checkAd

    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 557)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 11.05.24 10:10:35 von
    Beiträge: 33.396
    ID: 1.187.693
    Aufrufe heute: 258
    Gesamt: 4.092.261
    Aktive User: 1

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    36,51-10,95
    5,4300-10,98
    9,9500-12,33
    1,2000-14,29
    3,0000-16,52

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 557
    • 3340

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 30.08.21 19:30:43
      Beitrag Nr. 27.836 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.188.088 von Aliberto am 30.08.21 16:33:18
      Zitat von Aliberto: Schon mal was vom Mehrwertsteuerkarrussell gehört ? Wenn Du heute bei Saturn oder MediaMarkt in den Laden läufst und Dir einen nagelneuen Fernseher auf Rechnung oder per Kreditkarte kaufst, woher weißt Du dann, dass Saturn oder MediaMarkt die MWST an den Staat abführen ? Bist Du dann zur Not im nachhinein auch in der Haftung, wenn diese Firmen die MWST nicht abgeführt haben ?


      Ja, ist man.
      Als Bauherr ist man verpflichtet, die Rechnungen nur Netto zu bezahlen und die MwSt. direkt an das Finanzamt abzuführen. Die betreffende Baufirma kann sich eine Sondergenehmigung vom FA holen, die sie beim Bauträger vorzulegen hat, und darf dann die MwSt vereinnahmen. Wer das nicht beherzigt, ist für die Mehrwertsteuer gegenüber dem Finanzamt haftbar!!
      Lang & Schwarz | 76,00 €
      Avatar
      schrieb am 30.08.21 19:22:26
      Beitrag Nr. 27.835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.189.801 von omegonneu am 30.08.21 19:17:53ungeklärte Risiken, die Kiste findet erst im 60er Bereich ihren Boden

      nur MM
      Lang & Schwarz | 75,30 €
      Avatar
      schrieb am 30.08.21 19:17:53
      Beitrag Nr. 27.834 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.187.626 von Fullhouse1 am 30.08.21 16:01:19Man braucht ja nur den Weg der Dividendenzahlung zu folgen.
      Heutzutage ist es meines Wissens so, dass die Depotbank die Dividenden- und Steuerabrechnung erstellt und entsprechend gutschreibt. Sie holt sich dann das Geld von der Clearingsstelle oder dem ausschüttenden Unternehmen. Der depotführenden Bank ist der Status, ob reguläre Aktie oder leerverkaufte Aktie nicht ersichtlich, ergo muss sie von einer regulären Aktie ausgehen.
      Eigentlich ist der Leerverkäufer fein raus. Er hat eine Aktie cum verkauft und muss nur eine Aktie ex zurückkaufen. Er braucht überhaupt keine Kontrahenten mit seiner Absicht behelligen. Die Arshckarte hat der Käufer einer nackt leerverkauften Aktie. Er muss also so gestellt werden, wie wenn er eine reguläre Aktie gekauft hat. Er bekommt eine Kompensationszahlung vom Leerverkäufer und muss außerdem noch eine Steuerbescheinigung über die 25% erhalten. d.h. die Kompenstationszahlung muss eigentlich 100% betragen, als Ertrag gebucht werden und davon die 25% KESt abgeführt werden. Dafür erhält er dann die Steuerbescheinigung.
      Und genau da beginnt die Verwirrung. Man wird sich genau ansehen müssen, warum zwar eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden konnte, durfte oder musste, aber die Abführung unterblieb, das Gesetz müsste dazu ja eine Erklärung liefern. Die Frage wollte mir bisher niemand beantworten: Warum konnte eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden, ohne entsprechende Abführung an das Finanzamt?

      Das gestern hier verlinkte Video manipuliert an dieser Stelle!


      Den Gewinn des Leerverkäufers manipuliert man runter. Aus 100.000 werden 75.000 und lässt die Differenz (=Gewinn für den Leerverkäufer) von 25.000 unter den Tisch fallen!
      Lang & Schwarz | 76,00 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.08.21 18:16:40
      Beitrag Nr. 27.833 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.189.054 von omegonneu am 30.08.21 18:07:31Sorry, darauf will ich noch eingehen. Meine Vermutung:

      LuS hat vertraglich Cum gekauft, aber tatsächlich Ex zzgl. Netto-Kompensation bekommen.

      Das Finanzamt sagt jetzt:
      - Hey, du hättest das wissen können, dass der Lieferant schon Steuererstattung beantragt hat (Thema: vorsätzlich) --- Stichwort: Wissen.
      - Hey, du hättest das prüfen müssen, ob der Lieferant schon Steuererstattung beantragt hat (Thema: grob fahrlässig) --- Stichwort: geregelter Markt.
      => Und schickt dir jetzt (wahrscheinlich) einen neuen Steuerbescheid. Den muss/sollte LuS erstmal zahlen und dafür sind doch die Rückstellungen. Ob der dann berechtigt ist, oder nicht, klärt sich erst im Anschluss.

