Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 545)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 14:46:13 von
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für mich ist das Finanzamt der doppelte Gewinner . Ich hätte die Aktie nie verkauft und sogar noch vererbt. Ich bin schon sehr lange dabei gewesen mit einer Guten Stückzahl. Dei Dividenden haben mir die Aktie bezahlt und diese haben mir somit nichts gekostet. Jetzt wurden natürlich 25% Steuern vom Gewinn abgezogen aus der fast die komplette Aktie bestanden hatte.
Das Finanzamt hätte also nie von meinem Verkauf der Aktie etwas abbekommen so lange ich lebe.
Warum ich raus bin kann jetzt nur einer fragen der keine Kryptos hat. Ich gehe fest davon aus dass ich in 30 Tagen den Kursverlust locker überholt habe mit Kryptos in denen ich schon lange investiert bin.
Das Finanzamt hätte also nie von meinem Verkauf der Aktie etwas abbekommen so lange ich lebe.
Warum ich raus bin kann jetzt nur einer fragen der keine Kryptos hat. Ich gehe fest davon aus dass ich in 30 Tagen den Kursverlust locker überholt habe mit Kryptos in denen ich schon lange investiert bin.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.194.526 von DOBY am 31.08.21 10:15:01ausgenommen Cum Ex Geschäfte
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.194.184 von SquishyLady am 31.08.21 09:51:37
die weisen nicht explizit darauf hin, sondern löschen einfach. Kann man leicht überprüfen, wenn man im digitalen Postarchiv "Altfälle" sucht.
Deshalb die Anschaffung von Altpositionen (Einstandspreise, Kapitalmaßnahmen, z.B. Splits) möglichst immer rechtzeitig selbst speichern, um später nicht in Beweisnot zu kommen.
Zitat von SquishyLady: Folgendes wurde btw. von Consors Anfang Juni mittgeteilt:
Wie halten das andere Institute?
die weisen nicht explizit darauf hin, sondern löschen einfach. Kann man leicht überprüfen, wenn man im digitalen Postarchiv "Altfälle" sucht.
Deshalb die Anschaffung von Altpositionen (Einstandspreise, Kapitalmaßnahmen, z.B. Splits) möglichst immer rechtzeitig selbst speichern, um später nicht in Beweisnot zu kommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.193.992 von Synercon am 31.08.21 09:37:42
Am Montag sind wahrscheinlich die letzten Zweifler nach der Bedenkzeit vom WE ausgestiegen.
Das Handelsvolumen hat sich auch deutlich reduziert.
Bin gespannt, ob vielleicht bald eine Meldung kommt, dass mitteilungspflichtige Schwellen zur Firmenbeteiligung überschritten wurden.
Zitat von Synercon: Vielleicht ist das jetzt wirklich die Bodenbildung. Das Tief vom 24. hat gehalten.
Am Montag sind wahrscheinlich die letzten Zweifler nach der Bedenkzeit vom WE ausgestiegen.
Das Handelsvolumen hat sich auch deutlich reduziert.
Bin gespannt, ob vielleicht bald eine Meldung kommt, dass mitteilungspflichtige Schwellen zur Firmenbeteiligung überschritten wurden.
Aufbewahrungsfristen
Folgendes wurde btw. von Consors Anfang Juni mittgeteilt:"Unterlagen mit einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, die wir vor dem 01.01.2011 eingestellt haben, sind somit ab Ende Juli 2021 nicht mehr in Ihrem OnlineArchiv vorhanden. Das gilt natürlich ebenso für unsere internen Systeme. Wir können Ihnen also die betreffenden Dokumente auch nicht mehr auf Anfrage bereitstellen."
Frei nach dem Motto: "wat fott es es fott".
Wie halten das andere Institute?
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.193.338 von ChrisHamburg01 am 31.08.21 08:43:31
ich nehme eher an, dass LuS in einer vergleichbaren Position wie Warburg handelte. Warburg sieht sich bis heute als "Opfer". Siehe Erklärung des Ex-Warburg Bosses Oliarius vom 28.07.2021:
http://docs.dpaq.de/17808-erkl_rung_warburg_28_juli_2021__00…
das alles ändert nix daran, dass seine rechte Hand, der damalige Generalbevollmächtigte des Bankhauses inzwischen zu 5 1/2 Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist https://fink.hamburg/2021/06/cum-ex-deals-ehemaliger-mitarb… Warburg ca. 166 Mio (zuvor erstatteter) KEST Steuern zurückzahlen musste und die DBK als Depotbank eines beteiligten Leerverkäufers einen ersten Prozess gegen Warburg gewonnen hat.
