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    Aktienrecht für Einsteiger - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.04.14 17:15:55 von
    neuester Beitrag 15.04.14 23:33:38 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 15.04.14 17:15:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Forianer,

      ich habe mal eine Frage zu dem Unterschied der Stück- und Nennbetragsaktie und bitte um entsprechende Korrektur meiner Ausführungen:

      Nennbetragsaktie:

      Ist praktisch ausgestorben, hat immer einen festen Wert. Es können von einer AG beliebig viele Aktien ausgegeben werden, halt bis zur Kapitalgrenze. Ich verstehe aber nicht, wenn die Aktien einen festen Wert haben, welchen Sinn haben Sie dann? Geht es nur um Dividenden??

      Stückaktie:

      Kapital wird auf durch die Anzahl der ausgegeben Aktien unterteilt habe ich gelesen. Sicherlich kann die AG aber entscheiden, wie viel Aktien für welches Kapital ausgegeben werden können, oder? Wo steht das im AktG?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 15.04.14 19:54:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Geregelt ist das in §8 AktG.

      Die Ausgabe von Stückaktien ist insoweit durch Absatz 3 Satz 2 eingeschränkt:
      Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf einen Euro nicht unterschreiten.

      Auch wenn kein Nennwert draufsteht, lässt sich aus Grundkapital und Anzahl der Aktien in Umlauf ein Nennbetrag errechnen. Da die Aktien meist in einer einzigen Globalurkunde verbrieft sind, spielt dieser bei Handel und Übertragung der aktien keine Rolle. Früher, und soweit historisch bedingt auch heute noch eine Verbriefung in unterschiedlichen Aktienurkuden ergfolgt, war hingegen die Handhabung so, dass es Aktien verschiedener Nennwerte geben konnte. Z.B. eine Aktie zu 50 DM und eine andere zu 500 DM. Was dann meinetwegen in Urkunden zu 10 Aktien zu 5 DM bzw 100 Aktien zu 5 DM umgestellt wurde. Danach in Urkunden zu 10 bzw 100 Stückaktien zu 2,5564... Euro.

      Der Mindestnennwert 1 Euro garantiert nur, dass keine Nepp-Aktien mit 1 Cent Nennwert in Umlauf kommen, bei denen 10 Cent Kurs "billig" aussehen, obwohl es dem 10fachen Grundkapital entspräche. Ist der Aktienkurs 10 Cent, kann man sich darauf verlassen, dass irgendwann einmal mindestens 1 Euro je Aktie eingezahlt wurde, dann aber durch Verluste aufgezehrt wurde. Naja, nur ein ganz formaler Schutz.

      Auch für die Dividende gibt es kaum eine Bedeutung, da wird ein bestimmter Auszahlungsbetrag auf eine gegebene Anzahl Aktien aufgeteilt.

      Vorteilhaft ist die Stückaktie bei einer Kapitalherabsetzung oder Neueinteilung des Grundkapitals.
      Auch, wenn sie weiter einem bestimmten Nennwert entspricht, kann man leichter sagen, aus einer Stückaktie wird eine Stückaktie. Bei einer Nennbetragsaktie muss man sagen eine Aktie zu 2,556... Euro wird zu einer Aktie zu 1,00 Euro und 1,556... Euro werden zur Deckung von Verlusten genutzt.

      Danach werden beispielsweise 10 Stückaktien alt zu einer Stückaktie neu.
      Bei der Nennbetragsaktie werden 10 Aktien zu 1 Euro zu einer Aktie zu 10 Euro zusammengelegt.

      Spielt also alles keine so große Rolle (mehr).
      Soweit meine Beurteilung aus der Praxis.
      Aktienrechtlich, keine Ahnung, da kann das vielleicht mal Chaos geben bzw müssen Centbeträge bei Umstellungen und Mindestnennwerte beachtet werden.
      Avatar
      schrieb am 15.04.14 20:21:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Captain,

      hoffe, ich habe deine Frage bezüglich der Nennwertaktien richtig verstanden:

      eine Nennwertaktie verbrieft einen festen Wert als Betrag des Eigenkapitals.
      Aber: der Nennwert ist nicht relevant für den Kurswert. Der Kurs wird wie bei den Stückaktien an der Börse durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Die Nennwertaktien werden also nicht zum Nennwert gehandelt.D.h. auch mit Nennwertaktien sind Kursgewinne oder Verluste möglich, die Dividende wird je Aktie bezahlt und veröffentlicht, unabhängig davon, ob es sich um eine Nennwert- oder eine Stückaktie handelt.

