einigen Jahren abgeschlossen:

      Vereinbartes Tagegeld: EUR 35.--

      Zhlung in Pflegestufe I: 30% des Tagesgeldsatzes
      Zahlung in Pflegestufe II: 60%
      Zahlung in Pflegestufe III: 100%.

      Zusätzlich: Einmalzahlung des 60-fachen
      Tagesgeldsatzes bei erstmaligen "Eintritt" in Pflegestufe I,II,oder III


      @Midas2000:
      Zitat:Die meisten,die im Pflegeheimen liegen,haben Pflegestufe I....
      Wo sind dann die mit Stufe II oder III???

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      schrieb am 25.08.13 11:40:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke für alle Erklärungen - dann ist es so wie ich befürchtet habe.

      Die Versicherung zahlt gar nicht die 21,87€, sondern nur einen Bruchteil davon. Außer, man ist Pflegestufe 3. Ist es das, was diese Grafik sagen will?

      Avatar
      schrieb am 25.08.13 12:19:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.318.375 von curacanne am 24.08.13 22:08:47hinzu kommt, daß der eintritt in die pflegekassen sehr erschwert ist, der staat will möglichst nichts bezahlen und die privaten folgen der staatlichen einstufung.
      bei stufe 1 mag man ja noch etwas von dem geld haben , aber bei stufe 3 dürfte das leben ziemlich unerträglich sein, da machts nichts mehr aus, wie"bequem" die unterbringung ist
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.08.13 13:04:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.319.645 von curacanne am 25.08.13 12:19:44Mir geht es weniger um mich- ich will halt nicht, dass andere Familienangehörige für mich zahlen müssen.
      Avatar
      schrieb am 25.08.13 13:56:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von oscarello: habe selbst eine private
      Pflegevers.vor einigen Jahren abgeschlossen:

      Vereinbartes Tagegeld: EUR 35.--

      Zhlung in Pflegestufe I: 30% des Tagesgeldsatzes
      Zahlung in Pflegestufe II: 60%
      Zahlung in Pflegestufe III: 100%.

      Zusätzlich: Einmalzahlung des 60-fachen
      Tagesgeldsatzes bei erstmaligen "Eintritt" in Pflegestufe I,II,oder III


      @Midas2000:
      Zitat:Die meisten,die im Pflegeheimen liegen,haben Pflegestufe I....
      Wo sind dann die mit Stufe II oder III???


      Die Einmalzahlung dürfte vermutlich leider kaum erwähnenswert sein, da beim erstmaligen Ereigniseintritt gewiß zunächst in Pflegestufe I eingestuft wird. Das wäre dann das 60-fache von 30% von 35 Euro, also vermutlich nicht mehr als ein "Taschengeld", oder? "Das 60-fache" liest sich natürlich (reißerisch) gut.

      Zum Zitat: Das habe ich mich ebenfalls gefragt, nur von anderer Seite aus: Wenn man die Kriterien betrachtet, die zur Einstufung in Pflegestufe I führen: Was machen Menschen mit Pflegestufe I im Plegeheim? Da paßt irgendetwas nicht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.08.13 18:10:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.320.035 von Silberpfeil1 am 25.08.13 13:56:16Es geht mir hier ja nicht um die Einmalzahlung,
      sondern um Pflegetagegeld,damit man den
      eigenen Kinder bei Pflegebedürftigkeit
      nicht auf der Tasche liegt.Das ist
      halt meine Meinung zu dem Thema Pflegeversicherung
      Avatar
      schrieb am 25.08.13 19:05:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.320.035 von Silberpfeil1 am 25.08.13 13:56:16OK, ich habe jetzt nochmal nach Zahlen gesucht und präzisiere "die meisten" im Sinne von "die größte Gruppe":

      Zahl der Leistungsbezieher im stationären Bereich
      Pflegestufe I 41 %
      Pflegestufe II 39,3 %
      Pflegestufe III 19,7 %

      Quelle: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Statistik…

      Das sind die Zahlen der gesetztlichen Pflegekassen, bei privaten Pflichtpflegeversicherungen ist der Anteil in Stufe II interessanterweise höher, möglicherweise werden die Kriterien da etwas großzügiger ausgelegt.

      Dessen ungeachtet: Die allermeisten, die in ein Pflegeheim kommen, dürften zunächst mit Stufe I dort landen, und dann erst bei späterer Verschlechterung der Situation ggfs. in Stufe II oder III kommen.

      In jedem Fall sollte man, wenn man sich für diesen Fall absichern will, und darum ging es mir mit dieser Aussage, mit Stufe I kalkulieren. Eine hohe Absicherung erst in Stufe III, die man möglicherweise erst nach etlichen Jahren in einem Pflegheim oder sogar nie erreicht, bietet keinen wirklich umfassenden finanziellen Schutz.

      Und es gibt auch Policen, die stationär bereits bei Stufe I zu 100 % leisten, und nur bei ambulanter Pflege nach Stufen staffeln.
      Das sind aber keine Pflege-Bahr Policen!
      Avatar
      schrieb am 01.01.14 16:15:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von Silberpfeil1: Die Einmalzahlung dürfte vermutlich leider kaum erwähnenswert sein, da beim erstmaligen Ereigniseintritt gewiß zunächst in Pflegestufe I eingestuft wird. Das wäre dann das 60-fache von 30% von 35 Euro, also vermutlich nicht mehr als ein "Taschengeld", oder? "Das 60-fache" liest sich natürlich (reißerisch) gut.

      Das haben Sie schön erkannt. Es ist eigentlich eine Leistung, die unwesentlich ist. Dennoch ist es nett, wenn man es bekommt. Bedenken sollte man aber, dass man dafür auch einen Beitrag bezahlt. Bietet ein Produkt also bei gleichem Beitrag zusätzlich eine Einmalzahlung, dann stimmt etwas nicht.

      Bitte daran denken, dass die Produkte Dauerschuldverhältnisse mit einer Beitragsanpassungsklausel sind


      Zum Zitat: Das habe ich mich ebenfalls gefragt, nur von anderer Seite aus: Wenn man die Kriterien betrachtet, die zur Einstufung in Pflegestufe I führen: Was machen Menschen mit Pflegestufe I im Plegeheim? Da paßt irgendetwas nicht.

      Das passt schon. Man muss zwei Aspekte unterscheiden:

      1. wer liegt wann wo um sich pflegen zu lassen!
      2. ist die Form der Pflege "notwendig"!

      Also:

      in Fall 1 entscheidet jeder erst einmal selber, wo er untergebracht sein will und wie er gepflegt werden will!

      Der zweite Aspekt ist der entscheidende. Hier geht es um die Frage der Geld- oder Sachleistung. Sind Sie also in einem Pflegehem untergebracht und es ist nicht notwenig, dann erhalten Sie auch nicht die entsprechende Leistung, sondern nur die Leistung, die notwendig ist!


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