WOEHRL - Die nächste MittelstandsAnleihen-Abzocke ? (Seite 12)
eröffnet am 29.10.16 11:27:44 von
neuester Beitrag 09.01.24 21:17:46 von
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Und inzwischen wird auch immer deutlicher dass es der Fam. Woehrl wohl nicht nur um finanzielle Ziele geht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.548.995 von dg6nds am 16.03.17 16:15:34
@dg6nd: Du scheinst gut informiert zu sein.
http://de.fashionnetwork.com/news/Wohrl-Rettungspaket-wird-n…
Dadurch stellen sich natürlich sofort neue Fragen nach den daraus entstehendend Risiken für die Gläubiger.
Denn wie ja inzwischen bekannt sind die Immoblilien-Sachanlagen anders als gedacht.
Zitat von dg6nds: Möglicherweise wird Greiner nicht mehr die Wöhrl-Aktien, sondern nur das operative Geschäft übernehmen.
Dies mach zwar steuerrechtlich einen Unterschied, für die Gläubiger sollte dies keine Auswirkungen haben !?
@dg6nd: Du scheinst gut informiert zu sein.
http://de.fashionnetwork.com/news/Wohrl-Rettungspaket-wird-n…
Dadurch stellen sich natürlich sofort neue Fragen nach den daraus entstehendend Risiken für die Gläubiger.
Denn wie ja inzwischen bekannt sind die Immoblilien-Sachanlagen anders als gedacht.
Es stellen sich natürlich weiterhin die Frage was passiert wenn die Beschlussfähigkeit bei der kommenden AGV
nicht erreicht wird oder wenn trotz Beschlussfähigkeit die notwendige qualifizierte Mehrheit für eine Annahme
der präsentierten Investorenlösung in der bisherigen Form nicht zustande kommt.
Muss eine Ablehnung der bisher präsentierten Investorenlösung unausweichlich in einer
(sofortigen) Liquidierung und Abwicklung führen?
Oder gäbe es alternative Vorgehensweisen/Entwicklungspfade ohne eine (sofortige) Liquidierung und Abwicklung?
Welche Befriedigungsquote der Anleihengläubiger wäre unter solchen alternativen Vorgehensweisen zu erwarten?
Wenn die Aussagen des Vorsitzenden Mach und das erstelle Liquidierungsgutachten substanziell sind,
dann ist eine Liquidierung und Abwicklung ist wohl ein schlechtes Szenario.
Insbesondere und auch weil dann ein Grossteil der Sachanlagen angeblich Ihren Wert weitgehends einbüssen.
nicht erreicht wird oder wenn trotz Beschlussfähigkeit die notwendige qualifizierte Mehrheit für eine Annahme
der präsentierten Investorenlösung in der bisherigen Form nicht zustande kommt.
Muss eine Ablehnung der bisher präsentierten Investorenlösung unausweichlich in einer
(sofortigen) Liquidierung und Abwicklung führen?
Oder gäbe es alternative Vorgehensweisen/Entwicklungspfade ohne eine (sofortige) Liquidierung und Abwicklung?
Welche Befriedigungsquote der Anleihengläubiger wäre unter solchen alternativen Vorgehensweisen zu erwarten?
Wenn die Aussagen des Vorsitzenden Mach und das erstelle Liquidierungsgutachten substanziell sind,
dann ist eine Liquidierung und Abwicklung ist wohl ein schlechtes Szenario.
Insbesondere und auch weil dann ein Grossteil der Sachanlagen angeblich Ihren Wert weitgehends einbüssen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.561.640 von ggw am 18.03.17 12:47:01Habe mal ein wenige weiter recherchiert und gelesen.
Dabei Stiess ich auf ein anderes Board(Baader-Bondboard) zur Woehrl-Anleihe.
Daraus ergeben sich ein paar (fuer mich neue) Erkenntnisse.
Unter den Sachanlagen der Bilanz vermutete/vermute ich stille Reserven:
Nur ergibt sich aus einem Bericht der SDK über Antworten auf Fragen bei einer früheren Gläubigerversammlung am 28.11.2016 dazu folgendes
(Herr Mach ist der Vorstandsvorsitzende der Rudolf Wöhrl AG):
"...
