Wölbern-Fonds (Seite 45)
eröffnet am 16.02.14 19:00:29 von
neuester Beitrag 12.11.22 14:44:11 von
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Letztlich ist das aber auch egal, da die Anleger sowieso nichts davon haben werden, sollten die 40 Mio. auftauchen.
Wegen netto ein oder zwei Jahren Haft mehr oder weniger wird er das gebunkerte Vermögen nicht preisgeben; ich vermute, er hat es bereits vor längerer Zeit auf Vertrauenspersonen ins Ausland verschoben und die Spuren sorgfältig verwischt. Dementsprechend kommt er selbst ohne Weiteres gar nicht mehr dran. Außerdem würde sich durch eine falsche Eidesstattliche Erklärung gegenüber dem Insolvenzverwalter neues strafrechtliches Potential aufbauen.
Wegen Anlagebetrugs ist Schulte aber nicht angeklagt. Untreue ist der Vorwurf. Dennoch, ich stimme Dir zu, daß er verurteilt wird. Und die Frage zu welcher Strafe, da hilft ein Blick in Wikipedia. Da steht, daß in besonders schweren Fällen der Strafrahmen bis zu 10 Jahre beträgt. Und nach meiner Meinung ist hier ein besonders schwerer Fall gegeben. Art und Weise seines Vorgehens deuten jedenfalls darauf hin. Die Kammer dürfte also von 10 Jahren runterrechnen. Nehmen wir mal an, sie kommt auf 6 Jahre, dann wird die U-Haft angerechnet. Grob gerechnet heißt das dann 5 weitere Jahre im Gefängnis. Natürlich wird er sich gut führen, so daß nach 2/3 die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das heißt, er kommt mit den üblichen Auflagen nach 3 Jahren und 3 Monaten auf freien Fuß.
Voraussetzung für diese ganze Berechnung ist sein Geständnis und Offenlegung aller Bunker, wo noch Geld liegt, z.B. die 40 Mio., die auf seine Privatkonten geflossen sein sollen und bisher noch nicht aufgefunden wurden.
Sollten die 40 Mio. gefunden werden, fließen die in die Insolvenzmasse ein. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte für die Anleger ist: Selbst dann wenn die 40 Mio. nachweislich aus den Fondsvermögen stammen, fließen sie in die Insolvenzmasse ein, stehen somit allen Gläubigern zu, nicht alleine den Anlegern. Das ist ungerecht, aber rechtens. Die Insolvenzordnung scheint da keine Ausnahme zu kennen.
Kommt kein Geständnis von Schulte, könnte der Strafrahmen auch deutlicher ausgeschöpft werden. Da spekuliere ich aber nicht mehr weiter.
Voraussetzung für diese ganze Berechnung ist sein Geständnis und Offenlegung aller Bunker, wo noch Geld liegt, z.B. die 40 Mio., die auf seine Privatkonten geflossen sein sollen und bisher noch nicht aufgefunden wurden.
Sollten die 40 Mio. gefunden werden, fließen die in die Insolvenzmasse ein. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte für die Anleger ist: Selbst dann wenn die 40 Mio. nachweislich aus den Fondsvermögen stammen, fließen sie in die Insolvenzmasse ein, stehen somit allen Gläubigern zu, nicht alleine den Anlegern. Das ist ungerecht, aber rechtens. Die Insolvenzordnung scheint da keine Ausnahme zu kennen.
Kommt kein Geständnis von Schulte, könnte der Strafrahmen auch deutlicher ausgeschöpft werden. Da spekuliere ich aber nicht mehr weiter.
Dr. Nonnenmacher und seine Kollegen haben als Manager große geschäftliche Fehlentscheidungen getroffen; das könnte aber durch die "Business Judgement Rule" gerade noch gedeckt sein.
Prof. Schulte fällt dagegen in die Rubrik Anlagebetrüger, eher zu vergleichen mit Jürgen Harksen. Prof. Schulte wird die nächsten Jahre hinter Gitter verbringen, da beißt die Maus keinen Faden mehr ab; es ist nur noch die Frage, wie viele Jahre.
Prof. Schulte fällt dagegen in die Rubrik Anlagebetrüger, eher zu vergleichen mit Jürgen Harksen. Prof. Schulte wird die nächsten Jahre hinter Gitter verbringen, da beißt die Maus keinen Faden mehr ab; es ist nur noch die Frage, wie viele Jahre.
Wer von Euch in den letzten Tagen die Berichterstattung über den Strafprozeß wegen des Vorwurfs der Untreue vor dem Hamburger Landgericht gegen die sechs Vorstände der HSH Nordbank verfolgte und am Mittwoch etwas ungläubig die Freisprüche registrierte, dachte vermutlich sofort an das Strafverfahren gegen Heinrich Maria Schulte. Immerhin geht es da um den gleichen Vorwurf der Untreue.
Nun sind die Freisprüche noch nicht rechtskräftig, und die Staatsanwaltschaft hat schon angekündigt Revision beim BGH zu beantragen.
Dennoch, taucht die Frage auf: Gibt es Parallelen zum Schulte-Verfahren? Aus juristischer Sicht kann ich das mangels juristischer Kenntnisse nicht beurteilen; das ist aber auch nicht nötig. Entscheidend scheinen mir die in den Medien verbreiteten Freispruch-Begründungen zu sein, die HSH-Banker hätten nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet und für eine Verurteilung müsse eine gravierende Pflichverletzung vorliegen. Und genau da, so scheint mir, liegt der Hund begraben, obwohl das wohl auch eine rechtliche Grauzone ist.
