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    Schenkungen von Wertpapieren - - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.05.14 20:33:54 von
    neuester Beitrag 27.05.14 02:08:35 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.194.008
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      Avatar
      schrieb am 02.05.14 20:33:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      mein Anliegen ist:

      Von einer Freundin bekomme ich Wertpapiere geschenkt.

      Die Wertpapiere sind im Jahre 2006 gekauft worden und liegen sozusagen außerhalb der Spekulationssteuer.

      Nun meine Frage:

      Welcher Kurs wird bei der Übertragung (Schenkung) für die Berechnung der Schenkungshöhe zugrunde gelegt?
      In meinem Falle kann ich bis 20000€ steuerfrei geschenkt bekommen.

      Der damalige Kaufkurs lag unter 20000€ aber der aktuelle Wert der Aktien liegt z. Zt. Bei ca. 35000€.

      Welcher Kurs/Summe wird bei der Schenkung zugrunde gelegt?

      Vielen Dank für eure Hilfe und antworten
      Samuel

      Gerne könnt Ihr mir Eure Antworten auch per email zusenden:
      sugarsam@web.de
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.05.14 20:41:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.914.440 von sugarsam am 02.05.14 20:33:54Maßgeblich ist der Wert am Tag der Schenkung, dafür geht die Steuerfreiheit nicht verloren (soweit nicht FI etc.).

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 02.05.14 21:17:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Oder anders gesagt. Es wird genauso besteuert, wie wenn die Aktien an dem Tag verkauft und der Verkaufserlös in Euro geschenkt würde. :-)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.05.14 22:17:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.914.692 von Baldur74 am 02.05.14 21:17:55Vielen Dank für Eure Antworten

      Samuel
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.05.14 23:02:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.915.056 von sugarsam am 02.05.14 22:17:23Noch eine Frage:

      wie werden Wertpapieren bei einer Erbschaft (kein Familienzugehörigkeit) behandelt?
      Als Alleinerbe stehen Depotwerte mit Wertpapierkäufen vor 2009 als nach 2009 zur Disposition.

      Falls die Wertpapieren dem Erben übertragen werden wie werden diese steuerlich behandelt bzw. bei der Übertragung deklariert?

      VIELEN DANK
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 04.05.14 23:49:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.915.200 von sugarsam am 02.05.14 23:02:29Hi sugar,
      Für die erbschaftssteuerberechnung wird der Kurswert vom Todestag verwendet.
      Der übertrag erfolgt aber mit den anschaffungsdaten des Erblassers - bei einem späteren Verkauf fällt also keine Abgeltungsteuer an.
      Rene
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 15:14:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Erbe tritt in Einzelrechtsnachfolge. Renebanker hat m.E. über lesen, dass da Anschaffung vor und nach 2009 stand. Der Verkauf der Wertpapiere ist genau so steuerpflichtig, wie wenn der Erblasser die verkaufen würde.
      Ich bin ziemlich sicher, dass nach 2009 angeschaffte Wertpapiere beim Verkauf der Steuer unterliegen. Logisch wäre, dass die gezahlte Erbschaftsteuer die Anschaffungskosten erhöht und damit den Veräusserungsgewinn mindert. Ich habe jetzt allerdings keinen Kommentar dazu gelesen, ob dem wirklich so ist. Das würde ich nur gegen Honorar machen:-) und hier weiss das sicher sowieso jemand und kann das beantworten
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 19:14:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von Baldur74: Logisch wäre, dass die gezahlte Erbschaftsteuer die Anschaffungskosten erhöht und damit den Veräusserungsgewinn mindert. Das würde ich nur gegen Honorar machen:-)


      Das wäre nicht logisch, denn dann würde er ja nicht in die Stellung des Erblassers rutschen ;-)). Das mit dem Honorar führt aber doch hoffentlich nicht zu unerlaubter Steuerberatung, oder???

      Ggfs. kann § 35b EStG zur Anwendung kommen (Fünf-Jahreszeitraum), dass setzt aber die Günstigerprüfung voraus. Lt. Kommentar wäre für die Günstigerprüfung auch auf die anzusetzende Erbschaftsteuer abzustellen!!

      Das mit vor und nach 2009 ist natürlich richtig.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 20:11:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nee, unerlaubte Steuerberatung würde ich nie machen .. ich habe das passende Examen. Leider habe ich aber in den letzten Jahren eher sehr grosse Firmen beraten. Die spannende Vielfalt blieb dabei auf der Strecke.
      Das Angebot war aber trotzdem nicht ganz ernst gemeint, weil ich glaube hier geht es um keinen echten Steuerfall.
      Avatar
      schrieb am 10.05.14 22:59:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      VIELEN DANK für EURE ANTWORTEN.


      also die Lage ist folgende:

      Eine Freundin ist die Alleinerbin von einem Depot mit Wertpapieren welche vor 2009 und nach 2009 gekauft wurden.

      Mir ist bewusst dass sie 30% an Erbschaftssteur zu zahlen hat + die Abgeltungssteuer beim Verkauf der Wertpapiere welche nach 2009 gekauft wurden...

      Eine Reduizierung der Erbschaftssteuer scheint aber nicht zu geben, oder ???
      Avatar
      schrieb am 11.05.14 09:54:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Moin,

      sollte das Verwandtschaftsverhältnis nach Steuerklasse I sein, so sollte bei 30% noch genug übrig bleiben ;). Du müßtest schon genauere Angaben machen zu Summe, Verwandschaftsgrad, Staatsangehörigkeit von Vererber und Erbin, Wohnsitz von beiden (Land), Depot liegt wo, epp. ansonsten gibts Antworten ins Blaue. Und nicht vergessen das sich die Amis auf melden bei einem großen Anteil US Aktien *g*.

      Grüße ohneRücklicht
      Avatar
      schrieb am 11.05.14 10:22:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von sugarsam: VIELEN DANK für EURE ANTWORTEN.

      Eine Reduizierung der Erbschaftssteuer scheint aber nicht zu geben, oder ???


      Beitrag Nr. 8 von mir: § 35b EStG...

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.05.14 02:08:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      Moin Moin,

      Depotwert aktuell bei ca. 600000€, beide duetsche Staatsbürger in Deutschland lebend.
      Kein Verwandtschaftverhältniss, somit 30% Steuer. Es gibt ein US Fondsanteile Wert ca. 70000€ der in Deutschland gehandelt wird.

      Hoffe damit alle Info gegeben zu haben und bedanke für Eure Unterstützung.
      Falls Ihr Vorschläge zur Reduzierung habt sollte die INfo natürlich honoriert werden.

      DANKE & Viele Grüße
      Sam

      P.S.
      Hatte Eure Kommentare auf Seite 2 erst jetzt gesehen.


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