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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 261)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 31.05.24 20:57:42 von
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      Avatar
      schrieb am 13.05.22 15:29:50
      Beitrag Nr. 31.136 ()
      Servus rabajatis,

      deine Risikoeinschätzung teile ich. Hinzu kommt, daß so mancher aufgrund der massiven Inflation keine Kohle hat, um zu investieren. Und sei es einen ETF mit 50 € im Monat zu besparen.

      Wobei die ETFs sicherlich nicht die Gewinnbringer für LuS sind.

      Und dann stellt sich noch die Frage nach einer angemessenen Bewertung. Ich frag mich, was in dem Kurs schon alles eingepreist ist.

      Bei (angenommenen) 3 € EPS (2022) und 50 % Ausschüttung, eine Divirendite von ungefähr 9,25 %.

      Stefan
      Lang & Schwarz | 16,20 €
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      Avatar
      schrieb am 13.05.22 14:49:29
      Beitrag Nr. 31.135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.570.478 von ostri2012 am 13.05.22 14:17:32Das ist doch aber auch eine Frage, die vielleicht in 10 Jahren oder noch länger ansteht. Weil es noch jahrelang sehr viele juristische Aufarbeitungen zu dem Thema mit diversen Beteiligten geben wird. Erstmal haben die Finanzbehörden ja jeden haftbar gemacht den sie noch finden konnten und dort Forderungen angemeldet. Sehr hohe Forderungen im Falle von L+S. Dafür sind Rückstellungen gebildet worden. Ausreichend wie der Aufsichtsrat sagt. Teilweise ist bereits bezahlt worden.

      Es geht bei den jetzt schwächer gewordenen Märkten doch um die Frage, ob der "Neobrokerboom" weiter anhält oder ob es hier zu einem rapiden Absturz kommt. Man kann annehmen, das viele Neulinge an der Börse durch die Blasenbildungen "im Techbereich" angelockt, auf bereits unsolidem Niveau gekauft haben und jetzt dick im Verlust sind. Nimmt das Handelvolumen also drastisch ab? Was ist mit Wikifolio? - Vermuten da Anleger eher Experten und Wikifolio wächst weiter? Oder eher Glücksritter mit vielen hohen Verlusten auch in Wikifolios? - Nehmen die Neuanleger den Cost-Average-Effekt auch wahr und kaufen trotz Kursschwächen weiter monatlich ihre ETF-Anteile, wie es die Experten raten? Oder verfallen sie in Panik und ETF's müssen Gelder an ihre Kunden zurückzahlen? Was hat das alles für Folgen auf den Gewinn für L+S?
      Lang & Schwarz | 16,20 €
      Avatar
      schrieb am 13.05.22 14:25:33
      Beitrag Nr. 31.134 ()
      Servus,

      Herr Berger war damals übrigens ein anerkannter Jurist, der die Auffassung vertrat, cum ex sei legal. Sei dies nicht gewünscht, müsse der Gesetzgeber was ändern.

      Das geschah ja dann 2011. Aus heutiger Sicht völlig überflüssigerweise, weil heute ja sonnenklar ist, daß die Geschäfte bereits vor der Gesetzesänderung illegal waren.

      Schönes We
      Stefan
      Lang & Schwarz | 16,10 €
      Avatar
      schrieb am 13.05.22 14:17:32
      Beitrag Nr. 31.133 ()
      Servus rabajatis,

      hier ging es zuletzt um die Frage, ob sich LuS jetzt bei Herrn Bütow oder einer etwaig abgeschlossenen Versicherung schadlos halten kann.

      Dem liegen zwar länger zurückliegende Sachverhalte zugrunde, die Frage der Schadloshaltung betrifft allerdings die Gegenwart, bzw. Zukunft.
      45 Mio sind ja für LuS, bzw. deren Aktionäre kein Fliegenschiss.

      Würden die iwann sonderausgeschüttet, würde ich mich freuen.

      bei vorsätzlicher Schadensherbeiführung ist die Versicherung raus. Der Vorsatz muß sich aber nich nur auf das Schadensereignis, sondern auch auf die Schadensfolge erstrecken.
      Da wird es dann komplizierter.

      Nochmal:

      https://www.capital.de/wirtschaft-politik/hanno-berger-besuc…

      Schönes WE
      Stefan
      Lang & Schwarz | 16,10 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.05.22 13:53:05
      Beitrag Nr. 31.132 ()
      Wieder nur seitenweise Beschäftigung mit Dingen die mehr als 10 Jahre zurückliegen. An der Börse geht es um das JETZT und das MORGEN. Nicht was vor 10 Jahren war. Rückstellungen ausreichend gebildet. Die beschuldigte - nicht verurteilte! - Person aus dem Unternehmen ausgeschlossen.

