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    GreenX Metals ehemals Prairie Down - Kohle aus Polen! (Seite 49)

    eröffnet am 29.03.14 15:04:04 von
    neuester Beitrag 06.07.22 17:34:41 von
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      schrieb am 16.08.21 15:04:55
      Beitrag Nr. 14.102 ()
      @Legend1971:

      Schließe mich an - auch von mir ein großes Dankeschön für deine großen Mühen und deine Bereitschaft, dein Wissen mit uns zu teilen!!

      Denke wir haben gute Chancen, mit unserem Investment eine schöne Rendite zu erziehen - falls alles „mit rechten Dingen zugeht“....!!
      GreenX Metals | 0,196 €
      Avatar
      schrieb am 16.08.21 14:34:57
      Beitrag Nr. 14.101 ()
      @Legend1971

      Von mir ebenfalls ein großes DANKESCHÖN für Zusammenfassung der rechtlichen Modalitäten.

      Ein Angebot Polens ist jederzeit möglich, sollte man die eigenen Chancen auf einen "Freispruch" vor dem internationalen Schiedsgericht als gering einschätzen - was hier vorliegen könnte.

      Nur sollte man damit auch nicht zu lange warten, denn je länger das Verfahren vorangeschritten ist, desto unwahrscheinlicher wird für mich persönlich eine Zustimmung von Prairie Mining, da ein mögliches Angebot natürlich einen hohen Abschlag zum Klagewert darstellen könnte. Warum sollte man kurz vor Ende eines Verfahrens einen Abschlag hinnehmen, wenn es am Ende einige hundert Millionen mehr sein könnten?

      Demnetsprechend macht ein Angebot von Polen nur Sinn, wenn dies in einem bestimmten zeitlichen Rahmen passiert - so zumindest meine persönliche Einschätzung!

      Ich bin hier ebenfalls stark investiert und habe in den letzten Monaten regelmäßig aufgestockt und warte das Verfahren bis zum Ende ab. Dann hoffentlich mit einem sehr saftigen Aufschlag :lick:
      GreenX Metals | 0,196 €
      Avatar
      schrieb am 16.08.21 13:56:25
      Beitrag Nr. 14.100 ()
      Legend1971
      Hallo,

      vielen Dank für deine netten Worte. Mich lässt das alles hoffen auf eine maximale Gewinnchance. Das Puzzle fügt sich immer weiter zusammen. Aktuelle steigt der Kurs jeden Tag schon sieben Tage ca infolge. Das ganze ohne neue News!
      Meine Possition ist + - 0 ich halte bis die Klage durch ist. Sollte ich recht behalten wird Polen ein Angebot vorlegen um das Risiko der Klage zu umgehen. Das wäre eigentlich die logische Vorgehensweise. Aber Politiker und Logik! Die Interessiert die Geld und Schadensbegrenzung wenig, es ist ja nur das Geld der Steuerzahler. Deshalb es bleibt spannend.
      GreenX Metals | 0,196 €
      Avatar
      schrieb am 16.08.21 13:44:16
      Beitrag Nr. 14.099 ()
      Dank für die Mühe
      @Legend1971, Zunächst einmal vielen Dank für deine Bemühungen, das ist schon eine verdammt gute Arbeit. Ich habe es nur überflogen, aber es fördert die Zuversicht.
      GreenX Metals | 0,196 €
      Avatar
      schrieb am 15.08.21 22:58:42
      Beitrag Nr. 14.098 ()
      Neues von Polen sehr Interessant zu Lesen!!!
      Info-Petition: Anhang 3 ist genehmigt + zusätzliche Regelungen!

      Hallo!

      Die Frage der in unserem Land anhängigen Gerichtsverfahren mit Prairie als Partei, die kürzlich hier im Forum aufgeworfen wurde, war für mich ein Anstoß, die Rechtsprechung erneut durchzugehen. Es stellt sich heraus, dass sich viel geändert hat, seit ich im September letzten Jahres recherchiert und dann im Dezember meine Arbeit auf FB veröffentlicht habe, und dass einige Urteile erschienen sind, die damals wahrscheinlich noch nicht verfügbar waren. In der Regel vergeht einige Zeit zwischen dem Datum eines Urteils und seiner Veröffentlichung im Internet. Außerdem werden wir als Nichtbeteiligte nicht über die Urteile informiert und können nur die Datenbank verfolgen. Ich habe dies viel zu selten getan, weil ich nach Durchsicht der Urteile neue Urteile gefunden habe, die für Prairie und für uns als Aktionäre günstig waren. Ich habe auch den Fehler gemacht, den Fall nicht mehr aus der Sicht von Bogdanka zu betrachten, denn wie sich herausstellte, war Prairie auch Partei in einigen der von Bogdanka angestrengten Verfahren. Ich habe so viel interessantes, sachliches und optimistisches Material aus der Sicht der Schlichtung, dass ich erwäge, meinen Beitrag mit neuen Themen zu aktualisieren. Keine Versprechungen, wir werden sehen, wie ich mit der Zeit im September dastehe.