Ferner wurde vom SdK Vertreter
nachgefragt, ob es eventuell aufgrund des hohen Sachanlagevermögens in der
Bilanz nicht sinnvoll wäre, auch eine Zerschlagung und Liquidation zu prüfen,
anstatt unbedingt einen Fortbestand der Gesellschaft anzustreben. Herr Mach wies
dies zurück. Hinter dem bilanzierten Sachanlagevermögen verstecken sich seiner
Aussage nach keine Immobilien oder Grundstücke, sondern vor allem Einbauten,
also Rolltreppen oder Aufzüge, die in die angemieteten Kaufhäuser eingebaut
wurden. Diese seien im Falle einer Zerschlagung von Wöhrl wertlos. Somit würde
die Insolvenzquote bei einer Liquidation auch sehr gering ausfallen. Hierzu wurde
auch ein Liquidationswertgutachten bei KPMG in Auftrag gegeben, welches zu
demselben Ergebnis kam. An einer Fortführung führe somit kein Weg vorbei, da
nur so die Werte wie Kundendaten, Lage der Kaufhäuser und der Markenname
gehoben werden könnten.
...
"
http://bondboard.de/forum/showthread.php?726-6-50-Rudolf-W%F…
Damit verringert sich die Aussicht auf stille Reserven deutlich.
Unterstützt wird dies durch die Tatsache, dass laut Anleihen-Emissionsprospekt die Modehäuser der Wöhrl-Gruppe überweigend auf Grundlage langfristig geschlossener Gewerbemietverträge betrieben werden.
Die Fam. Wöhrl hat sich da offenbar schon geschickt aufgestellt.
Denn wie in den Medien berichtet wurde sind auch Immobiliengesellschaften in der Fam. Wöhrl vorhanden.
Welche dann wohl die eigentlichen Eigentümer und Vermieter der Immobilien sein dürften.
ABer so ganz glauben kann ich es noch nicht, dass es garkeine stillen Reserven gibt. Denn zumindest das Haupverwaltungsgebäude ist ja keines der erwähnten Modelhäuser. Womit wieder die bereits gestellte Frage auf den Plan tritt wem dieses Hauptverwaltungsgebäude+Grundstück eigentlich gehört.
Dabei Stiess ich auf ein anderes Board(Baader-Bondboard) zur Woehrl-Anleihe.
Daraus ergeben sich ein paar (fuer mich neue) Erkenntnisse.
Unter den Sachanlagen der Bilanz vermutete/vermute ich stille Reserven:
Zitat von ggw: ...
Aktivseitig:
Die (für mich) Interessanteste Zahl findet sich im GJA15:
die RWAG besitzt in Ihrem Vermögen gemäss diesem:
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von rund 57 Mio !!!
Da über die letzen Jahre und Jahrzehnte seit deren Anschaffung und Herstellung aber schon fleissig abgeschrieben wurde,
werden diese Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten im letzen HJB16
aber nur noch mit ca 28 Mio wertmässig verbucht.
Für Grundstücken oder Beteiligungen, die nicht veräußert werden gibt es bilanzierungsrechtlich wohl eine Ausnahme was
die Aktivierungspflichten von derartigen stillen Reserven angeht.
Aber Tatsache ist wohl, dass alleine an dieser Stelle mindestens rund 29 Mio stille Reserven existieren.
Nun weiss jeder wie sich die Immobilienpreise in den letzen Jahren entwickelt haben.
Sie sind stark gestiegen. Inbesondere in wirtschaftlich attaktiven Lagen und Ballungszentren.
Alle Immobilien der RWAG dürften wohl in derlei Lagen liegen.
Und so kann sich jeder selbst vorstellen ob man bei geeigneter Verwertung der Immobilien der RWAG
nicht sogar noch einen wesentlich höheren Wert erzielen kann.
