Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 547)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 01.06.24 12:22:07 von
neuester Beitrag 01.06.24 12:22:07 von
Beiträge: 33.739
ID: 1.187.693
ID: 1.187.693
Aufrufe heute: 626
Gesamt: 4.127.653
Gesamt: 4.127.653
Aktive User: 1
ISIN: DE000LS1LUS9 · WKN: LS1LUS · Symbol: LUS1
18,150
EUR
+2,54 %
+0,450 EUR
Letzter Kurs 31.05.24 Tradegate
Neuigkeiten
TitelBeiträge |
---|
17.05.24 · Sharedeals |
17.05.24 · wO Newsflash |
17.05.24 · EQS Group AG |
05.04.24 · 4investors |
Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
26,60 | +99.999,00 | |
116,00 | +99.999,00 | |
1,9500 | +21,88 | |
4,2700 | +12,07 | |
2,8200 | +11,90 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
13,730 | -11,65 | |
2,0900 | -12,55 | |
9,3000 | -13,89 | |
0,7500 | -24,24 | |
2,4500 | -36,53 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.336.355 von Krankus1989 am 15.09.21 19:27:25abwarten - die Einladung der HV bringt sämtliche Tagesordnungspunkte ans Licht
jetzt stehe ich auch einer Erhöhung der AR Vergütung und flexibleren Vorstandsbezügen aufgeschlossen gegenüber
jetzt stehe ich auch einer Erhöhung der AR Vergütung und flexibleren Vorstandsbezügen aufgeschlossen gegenüber
Aktien Split scheint damit erstmal vom Tisch oder? Zumindest wurde in der ad hoc nicht mehr damit geworben. Wenn es so ist, dann währe es schade.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.336.301 von opportoni am 15.09.21 19:24:51
Sorry. 2021 und 2020 waren natürlich gemeint.
Zitat von opportoni: In der AdHoc ging es schon damals nur um die Dividende für 2020, nicht für 2019. Da hat sich also nichts geändert.
Sorry. 2021 und 2020 waren natürlich gemeint.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.336.283 von longlong01 am 15.09.21 19:23:06In der AdHoc ging es schon damals nur um die Dividende für 2020, nicht für 2019. Da hat sich also nichts geändert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.335.950 von ostri2012 am 15.09.21 18:55:20Schönen Dank an die Bosse von LuS.
Zuerst mit einer Adhoc die Aktionäre verschrecken, HV absagen und Dividende streichen und jetzt wieder mit dieser locken. Sehr unseriös das ganzen. Keine Ahnung welche Ziele die verfolgen, aber das ganze stinkt. Die BaFin und die Steuerbehörden sollten die mal genau unter die Lupe nehmen. Nochmal falle ich auf den Laden nicht ein.
Zuerst mit einer Adhoc die Aktionäre verschrecken, HV absagen und Dividende streichen und jetzt wieder mit dieser locken. Sehr unseriös das ganzen. Keine Ahnung welche Ziele die verfolgen, aber das ganze stinkt. Die BaFin und die Steuerbehörden sollten die mal genau unter die Lupe nehmen. Nochmal falle ich auf den Laden nicht ein.
Servus cebu,
natürlich sollte man bei ungeklärten Sachverhalten, wie jetzt hier, keine Entlastung erteilen.
Aber welche Aufklärung sich hier Viele, sofort, spätestens aber auf der HV erhoffen, verstehe ich immer noch nicht. Insoweit wiederhole ich mich.
Die Kernaussage ist doch klar : "Wir haben keine "cum-ex-Absprachen" getroffen. Wir können als Wertpapierhandelshaus nicht ausschliessen, dass über uns "cum-ex-Geschäfte" abgeschlossen wurden".
Ob das FA dennoch aufgrund Art, Häufigkeit, Vergütungsabreden, Beteiligten, Rolle von LuS und sonstwas von einer anderen Rechtsfolge - und hieraus resultierender Steuerpflichtigkeit - ausgeht, mglw. auch aufgrund von Beweislastumkehrungen, kann doch LuS nicht aufklären.
LuS kann Sachverhalte aufklären. Welche Schlussfolgerungen das FA oder die FG an welchen Sachverhalt knüpfen, nicht.
Gute Woche
Stefan
natürlich sollte man bei ungeklärten Sachverhalten, wie jetzt hier, keine Entlastung erteilen.
Aber welche Aufklärung sich hier Viele, sofort, spätestens aber auf der HV erhoffen, verstehe ich immer noch nicht. Insoweit wiederhole ich mich.
Die Kernaussage ist doch klar : "Wir haben keine "cum-ex-Absprachen" getroffen. Wir können als Wertpapierhandelshaus nicht ausschliessen, dass über uns "cum-ex-Geschäfte" abgeschlossen wurden".
Ob das FA dennoch aufgrund Art, Häufigkeit, Vergütungsabreden, Beteiligten, Rolle von LuS und sonstwas von einer anderen Rechtsfolge - und hieraus resultierender Steuerpflichtigkeit - ausgeht, mglw. auch aufgrund von Beweislastumkehrungen, kann doch LuS nicht aufklären.
LuS kann Sachverhalte aufklären. Welche Schlussfolgerungen das FA oder die FG an welchen Sachverhalt knüpfen, nicht.