      Lassen Sie mich zunächst alle Urteile zitieren und dann auf sie eingehen:
      VI SA/Wa 556/19 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/1D19CC6A7C ) - in die Studie aufgenommen
      II GSK 990/20 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/71BB724C68 )
      VI SA/Wa 703/20 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/FA46D596E5 )
      VI SA/Wa 2224/15 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/A77EE6657B )
      II GSK 4684/16 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/C4F5146D9A )
      VI SA/Wa 2223/15 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/A6A2340B18 )
      VI SA/Wa 89/15 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/025330B5BB )
      II GSK 3899/16 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/E63CD8229B )

      Ich beginne mit dem Urteil, über das ich Ihnen bereits in dem oben erwähnten Thread geschrieben habe. Die folgenden vier Absätze werden daher eine Wiederholung dessen sein, was ich in meinen Kommentaren dort geschrieben habe, aber ich werde mir erlauben, mich zu wiederholen, um das Thema umfassend zu behandeln.

      Das für PDZ günstige Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts Nr. VI SA/Wa 556/19 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/1D19CC6A7C ), das ich in meinem Beitrag zitiert habe und gegen das das Ministerium Berufung eingelegt hat, wurde nach Angaben des Ministeriums am 11. Dezember 2020 rechtskräftig. - Achtung: zog seine Berufung gegen das Urteil zurück, woraufhin das Oberste Verwaltungsgericht das Verfahren mit dem Urteil II GSK 990/20 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/71BB724C68 ) einstellte. Infolgedessen ist das Ministerium nun aufgrund des erstinstanzlichen Urteils verpflichtet, den Antrag auf Änderung der Konzession erneut zu prüfen. Es stellt sich die Frage, ob der Antrag noch aktuell ist, da er im Dezember 2016 eingereicht wurde und eine Verschiebung des Beginns der Förderung um 7 Jahre von 2018 auf den 1. Januar 2025 vorsah. Seit der Antragstellung sind also fast 5 Jahre vergangen, und bis zum vorgeschlagenen Termin sind es noch etwas mehr als 3 Jahre. Meiner Meinung nach ist diese Frist aus Sicht des PDZ unhaltbar, selbst wenn das Ministerium um des Seelenfriedens willen dieser Frist zustimmen würde, scheint sie nicht sinnvoll zu sein. Der Abschluss dieses Verfahrens - sei es auf Antrag der PDZ oder auf Beschluss des Ministeriums - ist jedoch notwendig, damit das Ministerium die PDZ auffordern kann, die Verletzung der Konzessionsbedingungen zu beenden, was ohnehin geschehen wird, indem es ihr eine neue und realistische Frist für die Aufnahme des Betriebs setzt. Nur dann ist es möglich, die Konzession zu widerrufen. Es sei daran erinnert, dass der im Dezember 2016 eingereichte Antrag auf Änderung dieser Konzession 17 Monate lang geprüft wurde und nach Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung noch einmal sechs Monate lang geprüft wurde. Darüber hinaus dauerte die gerichtliche Anfechtung der Ablehnungen in erster und zweiter Instanz insgesamt fast 24 Monate (vom 8.02.2019 bis 27.01.2021). Es ist klar, dass wir den vom Ministerium eingeschlagenen Weg nach dem Ende des vom PDZ eingeschlagenen Weges ein zweites Mal beschreiten müssen. Wir werden bald 2025 sein, und die Schaufel ist noch nicht einmal eingeschlagen, obwohl die PDZ darauf beharrt, dass sie bereits mit dem Abbau begonnen hätte, wenn ihr nicht die Baumstämme vor die Füße geworfen worden wären. Wie Sie sehen können, habe ich in einem Absatz die Pathologie beschrieben, die es ermöglicht, eine Lagerstätte für fast 20 Jahre zu blockieren, die bereits heute in Knurów-Szczygłowice abgebaut werden könnte. Wir haben ein wunderschönes Land, nicht wahr?