Bei der sonstigen Betriebs- und Geschäftsausstattung und Anzahlungen.
sind Anschaffungs- und Herstellungskosten sind zum 31.07.2015 von ca. 41Mio. angegeben
und zum 1.3.2016 sind nach Abschreibungen noch ca. 10,5 Mio. davon übrig.
Ob hier stille Reserven zu heben sind ist fraglich.
Denn Kassensysteme, Lampen, Regale etc. verlieren eher tatsächlich an Wert.
...
Nur ergibt sich aus einem Bericht der SDK über Antworten auf Fragen bei einer früheren Gläubigerversammlung am 28.11.2016 dazu folgendes
(Herr Mach ist der Vorstandsvorsitzende der Rudolf Wöhrl AG):
"...
Ferner wurde vom SdK Vertreter
nachgefragt, ob es eventuell aufgrund des hohen Sachanlagevermögens in der
Bilanz nicht sinnvoll wäre, auch eine Zerschlagung und Liquidation zu prüfen,
anstatt unbedingt einen Fortbestand der Gesellschaft anzustreben. Herr Mach wies
dies zurück. Hinter dem bilanzierten Sachanlagevermögen verstecken sich seiner
Aussage nach keine Immobilien oder Grundstücke, sondern vor allem Einbauten,
also Rolltreppen oder Aufzüge, die in die angemieteten Kaufhäuser eingebaut
wurden. Diese seien im Falle einer Zerschlagung von Wöhrl wertlos. Somit würde
die Insolvenzquote bei einer Liquidation auch sehr gering ausfallen. Hierzu wurde
auch ein Liquidationswertgutachten bei KPMG in Auftrag gegeben, welches zu
demselben Ergebnis kam. An einer Fortführung führe somit kein Weg vorbei, da
nur so die Werte wie Kundendaten, Lage der Kaufhäuser und der Markenname
gehoben werden könnten.
...
"
http://bondboard.de/forum/showthread.php?726-6-50-Rudolf-W%F…
Damit verringert sich die Aussicht auf stille Reserven deutlich.
Unterstützt wird dies durch die Tatsache, dass laut Anleihen-Emissionsprospekt die Modehäuser der Wöhrl-Gruppe überweigend auf Grundlage langfristig geschlossener Gewerbemietverträge betrieben werden.
Die Fam. Wöhrl hat sich da offenbar schon geschickt aufgestellt.
Denn wie in den Medien berichtet wurde sind auch Immobiliengesellschaften in der Fam. Wöhrl vorhanden.
Welche dann wohl die eigentlichen Eigentümer und Vermieter der Immobilien sein dürften.
ABer so ganz glauben kann ich es noch nicht, dass es garkeine stillen Reserven gibt. Denn zumindest das Haupverwaltungsgebäude ist ja keines der erwähnten Modelhäuser. Womit wieder die bereits gestellte Frage auf den Plan tritt wem dieses Hauptverwaltungsgebäude+Grundstück eigentlich gehört.
Das einfachste Szenario ist natürlich, dass die AGV beschlussfähig ist,
weil mindesten 50% der Anleihengläubiger stimmrechtsmässiv vertreten sind,
und eine qualifizierte Mehrheit (75%) der auf der AGV anwesenden Stimmrechte
mit "ja" für die vorgeschlagene Investorenlösung mit Greiner stimmt.
Was dann zu erwarten ist, dazu sagt die AGV-Einladung:
"
...
Nach vorläufigen Berechnungen der Emittentin lässt dieses Angebot eine Befriedigungsquote
der Insolvenzgläubiger von 10-20% erwarten.
...
Details der Umsetzung der Transaktion, insbesondere, ob diese in Form eines Insolvenzplans,
eines reinen Asset Deals oder eines kombinierten Share-Asset-Deals stattfinden soll,
zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt.
In jedem Fall wird eine Lösung die oben skizzierten und in der Anleihegläubigerversammlung
noch im Detail zu erläuternden wirtschaftlichen Eckdaten umsetzen.
"
Man gibt den bisherigen Akteuren dadurch freie Hand und diese werden dafür sorgen, dass
in diesem Fall die Befriedigungsquote der InsolvenzGläubiger bei 10% bis 20% liegen wird.