      Fakt ist, dass zuvor ja vorher alles in Ordnung war. Damals hat das Finanzamt nicht gesagt: hey, prüf mal deinen Lieferanten, wenn du da eine Kompensationszahlung bekommst.

      Die Stichwörter fallen so in der Adhoc.
      Lang & Schwarz | 76,20 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.08.21 18:07:31
      Beitrag Nr. 27.832 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.187.290 von ChrisOTN am 30.08.21 15:35:57
      Zitat von ChrisOTN: Also jetzt hab ich versucht nochmal nachzulesen. War es wiefolgt?

      1) Leerverkäufer A verkauft "Cum" an LuS zu Kurs mit Dividende
      2) LuS hält über Nacht
      3) Käufer B kauft von LuS "Ex" zu Kurs ohne Dividende
      4) B gibt an A

      Für die Lieferung der Aktien hat man ein paar Tage Zeit. LuS weiß jetzt gar nicht, ob die Lieferung "Cum" oder "Ex" ist. Da man aber "Cum" gekauft hat, denkt man "Cum", also beantragt man die Steuererstattung.

      Mittlerweile hat die Steuerfahnung die Clearstream-Abrechnungen durch, und es wurde festgestellt, dass LuS die Aktien "Ex" bekommen hat. Also hat LuS zu Unrecht die Steuererstattung beantragt.

      Nur, wie soll es LuS denn richtig machen bzw. woher soll man das denn nun wissen?


      Wenn Du Cum kaufst, kommt doch eine Dividendenzahlung.
      Ist doch heute noch so: Wenn du Aktien kaufst, sind die am nächsten Tag in deinem Depot gebucht. Wenn Du also am Tag vor der HV die Aktie kaufst, hast die am nächsten Tag im Depot und sind dann am abend Cum und am Tag nach der HV Ex. Laut Börsen jedoch erfolgt die Lieferung erst 2 Tage nach Kauf und die Belastung auf dem Konto ebenso. Eine Steuerbescheinigung stellt keine Bank oder ähnliches einfach so aus. Das geschah auf alle Fälle nach Vorgaben der einschlägigen Gesetze. Und in der Tat hatten die vergangenen Prüfungen auch nichts daran auszusetzen. Und es stellt sich auch die Frage, wer hat denn die Steuerbescheinigungen ausgestellt, mit denen man die Erstattung beantragen konnte.
      Ich bin ja bisher immer vom Grundsatz ausgegangen: Keine Buchung ohne Beleg. Wohin bucht man ein Steuerkonto, dass vom Staat laufend gefüllt wird, ohne dass ein Finanzprüfer das auffällig findet?

      Wenn also LuS davonausgeht, dass alles korrekt ablief, dann stellt sich für mich die Frage:
      Warum hat LuS das kommuniziert?
      Warum wurde die HV abgesagt?
      Warum wurde eine Rückstellung gebildet, die vermtl. noch auf 61 Mio erhöht wird.
      Lang & Schwarz | 76,30 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      JanOne – Smallcap über Nacht mit Milliardentransaktionen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 30.08.21 17:58:35
      Beitrag Nr. 27.831 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.188.088 von Aliberto am 30.08.21 16:33:18Dieser Steuertrick, ist ja Betrug, geht bei vielen Waren, am besten in schneller Frequenz über Ländergrenzen hinweg....auch hier seit Jahren absolutes Staatsversagen....die Lösungen nur Stückwerk.
      Lang & Schwarz | 77,30 €
      Avatar
      schrieb am 30.08.21 17:49:54
      Beitrag Nr. 27.830 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.187.161 von ChrisOTN am 30.08.21 15:19:02Hab ich mir auch überlegt, und das wäre ja dann das klassische Cum-Ex. Wenn sie die Dividende erhalten haben, dann haben sie zurecht die Rückerstattung erhalten. Wenn sie aber im vermeintlichen Glauben an die Eigentümerschaft die Steuerbescheinung an sich selbst ausstellten, ohne eine Dividende erhalten zu haben, dann war die Erstattung unrechtmäßig. Aber dann müsste die Adhoc anders lauten.

      Aber wenn das damals schon Cum-Cum war?
      Lang & Schwarz | 77,00 €
      Avatar
      schrieb am 30.08.21 17:45:18
      Beitrag Nr. 27.829 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.187.083 von DOBY am 30.08.21 15:12:40
      Zitat von DOBY:
      Zitat von infosam: Ja, die belastenden Unterlagen sollten schon alle vernichtet sein.
      Und die entlastenden Dokumente liegen hoffentlich irgendwo gut gesichert.
      (Um sich das Geld von den eigentlichen Nutznießern wiederzuholen.)
      Wohin sind die erstatteten KESt-Erträge geflossen?


      wenn die KEST an Andere erstattet worden wäre, dann hätte man die Erstattungsansprüche nicht bilanziert. Das hat man aber ausweislich den GBs 2007/08/09. (siehe KEST Anrechnungsguthaben in den GBs). D.h. man hat selbst für eigene Rechnung eine Erstattung beantragt.
      Deshalb ist die "Opfer" Geschichte extrem unwahrscheinlich.