      Ich hatte Zweifel, ob die Annullierung nicht darauf zurückzuführen war, dass Prairie den Antrag auf Änderung der Konzession zurückgezogen hatte. Aber wenn ich darüber nachdenke, glaube ich nicht, dass dies der Fall ist. Ich darf hier noch einmal vier Zwillingsurteile im Fall von Erkundungsbohrungen eines anderen Unternehmens anführen, das ebenfalls eine Lizenzänderung im Hinblick auf die Verschiebung der Frist für die Ausführung der Arbeiten beantragt hat - ich habe sie in meinem Beitrag erwähnt, das waren u.a. die Urteile VI SA/Wa 1449/13 und II GSK 1255/14. Anhand ihres Beispiels wird deutlich, dass das Gericht zweiter Instanz das Verfahren nicht einstellen würde, wenn Prairie seinen Antrag zurückzöge, sondern das erstinstanzliche Urteil aufheben müsste, mit dem das Ministerium aufgefordert wird, den Fall erneut zu prüfen, da eine erneute Prüfung nicht möglich wäre, wenn der Antrag zurückgezogen wird.
      Ich möchte hier keine Verschwörungstheorien säen oder irgendjemandem Vorwürfe machen, aber der Antrag auf Rücknahme der Kassationsbeschwerde wurde am 11. Dezember 2020 gestellt, während das Urteil am 27. Januar 2021 ergangen ist. Ist in der Zwischenzeit etwas mit dem Kurs passiert? Wer hätte sehen, wissen und Prairie schreiben können, dass "dem Unternehmen keine Informationen bekannt sind, die nicht bekannt gegeben wurden und die, wenn sie bekannt gegeben werden, den verstärkten Handel mit den Wertpapieren des Unternehmens erklären könnten", denn offiziell konnte es über solche Informationen nicht verfügen (inoffiziell wahrscheinlich auch nicht, denn schließlich war es unwahrscheinlich, dass das Ministerium seinen Feind über seine eigenen Handlungen informiert, oder?). Jeder soll seine eigenen Schlussfolgerungen ziehen. ;)

      Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Fall Dębieńsk vor den polnischen Gerichten zugunsten von Prairie ausging; außerdem hat das Ministerium selbst seine Kassationsbeschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil, mit dem die erneute Prüfung des PDZ-Antrags angeordnet wurde, zurückgezogen. Das ist eine Art "walkover", ein Eingeständnis, dass seine Entscheidungen fehlerhaft sind. Später in meinem Beitrag werden Sie erfahren, dass die Behörde in einem solchen Fall das Urteil des Gerichts beherzigt hat. Es stellt sich die Frage, was mit diesem Antrag geschieht, ob er überhaupt weiterverfolgt wird und ob er überhaupt Gegenstand des Verfahrens ist, weil die beantragten Daten nicht eingehalten werden können. Unabhängig davon ist Prairie damit in einer hervorragenden Position, was die Schlichtung betrifft.

      Nachdem wir uns nun mit dem Fall Dębieńsk befasst haben, wenden wir uns nun dem Raum Lublin zu und werfen einen Blick auf die Rechtsprechung zu Jan Karski. Ich habe ein echtes Urteil für Sie:

      VI SA/Wa 703/20 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/FA46D596E5 )

