Morphosys: Setzen auf marktreife Partnerprojekte und dicke Meilensteine (Seite 143)
eröffnet am 02.01.15 05:10:44 von
neuester Beitrag 10.05.24 18:26:01 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.207.467 von trufo324 am 02.02.24 12:10:19
Zitat von trufo324: Ich hab nochmal ein paar andere Webseiten überflogen.., es stellt sich aus meiner Sicht so dar:
Ein Aktientausch wird steuerrechtlich nicht als Veräußerung gewertet. Denn die neu erworbenen Aktien treten einfach an die Stelle der zuvor gehaltenen Aktien. Das hat zur Folge, dass bei einem reinen Tausch keine Steuer fällig wird.
Eine Steuerzahlung fällt erst zu einem späteren Zeitpunkt an: beim Verkauf der neu erworbenen Aktien.
Adios Steuerfreiheit!
es wird doch sicher nicht gleich am Tag einer solchen Übernahmemeldung getauscht, oder? Da bleibt Euch doch noch immer Zeit einfach zu verkaufen, oder?
Bleibt nur zu hoffen dass es bei Übernahme zu einem höheren Barausgleich kommt als eine reine Aktienzuteilung.
Dieser Barausgleich unterliegt dem zwar der KapESt., es gilt dennoch kein Besteuerungsrecht für bereits steuerentstrickte Vermögenswerte (erworben vor 2009 und mindestens 1 Jahr gehalten)
Soweit meine laienhafte Recherche. Falls jemand vom Fach noch etwas hinzufügen kann/möchte wäre ich sehr dankbar.
Meldung im Bundesanzeiger:
Capital Fund Management SA hat erhöht von 0,62% auf 0,72%
Capital Fund Management SA hat erhöht von 0,62% auf 0,72%
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.207.536 von yok am 02.02.24 12:18:24
zumindest gibt es hier Präzedensfälle bzw. Entscheidungen des BFH die zu Gunsten des Klägers ausfielen: Dieser Bestandsschutz gilt entsprechend für eine Zuzahlung im Rahmen des Aktientauschs. Nach dem BMF-Schreiben v. 18.1.2016, BStBl 2016 I S. 85, Rz. 100, findet § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG (ohne das Problem der Steuerentstrickung zu erwähnen) auch auf vor 2009 erworbene Altanteile Anwendung.
Zitat von yok: d ist es steuerlich safe, ein bar-angebot anzunehmen, statt zu verkaufen? wahrscheinlich schon, aber sicher ist nichts bei finanzamt und -gerichten.
zumindest gibt es hier Präzedensfälle bzw. Entscheidungen des BFH die zu Gunsten des Klägers ausfielen: Dieser Bestandsschutz gilt entsprechend für eine Zuzahlung im Rahmen des Aktientauschs. Nach dem BMF-Schreiben v. 18.1.2016, BStBl 2016 I S. 85, Rz. 100, findet § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG (ohne das Problem der Steuerentstrickung zu erwähnen) auch auf vor 2009 erworbene Altanteile Anwendung.
das finanzamt wird jeden trick spielen, den es kann... guter aspekt, sich vorher ein konzept zurechtzulegen. ich werde wohl im zweifelsfall vor dem tausch über die börse verkaufen. es gibt aber fälle, in denen das ungünstiger ist, als das angebot abzuwarten. ist es steuerlich safe, ein bar-angebot anzunehmen, statt zu verkaufen? wahrscheinlich schon, aber sicher ist nichts bei finanzamt und -gerichten.
Frage: Mit CFD´s guckt man dumm aus der Wäsche, falls es zu einem Aktientausch kommen würde, oder ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.206.993 von butch. am 02.02.24 11:00:25Ich hab nochmal ein paar andere Webseiten überflogen.., es stellt sich aus meiner Sicht so dar:
Ein Aktientausch wird steuerrechtlich nicht als Veräußerung gewertet. Denn die neu erworbenen Aktien treten einfach an die Stelle der zuvor gehaltenen Aktien. Das hat zur Folge, dass bei einem reinen Tausch keine Steuer fällig wird.
Eine Steuerzahlung fällt erst zu einem späteren Zeitpunkt an: beim Verkauf der neu erworbenen Aktien.