(Ob mit dem verwendeten Begriff Insolvenzgläubiger tatsächlich alle Gläubiger oder nur die
Anleihengläubiger gemeint sind scheint nicht so ganz klar.)
Ausserdem wird angekündigt, dass man die wirtschaftlichen Eckdaten auf der AGV noch erläutern
wird, welche zu einer solchen 10- bis 20-prozentigen Befriedigungsquote führen sollen.
Es ist also davon auszugehen, dass die bisherigen Akteure und Investor mit schönen und
plausibel klingenden Worten Werbung für ihre/seine "Lösung" zu machen versuchen werden.
Um die Anleihengläubiger zur Zustimmung zu bewegen.
Der Investor hat natürlich seine privaten partikulären wirtschaftlichen Interessen.
Wenn man als Gläubiger auf einen Grossteil seiner berechtigten Forderungen verzichten
soll bleibt eine gesunde Portion Skepsis deshalb ratsam.
Jeder sollte auch selbst die vorhandenen Zahlen, Daten und sonstigen Informationen
sichten und bewerten und sich nicht nur auf Vorträge durch dritte verlassen.
Um einschätzen zu können ob die vorgeschlagene Investorenlösung
wirklich "gut" ist und man deshalb mit "ja" stimmen kann/will.
-------------------
Für anderen Fall, dass keine ausreichende Mehrheit für eine Inkraftsetzung des
Investorenplans zustande kommt erläutert die AGV-Einladung:
"
...
Für den Fall, dass die angestrebte Investorenlösung nicht umgesetzt wird,
besteht ein hohes Risiko, dass der Geschäftsbetrieb der Emittentin eingestellt
und liquidiert wird, was prognostisch insbesondere in Folge der zu
erwartenden Abwicklungs- Remanenzkosten für die Anleihegläubiger zu einer
deutlich geringeren Befriedigungsquote bis hin zum Totalverlust führen kann.
...
"
Wie diese Aussage einzuschätzen ist muss jeder für sich selbst beantworten.
Folgende Fragen seinen erlaubt:
Muss eine Ablehnung der bisher präsentierten Investorenlösung unausweichlich in einer
(sofortigen) Liquidierung und Abwicklung führen?
Oder gäbe es alternative Vorgehensweisen/Entwicklungspfade ohne eine (sofortige) Liquidierung und Abwicklung?
Welche Befriedigungsquote der Anleihengläubiger wäre unter solchen alternativen Vorgehensweisen zu erwarten?
Sollte eine Liquidierung und Abwicklung erfolgen,
wie würde das umgesetzt und womit wäre dann zu rechnen?
weil mindesten 50% der Anleihengläubiger stimmrechtsmässiv vertreten sind,
und eine qualifizierte Mehrheit (75%) der auf der AGV anwesenden Stimmrechte
mit "ja" für die vorgeschlagene Investorenlösung mit Greiner stimmt.
Was dann zu erwarten ist, dazu sagt die AGV-Einladung:
"
...
Nach vorläufigen Berechnungen der Emittentin lässt dieses Angebot eine Befriedigungsquote
der Insolvenzgläubiger von 10-20% erwarten.
...
Details der Umsetzung der Transaktion, insbesondere, ob diese in Form eines Insolvenzplans,
eines reinen Asset Deals oder eines kombinierten Share-Asset-Deals stattfinden soll,
zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt.
In jedem Fall wird eine Lösung die oben skizzierten und in der Anleihegläubigerversammlung
noch im Detail zu erläuternden wirtschaftlichen Eckdaten umsetzen.
"
Man gibt den bisherigen Akteuren dadurch freie Hand und diese werden dafür sorgen, dass
in diesem Fall die Befriedigungsquote der InsolvenzGläubiger bei 10% bis 20% liegen wird.
(Ob mit dem verwendeten Begriff Insolvenzgläubiger tatsächlich alle Gläubiger oder nur die
Anleihengläubiger gemeint sind scheint nicht so ganz klar.)