      Als ich die Forderung im September letzten Jahres analysierte und die Studie im Dezember veröffentlichte, war mir die Existenz dieses Urteils nicht bekannt. Es ist vom August 2020, vielleicht war es zu diesem Zeitpunkt noch nicht online verfügbar, denn es wäre mir eher aufgefallen. Auf jeden Fall erfahren wir daraus, dass am 19. Oktober 2019 der Zusatz Nr. 3 zu den Unterlagen der Kohlelagerstätte K-6-7 genehmigt wurde, was dem Unternehmen zuvor verweigert worden war. Es sei daran erinnert, dass Prairie vier Explorationskonzessionen besaß, darunter eine für die Lagerstätte K-6-7, um die sich Bogdanka ebenfalls beworben hatte. Während PDZ im Rahmen der Explorationskonzession Bohrungen zur Erkundung der Lagerstätte durchführte, kaufte Bogdanka wie durch einen Nebeneingang die geologischen Informationen vom Staat (was völlig legal ist, PDZ hat das auch getan) und erstellte auf der Grundlage dieser Informationen den Nachtrag Nr. 2 zur geologischen Dokumentation der Lagerstätte K-6-7. Daher verweigerten unsere Behörden die Genehmigung des Nachtrags Nr. 3 zu Prairie mit der Begründung, dass dies gleichbedeutend damit wäre, den Nachtrag Nr. 2 zu überschreiben und die Lagerstätte von Bogdanka auf Null zu setzen. Ich habe wiederholt betont, dass hier der erste Streitpunkt gesucht werden sollte, denn wenn überhaupt, dann sollte es umgekehrt sein und Prairie sollte in der Lage sein, sein Addendum zu dokumentieren, da es im Rahmen der Explorationslizenz Exklusivität hatte. Ich bin davon ausgegangen, dass das Ministerium hier mit dieser Nullstellung der Einlagen richtig liegt, aber wie sich im Urteil dieses Gerichts herausstellt, ist das ein falsches Verständnis des Problems. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich lediglich um eine Neuberechnung der Ressourcen, auf die sich jeder berufen kann, wenn er die Genehmigung für ein Lagerstättenerschließungsprojekt und später für eine Konzession beantragt.

      Ich möchte auch klarstellen, dass das Urteil nicht auf einer Klage von PDZ beruht, sondern das Ergebnis einer Anfechtungsklage von Bogdanka gegen die Genehmigung von Zusatz Nr. 3 ist. Ehrlich gesagt habe ich die Frage dieses Nachtrags völlig außer Acht gelassen, da ich fälschlicherweise davon ausging, dass Prairie die Angelegenheit auf sich beruhen ließ, nachdem es gelungen war, die Unterlagen für die Lublin-Hinterlegung zu genehmigen (die auch die strittige K-6-7-Hinterlegung umfassten). In der Zwischenzeit ist der Fall neben den Berufungen auch vor Gericht gelandet. Prairie legte gegen die Entscheidung des Ministeriums Berufung ein und gewann mit dem Urteil VI SA/Wa 2224/15 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/A77EE6657B ), das Ministerium legte Berufung ein und verlor mit dem Urteil II GSK 4684/16 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/C4F5146D9A ), woraufhin es unter dem Druck der polnischen Rechtsprechung nachgeben und schließlich den Prairie-Zusatz Nr. 3 genehmigen musste. Wir erinnern uns, dass Prairie diesen im Dezember 2014 beantragt hatte, und wurde aufgrund von - nachweislich - fehlerhaften Entscheidungen des Ministeriums in Berufungsverfahren, dann in zwei Instanzen in Gerichtsverfahren verwickelt, in deren Folge der Zusatz Nr. 3 erst 5 Jahre später genehmigt wurde: 19. Oktober 2019. Ich erinnere Sie daran, dass die Australier damit das Recht haben, die Einräumung eines vorrangigen Bergbaunutzungsrechts zu ihren Gunsten zu verlangen, wie sie es auch für die Lagerstätte Lublin und die anderen drei Lagerstätten hatten (mit dem Unterschied, dass diese im April 2018 bestanden, da die Unterlagen 2015 genehmigt wurden). Leider hat das Prairie nicht geholfen, denn nur 2 Monate später, am 20. Dezember 2019. Bogdanka erhielt eine Abbaulizenz für diese Lagerstätte. Ich glaube nicht, dass man Juraprofessor sein muss, um aufzuzeigen, wie sehr Prairie durch die falschen Entscheidungen des Ministeriums, die den Fall fünf Jahre lang verschleppten, geschädigt wurde...