      Was wird denn in der Bilanz ausgewiesen. Doch nur die offenen Steuerforderungen oder -verbindlichkeiten zum Stichtag. Mehr kann man da nicht rauslesen.
      Lang & Schwarz | 77,00 €
      Avatar
      schrieb am 30.08.21 17:34:39
      Beitrag Nr. 27.828 ()
      Cum Ex Geschäfte
      Das Prinzip mit 3 Parteien:
      ...
      Beispiel für Cum-Ex-Deals mit drei Akteuren:
      Eine Aktiengesellschaft steht kurz vor ihrem Dividendenstichtag. Großinvestor A hält ein Aktienpaket dieser Aktiengesellschaft. Die Aktien sind aktuell vergleichsweise viel wert, da die Dividende noch eingepreist ist. Käuferbank B kauft nun Aktienpakete dieser Aktiengesellschaft als Leerverkäufe von einem dritten Akteur C (nicht von A!). Das heißt: Leerverkäufer C hat zu diesem Zeitpunkt die Aktien (noch) nicht in seinem Besitz. A kassiert am Stichtag die Dividende und zahlt darauf Steuern. Dafür bekommt er eine Bescheinigung. Mit dieser kann er unter bestimmten Bedingungen die Steuern wieder zurückfordern und tut das auch.

      Nachdem die Dividende ausgezahlt wurde, hat die Aktie an Wert verloren. Jetzt kauft Leerverkäufer C sich die Aktien von Großinvestor A zu dem aktuell geringeren Wert (minus Dividende). Leerverkäufer C liefert dann die Aktien an Käuferbank B und zahlt dieser wegen des Wertverlusts einen Ausgleich. Diese Entschädigung entspricht aber wiederum nicht der vollen Höhe der Dividende, sondern der Netto-Dividende (Dividende minus der Kapitalertragssteuer). Leerverkäufer C macht also ein gutes Geschäft.

      Die Käuferbank B hat aber auch keinen Verlust: B bekommt eine Steuerbescheinigung für die vermeintlich abgeführte Kapitalertragssteuer (sie hatte ja ursprünglich Cum-Aktien gekauft) und holt sich ihr fehlendes Geld durch die Rückerstattung vom Staat zurück. Die Käuferbank B verkauft die Aktien wieder an Großinvestor A zu dem Preis, zu dem A sie an den Leerverkäufer C verkauft hat. Käuferbank B und Aktionär A können sich so die vermeintlich gezahlten Steuern insgesamt zweimal zurückerstatten lassen und sich die „Rendite“ durch Provisionen und Beraterhonorare untereinander aufteilen. ...

      Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/cum-ex-geschaefte-wie-das-ver…
      Lang & Schwarz | 77,00 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.08.21 16:50:17
      Beitrag Nr. 27.827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.188.088 von Aliberto am 30.08.21 16:33:18
      MwSt
      Haha. Mwst von Lieferant in Drittland mit deutscher USt-ID ist extrem lustig. Und passt perfekt!

      Also, du kaufst als Firma etwas bei Amazon vom Chinesen mit Sitz im Drittland und Angabe einer deutschen Ust-ID.
      Ware kommt. Rechnung kommt. Die Steuer darfst du dann bei deiner Vorsteuer gültig machen.

      Problemfall: Der Lieferant hat sich die USt-ID nur ausgedacht. Ich kann Sie zwar prüfen und Sie ist gültig, aber er hat sie bpsw. geklaut.
      Klar, bei so einem Fall haftet der Lieferant, nur kommt doch das Finanzamt auf mich zu. Und ich kann dann im Drittland meine Steuer fordern. Viel Spaß!

      Diese UST-Id Prüfung von Nummer und Firma macht mir Deutschland nur extrem schwer. Datenschutz. Zumindest war das vor ein paar Jahren so, k.A. ob die das jetzt geändert haben.

      Ich kann zwar in Berlin anrufen und wenn ich einen netten Menschen am Telefon habe, dann gleicht er mir die Daten ab, aber eigentlich darf er das als Datenschutzgründen nicht.

      Keine Ahnung wer sich den Mist ausgedacht hat, aber sorry, kann dir ganz einfach mit der MwSt passieren. Musst du halt als Chef regeln erlassen, sonst kommt irgendwann das Finanzamt, wenn dich der Lieferant beschissen hat.
      Lang & Schwarz | 77,10 €
      • 1
      • 557
      • 3340
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +0,65
      -1,72
      +1,15
      +1,02
      +3,59
      +0,26
      -1,56
      +2,54
      -2,60
      -0,93

      Meistdiskutiert

      WertpapierBeiträge
      115
      91
      85
      84
      62
      41
      31
      30
      28
      28
      Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X