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    Steuertipps für Eltern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.01.15 15:57:20 von
    neuester Beitrag 25.02.15 14:13:27 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.205.888
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      schrieb am 14.01.15 15:57:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich würde von euch gerne wissen, ob solche Steuertipps für Eltern (und werdende Eltern) legal sind. Besonders die 4000 Euro Betreuungskosten interesieren mich. Kennt das schon jemand? Gelesen habe ich das hier http://wir-sind-alleinerziehend.de/finanzielle-hilfe/

      Danke:)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.01.15 15:58:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.774.593 von andrea-sturm am 14.01.15 15:57:20
      ergänzung
      sorry: <a href="http://wir-sind-alleinerziehend.de/finanzielle-hilfe/">finanzielle Tipps</a>
      Avatar
      schrieb am 14.01.15 16:01:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 14.01.15 23:30:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      >>>Besonders die 4000 Euro Betreuungskosten interesieren mich. Kennt das schon jemand?

      Natürlich, das ist Grundwissen (das hat mein Opa schon mit mir durchgezogen, lange her;-). Aber was wundert dich daran?

      Beachten sollte man nur (wurde in dem Artikel nicht erwähnt): Die Oma müsste das Geld natürlich versteuern, und zwar nicht nur 2/3, sondern alles.
      In der Regel ist es aber trotzdem günstiger (insgesamt, also wenn man beide Einkommen zusammennimmt), denn der Grenzsteuersatz - auf den kommt es an - ist bei Rentnern meist deutlich niedriger als bei gewöhnlichen Arbeitnehmern.

      Stefan
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.01.15 16:41:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.779.588 von reckoner am 14.01.15 23:30:56
      ok
      danke für deine Antwort! :)
      LG
      1 Antwort

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      schrieb am 25.02.15 12:43:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.799.280 von andrea-sturm am 16.01.15 16:41:55Ich hänge mal meine Frage hier an:

      Meine Tochter hat in ihrer Steuerbescheinigung ihrer Bank "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer" Zeile 51 KAP einen Betrag ausgewiesen.

      Der Sparer Pauschbetrag ist nicht ausgeschöpft, sonst hat sie keine Einkünfte.

      Bekäme sie bei Abgabe einer Einkommenssteuererklärung diese Steuer erstattet?
      Avatar
      schrieb am 25.02.15 14:05:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo xxt,

      der Fiskus erstattet grundsätzlich keine ausländischen Quellensteuern, sie werden nur angerechnet. Und wenn überhaupt keine Steuern anfallen, dann läuft diese Anrechnung ins halt Leere.
      Oder anders ausgedrückt: Es ist egal, ob die Kapitalerträge aufgrund des Sparer-Pauschbetrages, aufgrund des Grundfreibetrages oder aufgrund von anrechenbaren Quellensteuern steuerfrei bleiben, in allen Fällen sind es Null Euro Steuern, weniger geht nicht.

      Das ist übrigens der Grund, warum ich immer mal wieder davor warne, beispielsweise die Quellensteuer in den Niederlanden einfach als unwichtig abzutun (man hört manchmal: "ist völlig gleich, werden ja angerechnet", siehe etwa den RDS-Thread hier bei w.o). Für Personen mit weniger als 801/1602 Euro Kapitalerträgen bringt die Anrechnung nämlich nichts.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.02.15 14:13:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.171.259 von reckoner am 25.02.15 14:05:10Danke für die Auskunft.


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