Schulte hingegen hat knapp 150 Mio. Euro den Fonds entzogen. Davon sind, so haben es die Medien verbreitet, 40 Mio. Euro letztlich auf seine Privatkonten geflossen. Ergo, wiederum aus meiner juristischen Laiensicht, hat er sich persönlich bereichert. Und das könnte in seinem Strafverfahren den Unterschied ausmachen.
Verhandlungstermine sind mittlerweile bis in den November anberaumt worden.
Nun sind die Freisprüche noch nicht rechtskräftig, und die Staatsanwaltschaft hat schon angekündigt Revision beim BGH zu beantragen.
Dennoch, taucht die Frage auf: Gibt es Parallelen zum Schulte-Verfahren? Aus juristischer Sicht kann ich das mangels juristischer Kenntnisse nicht beurteilen; das ist aber auch nicht nötig. Entscheidend scheinen mir die in den Medien verbreiteten Freispruch-Begründungen zu sein, die HSH-Banker hätten nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet und für eine Verurteilung müsse eine gravierende Pflichverletzung vorliegen. Und genau da, so scheint mir, liegt der Hund begraben, obwohl das wohl auch eine rechtliche Grauzone ist.
Schulte hingegen hat knapp 150 Mio. Euro den Fonds entzogen. Davon sind, so haben es die Medien verbreitet, 40 Mio. Euro letztlich auf seine Privatkonten geflossen. Ergo, wiederum aus meiner juristischen Laiensicht, hat er sich persönlich bereichert. Und das könnte in seinem Strafverfahren den Unterschied ausmachen.
Verhandlungstermine sind mittlerweile bis in den November anberaumt worden.
In der aktuellen Gesellschafterinformation vom 30. Juni steht alles drin. Keinerlei Probleme bei Polen 01. Allerdings vorläufiges Insolvenzverfahren bei Holland 56 eröffnet, Brinkmann & Partner bestellt, siehe www.insolvenzbekanntmachungen.de
Das sind offensichtlich Bruttosummen ohne Berücksichtigung der Rückzahlungen, die es ja auch gab. Netto betrachtet ist z.B. der Österreich 03 mit knapp 4,1 Mio. Euro dabei.
Das war übrigens auch ein Vorwurf der Verteidigung gleich am ersten Verhandlungstag, daß die StA da so schlampig gearbeitet hat. Aber die Hamburger StA kann man beim Thema Schulte/Wölbern sowieso in der Pfeife rauchen.
Das war übrigens auch ein Vorwurf der Verteidigung gleich am ersten Verhandlungstag, daß die StA da so schlampig gearbeitet hat. Aber die Hamburger StA kann man beim Thema Schulte/Wölbern sowieso in der Pfeife rauchen.
Zitat von sw23456: Wenn Sie die Gesellschafterrundschreiben Polen 01 der Reihe nach lesen,
Heute wurde Polen 01 am Zweitmarkt zu 55 % gehandelt.
Auf der Seite des Manager-Magazins habe ich folgende Liste gefunden (die m. W. bislang hier im Thread noch nicht diskutiert wurde):
Die betroffenen Fonds
Die 147,3 Millionen Euro, die Schulte zur Last gelegt werden, sollen laut Anklage im Einzelnen aus folgenden Fonds von Wölbern Invest stammen:
Holland 52: 11,9 Millionen Euro
Holland 54: 3,59 Millionen Euro
Holland 55: 2 Millionen Euro
Holland 56: 6,3 Millionen Euro
Holland 57: 3,35 Millionen Euro
Holland 58: 2,2 Millionen Euro
Holland 59: 3,57 Millionen Euro
Holland 61: 3,93 Millionen Euro
Holland 62: 4,15 Millionen Euro
Holland 63: 1,46 Millionen Euro
Holland 64: 4,2 Millionen Euro
Holland 65: 7,35 Millionen Euro
Holland 66: 1,75 Millionen Euro
Holland 67: 2,38 Millionen Euro
Holland 68: 2,99 Millionen Euro
Holland 69: 6,8 Millionen Euro
Holland 70: 2,73 Millionen Euro
Deutschland 01: 6 Millionen Euro
Deutschland 03: 0,85 Millionen Euro
Deutschland 04: 1,07 Millionen Euro
Deutschland 05: 0,74 Millionen Euro
Österreich 01: 6,3 Millionen Euro
Österreich 02: 0,83 Millionen Euro
Österreich 03: 5,2 Millionen Euro
Österreich 04: 11,2 Millionen Euro
Frankreich 01: 7,13 Millionen Euro
Frankreich 03: 0,49 Millionen Euro
Frankreich 04: 20,47 Millionen Euro
England 01: 0,13 Millionen Euro
Polen 01: 10,3 Millionen Euro
Darüber hinaus fehlen nach Informationen von manager magazin online Gelder in den Kassen weiterer Fonds, die in der Anklage der Staatsanwaltschaft nicht aufgeführt sind. Namentlich sind das (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Private Equity Futur 03 Environment: 5,8 Millionen Euro
Real Estate Europa 01 Value Portfolio: 6,35 Millionen Euro
Wenn Sie die Gesellschafterrundschreiben Polen 01 der Reihe nach lesen, werden Sie die Gründe nachvollziehen können. Nur ein allgemeiner Hinweis: Wenn man ein Objekt zum Verkauf stellt, ist eine starrer Darlehensvertrag hinderlich, es würde Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Man verkauft eine solche Immobilie aber nicht am letzten Tag des auslaufenden Mietvertrages, sondern gibt dem Käufer meist noch ein paar Jahre des attraktiven Mietvertrages mit.