Ausserdem wird angekündigt, dass man die wirtschaftlichen Eckdaten auf der AGV noch erläutern
wird, welche zu einer solchen 10- bis 20-prozentigen Befriedigungsquote führen sollen.
Es ist also davon auszugehen, dass die bisherigen Akteure und Investor mit schönen und
plausibel klingenden Worten Werbung für ihre/seine "Lösung" zu machen versuchen werden.
Um die Anleihengläubiger zur Zustimmung zu bewegen.
Der Investor hat natürlich seine privaten partikulären wirtschaftlichen Interessen.
Wenn man als Gläubiger auf einen Grossteil seiner berechtigten Forderungen verzichten
soll bleibt eine gesunde Portion Skepsis deshalb ratsam.
Jeder sollte auch selbst die vorhandenen Zahlen, Daten und sonstigen Informationen
sichten und bewerten und sich nicht nur auf Vorträge durch dritte verlassen.
Um einschätzen zu können ob die vorgeschlagene Investorenlösung
wirklich "gut" ist und man deshalb mit "ja" stimmen kann/will.
-------------------
Für anderen Fall, dass keine ausreichende Mehrheit für eine Inkraftsetzung des
Investorenplans zustande kommt erläutert die AGV-Einladung:
"
...
Für den Fall, dass die angestrebte Investorenlösung nicht umgesetzt wird,
besteht ein hohes Risiko, dass der Geschäftsbetrieb der Emittentin eingestellt
und liquidiert wird, was prognostisch insbesondere in Folge der zu
erwartenden Abwicklungs- Remanenzkosten für die Anleihegläubiger zu einer
deutlich geringeren Befriedigungsquote bis hin zum Totalverlust führen kann.
...
"
Wie diese Aussage einzuschätzen ist muss jeder für sich selbst beantworten.
Folgende Fragen seinen erlaubt:
Muss eine Ablehnung der bisher präsentierten Investorenlösung unausweichlich in einer
(sofortigen) Liquidierung und Abwicklung führen?
Oder gäbe es alternative Vorgehensweisen/Entwicklungspfade ohne eine (sofortige) Liquidierung und Abwicklung?
Welche Befriedigungsquote der Anleihengläubiger wäre unter solchen alternativen Vorgehensweisen zu erwarten?
Sollte eine Liquidierung und Abwicklung erfolgen,
wie würde das umgesetzt und womit wäre dann zu rechnen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.328.912 von ggw am 15.02.17 18:16:57
Wenn diese Vermutung stimmt, dann wäre es diesen Grossanlegern ein leichtes die kommende AGV durch fernbleiben einfach platzen zu lassen.
Damit könnten Sie ihren Unwillen gegenüber gemachten Greiner-Investorenangebot auf einfachste Art und Weise zum Ausdruck bringen.
Ähnlich wie wenn sie an der AGV teilnehmen und mit "nein" stimmen würden. Das wäre dann halt noch deutlicher.
Ein paar Überlegungen zu möglichen Zukunftszenarien wären sicher nicht schlecht.
Zitat von ggw: Wenn ich richtig gerechnet habe, dann haben rund 57,2 % der Anleihenhalter auf Schadensersatz wegen der verbeibenden zwei Zinszahlungen geklagt.
Vermutlich sind also dann mindesten 57,2% der Anleihe in Grossanleger/Institutioneller Hand .
Wenn diese Vermutung stimmt, dann wäre es diesen Grossanlegern ein leichtes die kommende AGV durch fernbleiben einfach platzen zu lassen.
Damit könnten Sie ihren Unwillen gegenüber gemachten Greiner-Investorenangebot auf einfachste Art und Weise zum Ausdruck bringen.
Ähnlich wie wenn sie an der AGV teilnehmen und mit "nein" stimmen würden. Das wäre dann halt noch deutlicher.
Ein paar Überlegungen zu möglichen Zukunftszenarien wären sicher nicht schlecht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.548.995 von dg6nds am 16.03.17 16:15:34
Für die Gläubiger wäre das wohl sehr gut.
Denn das operative Geschäft ist ja das eigentliche Problem das die Verluste produziert. Es birgt grosse Risiken und Verpflichtungen. Alleine das Personal kostet pro Jahr rund 60Mio. soweit ich gelesen habe.
