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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 220)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 29.04.24 20:00:54 von
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      Avatar
      schrieb am 13.05.22 11:27:08
      Beitrag Nr. 31.127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.562.924 von ChrisOTN am 12.05.22 19:21:23
      Zitat von ChrisOTN:
      Zitat von imperatom: Interessanter für uns ist ohnehin der zweite von Dir angesprochene Punkt: Schadenersatz. Das wird nochmal ein sehr spannendes, kompliziertes und langwieriges Thema.
      Meiner Meinung nach sollte der Weg nicht gegangen werden. Zumal ein hoher Anteil des Schadens die Zinsen sind. Unabhängig was war, wird Herr Bütow sich eher als technischer Dienstleister darstellen mit Verweis auf unklare Rechtslage. Wenn er dann noch auf die schlechte Lage des Unternehmens und die Umweltfaktoren verweist (Finanzkrise, keine Umsätze, etc.)...keine Ahnung was ihr alle habt. Vielleicht konnte er nicht anders handeln - auch zum Wohle des Unternehmens...

      Damals (2008) war man doch fast pleite, oder nicht?

      Klammert man sich da nicht an jeden Strohhalm, um Umsatz zu generieren?


      Sorry, aber bei Deiner Aussage dreht sich mir der Magen um und da könnte ich "echt kotzen" ! Was für ein Rechtsverständnis hast Du eigentlich ?! Die geltenden Gesetze und Bestimmungen gelten für alle Bürger dieses Landes.

      Machen wir jetzt einfach mal ein anderes Beispiel:
      Die bekannten großen Autohersteller entwickeln eine Software mit der rechtswidrig der Verbrauch und die Emissionswerte auf den Prüfständen manipuliert werden können. Diese manipulierte Software werden entweder von den Vorständen in Auftrag gegeben oder zumindest definitiv abgesegnet und auch verbaut. In den folgenden Jahren erhalten die Vorstände dicke Boni aufgrund der guten Absatzzahlen (dank der getürkten Werte) und Jahre später fliegt dann der ganze Schwindel und die Schummelsoftware auf. Es ist doch wohl selbstverständlich, dass die Vorstände für diese Enrtscheidungen zu Rechenschaft gezogen werden und auf Schadenersatz seitens der AG (Aktionäre ... vertreten durch den Aufsichtsrat) verklagt werden. Und natürlich müssen die Boni etc. zurückgefordert werden ... ansonsten könnte ja jeder gegen das Gesetz handeln und müßte (ausser Rückzahlung der zu Unrecht bekommenen Gelder oder Boni) keinerlei finanzielle Konsequenzen befürchten.
      Lang & Schwarz | 16,30 €
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      schrieb am 13.05.22 11:20:36
      Beitrag Nr. 31.126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.568.255 von affenkopp am 13.05.22 10:56:47
      Zitat von affenkopp: ich mag deinen freundlichen und sachlichen Ton sehr, bin aber inhaltlich anderer Meinung. Peace out und schönes WE
      😆 Der war gut :kiss: Schönes WoE zurück! 🌞

      Wenn ich also Anzeige gg. Unbekannt wg. Vorgängen bei einer AG erhebe muss der VOR sofort entlassen werden?
      Lang & Schwarz | 16,30 €
      Avatar
      schrieb am 13.05.22 10:56:47
      Beitrag Nr. 31.125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.568.042 von SquishyLady am 13.05.22 10:42:37
      Zitat von SquishyLady:
      Zitat von affenkopp: ...
      Strafverfahren können sich ( in der BRD) nur gegen natürliche Personen richten. Die AG fällt da also raus

      Hatte ich mir schon gedacht, dass Du es nicht verstehen willst, deshalb hatte ich es extra FETT und ROT gemacht.

      1. Es geht zunächst MITTELBAR gg. den VORSTAND der AG in seiner FUNKTION als VORSTAND
      2. Es geht dann später ggf. UNMITTELBAR gg. eine handelnde PERSON

      Möchtest Du es jetzt verstehen oder immer noch nicht?


      ich mag deinen freundlichen und sachlichen Ton sehr, bin aber inhaltlich anderer Meinung. Peace out und schönes WE
      Lang & Schwarz | 16,30 €
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      Avatar
      schrieb am 13.05.22 10:42:37
      Beitrag Nr. 31.124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.567.913 von affenkopp am 13.05.22 10:33:31
      Zitat von affenkopp:
      Zitat von SquishyLady: ...

      Vermutlich erstmal "nur" gegen die AG und dadurch nicht UNmittelbar gg. bestimmte Personen.
      Nach ausgiebiger Recherche hat man eben jetzt zu den Vorgängen auch noch handelnde Personen gefunden.

      Strafverfahren können sich ( in der BRD) nur gegen natürliche Personen richten. Die AG fällt da also raus

      Hatte ich mir schon gedacht, dass Du es nicht verstehen willst, deshalb hatte ich es extra FETT und ROT gemacht.

      1. Es geht zunächst MITTELBAR gg. den VORSTAND der AG in seiner FUNKTION als VORSTAND
      2. Es geht dann später ggf. UNMITTELBAR gg. eine handelnde PERSON

      Möchtest Du es jetzt verstehen oder immer noch nicht?
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      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.05.22 10:33:31
      Beitrag Nr. 31.123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.567.808 von SquishyLady am 13.05.22 10:26:58
      Zitat von SquishyLady:
      Zitat von affenkopp: ein klares indiz müsste es bereits vor Monaten gegeben haben. In der Adhoc vom 24.08.21 (Verschiebung HV + Rückstellungsbildung) werden "steuerstrafrechtliche Ermittlungen, in denen die L&S AG Adressaten eines Auskunfts- und Herausgabeersuchens ist" erwähnt. In solchen Auskunfts-/Herausgabeersuchens steht nach meiner Erfahrung drin, gegen welche Person(en) sich das Strafverfahren richtet.