      Die Nennwertaktie verbrieft also einen festen Betrag vom Eigenkapital, die Stückaktie einen "(prozentualen)" Anteil am Eigenkapital.
      Avatar
      schrieb am 15.04.14 20:24:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Stückaktie und Nennbetragsaktie sind eigentlich das Gleiche.

      Jede AG hat ein Grundkapital. Das ist in der Bilanz ausgewiesen und in der Satzung festgelegt. Gleichzeitig gibt es eine bestimmte Anzahl Aktien; auch diese ist in der Satzung genannt.

      Eine AG mit 1 Mio. ausgegebenen Aktien zu jeweils 1 Euro Nennwert hat demnach ein gezeichnetes Kapital von 1 Mio. Euro.

      Bei der Nennbetragsaktie ist dieser Nennwert auf der Aktienurkunde aufgedruckt (bildlich gesprochen, da es ja kaum noch effektive Urkunden gibt): "Der Inhaber dieser Urkunde ist mit einem Nennwert von 1 Euro am Grundkapital der XY AG beteiligt."

      Bei der Stückaktie gibt es diesen Nennwert nicht. Dort steht auf der Urkunde dann: "Der Inhaber dieser Urkunde ist mit einer Aktie am Grundkapital der XY AG beteiligt."

      Da die AG ja aber ein festes Grundkapital und eine feste Aktienzahl hat, kann ich den Nennwert einer Stückaktie errechnen.

      Die Stückaktien wurden Ende der 90er Jahre eingeführt, um den AGen die Umstellung von DM auf Euro zu erleichtern. In der Praxis spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Aktie eine Stückaktie oder eine Nennbetragsaktie ist.

      Wichtig ist dabei, daß das Grundkapital (und damit auch der Nennwert) letztlich eine rechnerische Größe ist und nichts über den Wert einer Aktie aussagt.
      Avatar
      schrieb am 15.04.14 20:28:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Der-Ich: Hallo Captain,

      hoffe, ich habe deine Frage bezüglich der Nennwertaktien richtig verstanden:

      eine Nennwertaktie verbrieft einen festen Wert als Betrag des Eigenkapitals.
      Aber: der Nennwert ist nicht relevant für den Kurswert. Der Kurs wird wie bei den Stückaktien an der Börse durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Die Nennwertaktien werden also nicht zum Nennwert gehandelt.D.h. auch mit Nennwertaktien sind Kursgewinne oder Verluste möglich, die Dividende wird je Aktie bezahlt und veröffentlicht, unabhängig davon, ob es sich um eine Nennwert- oder eine Stückaktie handelt.


      Wie gesagt: Der Nennwert ist nur eine rechnerische Größe und schützt Dich in keiner Weise vor Verlusten. Es gibt auch keine Garantie dieses Nennwertes oder so.


      Zitat von Der-Ich: Die Nennwertaktie verbrieft also einen festen Betrag vom Eigenkapital, die Stückaktie einen "(prozentualen)" Anteil am Eigenkapital.


      Das ist so richtig. Aber natürlich verbrieft auch die Nennbetragsaktie einen prozentualen Anteil am Eigenkapital, z.B. 1 Euro von 1 Mio. Euro = 0,0001 %

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      Avatar
      schrieb am 15.04.14 22:58:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es gibt auch keine Garantie dieses Nennwertes oder so.

      Natürlich entwickelt sich der Wert der Aktie je nach Angebot und nachfrage, natürlich sind indirekt aber Größen wie Gewinn und auch Eigenkapital (Buchwert) je Aktie maßgeblich. Über die Zeit können natürlich Verluste auflaufen, die alle Gewinnreserven und das ehemals eigezahlte Grundkapital auslöschen.

      Aber das Aktienrecht gerantiert immerhin, dass das Grundkapital anfangs eingezahlt wurde und durch die Regelungen zur Anzeige des Verlusts des halben Grundkapitals, über den auf einer Hauptversammlung zu berichten ist, bleibt ein gewisser Bezug zwischen Aktienrecht und Grundkapital je Aktie.

      Das wird natürlich keine Insolvenz verhindern.
      Aber Betrügereien, wie sie mit schweizer Aktien mit 1 Rappen Nennwert und x Euro Kurs betrieben wurden, sind dadurch erschwert.
      Avatar
      schrieb am 15.04.14 23:33:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Eine unwichtige Bemerkung noch. Früher wurde die Dividende in Prozent vom Nennwert ausgeschüttet. Da hieß es: „ABC-Ag schüttet am Soundsovielten 25% Dividende aus.“ Boah! (Zum Nennwert konnte man die ABC-Aktie aber bestimmt nicht kaufen.)

      Was für eine mickrige Dividende hat da vor kurzem Villeroy+Boch ausgeschüttet: nur 42 Cent.


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