Adios Steuerfreiheit!
Bleibt nur zu hoffen dass es bei Übernahme zu einem höheren Barausgleich kommt als eine reine Aktienzuteilung.
Dieser Barausgleich unterliegt dem zwar der KapESt., es gilt dennoch kein Besteuerungsrecht für bereits steuerentstrickte Vermögenswerte (erworben vor 2009 und mindestens 1 Jahr gehalten)
Soweit meine laienhafte Recherche. Falls jemand vom Fach noch etwas hinzufügen kann/möchte wäre ich sehr dankbar.
Ein Aktientausch wird steuerrechtlich nicht als Veräußerung gewertet. Denn die neu erworbenen Aktien treten einfach an die Stelle der zuvor gehaltenen Aktien. Das hat zur Folge, dass bei einem reinen Tausch keine Steuer fällig wird.
Eine Steuerzahlung fällt erst zu einem späteren Zeitpunkt an: beim Verkauf der neu erworbenen Aktien.
Adios Steuerfreiheit!
Bleibt nur zu hoffen dass es bei Übernahme zu einem höheren Barausgleich kommt als eine reine Aktienzuteilung.
Dieser Barausgleich unterliegt dem zwar der KapESt., es gilt dennoch kein Besteuerungsrecht für bereits steuerentstrickte Vermögenswerte (erworben vor 2009 und mindestens 1 Jahr gehalten)
Soweit meine laienhafte Recherche. Falls jemand vom Fach noch etwas hinzufügen kann/möchte wäre ich sehr dankbar.
Für mich sehr ärgerlich, leider den Zug verpasst, dachte es geht noch einmal gegen 30.-. So ist es halt, drücke euch trotzdem die Daumen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.207.131 von katjuscha-research am 02.02.24 11:18:48Tenbagger mit 100% und mit einem Drittel wieder zurück…..ärgerlich, ja.
Die 2 Drittel allerdings……🤪🍻
Die 2 Drittel allerdings……🤪🍻
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.207.131 von katjuscha-research am 02.02.24 11:18:48Tenbagger knapp verfehlt
Warum hab ich dran festgehalten? Der Anstieg bis 140 war ja hauptsächlich dem Incyte Deal aber auch der anstehenden MON/MInjuvi Zulassung geschuldet.
Das stellte aus meiner Sicht damals nur den Auftakt zu einer Neubewertung der Aktie dar. Dass die Verkäufe in so einem Fiasko enden war nicht absehbar. Durch die Corona Verunsicherung sind wir relativ glimpflich durchgekommen und dann begann der Salamicrash der ebenfalls in dieser Grössenordnung nicht absehbar war. Der Fakt dass meine Anteile steuerbefreit sind hat die Sache nicht einfacher gemacht.., im Gegenteil. Warum sollte ich verkaufen und güsntiger wieder einsteigen wenn ich mit etwas Geduld den grossen Reibach machen kann ohne mich der Nachteile einer KapESt auszusetzten. Doppelt dumm sogar weil ich eh im Ausland wohne und mich hier abmelden, in D. wieder anmelden müsste um der Steuer zu entgehen.
Also um es kurz zu beantworten Katjuscha: Die Antwort ist aus Gier!
Warum hab ich dran festgehalten? Der Anstieg bis 140 war ja hauptsächlich dem Incyte Deal aber auch der anstehenden MON/MInjuvi Zulassung geschuldet.
Das stellte aus meiner Sicht damals nur den Auftakt zu einer Neubewertung der Aktie dar. Dass die Verkäufe in so einem Fiasko enden war nicht absehbar. Durch die Corona Verunsicherung sind wir relativ glimpflich durchgekommen und dann begann der Salamicrash der ebenfalls in dieser Grössenordnung nicht absehbar war. Der Fakt dass meine Anteile steuerbefreit sind hat die Sache nicht einfacher gemacht.., im Gegenteil. Warum sollte ich verkaufen und güsntiger wieder einsteigen wenn ich mit etwas Geduld den grossen Reibach machen kann ohne mich der Nachteile einer KapESt auszusetzten. Doppelt dumm sogar weil ich eh im Ausland wohne und mich hier abmelden, in D. wieder anmelden müsste um der Steuer zu entgehen.
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