      Cum und Ex ist in der Aufarbeitung so kompliziert, da wird es noch jahrelang Ermittlungen geben. Es wurde doch gerade erst vor wenigen Wochen ein Hauptverdächtiger nach Deutschland überführt. Wollt Ihr Euch dann über bald 20 Jahre alte Sachen kümmern?

      Es doch jetzt darum, was die hier noch oder neu handelnden Personen in den Geschäftsmodellen von heute und morgen erreichen und ob die Ergebnisse von 2020 und 2021 auch in Folgejahren verstetigt werden können.
      Lang & Schwarz | 16,00 €

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      schrieb am 13.05.22 13:47:04
      Beitrag Nr. 31.131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.570.151 von Aliberto am 13.05.22 13:43:01Hier hat die Versicherung bezahlt, oder nicht?

      https://app.handelsblatt.com/unternehmen/cum-ex/cum-ex-skand…
      Lang & Schwarz | 16,00 €
      Avatar
      schrieb am 13.05.22 13:43:01
      Beitrag Nr. 31.130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.569.503 von DAX7003 am 13.05.22 12:47:08D&O-Versicherung bei Vorsatz und/oder Straftat ? Echt jetzt ?

      Keine D&O Versicherung zahlt, wenn
      … der Manager/Vorstand bewusst gegen Gesetze, Verordnungen oder Satzungsbestimmungen verstoßen hat (Ausschluss wissentliche Pflichtverletzung)
      … dem Versicherten eine Straftat vorgeworfen wird
      Lang & Schwarz | 16,00 €
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      Avatar
      schrieb am 13.05.22 12:47:08
      Beitrag Nr. 31.129 ()
      mal gucken, ob die D&O Versicherung ihre Beiträge wert war
      Lang & Schwarz | 16,10 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.05.22 12:16:48
      Beitrag Nr. 31.128 ()
      Servus,
      das ist ja auch keine Frage von Lust und Laune.

      Spätestens seit der ARAG/Garmenbeck - Entscheidung des BGH (1997) ist klar, daß sich der Aufsichtsrat, der es pflichtwidrig unterlässt, Schadensersatzansprüche gegen Vorstandsmitgieder durchzusetzen, selbst schadensersatzpflichtig macht.

      Schönes WE
      Stefan
      Lang & Schwarz | 16,30 €
      Avatar
      schrieb am 13.05.22 11:27:08
      Beitrag Nr. 31.127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.562.924 von ChrisOTN am 12.05.22 19:21:23
      Zitat von ChrisOTN:
      Zitat von imperatom: Interessanter für uns ist ohnehin der zweite von Dir angesprochene Punkt: Schadenersatz. Das wird nochmal ein sehr spannendes, kompliziertes und langwieriges Thema.
      Meiner Meinung nach sollte der Weg nicht gegangen werden. Zumal ein hoher Anteil des Schadens die Zinsen sind. Unabhängig was war, wird Herr Bütow sich eher als technischer Dienstleister darstellen mit Verweis auf unklare Rechtslage. Wenn er dann noch auf die schlechte Lage des Unternehmens und die Umweltfaktoren verweist (Finanzkrise, keine Umsätze, etc.)...keine Ahnung was ihr alle habt. Vielleicht konnte er nicht anders handeln - auch zum Wohle des Unternehmens...

      Damals (2008) war man doch fast pleite, oder nicht?

      Klammert man sich da nicht an jeden Strohhalm, um Umsatz zu generieren?


      Sorry, aber bei Deiner Aussage dreht sich mir der Magen um und da könnte ich "echt kotzen" ! Was für ein Rechtsverständnis hast Du eigentlich ?! Die geltenden Gesetze und Bestimmungen gelten für alle Bürger dieses Landes.

      Machen wir jetzt einfach mal ein anderes Beispiel:
      Die bekannten großen Autohersteller entwickeln eine Software mit der rechtswidrig der Verbrauch und die Emissionswerte auf den Prüfständen manipuliert werden können. Diese manipulierte Software werden entweder von den Vorständen in Auftrag gegeben oder zumindest definitiv abgesegnet und auch verbaut. In den folgenden Jahren erhalten die Vorstände dicke Boni aufgrund der guten Absatzzahlen (dank der getürkten Werte) und Jahre später fliegt dann der ganze Schwindel und die Schummelsoftware auf. Es ist doch wohl selbstverständlich, dass die Vorstände für diese Enrtscheidungen zu Rechenschaft gezogen werden und auf Schadenersatz seitens der AG (Aktionäre ... vertreten durch den Aufsichtsrat) verklagt werden. Und natürlich müssen die Boni etc. zurückgefordert werden ... ansonsten könnte ja jeder gegen das Gesetz handeln und müßte (ausser Rückzahlung der zu Unrecht bekommenen Gelder oder Boni) keinerlei finanzielle Konsequenzen befürchten.
      Lang & Schwarz | 16,30 €
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