      Im Übrigen beweist die von den Gerichten bestätigte Möglichkeit der gleichzeitigen Existenz von Zusatz Nr. 2 und Zusatz Nr. 3, dass die Lagerstätte Lublin auch existieren kann, unabhängig davon, dass sie aus bestehenden Lagerstätten entstanden ist. Außerdem widerlegen diese Urteile Behauptungen wie die des polnischen Chefgeologen Prof. Jędryś, wonach Prairie nicht das Recht habe, ein vorrangiges Bergbaunutzungsrecht zu seinen Gunsten zu begründen, weil die von ihm gebohrten Bohrungen nichts Neues brächten. Nach Ansicht des Rechnungshofs wird die Bewertung und Dokumentation einer Lagerstätte nicht nur durch die Entdeckung neuer Ressourcen erreicht, sondern auch durch die Verneinung ihrer Existenz oder durch die bloße Bestätigung des Bestehenden. Dies ist ein logischer Ansatz, denn wenn jemand in einer Dokumentation von z.B. vor 30 Jahren eine Lagerstätte mit den Methoden von damals erkannt hat, dann könnte jemand heute, z.B. mit Hilfe von Computermodellen von Lagerstätten auf der Grundlage neuer Bohrungen, die Existenz einiger dieser Ressourcen bestreiten. Die Negierung von Ressourcen ist ebenfalls eine Anerkennung, da sie zu einem besseren Verständnis der geologischen Struktur des Landes beiträgt. All dies wird durch ein weiteres Urteil in einer von Bogdanka eingereichten Klage auf Genehmigung der Lubliner Lagerstätte bestätigt, die nach Ansicht der LWB nicht mit ihrem Anhang Nr. 2 vereinbar war: VI SA/Wa 2223/15 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/A6A2340B18 ).

      Zusammenfassend lässt sich sagen, dass vier Gerichtsurteile, zwei in der Sache PDZ gegen das Ministerium und zwei in der Sache LWB gegen das Ministerium, bestätigen, dass Prairie das Recht hatte, den Anbau Nr. 3 zu genehmigen. Der krönende Beweis ist, dass das Ministerium schließlich nachgegeben und den Anbau genehmigt hat. Es ist bedauerlich, dass wir das nicht wussten, denn soweit ich weiß, hat uns Prairie darüber nicht informiert, und inzwischen ist das ein riesiges Argument im Schiedsverfahren. Deshalb sind diese Urteile echte Torpedos - sie sind der Beweis dafür, dass selbst polnische Gerichte zugegeben haben, dass die Australier im Recht waren, und das Ministerium musste sich schließlich an die Entscheidungen dieser Gerichte anpassen.

      Ich habe in der Datenbank der Gerichtsentscheidungen weiter recherchiert und bin auf zwei Urteile gestoßen, die die Klage von Bogdanka gegen die Verweigerung einer Bergbaukonzession wegen der bergbaulichen Nutzung von Prairie betreffen. Es handelt sich um die Urteile VI SA/Wa 89/15 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/025330B5BB ) und II GSK 3899/16 ( https://orzeczenia.nsa.gov.pl/doc/E63CD8229B ). Aus diesen Urteilen ergibt sich, dass Bogdanka nicht das vorrangige Recht zur Begründung des Bergbaunutzungsrechts zusteht, das sie auf der Grundlage der Dokumentation der Lagerstätte ohne Bohrungen, d. h. allein auf der Grundlage geologischer Informationen, geltend gemacht hat. Wie wir sehen, ist dies ein sehr kontroverses Thema, denn in meiner Studie bin ich davon ausgegangen - pessimistisch für Prairie, um nicht voreingenommen zu sein, wie mir vorgeworfen wird -, dass LWB ein solches Recht haben. Ich habe mich auf die Stellungnahme von Professor Lipinski gestützt, der erklärte, dass erst die Novelle des Geologie- und Bergbaugesetzes von 2018 die Möglichkeit eines solchen Anspruchs ausschließt, der auf der Dokumentation einer Lagerstätte allein auf der Grundlage geologischer Informationen ohne Bohrungen beruht. Wie wir sehen, gehen die Meinungen selbst unter Experten auseinander, und es lohnt sich, beides zu wissen. Allerdings sind die Gerichtsurteile verbindlicher als die wissenschaftlichen Artikel, und letztere sprechen Bogdanka das Recht auf Priorität ab. Und nicht nur das: In den Urteilen wird die Position vertreten, die Prairie hatte (oder hätte haben können, da die Urteile ergangen sind, bevor die Klagen eingereicht wurden):

      "Das vorrangige Recht auf Abschluss eines Bergbaunutzungsvertrags stellt eine Bevorzugung derjenigen Investoren dar, die Kosten im Zusammenhang mit der Erkundung einer Lagerstätte getätigt haben, die (gemäß Artikel 6 Absatz 13 des PGA) als Durchführung geologischer Arbeiten im Bereich einer zuvor dokumentierten Mineralienlagerstätte verstanden wird. In diesem Zusammenhang ist die Aussage der Genehmigungsbehörde zu sehen, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung nur die Firma P. sp. z o.o. das Prioritätsrecht bei der Bestellung des Bergbaunutzungsrechts gemäß Artikel 15 des PGA beantragen kann, wenn sie die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt. (Prairie - Anmerkung MM)"