Falls LuS wie Warburg sich selbst (nach Urteil des BGH) unerlaubterweise KEST Steuerbescheinigungen ausgestellt und mit diesen Bescheinigungen KEST Erstattungen kassiert hat, kann man dieses Geld erstmal für längere Zeit abschreiben. Wir werden sehen, ob Warburg Verfassungsbeschwerde einlegen wird oder ob doch noch Schadensersatz-Prozesse gegen die Cum Ex Mitspieler gewonnen werden um den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.
Für LuS heisst es erstmal in den Briefkasten guggen und auf die Änderungsbescheide 2007-11 warten...
Zitat von ChrisHamburg01: Wenn sie wissentlich Aktien schnell verschoben haben um mehrfach Steuern zu kassieren ist das nicht dem dem damaligen Geist der Zeit geschuldet, auch wenn es Andere getan haben, sondern es war klar, dass es illegal ist - zumindest jedem der etwas drüber nachdenkt. Wurde ja auch gerichtlich so festgestellt. Meine Frage war eher, ob LUS einfach nur als Handelshaus die Aktien gehandelt hat oder ob man wissentlich mitgespielt hat. Die Frage ist ebenso, ob sich LUS die Steuernachzahlungen von den Kunden, die mehrfach kassiert haben, wieder holen kann.
ich nehme eher an, dass LuS in einer vergleichbaren Position wie Warburg handelte. Warburg sieht sich bis heute als "Opfer". Siehe Erklärung des Ex-Warburg Bosses Oliarius vom 28.07.2021:
http://docs.dpaq.de/17808-erkl_rung_warburg_28_juli_2021__00…
das alles ändert nix daran, dass seine rechte Hand, der damalige Generalbevollmächtigte des Bankhauses inzwischen zu 5 1/2 Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist https://fink.hamburg/2021/06/cum-ex-deals-ehemaliger-mitarb… Warburg ca. 166 Mio (zuvor erstatteter) KEST Steuern zurückzahlen musste und die DBK als Depotbank eines beteiligten Leerverkäufers einen ersten Prozess gegen Warburg gewonnen hat.
Falls LuS wie Warburg sich selbst (nach Urteil des BGH) unerlaubterweise KEST Steuerbescheinigungen ausgestellt und mit diesen Bescheinigungen KEST Erstattungen kassiert hat, kann man dieses Geld erstmal für längere Zeit abschreiben. Wir werden sehen, ob Warburg Verfassungsbeschwerde einlegen wird oder ob doch noch Schadensersatz-Prozesse gegen die Cum Ex Mitspieler gewonnen werden um den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.
Für LuS heisst es erstmal in den Briefkasten guggen und auf die Änderungsbescheide 2007-11 warten...
U.U. wird Paypal auch mit einem Broker oder Börsenplatz partnern. Wer weiss, was sich daraus noch ergeben kann.
Die Paypal Ankündigung ist m.E. nicht unwichtig. Sie zeigt uns, wie attraktiv der Wertpapierhandel mit Privatanlegern weiterhin sein dürfte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.193.563 von SquishyLady am 31.08.21 08:59:19@squishy Lady
Du siehst es doch genau so ....
zunächst liest sich das als "allgemeiner Hinweis" ... den man halt so macht ... und zu den üblichen Vorbehalten gehört ... weil es ja immer wieder anders kommen kann....
im Nachhinein hält man das für eine frühzeitige Exculpation des Schreibers ...
Du siehst es doch genau so ....
zunächst liest sich das als "allgemeiner Hinweis" ... den man halt so macht ... und zu den üblichen Vorbehalten gehört ... weil es ja immer wieder anders kommen kann....
im Nachhinein hält man das für eine frühzeitige Exculpation des Schreibers ...
Vielleicht ist das jetzt wirklich die Bodenbildung. Das Tief vom 24. hat gehalten.
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