WOEHRL - Die nächste MittelstandsAnleihen-Abzocke ? (Seite 15)
eröffnet am 29.10.16 11:27:44 von
neuester Beitrag 09.01.24 21:17:46 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 54.500.973 von dg6nds am 09.03.17 12:42:18Dann wollen wir mal hoffen, dass es vielleicht doch noch ein Bieterwettbewerb gibt. Wenigstens die Banken werden sich nicht so einfach abspeisen lassen, wie "unser" Gläubigervertreter.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.496.164 von erwin-kostedde am 08.03.17 20:45:37http://www.textilwirtschaft.de/business/unternehmen/TW-Exklu…
Weil die Gläubiger langsam nervös werden, wittern neben Christian Greiner noch andere Interessenten eine Chance, bei Wöhrl zum Zuge zu kommen. Nach TW-Informationen ist Peter Graf, Inhaber des österreichischen Multilabel-Filialisten Kleider Bauer, erneut im Gespräch.
Also anscheinend wird man sich nicht einig - gut das man vorschnell Herrn Greiner als neuen Retter und Eigentümer verkündet hat!
Ich habe nichts dagegen wenn nun wieder weitere Interessenten bessere Angebote auf den Tisch legen. Dafür warte ich gerne auch noch 3 Wochen länger.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Zahlung einer Quote von 20% bei gleichzeitiger Wandlung der restlichen Verbindlichkeiten in Aktien der AG besser wären. Ich kann damit leben wenn der neue Investor auch die Mehrheit der Anteile an der AG halten würde.
Weil die Gläubiger langsam nervös werden, wittern neben Christian Greiner noch andere Interessenten eine Chance, bei Wöhrl zum Zuge zu kommen. Nach TW-Informationen ist Peter Graf, Inhaber des österreichischen Multilabel-Filialisten Kleider Bauer, erneut im Gespräch.
Also anscheinend wird man sich nicht einig - gut das man vorschnell Herrn Greiner als neuen Retter und Eigentümer verkündet hat!
Ich habe nichts dagegen wenn nun wieder weitere Interessenten bessere Angebote auf den Tisch legen. Dafür warte ich gerne auch noch 3 Wochen länger.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Zahlung einer Quote von 20% bei gleichzeitiger Wandlung der restlichen Verbindlichkeiten in Aktien der AG besser wären. Ich kann damit leben wenn der neue Investor auch die Mehrheit der Anteile an der AG halten würde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.490.128 von ggw am 08.03.17 10:35:33
noch logischer wäre, dass der Laden abgewickelt wird und der Erlös an die Gläubiger geht. Das EK ist dann weg und Wöhrl Jr. müsste sich einen anderen Job suchen.
Stattdessen werden die Gläubiger rasiert und Wöhrl Jr. bekommt einen schuldenfreies U-Nehmen.
Zitat von ggw:Zitat von ggw: In den angemeldenten € 33.795.955,53 sind die nachrangigen Forderungen ja dann wohl nicht enthalten.
Was geschieht aber mit diesen nachrangigen Forderungen?
Verfallen die komplett wertlos ?
Logisch wärs...
Und das lassen sich die Banken und BA einfach so gefallen, dass Ihre Forderungen unter den Tisch fallen?
Oder gab es da vielleicht irgendwelche Nebenabsprachen mit diesen aus dem Dunstkreise der Fam. Wöhrl?
Damit Sie den (erbsschaftssteuerfreien) Firmenübergang an den Enkel nicht weiter blockieren und ide Anleihengläubiger niedrig abgespeist werden können?
noch logischer wäre, dass der Laden abgewickelt wird und der Erlös an die Gläubiger geht. Das EK ist dann weg und Wöhrl Jr. müsste sich einen anderen Job suchen.
Stattdessen werden die Gläubiger rasiert und Wöhrl Jr. bekommt einen schuldenfreies U-Nehmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.346.099 von ggw am 17.02.17 12:09:04
Und das lassen sich die Banken und BA einfach so gefallen, dass Ihre Forderungen unter den Tisch fallen?
Oder gab es da vielleicht irgendwelche Nebenabsprachen mit diesen aus dem Dunstkreise der Fam. Wöhrl?
Damit Sie den (erbsschaftssteuerfreien) Firmenübergang an den Enkel nicht weiter blockieren und ide Anleihengläubiger niedrig abgespeist werden können?
Zitat von ggw: In den angemeldenten € 33.795.955,53 sind die nachrangigen Forderungen ja dann wohl nicht enthalten.
Was geschieht aber mit diesen nachrangigen Forderungen?
Verfallen die komplett wertlos ?
Logisch wärs...
Und das lassen sich die Banken und BA einfach so gefallen, dass Ihre Forderungen unter den Tisch fallen?
Oder gab es da vielleicht irgendwelche Nebenabsprachen mit diesen aus dem Dunstkreise der Fam. Wöhrl?