      Vermutlich erstmal "nur" gegen die AG und dadurch nicht UNmittelbar gg. bestimmte Personen.
      Nach ausgiebiger Recherche hat man eben jetzt zu den Vorgängen auch noch handelnde Personen gefunden.

      Strafverfahren können sich ( in der BRD) nur gegen natürliche Personen richten. Die AG fällt da also raus
      Lang & Schwarz | 16,10 €
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      Avatar
      schrieb am 13.05.22 10:26:58
      Beitrag Nr. 31.122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.567.673 von affenkopp am 13.05.22 10:17:29
      Zitat von affenkopp: ein klares indiz müsste es bereits vor Monaten gegeben haben. In der Adhoc vom 24.08.21 (Verschiebung HV + Rückstellungsbildung) werden "steuerstrafrechtliche Ermittlungen, in denen die L&S AG Adressaten eines Auskunfts- und Herausgabeersuchens ist" erwähnt. In solchen Auskunfts-/Herausgabeersuchens steht nach meiner Erfahrung drin, gegen welche Person(en) sich das Strafverfahren richtet.


      Vermutlich erstmal "nur" gegen die AG und dadurch nicht UNmittelbar gg. bestimmte Personen.
      Nach ausgiebiger Recherche hat man eben jetzt zu den Vorgängen auch noch handelnde Personen gefunden.
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      schrieb am 13.05.22 10:17:29
      Beitrag Nr. 31.121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.567.322 von SquishyLady am 13.05.22 09:51:01
      Zitat von SquishyLady:
      Zitat von affenkopp: 1) Wenn er damals bei L&S Cum-Ex-Geschäfte verantwortet hat, würde er den Sachverhalt und die Risiken für das Unternehmen seit Jahren kennen und er hätte es dem Finanzmarkt trotz Informationspflicht verschwiegen.

      2) Warum kommunizierte das Unternehmen also nicht öffentlich "adhoc", dass sich die Vorwürfe gegen den Vorstandsvorsitzenden richten?



      zu 2) Vermutlich weil es bisher weder direkte Vorwürfe noch Indizien gab und erst jetzt eine Verwicklung aufgeflogen ist




      ein klares indiz müsste es bereits vor Monaten gegeben haben. In der Adhoc vom 24.08.21 (Verschiebung HV + Rückstellungsbildung) werden "steuerstrafrechtliche Ermittlungen, in denen die L&S AG Adressaten eines Auskunfts- und Herausgabeersuchens ist" erwähnt. In solchen Auskunfts-/Herausgabeersuchens steht nach meiner Erfahrung drin, gegen welche Person(en) sich das Strafverfahren richtet.
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      Avatar
      schrieb am 13.05.22 09:51:01
      Beitrag Nr. 31.120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.567.205 von affenkopp am 13.05.22 09:41:35
      Zitat von affenkopp: 1) Wenn er damals bei L&S Cum-Ex-Geschäfte verantwortet hat, würde er den Sachverhalt und die Risiken für das Unternehmen seit Jahren kennen und er hätte es dem Finanzmarkt trotz Informationspflicht verschwiegen.

      2) Warum kommunizierte das Unternehmen also nicht öffentlich "adhoc", dass sich die Vorwürfe gegen den Vorstandsvorsitzenden richten?


      zu 1) Vermutlich ist das so
      zu 2) Vermutlich weil es bisher weder direkte Vorwürfe noch Indizien gab und erst jetzt eine Verwicklung aufgeflogen ist
      Lang & Schwarz | 16,40 €
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.05.22 09:41:35
      Beitrag Nr. 31.119 ()
      Der Umgang mit dem Cum-Ex-Problem ist ein Desaster. Sowohl in der Kommunikation als auch im Ziehen personeller Konsequenzen.
      Wie kann man den Vorstandsvorsitzenden, der (wie wir jetzt endlich wissen) selbst Beschuldigter ist, so lang weiter machen lassen? Es ist doch nachvollziehbar, dass Bütow die gegen ihn persönlich erhobenen Vorwürfe nicht über eine Unternehmensmitteilung öffentlich machen will.
      Wenn er damals bei L&S Cum-Ex-Geschäfte verantwortet hat, würde er den Sachverhalt und die Risiken für das Unternehmen seit Jahren kennen und er hätte es dem Finanzmarkt trotz Informationspflicht verschwiegen.
      Warum kommunizierte das Unternehmen also nicht öffentlich "adhoc", dass sich die Vorwürfe gegen den Vorstandsvorsitzenden richten? Man hätte ihn sofort von seinen Aufgaben entbinden sollen. Die Informations-Interessen der Aktionäre und die persönlichen Interessen des Vorstands (Abwendung möglicher Schadensersatzforderungen/Strafe) standen sich m.E. in unvereinbarer Weise gegenüber. Was für ein Mist...
      Lang & Schwarz | 16,40 €
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      Avatar
      schrieb am 13.05.22 09:33:11
      Beitrag Nr. 31.118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.566.746 von Beachwetter1 am 13.05.22 09:05:16
      Zitat von Beachwetter1: Noch eine weitere Ergänzung: Mit einem neuen, geänderten HV-Beschluss sind die einmal erworbenen eigenen Aktien ja auch ggf. einzuziehen.
      Mensch, du bist doch hier schon länger dabei! Einfach mal die letzten 1000 Seiten durchlesen 😉 Ne. Scherz. Einfach das Lexikon durchsuchen 😀. Schaust du hier: https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1187693-1-10/lan…
      (<-- Bei Suchbegriff bitte das Wort rückkauf eingeben, falls es nicht dort steht)
      Lang & Schwarz | 15,90 €
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