Gute Woche
Stefan
Die virtuelle Durchführung hat m. E. mit dem fortgeschrittenen Jahr zu tun.
Wenn ich richtig informiert bin, muss die HV bis spätestens 31.12.2021 durchgeführt worden sein. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Man stelle sich vor, dass eine Präsenz-HV für Mitte November geplant ist und die pandemische Lage eine Durchführung einer Präsenz-HV plötzlich nicht zulässt.
Dann wäre zu wenig Zeit, eine virtuelle HV durchzuführen.
Insofern kann ich die gewählte Variante aus Gründen der Planungssicherheit sehr gut nachvollziehen.
Wenn ich richtig informiert bin, muss die HV bis spätestens 31.12.2021 durchgeführt worden sein. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Man stelle sich vor, dass eine Präsenz-HV für Mitte November geplant ist und die pandemische Lage eine Durchführung einer Präsenz-HV plötzlich nicht zulässt.
Dann wäre zu wenig Zeit, eine virtuelle HV durchzuführen.
Insofern kann ich die gewählte Variante aus Gründen der Planungssicherheit sehr gut nachvollziehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.335.398 von Kaigue am 15.09.21 18:18:44
Sicher können mehr teilnehmen ...
aber es finden keine Diskussionen statt...
und Nachfragen sind idR auch nicht erlaubt ...
daher wird der VOR die BEdingung für Fragen ausrufen ... diese müssen dann 1 oder 2 Tage vorher gestellt werden ... und wir werden dann juristisch einwandfrei ( heisst: im Zweifel nichtssagende) Antworten erhalten ...
1 Frage und 1 pauschale Antwort ... Nachfragen nicht erlaubt ... da virtuelle eben nicht live ist ....
Zitat von Kaigue: Also ich weiß echt nicht, was viele haben. Ein virtuelles Format erlaubt doch einer weitaus höheren Anzahl an Aktionären an der HV teilzunehmen. Ergo hat man als Vorstand doch im virtuellen Format mit deutlich mehr unangenehmen Fragen zu rechnen. Einzig für den Fall, dass sie im November den Konkurs bekannt geben, wäre die Vorstandschaft damit zumindest davor geschützt, dass jemand ihre Karren mit einem Baseball-Schläger kurz und klein knüppelt.
Sicher können mehr teilnehmen ...
aber es finden keine Diskussionen statt...
und Nachfragen sind idR auch nicht erlaubt ...
daher wird der VOR die BEdingung für Fragen ausrufen ... diese müssen dann 1 oder 2 Tage vorher gestellt werden ... und wir werden dann juristisch einwandfrei ( heisst: im Zweifel nichtssagende) Antworten erhalten ...
1 Frage und 1 pauschale Antwort ... Nachfragen nicht erlaubt ... da virtuelle eben nicht live ist ....
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.334.798 von SquishyLady am 15.09.21 17:39:45
Jedem Aktionär / Jeder Aktionärin ist anzuraten, an der HC virtuell teilzunehmen und auch im Vorfeld die Fragen zu stellen, die anstehen...
Man hat auf jeden Fall die Gelegenheit, dann so abzustimmen, wie man das will ... und man muss den AR und dem VOR keine Entlastung erteilen, wenn sie es nicht verdient haben ...
Zitat von SquishyLady:Zitat von opportoni: Immerhin gibt es dann dieses Mal Schnittchen und Bier
Schon komisch, weshalb jetzt plötzlich virtuell und im letzten Jahr nicht.
Und das schon um 10 Uhr
Virtuell wäre es doch heuer eigentlich auch nicht gewesen.
Ist mit Sicherheit wg der nicht vorhandenen Rückfragemöglichkeit, HV würde ja sonst über mehrere Tage laufen...
Jedem Aktionär / Jeder Aktionärin ist anzuraten, an der HC virtuell teilzunehmen und auch im Vorfeld die Fragen zu stellen, die anstehen...
Man hat auf jeden Fall die Gelegenheit, dann so abzustimmen, wie man das will ... und man muss den AR und dem VOR keine Entlastung erteilen, wenn sie es nicht verdient haben ...
Also ich weiß echt nicht, was viele haben. Ein virtuelles Format erlaubt doch einer weitaus höheren Anzahl an Aktionären an der HV teilzunehmen. Ergo hat man als Vorstand doch im virtuellen Format mit deutlich mehr unangenehmen Fragen zu rechnen. Einzig für den Fall, dass sie im November den Konkurs bekannt geben, wäre die Vorstandschaft damit zumindest davor geschützt, dass jemand ihre Karren mit einem Baseball-Schläger kurz und klein knüppelt.
17.05.24 · Sharedeals · Lang & Schwarz |
17.05.24 · wO Newsflash · Lang & Schwarz |
17.05.24 · EQS Group AG · Lang & Schwarz |
05.04.24 · 4investors · Lang & Schwarz |
05.04.24 · EQS Group AG · Lang & Schwarz |
02.04.24 · 4investors · Lang & Schwarz |
02.04.24 · EQS Group AG · Lang & Schwarz |
20.03.24 · wO Chartvergleich · Bayer |
23.02.24 · wO Newsflash · Lang & Schwarz |
23.02.24 · EQS Group AG · Lang & Schwarz |