      "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zusätzliche (im Vergleich zu der sich aus der geologischen Dokumentation der Lagerstätte ergebenden [...]) geologische Erkundung und die Genehmigung der mit Präzision erstellten geologischen Dokumentation, die die Vorbereitung des Projekts zur Entwicklung der Lagerstätte ermöglicht, dazu führen werden, dass P. sp. z o.o. einen Anspruch auf den Erwerb des Bergbaunutzungsrechts im Sinne von Artikel 15 Absatz 1 pgg. erhält.
      Diese Frage wurde im vorliegenden Fall jedoch nicht untersucht.
      Man muss dem Standpunkt der Behörde zustimmen, dass es im klaren öffentlichen Interesse liegt, eine genauere geologische Erkundung zu erhalten. Sowohl der Verlust der Gültigkeit der Konzession als auch der Verlust der Gültigkeit des Bergbaunutzungsrechts, auf das P. sp. z o.o. Anspruch hat, schließen die Möglichkeit nicht aus, dass das Unternehmen den in Artikel 15 Absatz 1 des PGA vorgesehenen Anspruch erlangt. Obwohl dieser Anspruch in der Zukunft liegt und ungewiss ist, kann er nicht ausgeschlossen werden.
      Der Gerichtshof betont, dass die Klägerin (Bogdanka - MM) beim gegenwärtigen Stand der Dinge einen solchen Anspruch nicht hat und auch nicht haben kann. Bogdanka hat die "Bewertung" der Lagerstätte im Sinne des Geologie- und Bergbaugesetzes nicht durchgeführt. Mit anderen Worten, sie kann nicht wirksam und vorrangig vor anderen die Bestellung eines Bergbaunutzungsrechts für die betreffende Lagerstätte verlangen. Die Einschätzung der Klägerin, dass im vorliegenden Fall die P. Sp. z o.o. nicht in der Lage gewesen sei, eine (neue) geologische Dokumentation der Lagerstätte "[...]" keine ausreichende Rechtsgrundlage findet und die damit zusammenhängenden Umstände in dem Verfahren über die Verweigerung einer Konzession für die Gewinnung eines Minerals aus der fraglichen Lagerstätte durch die Klägerin nicht geprüft werden konnten".

      Zusammengefasst:

      Acht zu null - so lautet das Ergebnis des Streits zwischen Prairie und polnischem Staat in der Rechtsprechung der polnischen Gerichte. Und ich bin sicher, dass ich, wenn ich tiefer gegraben hätte, ein oder zwei weitere Urteile zugunsten von Bogdanka gefunden hätte. Ganz zu schweigen davon, dass mir zwei Entscheidungen bekannt sind, die ich nicht finden kann (eine davon ist die Entscheidung, die es dem Minister untersagt, anderen Unternehmen als Prairie Konzessionen zu erteilen, bis der Streit beigelegt ist, worauf ich in dem Papier hingewiesen habe). Wer davon immer noch nicht überzeugt ist, wird es wohl erst nach dem Ausgang des Schiedsverfahrens durchschauen.