Damit Sie den (erbsschaftssteuerfreien) Firmenübergang an den Enkel nicht weiter blockieren und ide Anleihengläubiger niedrig abgespeist werden können?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.096.695 von dg6nds am 16.01.17 20:55:51
Hat schon jemand rausgefunden wem dieses Gebäude eigentlich gehört ?
Steht das als Vermögen in den Büchern der RW AG ?
Oder ist das mit dem zugehörigen Grundstück nur von einer Wöhrl'schen Immobiliengesellschaft zugemietet?
Zitat von dg6nds: ...
Fraglich ist, was mit der Firmenzentrale im Süden der Halbmillionenstadt passiert. Sie gilt als zu groß bemessen. Insgesamt wurden seit Sommer 140 Stellen gestrichen und die Schließung von vier Filialen angekündigt. Angeblich sieht das Konzept der Wöhrl-Enkel keine weiteren Grausamkeiten vor.
...
Hat schon jemand rausgefunden wem dieses Gebäude eigentlich gehört ?
Steht das als Vermögen in den Büchern der RW AG ?
Oder ist das mit dem zugehörigen Grundstück nur von einer Wöhrl'schen Immobiliengesellschaft zugemietet?
Seltsame Ruhe.
Irgendwie müsste doch jetzt mal eine Nachricht kommen....
Irgendwie müsste doch jetzt mal eine Nachricht kommen....
Interessante Vorgänge bei KTG-Energie.
Dort haben die Anleihengläubiger gegen den vorgelegten Insovenzplan gestimmt.
Zwar hat das zuständige dortige Amtsgericht die Einwände verworfen, die Begründung ist aber interessant.
Das AG den Insovenzplan genehment, da es dadurch keine Schlechterstellung der Anleihegläubiger durch den Insolvenzplan im Vergleich zu der voraussichtlichen Gläubigerbefriedigung ohne Insolvenzplan erkannte.
Nun ist von den ensprechenden Strippenziehern bei Woehrl lange in Voraus vorsorglich zwar ein Gläubigervertreter (über dessen Qualität man sich streiten kann) installiert worde und deshalb ist eine Ablehnung des Insolvenzplan durch die Anleihengläubiger nicht mehr sehr wahrscheinlich.
Aber es wäre zu überlegen ob die Gläubiger nicht besser wegkämen wenn anstatt des Sanierungs-Verfahrens nach Insolvenzplan eine Abwicklung des Unternehmen statt finden würde.
Das könnte ich mir zumindest vorstellen.
Deshalb wird vielleicht ein grosser Gläubiger/Institutioneller auf die Idee kommen zu prüfen, ob man die Verabschiedung und Umsetzung eines dergestaltig nachteiligen Insolvenzplans nicht doch noch anfechten kann oder sonstwie juristisch angreifbar ist.
Dort haben die Anleihengläubiger gegen den vorgelegten Insovenzplan gestimmt.
Zwar hat das zuständige dortige Amtsgericht die Einwände verworfen, die Begründung ist aber interessant.
Das AG den Insovenzplan genehment, da es dadurch keine Schlechterstellung der Anleihegläubiger durch den Insolvenzplan im Vergleich zu der voraussichtlichen Gläubigerbefriedigung ohne Insolvenzplan erkannte.
Nun ist von den ensprechenden Strippenziehern bei Woehrl lange in Voraus vorsorglich zwar ein Gläubigervertreter (über dessen Qualität man sich streiten kann) installiert worde und deshalb ist eine Ablehnung des Insolvenzplan durch die Anleihengläubiger nicht mehr sehr wahrscheinlich.
Aber es wäre zu überlegen ob die Gläubiger nicht besser wegkämen wenn anstatt des Sanierungs-Verfahrens nach Insolvenzplan eine Abwicklung des Unternehmen statt finden würde.
Das könnte ich mir zumindest vorstellen.
Deshalb wird vielleicht ein grosser Gläubiger/Institutioneller auf die Idee kommen zu prüfen, ob man die Verabschiedung und Umsetzung eines dergestaltig nachteiligen Insolvenzplans nicht doch noch anfechten kann oder sonstwie juristisch angreifbar ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.321.623 von dg6nds am 14.02.17 23:47:55In den angemeldenten € 33.795.955,53 sind die nachrangigen Forderungen ja dann wohl nicht enthalten.
Was geschieht aber mit diesen nachrangigen Forderungen?
Verfallen die komplett wertlos ?
Logisch wärs...
Was geschieht aber mit diesen nachrangigen Forderungen?
Verfallen die komplett wertlos ?
Logisch wärs...
Wenn ich richtig gerechnet habe, dann haben rund 57,2 % der Anleihenhalter auf Schadensersatz wegen der verbeibenden zwei Zinszahlungen geklagt.
Vermutlich sind also dann mindesten 57,2% der Anleihe in Grossanleger/Institutioneller Hand .
Vermutlich sind also dann mindesten 57,2% der Anleihe in Grossanleger/Institutioneller Hand .
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.324.086 von ggw am 15.02.17 10:46:14Info des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger per email.