Wenn also ein Investor das operative Geschäft übernehmen würde weil er sich zutraut dieses wieder flott zu machen wäre das nicht schlecht. Noch besser wäre es, wenn er dafür sogar auch noch einen Kaufpreis an die RWAG zahlt.
Dann könnten die Gläubiger sich in aller Ruhe um die Hebung der stillen Reserven kümmern und vermutich den grossteil Ihres Geld wieder zurückbekommen.
Aber ob sich jemand diesen Klotz alleine ans Bein binden will, ohne auch die stillen Reserven mit zu bekommen, darf bezweifelt werden.
Das aktuelle Angebot von Greiner sieht jedenfalls ausdrücklich die Übernahme der gesamten RWAG vor. Er will also auch die Immobilien inclusive aller stillen Reserven mit haben.
Denn Greiner bietet für 100% der 5Mio Aktien der RWAG ja 3 Mio Euro.
Zitat von dg6nds: Möglicherweise wird Greiner nicht mehr die Wöhrl-Aktien, sondern nur das operative Geschäft übernehmen.
Dies mach zwar steuerrechtlich einen Unterschied, für die Gläubiger sollte dies keine Auswirkungen haben !?
Für die Gläubiger wäre das wohl sehr gut.
Denn das operative Geschäft ist ja das eigentliche Problem das die Verluste produziert. Es birgt grosse Risiken und Verpflichtungen. Alleine das Personal kostet pro Jahr rund 60Mio. soweit ich gelesen habe.
Wenn also ein Investor das operative Geschäft übernehmen würde weil er sich zutraut dieses wieder flott zu machen wäre das nicht schlecht. Noch besser wäre es, wenn er dafür sogar auch noch einen Kaufpreis an die RWAG zahlt.
Dann könnten die Gläubiger sich in aller Ruhe um die Hebung der stillen Reserven kümmern und vermutich den grossteil Ihres Geld wieder zurückbekommen.
Aber ob sich jemand diesen Klotz alleine ans Bein binden will, ohne auch die stillen Reserven mit zu bekommen, darf bezweifelt werden.
Das aktuelle Angebot von Greiner sieht jedenfalls ausdrücklich die Übernahme der gesamten RWAG vor. Er will also auch die Immobilien inclusive aller stillen Reserven mit haben.
Denn Greiner bietet für 100% der 5Mio Aktien der RWAG ja 3 Mio Euro.
Dafür ist aber laut HJB16, Seite 25 das passivseitig unter C5 genannte Gesellschafterdarlehen von der GOVAN Holding GmbH&Co. KG nachrangig .
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.543.164 von ggw am 15.03.17 22:12:27
Korrektur:
Die genannten Bankdarlehen sind wohl nicht nachranging, sondern gleichrangig mit der Anleihe. Da die Bankschulden zum 31.1.2016 als mit Laufzeit unter 1 Jahr gekennzeichnet wurden, ist unklar wie hoch diese aktuell tatsächlich sind da ja bereits ein Jahr vergangen ist. Solange nichts anderes bekannt ist, sollte man aber vorsichtshalber mal davon ausgehen, dass diese aktuell weiter bestehen.
Zitat von ggw: Unklar bleibt mir bisher auch was mit den Bankschulden von immerhin bis zu 8 Mio. geschieht.
Wenn die von Greiner vollständig getilt werden obwohl sie in einer Insovenz nachrangig wären, dann wäre das schon alleine deshalb ein sehr unfaires Angebot an die Anleihenhalter.
Korrektur:
Die genannten Bankdarlehen sind wohl nicht nachranging, sondern gleichrangig mit der Anleihe. Da die Bankschulden zum 31.1.2016 als mit Laufzeit unter 1 Jahr gekennzeichnet wurden, ist unklar wie hoch diese aktuell tatsächlich sind da ja bereits ein Jahr vergangen ist. Solange nichts anderes bekannt ist, sollte man aber vorsichtshalber mal davon ausgehen, dass diese aktuell weiter bestehen.