      Ich möchte gleich betonen, dass ich nicht die Absicht habe, hier müßige Diskussionen mit bekannten Troll-Spammern zu führen. Ich finde es amüsant, dass mir jemand empfiehlt, in den Spiegel zu schauen und mir zu sagen, dass ich hier Geld verloren habe oder dass ich falsch liege. Wie ich bereits schrieb, habe ich noch keine einzige der mehreren hunderttausend Prairie-Aktien verkauft, also habe ich noch keinen Fehler gemacht und hoffe, dass ich es auch nicht tun werde (ich werde in Erwägung ziehen, einen Beitrag in Höhe von 2-3zł zu leisten). Ja, ich kann mich irren, wie ich schon oft betont habe - schließlich bin ich kein Experte, auch wenn ich ein bisschen mehr über Lizenzen weiß als ein Normalsterblicher. Denken Sie also daran: Prairie ist keine Erfindung von Marcin Michałek oder meinem Kollegen Late_Knight (der auch viel zur Diskussion hier beigetragen hat, Grüße!) - hundert Leute, die sich auskennen und wissen, was sie tun, sprechen dafür, an dieses Unternehmen zu glauben. Hier haben wir etwa ein Dutzend Richter, die in den oben genannten Urteilen zugunsten von PDZ entschieden haben, wir haben mehrere Juraprofessoren (die für Prairie Gutachten für die Prozesse verfasst haben, sowie öffentlich zugängliche Kommentare, z. B. von Prof. Lipiński), wir haben ein ganzes Team von Leuten, die die Übernahme von Prairie durch JSW empfohlen haben (20 interne Mitarbeiter, ein Team von Deloitte, ein Team von drei unabhängigen Anwaltskanzleien, ein Team der Londoner Bank), wir haben ein Team von Analysten von Litigation Capital Management, die den Rechtsstreit mit einem Darlehen mit bedingter Rendite sponsern, wir haben ein Team von LALIVE-Anwälten. Ich möchte noch einmal betonen, dass ich niemanden dazu auffordere, in Prairie zu investieren, denn nicht ich riskiere Ihr Geld, sondern ich analysiere und beschreibe lediglich einen Fall, der für mich als Branchenkenner äußerst interessant ist. Sie müssen Ihre eigenen Schlussfolgerungen ziehen und entscheiden, ob die anonymen Trolle aus dem Bankerforum Recht haben oder ob die Meinungen von wahrscheinlich Hunderten von sachkundigen Personen aus den von mir zitierten Materialien richtig sind.

      Verzeihen Sie mir, dass ich nicht auszugsweise aus den von mir zusammengefassten Urteilen zitiere, denn sie sind zu umfangreich (über 60 A4-Seiten). Wenn jemand die Investition in das PDZ so ernst nimmt wie ich, wird er alles an einem Abend lesen und gut abschneiden. Und wenn jemand seine Zeit damit vergeudet, wäre es eine noch größere Zeitverschwendung, ihm alles zu geben (besonders bei schönem Sommerwetter).
      GreenX Metals | 0,192 €

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      schrieb am 13.08.21 23:29:41
      Beitrag Nr. 14.097 ()


      95% Erfolgsrate... also LCM hats wohl echt übel drauf......
      GreenX Metals | 0,191 €
      Avatar
      schrieb am 13.08.21 18:08:22
      Beitrag Nr. 14.096 ()
      Bei der Sachlage würde ich sogar vermuten die packen das in neuer
      Rekordzeit.
      Kann mir einer einen Grund nennen der für ein positives Urteil Polens
      sprechen würde...

      Zu den 1000%
      Aktuelle MK von Prairie nicht mal 50 Mio
      Wert der beiden Projekte mehrere Milliarden

      Das (Urteil) besser Einigung um den Wahnsinn Polens ein Ende zu machen
      kommt über Nacht. Wer dann dabei ist darf sich feiern.

      Danke Legend für den Beitrag
      GreenX Metals | 0,188 €
      Avatar
      schrieb am 13.08.21 17:46:56
      Beitrag Nr. 14.095 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.045.797 von Legend1971 am 13.08.21 16:39:36aus dem Artikel:

      "This judgment has been obtained 22 months following the commencement of funding, which is earlier than the 10-year average time to completion of 27 months."

      10-year average of 27 months - sollte man im Hinterkopf haben
      GreenX Metals | 0,188 €
      Avatar
      schrieb am 13.08.21 17:46:08
      Beitrag Nr. 14.094 ()
      Zu LCM
      Na dann hoffen wir das Beste. Der Kursanstieg lässt vermuten, daß es so langsam in Fahrt kommt.
      Ich glaube aber nicht an die hier propagierten 1000%. Wenn es sich verdoppeln würde, wäre ich schon sehr froh. Aber das steht noch in den Sternen.
      GreenX Metals | 0,188 €
      Avatar
      schrieb am 13.08.21 16:39:36
      Beitrag Nr. 14.093 ()
      Legend1971 zu LCM Finanzierer
      Ein Beispiel von LCM.
      Es erscheint mir so als wären diese nicht auf den Kopf gefallen. :)

      In einem von Ihnen finanzierten Verfahren wurden 100 % des Streitwerts im Schiedsverfahren gewonnen. Das Verfahren dauerte 22 Monate ab der Finanzierung.

      https://www.proactiveinvestors.co.uk/LON:LIT/Litigation-Capi…
      GreenX Metals | 0,188 €
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